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Schulbegleitung bei privaten KV

Mama von Sophia
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29 Juni 2017 12:56 #105701 von Mama von Sophia
Schulbegleitung bei privaten KV wurde erstellt von Mama von Sophia
Hallo,
obwohl ich mich gegen eine Schulbegleitung entschieden habe, muss ich nun leider feststellen, dass die Schule sich leider nicht für die Belange meiner Tochter interessiert. Sie soll am 31.8. eingeschult werden. Weder die Lehrer wollten an einer Schulung teilnehmen, noch ist die OGS bereit, das Essen abzuwiegen. Jetzt bin ich doch zum Schluss gekommen, dass eine Schulbegleitung notwendig ist. Ich habe jetzt die Info bekommen, dass diese Schulbegleitung von der KV übernommen werden muss. Meine Tochter ist privat versichert. Hat einer von Euch Erfahrung, wie man wo was beantragen muss??
Danke für Eure Tipps!

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mibi74
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29 Juni 2017 14:15 - 29 Juni 2017 14:25 #105702 von mibi74
mibi74 antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV
Hallo.
Die Schulbegleitung hat nichts mit deiner Krankenversicherung und nichts mit deinem Einkommen zu tun.
Wenn es sich um begleitende Hilfe handelt, Essen, Insulindosen berechnen, dann ist das eine Sozialleistung, die beim Landratsamt, Amt für Soziales Integration beantragt wird.

Muss Insulin gespritzt werden, dann läuft das über den medizinischen Dienst und ist keine begleitende Hilfe mehr.
Deshalb wäre es super, wenn dein Kind schon die Pumpe bedient. Muss bloß jemand draufgucken, ob alles richtig eingegeben wurde, läuft das über begleitende Hilfe, sprich Integrationskraft.
Dein Kind soll also durch sie in den Schulalltag integriert werden, bis sie alles selbst kann, was sie können muss. Das wird Ende der dritten Klasse sein. Oder, wenn sie richtig flott ist, schon Anfang der dritten Klasse. Das hängt auch davon ab, wie du sie im Alltag damit förderst. Und natürlich ihre Bereitschaft, das auch lernen zu wollen.
Letzte Änderung: 29 Juni 2017 14:25 von mibi74.

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29 Juni 2017 15:24 #105704 von Wenke
Wenke antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV
Ja, eigentlich ist da das Sozialamt zuständig (wenn die das auch gern bestreiten und auf die Krankenkasse verweisen).

Uns wurde zuerst gesagt, eine Begleitung für die OGS wäre im Gegensatz zur Begleitung für den Unterricht auf jeden Fall einkommensabhängig ( = bekäme man erst finanziert, wenn man so pleite ist, dass man auch Anspruch auf Sozialhilfe hätte). Später, war letzteres dann irgendwie kein Thema mehr (abgelehnt wurde trotzdem, aber das habe ich dir sicher mal erzählt).

Stell den Antrag am besten "bis gestern", denn in NRW ist das ja bekanntlich nicht so einfach.

Viel Glück, Daumen sind gedrückt.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Sheila
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29 Juni 2017 15:44 #105705 von Sheila
Sheila antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV
Hallo,

wie schon von den Vorrednern geschrieben, ist eigentlich das Sozialamt zuständig, die wollen eigentlich nicht und verweisen auf die Krankenkasse. Die Krankenkasse will höchstens die Blutzuckermessungen und Insulinabgaben zahlen, aber meistens nicht die komplette Schulbegleitung.

Die Schulbegleitung ist eben ständig dabei (bzw. hält sich auch im Hintergrund) und achtet darauf, dass Dein Kind auf dem Spielplatz in der Pause nicht unterzuckert vom Spielgerüst fällt oder beim Sportunterricht, sie sorgt dafür, dass es mitessen kann, wenn Geburtstagsessen ausgeteilt wird, prüft, ob der Blutzucker in Ordnung ist, bevor ein Diktat geschrieben wird und eben auch zwischendurch eine Korrektur abgegeben werden muss und natürlich auch, ob die KEs, für die Insulin abgegeben wird, komplett aufgegessen werden.

Eine ambulante Pflegekraft, die eben nur zum Essen und Bolen in der Pause kommt und danach gleich wieder fährt, kann das eigentlich nicht leisten, deswegen geht es um Integration und deswegen sollte das Sozialamt die Leistung übernehmen.
Das ist aber ein Kampf, der nicht einfach ist und für den man entweder viel Glück oder viel Durchhaltevermögen braucht.
Liebe Grüße

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Sheila
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29 Juni 2017 15:50 #105706 von Sheila
Sheila antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV
Hallo,

warum sind die Lehrer nicht bereit, an einer Schulung teilzunehmen?
Selbst mit Schulbegleitung macht eine Schulung Sinn, einfach auch, um Verständnis und Hintergrundwissen aufzubauen und Vorbehalte abzubauen.
Ich würde da noch einmal an die Schulleitung appellieren.
Bei uns wurde das während einer dieser regelmäßigen Sitzungen durchgeführt, die die Lehrer sowieso immer mal wieder haben. Da haben sie eben mal 90 Minuten in eine Diabetesschulung investiert. Bezahlt wurde die Schulung aus dem Fortbildungsbudget.

Übrigens hat bei uns der MDK die Schulbegleitung empfohlen, die Krankenkasse (gesetzlich) hat trotzdem nicht gezahlt.

LG

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Mama von Sophia
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29 Juni 2017 15:54 - 29 Juni 2017 15:55 #105707 von Mama von Sophia
Mama von Sophia antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV
Das klingt sehr ernüchternd. Habe auch nichts anderes erwartet. Es ist einfach bodenlos, dass ich mich vor 2 Jahren mit der Schule das erste Mal schon beschäftigt habe. Vorab Gespräche geführt habe, ob die Schule bereit ist, es zu stemmen usw.
Und jetzt, 8 Wochen vor Schulbeginn sieht alles anders aus. Die Klassenlehrerin ist nicht bereit, sich schulen zu lassen und die OGS hat auch keine Lust. Keine Zeit zum abwiegen!
Dass ich 8 Wochen vor Schulbeginn kaum eine Bewilligung für eine Schulbegleitung bekomme ist mir durchaus klar. Aber ich bin richtig enttäuscht und sauer.
Meine Kleine kann alles alleine machen. Aber irgendwie möchte ich auf den Rat aller Ärzte und Diabetologen hören, und sie nicht überfordern, indem sie sowohl neuen Schulalltag als auch Diabetesmanagement komplett alleine stemmt.
Letzte Änderung: 29 Juni 2017 15:55 von Mama von Sophia.

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29 Juni 2017 19:17 #105709 von mibi74
mibi74 antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV
Ich kann mich jetzt leider nicht mehr genau daran erinnern, aber ich weiß, das es ein Not- oder Eilverfahren gibt, wo das ganz schnell geht, habe aber vergessen wie das genau von statten ging.
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mibi74
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29 Juni 2017 19:40 - 29 Juni 2017 19:42 #105710 von mibi74
mibi74 antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV
Sheila

meine Vermutung ist, dass die Schulen gerade dermaßen überfordert sind, mit der aktuellen Situation. Es gibt zu wenig Lehrer und es werden kaum neue eingestellt. Wenn bekommen die befristet Verträge. wissen nicht ob sie nach den Sommerferien noch einen Job haben und wo. Bloß weil sich der Staat das Geld sparen will, was sie über die Sommerferien zahlen müssten.
Langsam glaube ich nicht mehr, dass diese Abwehr aus einer persönlichen Haltung kommt, sondern weil sie schon am Maximum angekommen, sozusagen auf dem Zahnfleisch daherkommen und schulpolitisch einfach nix passiert, um die Lage zu verbessern. Das ist mein momentaner Eindruck.
Letzte Änderung: 29 Juni 2017 19:42 von mibi74.

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29 Juni 2017 21:44 #105715 von Wenke
Wenke antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV

Mama von Sophia schrieb: Das klingt sehr ernüchternd. Habe auch nichts anderes erwartet. Es ist einfach bodenlos, dass ich mich vor 2 Jahren mit der Schule das erste Mal schon beschäftigt habe. Vorab Gespräche geführt habe, ob die Schule bereit ist, es zu stemmen usw.
Und jetzt, 8 Wochen vor Schulbeginn sieht alles anders aus.


Das kommt mir leider bekannt vor.

Lars war ja bei der Diagnose schon eingeschult und seine Lehrerin war zum Glück auch recht einsatzfreudig ( = sie hat ihn zumindest an den meisten Tagen gefragt, was er gemessen hat und sie hat auch das ein oder andere Kuchenstück, dass jemand an seinem Geburtstag mitgebracht hat, auf die Waage gelegt).

Aber die OGS... erst Absage, dann Zusage, dann urplötzlich wieder Absage und das quasi im Nebensatz.
Die haben mir die Absage mitgeteilt, als ginge es um eine Verabredung mit einem Kumpel auf einen Kaffee, die man jetzt doch nicht einhalten kann... und haben sich dann noch gewundert, dass ich sauer reagiert habe.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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30 Juni 2017 19:58 #105724 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Schulbegleitung bei privaten KV
Hier bitte:
UND, wichtig , anderes als im parallel Beitrag
Integration an gesprochen ist hier KEINE
anwaltliche Vertretung nötig!!!

dejure.org/gesetze/SGB_VIII/86c.html


§ 86c


Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
(1) 1Wechselt die örtliche Zuständigkeit für eine Leistung, so bleibt der bisher zuständige örtliche Träger so lange zur Gewährung der Leistung verpflichtet, bis der nunmehr zuständige örtliche Träger die Leistung fortsetzt. 2Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hilfeprozess und die im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarten Hilfeziele durch den Zuständigkeitswechsel nicht gefährdet werden.
(2) 1Der örtliche Träger, der von den Umständen Kenntnis erhält, die den Wechsel der Zuständigkeit begründen, hat den anderen davon unverzüglich zu unterrichten. 2Der bisher zuständige örtliche Träger hat dem nunmehr zuständigen örtlichen Träger unverzüglich die für die Hilfegewährung sowie den Zuständigkeitswechsel maßgeblichen Sozialdaten zu übermitteln. 3Bei der Fortsetzung von Leistungen, die der Hilfeplanung nach § 36Absatz 2 unterliegen, ist die Fallverantwortung im Rahmen eines Gespräches zu übergeben.4Die Personensorgeberechtigten und das Kind oder der Jugendliche sowie der junge Volljährige oder der Leistungsberechtigte nach § 19 sind an der Übergabe angemessen zu beteiligen.

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