Hallo Eva,
dazu könnte ich mittlerweile ein ganzes Buch schreiben... bei uns steht ein dicker Ordner voll bis oben mit Schriftverkehr, Gutachten, Telefonvermerken etc... ich mache es aber jetzt kurz: die Hamburger Schulbehörde verweist derzeit auf einen Beschluss des Sozialgerichtes aus 2019, in dem die Versorgung eines an Diabetes Typ 1 erkrankten Kind ausschließlich Pflegeberdarf darstelle, für welchen die Krankenkassen nach dem SGB V zuständig seien (Stichwort Behandlungspflege). Die Zuordnung zur Eingliederungshilfe uns somit die Zuständigkeit der Behörde wird klar verneint.
Ich würde zuerst bei der gewünschten Schule um ein Gespräch bitten und erkunden, ob die dann zuständigen Lehrkräfte Interesse haben, die Behandlung zu erlernen und ob genug personelle Kapazität vorhanden ist, um die kontinuierliche Beobachtung/Behandlung sicher zu stellen. Falls dem nicht so ist, solltest du rechtzeitig Kontakt mit eurer Krankenkasse aufnehmen, um die Finanzierung einer Schulbegleitung sicher zu stellen. Es braucht dann ja auch wieder Zeit, eine geeignete Person zu finden, zu schulen und und und. Hierbei unterstützen die Schulen in ganz unterschiedlicher Art (so meine Erfahrung). Ein enger Austausch mit der Schulleitung ist von großem Vorteil, um den Bedarf bei einem Grundschulkind klar zu machen und Unterstützung bei der oft komplizierten Organisation zu erhalten.
Zum Konstrukt einer Behandlung über einen Pflegedienst, der nur zu bestimmten Pausenzeiten in die Schule kommt, kann ich nicht viel sagen. Das kam für uns nie in Frage. Das wäre uns zu unsicher gewesen.
Viel Erfolg und eine schöne Schulzeit für euer Kind!
Liebe Grüße
Katharina