Pflegedienst zum Essen abwiegen
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ich starte einen neuen Versuch, dass unser Sohn am Mittagessen in der Schule teilnehmen kann.
Inzwischen traue ich mir zu, das Essen anhand des Speiseplans zu berechnen und auch eine Portionsgrösse vorzugeben. Bleibt nur das Thema "Abwiegen"...
Ohne Ansprechpartner wäre es noch zu schwierig, in der Schule macht es keiner und der Pflegedienst, der sowieso schon zum Mittagessen kommt, könnte es machen, darf es aber nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Ich könnte es aber für 12€ pro Tag selber zahlen oder Pflegegeld dafür einsetzen. Pflegegeld bekommen wir keins, und auch bei Pflegegrad 1 würde noch eine grosse Lücke bleiben.
Hier wurde doch auch schon berichtet, dass der Pflegedienst in der Schule oder im Kindergarten das Essen abwiegt. Zahlt ihr das selbst? Bei wem übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür?
Viele Grüsse
Enza
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Sorry, meiner geht noch in den Kindergarten und da wiegt die Köchin oder eine Erzieherin das Essen ab... Deshalb kann ich dir da leider nicht weiterhelfen. Aber diese Summe selbst zu tragen wäre ja der Wahnsinn! Da kriegt man ja drei Mittagessen dafür...
Ich hoffe, es hat hier jemand einen guten Tipp ür dich!
Alles Gute!
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12 Euro sind Wucher.
Wir haben der Essensausgabe eine Waage zur Verfügung gestellt und unser Sohn hatte dann immer einen Zettel dabei, mit der Grammzahl der KH, für die Küche. Das hat gut funktioniert.
Anfänglich haben die sich auch gesträubt, aber nach einem persönlichen Gespräch und anschaffen der Waage konnte ich sie davon überzeugen, dass es machbar ist.
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wenn es keiner macht muss das natürlich der Pflegedienst machen bzw. wie soll der der IE berechnen ohne zu wissen wieviel Kohlenhydrate drin sind?
Da zu kommt ja noch, der Pflegedienst steht ja für die abgabe gerade und was ist wenn sich die Küchenfee schwer vertut, weil die Wage auf einer Erbse lag oder vergessen hat den Teller raus zu wiegen?
Wo her hast denn die Info das Pflegedienst das nicht machen darf bzw. extra Geld verlangen darf?
Sag jetzt nicht Pflegedienst ;o).
Da hilft vielleicht ein Telefonat mit Doc und KK was wer für aufgaben hat, denn natürlich muss man dafür nichts bezahlen.
Zu dem zutrauen, es gibt Bücher Kalorien Mundgerecht oder Diabetes-Ampel, da steht jeder schrott drin, damit kann der Pflegedienst das ganz einfach berechnen.
Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
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Nein, das musst du nicht aus eigener Tasche bezahlen. Wäre ja noch schöner.
Bei uns war In der Grundschule, in der Küche eine Waage vor Ort. Mein Sohn hatte eine I-Kraft, die hat das Essen dann nach meinen Angaben berechnet. Ich hatte ein Heft, da standen die Gerichte drin und was das an KE hatte.
Solange es nicht so viel zusammen gerührtes Essen gibt, müsste das auch für den Pflegedienst gut machbar sein. Mit Lasagne und Co sind die "Normalos" allerdings vollkommen überfordert.:blush: Da wäre ich vorsichtig, mit der Aussage: Ist doch gar nicht so schlimm.
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Im unserem Kindergarten machten das die Erzieherinnen. Nachdem die Krankenhausküche!!! angeblich nicht in der Lage war die Nährwertangeben zu liefern (für die Krankenhauspatienten müssen sie das ohnehin) gab es ein sehr intensives Telefonant zwischen Erzieherin und Küche, danach klappte das.
Eine Waage und "Kallorien Mundgerecht" gab es von uns. Und das fluppte. Der Kindergarten stellte dann fest, wie übel das Tütenpürreee ist und bestellte sowas nicht mehr. Bei Pannekuchen musste dann bei der Tochter auf die Bremse gelatscht werden - sie ist ein Pannekuchenmonster. Aber alles gut.
Letztendlich ist es ein "Wollen".
Was ist den mit Leistungen der Vaerwaltung - Integrationsleistungen? Da beginnt dann immer das Bezahlpingpong, zwischen KV - PV - Schulträger - Sozialamt.
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Enza schrieb: Hallo,
ich starte einen neuen Versuch, dass unser Sohn am Mittagessen in der Schule teilnehmen kann.
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Hier wurde doch auch schon berichtet, dass der Pflegedienst in der Schule oder im Kindergarten das Essen abwiegt. Zahlt ihr das selbst? Bei wem übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür?
Viele Grüsse
Enza
Wenn man Pflegegrad 1 hat, kann man auch das Wiegen über die sogenannte Betreuungs und Entlastungsleistung abrechnen. Die Leistung muss zwingend mit auf der Verordnung draufstehen. Bei Bedarf kann kann ich die Verordnungstext zur Verfügung stellen.
Wenn man keinen Pflegegrad hat ist die Leistung in der Tat eine Selbstzahlerleistung, unser Angebot vom Februar 2019 waren 10,45 € für die Viertelstunde. Also die 12 Euro sind demnach plausibel.
Aber über die Leistungen des Pflegegrades konnten wir alles abdecken. Wenn wir die Leistung aufgrund von Ferien nicht in Anspruch genommen wurde, also das Geld (125 Euro Monat) haben wir uns dann von einer Reinigungsfee helfen lassen, die wir, da meine Tochter keinen Pflegedienst mehr braucht, so ab und zu mal kommen lassen.
Meine Frau hat damals das alles in die Wege geleitet, wir hatten das Glück das Schwimu Pflegedienstleiterin gewesen ist und uns da helfen konnte.
Bei Fragen dazu, fragen!
Gruß
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an sich ist die KK ja sogar verpflichtet eine dauerhafte Schulbegleitung für Pflegebedürftige Kinder zur Verfügung zu stellen. Ich persönlich hoffe ja auf eine menschliche Lehrkraft später, die willig ist zu helfen. Wir sind aktuell im Kindergarten und die Krankenkasse war SEHR froh, das wir für die ersten 6 Wochen im kiga lediglich eine Krankenschwester zum einlernen brauchten (ist nicht so vorgesehen, einzelfallentscheidung, Arbeitskraft musste von uns selbst gefunden werden) und sie nur 1200 Euro zahlen mussten hierfür. Ein Schulbegleiter (ja auch im kiga heist das so) würde dieses ganze Diabetes Thema schon wieder so hochleben lassen, das kommt für uns nicht infrage. Einen I-Amtrag haben wir gar nicht erst probiert, wir wollten Valentin als Regelkind anmelden.
Also ich würde hier auch mal bei der KK anrufen, evtl an Pföegekasse verbinden UND Schonmal beim Kinderarzt ein entsprechendes Formular anfordern . Dieses nennt sich „Verordnung häuslicher Krankenpflege“. Klingt seltsam obwohl nicht zuhause, aber das gehört wohl so.
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vielen Dank für eure Antworten.
Ich hatte zwar gehofft, dass sich jemand meldet, der das Abwiegen tatsächlich von der Krankenkasse bezahlt bekommt, aber nieovs Nachricht deckt sich ja soweit mit meiner Auskunft von Pflegedienst und Kinderärztin. Das hilft mir erstmal weiter.
Der Pflegedienst überwacht im Moment das Spritzen und Blutzuckermessen. Und es ist wirklich absurd, dass das Abwiegen nicht übernommen wird, da dann ja eigentlich die Insulinmenge gar nicht bestimmt werden kann.
Vielleicht schicke ich meinen Mann mal für ein paar Tage mit einer Waage zum Mittagessen in die Schule. Dann müsste er eigentlich die Mitarbeiterinnen dort überzeugt haben, das Abwiegen zu Übernehmen.
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Das ist ja genau der Knackpunkt und nicht absurd, es bekommen ja alle Bezahlt, da es zu der Berechnung gehört, es gibt nur welche, denn das nicht reicht und extra Kohle aus was für quellen auch immer anzapfen.Enza schrieb: Und es ist wirklich absurd, dass das Abwiegen nicht übernommen wird, da dann ja eigentlich die Insulinmenge gar nicht bestimmt werden kann.
Ich kenne vielleicht 30(und mehr) Kinder mit verschiedenen Pflegediensten und Konstellationen und keins muss da extra was bezahlen oder gar Pflegeleistung/Geld in Anspruch nehmen.
Klar bekommen die nicht viel und gönne den das, wenn sie quellen auf machen, wie erhöhte Anfahrtpauschale weil sie Kinder Suchen müssen aber das auf kosten der Eltern und freundlich gesagt frech.
Genau deswegen hast nicht die passenden Antworten bekommen, wo andere das auch bezahlen müssen.
Wie gesagt das klinkt mehr als ein fall für KK mit Aufgezwungene Igelleistungen.
Cheffchen
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