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Schulbegleiter für Erstklässler

Sandra2016



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09 Nov. 2018 16:18 #109976 von Sandra2016
Sandra2016 antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Ich habe die vorherigen Antworten nicht alle gelesen, daher nur falls es nicht schon geschrieben wurde:

Ich kann sehr empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen (falls nicht schon geschehen; ggf. "Sperrfirsten" beachten, ab wann diese genutzt werden kann - je nach Versicherung unterschiedlich) und einen Anwalt hinzuzuziehen, der Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat. Auch ohne Rechtschutz lohnt es sich, je nach persönlichem Leidensdruck, evtl. ein Widerspruchsverfahren über einen Rechtsanwalt. Es entlastet ungemein, wenn dies durch eine erfahrene Fachkraft gemanagt wird (damit man dies nebenbei nicht auch noch komplett alleine stemmt) und es hat doch noch mal eine andere Wirkung, wenn die Schreiben vom RA kommen (selbst wenn der Widerspruchstext ähnlich oder gar identisch ist - jedenfalls meine Erfahrung).
Ich kenne z.B. Matthias Meyer (Itzehoe) und Oliver Ebert (Stuttgart), sicher gibt es weitere. Beide haben viel Erfahrung mit dem Thema Diabetes Typ 1 und unterstützen u.a. bei Widerspruchsverfahren für Schulbegleitungen, aber auch Widerspruchsverfahren hinsichtlich Beantragung von Sensoren, teils Pflegegradbeantragung usw. Uns hat es enorm geholfen, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Wir haben eine Bewilligung für die Schulbegleitung über ein persönliches Budget und können die gesamte Schulzeit damit abdecken. Wir beschäftigen eine nicht-examinierte Kraft, die ausführlich geschult wurde/kontinuierlich geschult wird, den Schultag begleitet, sich im Hintegrund hält, aber im Zweifel immer da ist (was wir aktuell auch noch dringend brauchen; Kind in Kl. 2; u.a. große Klasse, viele Schwierigkeiten in der BZ-Einstellung gehabt, andere Einschränkungen vorhanden).
Ggf. ist ein Eilverfahren möglich; diese werden oft zugunsten des Kindes entschieden (also Schulbegleitung eher bewilligt als abgelehnt), weil die körperliche Unversehrtheit des Kindes im Vordergrund steht, nicht die Frage der Finanzierung -> dies kann man auch mit dem RA klären, wie sinnvoll das ggf. ist.
Ich halte es eigentlich nicht für zumutbar, dass ein Kind regelhaft nicht mit der Klasse frühstücken darf/auf den Pflegedienst warten muss und, je nach Kind unterschiedlich, ist es eben auch nicht möglich bzw. für die Entwicklung vielleicht auch nicht förderlich, wenn es schon mit 7 oder 8 Jahren im Schulalltag alles alleine managen muss (auch wenn es das vielleicht kognitiv kann, ist es seelisch sicher für manche eine Belastung).
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FamilieD



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12 Nov. 2018 07:53 #109994 von FamilieD
FamilieD antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Vielen Dank! Darf ich fragen ob es lange gedauert hat bis ihr das persönliche Budget bewilligt bekommen habt? Wird es für ein Schuljahr bewilligt?

Wir sitzen nun hier und warten auf die Antwort unseres wiederrufes... Es tut sich nichts, seit über zwei Wochen.

Jetzt kommt täglich der pflegedienst in die Schule, sie bemühen sich sehr um Pünktlichkeit, es ist aber täglich eine andere Person und ich renn seit zwei Wochen auch wieder täglich in die Schule um die pfleger einzuweisen. Das ist wirklich Kräfte raubend. Immerhin machen sie das messen in der zweiten Pause alleine, da rufen sie mich an wenn der Wert hoch oder niedrig ist.

Es ist trotzdem frustrierend da es nicht vorangeht und die jetzige Lösung wirklich nicht ideal ist.

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Cheffchen
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12 Nov. 2018 09:29 #109995 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Normal ist für 1 Jahr aber das verlängern ist in der regel bis ende 4 Kl. reine Formsache und manchmal auch gleich für die ganze zeit.
Widerspruch, hm, bei KK oder Amt?
2 Wochen, da hat vielleicht einer gerade den Brief auf gemacht. das kann sich ja auch mal bis zu 3 Monate hin ziehen.

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Sandra2016



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12 Nov. 2018 21:12 #110003 von Sandra2016
Sandra2016 antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Bei uns wurde damals (letztes Jahr, direkt vor Klasse 1) auch erst kurz vor knapp bewilligt, ich meine 1 Tage vor Schuljahresbeginn (Anfang August) nach Antragsstellung im Juni. Antrag lief damals über die Schulbehörde, die reichte ihn weiter an die KK, die ihn dann auch bearbeitet hat. Kostenzuständigkeit ist weiterhin nicht abschließen geklärt zwischen KK und Stadt.
Ursprünglich war die Idee einen Dienstleister (wie z.B. die Lebenshilfe o.ä.) zu finden, die einen Schulbegleiter beschäftigt, um unser Kind zu beleiten. Wir fanden aber keinen Dienstleister, der Personal stellen konnte, zumal so kurzfristig. So wurden wir schließlich notgedrungen selbst zum Arbeitgeber, sind mit diesem Modell inzwischen aber sehr zufrieden. Es war anfangs enorm aufwendig, aber inzwischen wissen wir, wie es läuft - alles wiederholt sich.
Bewilligt wird bei uns immer für 1 Schuljahr. Wir müssen allerdings alle 6 Monate eine neue ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit einreichen, als zum 2. Halbjahr dann aktuelle Verordnung mit gleichem Inhalt wie zum 1. Halbjahr. Beim allerersten Antrag begutachtete auch der MDK dann noch die Notwendigkeit; beim zweiten Antrag war dies nicht erneut der Fall, da Sachlage unverändert.
Jedes Jahr wird dann neu beantragt und immer erst ganz kurz vorher bewilligt.

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Sandra2016



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12 Nov. 2018 21:14 #110004 von Sandra2016
Sandra2016 antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Ich würde bzgl. Eures Widerspruchs, wie schon geschrieben, einen Anwalt einschalten, der eine Frist formuliert, bis zu der dieser bearbeitet sein muss. Dann wird er sehr wahrscheinlich auch zeitnah bearbeitet...sonst kann es sich leider ewig hinziehen, wenn man seine Rechte nicht genau kennt bzw. einfordert.

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mai11
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12 Nov. 2018 21:17 #110005 von mai11
mai11 antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Hallo Familie D

ich habe gerade mal hier alles gelesen und möchte mal von uns berichten.
Auch unser Sohn wurde im Sommer diesen Jahres eingeschult, und die Schule wollte ihn nur mit Hilfe vormittags beschulen.
Wir haben jetzt nach 1 Jahr kampf mit Landkreis und Krankenkasse die Genehmigung von der Krankenkasse für die Schulbegleitung unseres Sohnes bis zum Ende des 1. Schuljahres bekommen.
Wir haben mit einem Antrag beim Landkreis angefangen und wurden an die Krankenkasse weitergeleitet. Diese wollte eine Verordnung für häusliche Krankenpflege haben, danach bekamen wir einen Pflegedienst genehmigt (der mehrmals täglich kommen konnte). Auf der Verordnung stand drauf, dass wir für 30 Stunden eine spezielle Krankenbeobachtung benötigen. Nach unserem 1. Widerspruch bekamen wir dann auch die Schulbegleitung, wie verordnet, genehmigt, aber nur bis Ende Oktober. Also wieder Widerspruch, und dann hat es doch wirklich funktioniert und die Krankenkasse hat es bis zum Ende des Schuljahres weiter genehmigt.
Wir haben uns aber dann auch irgendwann einen Anwalt genommen, mit dem wir sowohl beim Landkreis (wurde abgelehnt, bei uns ist die Krankenkasse zuständig!) und dann zum Schluss auch bei der Krankenkasse den Widerspruch eingelegt haben.
Wie ich ganz am Anfang gelesen habe, seit ihr bei der DAK versichert, wir auch, also die Genehmigen so was! Aber man muss kämpfen und nicht aufgeben, ich habe gemerkt, es ging immer weiter, wenn ich bei der Krankenkasse angerufen habe, und nicht mehr so freundlich war! Aber die Krankenkasse hat bei allem viel Zeit, lässt sogar fristen vom Anwalt verstreichen und meldet sich nicht.

Ich wünsche euch viel Erfolg und gebt nicht auf.
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Sandra2016



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12 Nov. 2018 21:36 - 12 Nov. 2018 21:42 #110009 von Sandra2016
Sandra2016 antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Ich kann den Hinweis von mai11 bestätigen: Verordnung auf dem Formular für häusliche Krankenpflege durch Diabetologen. Wenn spezielle Krankenbeobachtung verordnen wird, muss eigentlich eine Schulbegleitung bewilligt werden (durch Pflegedienst, der punktuell kommt, nicht leistbar).

Tipp im Umgang mit der Krankenkasse: Nicht die Hotline anrufen bzw. wenn, dann nur um von da weiter durchgestellt zu werden zur zuständigen Abteilung - zukünftig dann nur mit zuständigem Sachbearbeiter/in sprechen, der bzw. die entscheidet und sich bereits mit ähnlichen Fällen auskennt/die Rechtslage kennt (man erklärt sonst immer wieder alles von vorne; außer dieser einen Person (max. sind es in einer KK vielleicht 2-3) kennt sich dort i.d.R. mit solchen Fällen niemand aus). I.d.R. ist der Kontakt hier positiv/sachlich/im pragmatische Lösung bemüht (so kenne ich es auch in anderen Fällen, auch bei uns war es so). Name und direkte Durchwahl notieren - im weiteren Verlauf sicher noch mal wichtig.
Wenn keine Rückmeldung auf Antrag: diesen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin kontaktieren. Wenn trotzdem überhaupt keine Rückmeldung erfolgt, Sachbearbeiter/in telefonisch nicht erreichbar und rechtlich zugesicherte Fristen nicht eingehalten werden: notfalls Beschwerdestelle o.ä. der jeweiligen Krankenkasse kontaktieren (nicht in Hotline-Schleifen begeben - bringt nichts). Auf Frist gemäß SGB und gesundheitliche Notwendigkeit für das Kind verweisen.
"Die KK" erscheint manchmal wie ein einheitlicher Akteur, aber dort entscheiden Menschen mit verschiedenen Zuständigkeitsgebieten (wenn auch nach klar festgelegten Regeln der Institution). Es ist m.E. wichtig, jeweils die "richtigen"/zuständigen Personen so direkt wie möglich zu kontaktieren. Das macht es sehr viel einfacher, als an die KK als Gesamtinstitution zu schreiben - und erhöht die Aussicht auf zeitnahe Rückmeldung.
Letzte Änderung: 12 Nov. 2018 21:42 von Sandra2016.

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FamilieD



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24 Nov. 2018 15:55 #110133 von FamilieD
FamilieD antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Danke an alle die mir so geholfen haben. Dem Wiederspruch wurde tatsächlich stattgegeben! Ich freue mich total, ab Montag ist die schulbegleiterin wieder für ihn zuständig. Die scharfe Formulierung hat also geholfen!

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Flöhchen
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25 Nov. 2018 13:20 #110139 von Flöhchen
Flöhchen antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Hallo Zusammen,

Auch wir standen vor dem Problem, dass unsere Regelschule eine Schulbegleitung gefordert hat, sonst hätten Sie unseren Sohn nicht eingeschult. Wir haben jetzt eine Schulbegleitung für ein Jahr bekommen, ich habe 1 Jahr vor Einschulung damit begonnen alles zu beantragen.

Das Sozialamt in unserem Landkreis war absolut überfordert, da wir das erste Kinde mit Spritzentherapie und Ganztagsbetreuung waren ein sogenannter runder Tisch fand nicht statt ,keine Ressourcen beim Amt. Die Entscheider kennen oft die Hintergründe und Zusammenhänge die es zu beachten gibt nicht und entscheiden nur nach Aktenlage.

Wir haben Stellungnahmen von der betreuenden Klinik, der Schule und einen Erfahrungsbericht vom Kindergarten vorlegen müssen. die Diabetesberaterin hat die Lehrer geschult. Wir haben jetzt einen Stundenumfang von wöchentlich 25 h bewilligt bekommen, was eher die Ausnahme ist. Allerdings müssen wir die Betreuung, die nicht die Schulstunden betrifft selber zahlen.

Mit Pflegediensten habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht, es lohnt sich nicht nur zum Spritzen zu Kommen o Ton eines Telefonats oder die Frage, welche Erkrankungen hat Ihr Kind noch. Die Kasse zahlt nur Leistungsgruppe 1 10;48 € und der Stundensatz beim Pfelgedienst fängt bei 40;00 € an. Wir haben über die Lebenshilfe eine ehemalige Pflegerin, die auch ausgebildete Krankenschwester ist gewinnen können.

Im Moment ist die Betreuung sehr engmaschig aber ich bin froh, dass die Einschulung überhaupt geklappt hat.

Das Sozialamt versucht immer einen an die Krankenkasse zu verweisen, aber Sie müssen in Vorleistung gehen und das dann mit der Krankenkasse direkt klären. Lasst Euch nicht abwimmeln.

ebenfalls ist es ratsam einen guten Draht zu den Lehrern und Erzieherinnen aufzubauen, die haben einfach Angst vor dem Unbekannten und wollen nichts falsch machen.

VG aus dem Ländle

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25 Nov. 2018 15:26 #110140 von mibi74
mibi74 antwortete auf Schulbegleiter für Erstklässler
Hallo Flöhchen!

Mit der Einschulung beginnt eine neue Phase, die nicht so ganz einfach ist, dennoch, handelt es sich hier nicht um ein Wunschprogramm.
Wir sind nicht auf Almosen angewiesen, wenn es um Schulbegleitung oder Pflegedienst geht.
Es steht uns rechtlich zu! Die Kinder haben ein Recht darauf und das lässt die Sache schon in einem ganz anderen Licht erscheinen nicht? (Das versuchen die Behörden nämlich gern mal so lapidar darzustellen.)


Mal ein paar Worte aus dem Nähkästchen:

Inzwischen arbeite ich seit drei Monaten als Schulbegleiterin in einer 1. Klasse und wenn man das System von innen sieht, wird vieles viel nachvollziehbarer, warum es daran liegen könnte, dass sich Lehrer querstellen.
Ja, der gute Draht ist immens wichtig! Der ist wichtig, ob ein Lehrer willens ist, sich das bereitwillig und gerne anzutun, wenn es in der Klasse noch andere Strategen gibt, die dann das Fass zum Überlaufen bringen.
Es ist nicht nur der Lehrer mit dem alles steht und fällt. In Wahrheit ist es die GANZE Klasse!
Der oder die weiß am Anfang gar nicht, WAS ihr/ihn in jeder Klasse erwartet. Alles muss sich neu finden. Es gibt verschiedene Typen. Der Klassenrambo, die Klassendödel(die Quatschmacher), der Superklassendödel, die Beauty-Queen und die Heulsuse.
Der Diabetes des Kindes ist nicht das Problem. Das Kind mit Diabetes ist nicht das Problem. Was zum Problem werden kann, sind die, die noch mit im Klassenzimmer sitzen und dafür sorgen können, dass der Lehrer nicht in der Lage ist, und das meine ich im vollem Ernst, 10 Sekunden abgelenkt, nach dem Blz-Wert zu schauen oder Traubenzucker herauszusuchen.
Würde es in unserem Schulsystem Standard sein, dass es pro Klasse 2 Lehrer gäbe, dann würde wir uns nicht mehr in so einer Form mit Schulbegleitung befassen müssen. Wird aber nie passieren, weil das kann keiner bezahlt.
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