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EGH vs. KK - Wie argumentiere ich Zuständigkeit für Hilfe in der Kita?

S123
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17 Juni 2021 12:18 #116129 von S123
Hallo ihr Lieben,

ich kämpfe seit einiger Zeit darum eine zusätzliche Unterstützung für die Betreuung in der Kita zu bekommen. Der Antrag ist bei der EIngliederungshilfe bei der Stadt (EHG) gestellt.

Jetzt heißt es, dass der Antrag eventuell ganz oder teilweise an die Krankenkasse weitergereicht wird, denn es handle sich ja um medizinische Leistungen am Kind.

Es geht ja aber nicht nur um Leistungen zur medizin. Rehabilitation, sondern auch um Leistungen zur Teilhabe und zur Bildung. Wofür ja die Krankenkasse wiederrum nicht zuständig ist. Denn die KK macht ja nur Hilfen zur medizin. Rehabilitation.

Die EGH argumentiert mit der Aussage, das Krankenkassen auch helfen, wenn die betroffene Person nicht selbstständig in der Lage ist mit seiner Krankheit umzugehen.

Die Argumentation bezüglich der Teilhabe und Bildung ist, dass mein SOhn ja keinen pädagogischen Sonderbedarf habe und keine Entwicklungsverzögerung. Kann man Entwicklungsverzögerungen denn bei einem 2 Jährigen schon beurteilen? Er ist ja trotzdem von Behinderung bedroht. Die Aussage war auch, dass Diabetes ja eine Krankheit sei und keine Behinderung und somit eher zur Krankenkasse gehört.

Man sagte, dass man den Mehraufwand sehe, aber eben die Frage istt inwiefern man sich die Kosten mit der KK teilen könne...

Jdenfalls brauch ich mal Hilfe für die Argumentation, damit der Antrag nicht zur KK weitergeleitet wird. Und damit ich klar machen kann, dass wir keinen ambulanten Pflegedienst fürs Mittagessen brauchen, sondern einen generellen Mehrbedarf in der gesamten Kitazeit abdecken müssen.

Ich freu mich über jede Idee und Gedankenansätze! 


 

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mibi74
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17 Juni 2021 14:45 #116130 von mibi74
Diabetes ist ganz klar als eine Behinderung definiert und damit ist diese Argumentation schon mal raus.
Die Herausforderung bei deinem Kind ist, dass es noch nicht viel kann und auch nicht so schnell lernen wird. Lesen rechnen usw, um seinen Diabetes selbst hinzubekommen.

Wer zahlt ist letzten Endes egal, aber es wird ein gewisser Umfang benötigt.
Meinetwegen 24 Stunden pro Woche für die täglichen Handgriffe:
-Blutzuckerkontrollen
-Korrektur der Blutzuckerwerte bei zu hoch und zu niedrig
-Katheterwechsel
-Frühstück überwachen, eingeben
-Mittagessen, abwiegen, ausrechnen, eingeben, überwachen
-reagieren auf technische Ausfälle (kalibrieren, Sensorausfall ...)
-ungeplante Aktivitäten planen, überwachen
-Feste, Feiern, Ausflüge

-Kind beobachten, wann reagiert es in welcher Situation. Angebracht oder nicht angebracht. 
-Hypowarnehmung fördern (Darauf würde ich persönlich zuerst meine Aufmerksamkeit richten) 
-Sprache fördern. Wie mache ich mich bemerkbar, Was sage ich, wenn es mir nicht gut geht. 
-Urvertrauen stärken
-Hilfe zur Selbsthilfe fördern (lernen selber Hypos zu meistern z.B, auf Alarme reagieren 

Dann kommt noch das Vermitteln. Als EHG fungiert man ja auch als Brücke zwischen Eltern, Kind und der Einrichtung. 
Man ist immer beides gleichzeitig. Medizinisch und pädagogisch tätig. 
Man muss weiter denken. Irgendwann kommt jedes Kind zur Schule und je mehr sie vorher üben konnten, um so besser wird der Übergang gelingen.
Im Schulalltag kommen fast täglich ungeplante Situationen und ich denke das wird in der Kita auch nicht anders sein.

Unverhoft kommt nämlich ganz schön oft.






 

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Cheffchen
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17 Juni 2021 14:49 #116131 von Cheffchen
Hallo,

im grunde hat Amt ja völlig recht, je nach dem was beantragt wurde, deswegen ist ja wichtig was man beantragt und wie man das begründet.
Es hilft ja schon mal, wenn man im Antrag die richtigen § nennt, denn nicht weil Amt die wissen müsste, wissen sie diese oder leiden halt kurz unter Amnesie.
Dann natürlich was man im Antrag noch so schreibt, wenn da was mit soll BZ-Messen oder Insulin abgeben drin steht, hat man natürlich schon verloren und wirst zum Spielball, deswegen schreibt man ausser § nicht so wirklich viel oder nimmt gleich passagen aus dem Gesetzt, so das man nichts falsches schreiben kann..

Dann kläre doch das Pflegedienst ja schon hast und das es nicht um BZ messen geht, wie gesagt erst Antrag ist entscheidend, deswegen sollte man die auch nie selber schreiben.
Wenn jetzt nicht so spät, könntest ein Antrag noch schnell bei KK stellen und so formulieren das integration 100% und die das ablehnen, dann ist zuständigkeit ja auch geklärt, da Amt das ja nicht mehr weiter schieben kann.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Diamonster
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18 Juni 2021 11:27 #116136 von Diamonster
Hallo,
wir haben selber einen 6monatigen Marathon hinter uns, bis wir endlich die Bewilligung für eine Integrationshilfe erhalten haben. Bei uns lief es anfangs ähnlich:
Wir haben den Antrag beim zuständigen Bezirk gestellt, der sich absolut überhaupt nicht zuständig gefühlt hat, da es ja eine medizinische Diagnose sei. (jede Entwicklungsverzögerung ist übrigens auch eine medizinische Diagnose...und man könnte sie auch schon bei einem 2jährigen feststellen.) Sie haben den Antrag komplett an die Krankenkasse weitergegeben.
Diese wiederum hat den medizinischen Bedarf für täglich 40 - 60 Minuten ermittelt, was Insulinabgabe und Essensüberwachung abdecken sollte.
Zum Glück hatten wir eine sehr engagierte Krankenkassenmitarbeiterin, die sich ziemlich für eingesetzt hat. Das Ende vom langen Lied ist, dass wir jetzt von der Krankenkasse eine Zusage für die Betreuung während der ganzen Kindergartenzeit bekommen haben, und die streiten es jetzt gerichtlich mit dem Bezirk aus, wer dann welche anteiligen Kosten übernimmt. Für uns war die Krankenkasse also das gro0e Glück.

Ich habe in der Zeit sehr viel telefoniert mit Sozialarbeitern vom Krankenhaus, Ämtern und der KK. Es ist immer deutlicher geworden, dass das große Problem das Teilhabegesetz ist, welches (ich glaube) Anfang letzen Jahres verändert wurde. Es ist anscheinend so unklar geschrieben, dass sich sowohl KK als auch Bezirk für die gesamten Kosten zuständig fühlen können, oder eben auch gar nicht. Gedacht war es aber, dass man bei einem Kostenträger den Antrag stellt, und der sich wiederum beim anderen um ein Splitting-Verfahren bemüht, damit die Kosten geteilt werden. Derjenige, bei dem man den Antrag zuerst gestellt hat ist für einen zuständig (außer der Antrag wird komplett abgelehnt und weitergegeben, so wie bei uns). Eigentlich sollen die Eltern nichts von dem Ganzen mitbekommen. Ein schöner Gedanke.... :-)

Ich habe mich erst um eine Integrationskraft bemüht, als der Antrag bewilligt war. Zuständige Organisationen (z.B. Lebenshilfe, Pflegedienste, Johanniter) helfen anscheinend auch bei der Antragsstellung, habe ich dann erfahren - vielleicht findest du auch dort noch Unterstützung? Wir haben jetzt eine Integrationskraft über einen Pflegedienst, der auch reine Schul- / Kindergartenbegleitung anbietet, und sind sehr glücklich damit.

Liebe Grüße und gutes Durchkämpfen!!
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mibi74
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18 Juni 2021 15:05 - 18 Juni 2021 15:09 #116138 von mibi74
Bei uns, Stuttgart, Rems-Murr-Kreis, geht das über die Klinikschule. Die helfen bei den Anträgen, so dass das beantragt wird, was gebraucht wird.

Dann findet ein Runder Tisch statt. Der war erst diesen Montag. Dort wird ermittelt wieviel Stunden für was gebraucht werden. Was das Kind oder die Kinder für Bedarf, bzw Hilfestellung benötigen. Was sie können und was noch nicht.
Bespricht was definitiv gemacht werden muss. Für welche Kinder. (Nächstes Jahr sind es zwei Kinder.)

Man einigt sich auf eine Stundenzahl. Dann werden die Anträge von der Klinikschule geschrieben. Danach geht es zum Amt für Integration/Eingliederungshilfe. 

Wird dort bearbeitet und genehmigt. 

Nach der Genehmigung wird beim Träger ein Formular ausgefüllt(DRK bei mir), was noch an Sonderaufgaben dazukommt. Ich weiß nicht, ob es einen Unterschied in der Ausbildung gibt. (Ich habe eine medizinische Ausbildung.) Auf jeden Fall wird dort festgehalten, dass ich Katheter setzen oder spritzen darf. Alles was die Eltern möchten und ich mich dazu bereit erkläre. Damit ist für das Kind der Drops gelutscht. Mir ist es wichtig, soviel Hilfestellung zugeben, um verhindern, dass Eltern kommen müssen oder das Kind nach Hause geschickt wird. 

Dadurch, dass es eine Grundschule ist, muss man sich noch mal im September zusammensetzen. Die Familien, Schule und ich und mit den Stundenplänen genau festlegen, wann ich in welcher Klasse bin oder wer auf welchen Paushof rumgeistert, in den Hort geht oder zum Mittagessen usw. Die Feinheiten halt.



Auf jeden Fall ist das nicht so, dass ein Kind damit stigmatisiert wird. Als Schulbegleitung hat man ganz viele Möglichkeiten sich einzubrigen. Da begleitet man auch schnell mal die Klasse von da nach dort, weil es ein Problem gab. Diesen Flohzirkus geordnet und leise durchs Schulhaus zu begleiten, um sie zur Turnhalle zu bringen, ist nicht so einfachfach wie man denkt.
Das sind kleine Piranhas in rosa Röckchen oder Spidermanlook. 

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Letzte Änderung: 18 Juni 2021 15:09 von mibi74.

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S123
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20 Juni 2021 13:15 - 20 Juni 2021 13:38 #116154 von S123
Danke euch allen!!!

@Diamonster
das bthg ist glaub seit 2017/18 im einsatz und mit voller Wirkung seit 2020 in Kraft.

das Gesetz sagt, das Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie soz. Teilhabe und Teilhabe an Bildung von der EGH erbracht werden soll, weil sie alle 3 Sachen abdecken kann. Die KK hingegen kann nur Leistungen zur medizin. Rehabilitation und unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen abdecken. Die KK wäre also nicht zusätzlich für soz. Teilhabe und Bildungsteilhabe zuständig und könnte den Antrag teilweise zur EGH weiterleiten, also splitten.

theoretisch hieße das, das wenn der Antrag bei der EGH gestellt wird, müsste er bei der EGH bleiben. 

wenn der Antrag bei der KK gestellt wird, kann die KK einen Teil zur EGH weiterleiten.

Problem ist: der Antrag von uns Eltern darf 1x Mal weitergeleitet werden (sozusagen egal ob richtig oder falsch). Die andere Stelle wird dann quasi automatisch zum Träger der zu erbringenden Leistungen. Er kann sich aber die Kohle von dem ersten (eigentlich zuständigen) Träger wieder zurückholen. Das Ziel ist, dass das hin- und hergeschiebe dann nicht weiter auf dem Rücken des Betroffenen ausgetragen wird.

das ist so das, was ich so mittlerweile rausgefunden habe. Die EGH bei mir will ganz offensichtlich ziemlich fischig da drumrumschwimmem und das anders auslegen. Aber eigentlich ist das BTHG da klar.

Krass, dass euch die KK so gut unterstützt hat. Gut, dass du gekämpft hast. Danke für deine Schilderungen  . Das hat mir jetz nochmal sehr beim recherchieren geholfen.

 
Letzte Änderung: 20 Juni 2021 13:38 von S123.

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