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Schulbegleiter für Erstklässler

Flöhchen
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25 Nov. 2018 15:47 #110141 von Flöhchen
Flöhchen antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Hallo Mibi74;

Danke für dein Feedback. Du hast völlig recht unsere Kinder haben ein Recht darauf.

Was mir nicht in den Kopf will, dass jeder einzelne für seinen Fall kämpfen muss, da die Grundanforderungen im Diabetesmanagement doch identisch sind.

Glaube mir ich musste das Recht auf allen Seiten für unseren Sohn erkämpfen, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe, ich musste auch mit RA und Presse drohen bevor sich alle in Bewegung setzten.

Beim Sozialamt können die Bearbeiter sich nicht miteinander austauschen, obwohl Sie Tür an Tür sitzen.

Die nächste Herausforderung ist auch, dass die Lehrer die Schulbegleitung im Unterricht akzeptieren.

Mir war und ist es wichtig, dass unser Sohn in einer Regelschule unterrichtet wird.

Auch aus dem Nähkästchen: trotz schulbegleitung mittags Kind mit 42 im Unterzucker.
klasse ist auch, dass die medizinischen Fachkräfte sich auch gerne in die Therapie einmischen.

Mann muss sich arrangieren, sonst reibt man sich jeden Tag auf.

VG

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mibi74
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25 Nov. 2018 19:56 - 25 Nov. 2018 19:58 #110145 von mibi74
mibi74 antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Es braucht seine Zeit.
Das man so vehement werden muss, weiß ich. Es wird noch reichlich Zeit vergehen, bis das auch am letzten Schreibtisch angekommen ist.

Eine Unterzuckerung kann immer und jeder Zeit passieren. Man kann es nicht vollkommen außschließen, dass der Blz nicht mit karacho in den Keller fährt. Ihr spritzt ja, wie ich gelesen habe. Hier gelten andere Regeln, als bei den Pumpenträgern und eine Pumpe und CGM schützt auch nicht vollständig davor. Man muss immer wachsam bleiben.

Habt ihr Probleme, dass der Lehrer die Begleitung nicht akzeptiert?
Ich war auf einen mehrtägigen Seminar. Das war wirklich sehr hilfreich. Es wurde von DRK gestellt. Gibt's wohl noch nicht solange. Da ging es auch um die Kommunikation zwischen Lehrer und Schulbegleitung.

Was meinst du denn damit, dass die Begleitung sich in die Therapie einmischen würde? In gewisser Weise muss man kleine Opimierungsvorschläge machen. :lol:
Letzte Änderung: 25 Nov. 2018 19:58 von mibi74.

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UnserKleiner



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02 Dez. 2018 13:51 #110223 von UnserKleiner
UnserKleiner antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Was kamm denn nun raus vom Topicersteller?

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IngaMarie
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07 Dez. 2018 20:12 #110291 von IngaMarie
IngaMarie antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Ich würde allen "Don Quijotes", die mit Vehemenz für ihr Recht eintreten und sich dabei (vielleicht ein kleines bisschen) egoistisch vorkommen, sehr gern sagen:
Vielen Dank für Euer Engagement!
Ihr seid die Vorreiter, die den Weg für den nächsten bereiten, der dann vielleicht nicht mehr so lang kämpfen muss für sein Recht! Wir brauchen Euch!

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Tineline
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12 Dez. 2018 16:25 #110327 von Tineline
Tineline antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
So.....wir befinden uns nun in der gleichen Situation.

Unsere große Tochter hat Typ 1, wurde dieses Jahr eingeschult, zur Zeit kommt 2x am Tag (zum Frühstück und zur Mittagspause) ein Pflegedienst um den Bolus abzugeben, das Mittagessen richtig zu berechnen und nötigenfalls den BZ gleich mit zu korrigieren.

Antrag auf Schulbegleitung gestellt, wurde vom zuständigen Amt (bei uns: Amt für Inklusion und Bildung/ Team Inklusion) abgeleht, da das Amt der Meinung ist, es reicht wenn der Pflegedienst das abdeckt. Unser Diadoc hatte zum Antrag gleich ein ärztliches Attest gelegt, aus dem unsere stark schwankenden Werte hervorgehen und der altersgemäßen Unfähigkeit des Kindes damit umzugehen, sowie dass unsere Lehrer mit der Situation überfordert sind.
Es käme laut Ablehnung nur für die Zeit der nachschulischen Betreuung (da wir beide berufstätig sind) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (gem. §§ 53,54 SGB XII in Verbindung mit §§ 1 und 2 SGBIX) in Betracht.

Da besagter Pflegedienst unser Leben zumindest zwei Mal am Tag etwas erleichtert, wäre aber eine "Hilfe zur angemessenen Schulauslbildung im Rahmen der allg. Schulpflicht gem. § 54 (1) nr 1 sgbxii nicht erforderlich".

Mal abgesehen davon, dass ich alles andere als eine juristische Ausbildung habe, könnte ich gerade im Strahl darüber kotzen, dass jemand der sogar noch am Telefon sagte, dass er keine Ahnung von dem Thema hat, der Meinung ist dass mit den wirklich allernotwendigsten Mitteln ja alles bereits erledigt sei.

Alles andere, was mir gerade noch im Kopf herum schwirrt, wurde in diesem Threat bereits gesagt. Wir sind bisher davon ausgegangen, dass der Antrag durch geht, da auch die Stelle eingeschaltet war die sich das Kind anschauen soll und hinterher auch die tatsächliche Schulbegleitung stellt. Da liefen im Hintergrund scheinbar schon Vorstellungsgespräche. WAS FÜR ÄRSCHE!.


Ach ja, wir sollen jetzt unser Einkommen auflisten, da "Eingliederungshilfe lt. § 19 abs 3 SGB XII erbracht, soweit dem (minderjährjährigen) Leistungsberechtigten und seinen Eltern die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist."

Lohnt es sich eigentlich, jetzt bereits die Rechtsschutzversicherung einzuschalten?

Erwartet wird nun bis zum 21.12. ein geänderter Antrag nebst Stellungnahme, sonst wandert unser Fall zu den Akten.

Entschuldigt bitte meine stellenweise ausfallende Ausdrucksweise, aber "aufgebracht" wäre gerade noch eine harmlose Beschreibung meines Gemütszustandes. :Dislike

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Cheffchen
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12 Dez. 2018 16:58 #110328 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Hallo @Tineline,
zu dem Amt, hast die Einstufung nach §53/54?
Der Pflegedienst hat null komma nichts mit dem Schulbegleiter zu tun, weil ganz andere Aufgaben, deswegen ist das total wurst ob ein PD hast oder nicht.
Da scheint nur das beim Sozialgericht Klage einreichen musst, eine Rechtschutz hilft da glaube so wie so nicht und wäre ja auch zu spät.
Kannst vielleicht noch ein mal versuchen das dich auf § 53,54 SGB XII berufst und eine Inklusionshilfe erwartest, da sonst wie im Fulda Urteil angeraten ein Klage einrechen wirst und das dann wie empfohlen verbreiten wirst. Dann das es eine Frechheit ist, das Sie das Einkommen wissen möchten ob nicht jemand diesen Antrag bearbeiten könnte der Ahnung hat, da sonnst eine Untätigkeitsklage Einreichen wirst da Sie besseren wissen Anträge falsch bescheiden.

Zu verlieren hast ja nichts mehr und die Chancen vor Gericht sind ja nicht schlecht bzw so gut das viele Sogar zum Eilverfahren raten.

Cheffchen

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Tineline
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13 Dez. 2018 09:50 #110330 von Tineline
Tineline antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Könntest du mir netterweise das AZ zum "Fulda-Urteil" verraten?

Danke :-)

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Cheffchen
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13 Dez. 2018 10:09 #110331 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Klaro:

Az. S 7 SO 83/16 verfahren in Fulda gegen Vogelsbergkreis das beim Sozialgericht verloren hat
Nächste Instanz LSG Az L 4 SO 23/17 B ER, Amt klar verloren, Kind gewonnen.
www.lokalo24.de/lokales/fulda/sechsjaehr...rgkreis-7441970.html

Da von gibt's mehr, zb Frankfurt/Main war dieses Jahr auch Lustig/Traurig, da gab es immer Schulhelfer und wurden alle gestrichen, um Geld zu Sparen und jeder der wollte hat sich den wieder eingeklagt über Eilverfahren und so weit ich weis, haben alle gewonnen.

Cheffchen

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26 Dez. 2018 11:11 #110429 von Flöhchen
Flöhchen antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Hallo,

Bezüglich der Frage sollst Du einen Rechtsanwalt einschalten folgende Erfahrung:

während der Schulzeiten muss die Schulbegleitung
Durch das Sozialamt finanziert werden, die müssen in Vorleistung gehen und streiten sich dann mit der KK über die Kostenübernahme.

das Thema Teilhabe und Nachmittagsbetreuung
Außerschulisch ist einkommensabhängig.
sobald beide verdienen wird man zur Kasse gebeten. Das ist die Rechtslage. Da kannstDu auch nicht klagen.

Wir haben das über einen RA recherchiert.

Tja und den Gemütszustand kann ich gut nachvollziehen. Wir müssen durchhalten für unsere Kids:-).

du kannst einen Teil der Kosten über Pflegeersqtzleistungen gwgenfinanzieren. Wir haben seit September wenigstens Pflegegrad 1 mit 125,00 Euro Zuschuss, den man allerdings erst im Nachgang einreichen kann.

Lg Antje

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Cheffchen
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27 Dez. 2018 18:31 #110449 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
das mit "Nachmittagsbetreuung" ist auch möglich, da brauchst nur ein schreiben von der Schule das da auch Schulveranstaltungen / Förderungen stattfinden, dann ist das kein Problem.

Cheffchen

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