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Landratsamt zahlt weniger da Diabeteskind nicht körperlich behindert wäre

Sticker
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Neuling
Neuling

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Geschlecht: Junge
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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08 Nov. 2021 16:44 #116970 von Sticker
Hallo,

nach langem Kampf wurde die vom Kindergarten geforderte Begleitperson bewilligt. Endlich dürfte unser Sohn nach 6 Monaten wieder wie vor der Diagnose in den Kindergarten.

Die Bewilligung erfolgte über die Krankenkasse, welche sich bzgl. der sozialen Teilhabe mit dem Landratsamt auseinander setzt. Es wurden neben Medikamenten- und Insulingabe sowie Blutzuckermessung auch eine Begleitung nach SGB IX bzgl. ständiger Beobachtung bzgl Hypo- und Hyperglykämie mit 7,5h täglich bewilligt.

Nun erreicht mich der Anruf des Inklusionsdienstes dass deren Rechnung nur in Bruchstücken von der Krankenkasse gezahlt wird. Als Begründung wird angeführt: es handelt sich um eine Eingliederungshilfe im „Regelkindergarten ohne das Vorliegen einer geistigen / körperlichen Behinderung. Daher greift nach Auskunft des Landratsamtes nur die im Landkreis geltende Pauschale“.
Somit möchte die Krankenkasse eine angepasste Rechnung des Inklusionsdienstes. 

Welche Argumente / Gesetze / Urteile kann ich anführen?

Einen Schwerbehindertenausweis hatten wir bisher noch nicht beantragt, da unser „Kampf“ zuerst der Bewilligung der Begleitperson galt. 

Danke für eure Ideen. 

viele Grüße Isa

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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Beiträge: 3606

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Geburtsjahr: 2009
Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
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09 Nov. 2021 01:27 #116972 von Cheffchen
Hallo @Sticker,

im grunde geht die begründung ja schon nach hinten los. "ohne körperlichen Behinderung", äh?
Nur mal zu mitmeisseln, körperlichen Behinderung > ein Köperteil entspricht nicht der norm, das ist die Gesetzliche definition, in ganz kurz und das Bauchspeichldrüse nicht 100% der norm entspricht sollte jedem Pfördner klar sein (§2 Abs.1 Satz 1 SGB IX).
Dann KK (was etwas unüblich ist das nicht Amt) 7,5h bewilligt Teilhabe/Integration bewilligt, ist das uninteressant wie teuer das ist, das einzige was sie vorgeben können ist Qualifikation oder halt nicht, sprich teure medizinische Fachkraft oder reicht wie oft ein Qualifikation. Da gibts regionnale festgelegt beträge an die sich Träger und KK und Amt immer dran halten, also wo ist das problem oder wo die integration geleistet wird ändern sich die kosten wie so?

Schreibst ja das "greift nach Auskunft des Landratsamtes nur die im Landkreis geltende Pauschale" für Intigrationshelfer und wo ist da jetzt das Problem? oder möchtest ein Krankenschfester und KK/AMT zahlt nur Intigrationshelfer? wenn ja, dann ist das Problem eher auf deiner Seite.

Aber vielleicht hilft es etwas.

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout

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Sticker
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Neuling
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09 Nov. 2021 09:28 #116973 von Sticker
Hallo Cheffchen,

danke für deine Antwort. 

Ja, KK ist unüblich. Da sich das Landratsamt nicht zuständig gefühlt hatte, haben diese eigenständig den Antrag an die KK (wg Zuständigkeit Behandlungspflege der zweitangegangene Träger) weitergeleitet. Von dort wieder zurück und dann wieder an die KK. Die Krankenkasse hat dann schlußendlich eigenständig geprüft und „aus einer Hand“ bewilligt (Antragsdauer: 5 Monate).
Sie holen sich dann den Teil der sozialen Teilhabe theoretisch beim Landratsamt. Nur praktisch läuft  es nicht. Der Inklusionsdienst soll nun seine Rechnung reduzieren. 

Unsere Inklusionskraft ist ungelernt und völlig fachfremd sowie Quereinsteiger und wurde / wird von uns fit gemacht. Das ist völlig in Ordnung. 

Den Par. 2 SGB IX habe ich mir schon rausgesucht. Danke für die Bestätigung. 

ich befürchte dass wir nun rechtlichen Beistand brauchen. Dabei waren wir so glücklich dass der Bescheid endlich da war, eine Kraft gefunden wurde und unser Sohn endlich wieder normal in die Kita durfte. 

Wenn jetzt die Kraft abgezogen wird, wird das für unseren Sohn jetzt richtig 💩. 

danke dir. 

VG 

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Neuling
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10 Nov. 2021 14:07 #116981 von Sticker
Update:

Krankenkasse ist unserer Argumentation gefolgt und begleicht die Rechnung des Inklusionsdienstes so wie sie gestellt wurde. Den internen Ausgleich macht sie dann direkt mit dem Landratsamt. 

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