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Wiederholung der Klassenarbeit wegen zu hohem BZ

Zuckerschnecke71
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Junior Schreiber
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Beiträge: 6

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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27 Juni 2017 21:18 #105676 von Zuckerschnecke71
Wiederholung der Klassenarbeit wegen zu hohem BZ wurde erstellt von Zuckerschnecke71
Hallo an alle hier im Forum,

mein Sohn ist zwölf Jahre und seit seinem ersten Lebensjahr an Diabetes Typ 1 erkrankt. Er geht nach einer langen und harten Grundschulzeit mit Diskriminierungen und Ausgrenzungen nun inzwischen aufs Gymnasium. Dieses mussten wir vor einem Jahr auch bereits wechseln, weil er an dem ersten Gymnasium von einzelnen Lehrern so stark diskriminiert wurde wegen des Diabetes, dass er die sechste Klasse nicht mehr geschafft hat und sie wiederholen musste. Jetzt ist er auf einem anderen Gymnasium und die Geschichte fängt an, sich zu wiederholen, nur mit anderen Protagonisten (Lehrern). Zum konkreten Fall: Letzten Dienstag wurde die letzte Englischarbeit für dieses Schuljahr geschrieben. Die Fachlehrerin war krank, so dass ein fachfremder Vertretungslehrer die Klasse beaufsichtigt hat. Mein Sohn hat vor Beginn der Arbeit seinen BZ gemessen und dies auch dem Lehrer gezeigt. Er lag bei 268 mg/dl! Er hat momentan starke Schwankungen, die Pubertät hat begonnen und die Aufregung vor der Arbeit kam noch hinzu. Also, er hat diesem Lehrer den Wert gezeigt, aber sich nicht getraut, ihm zu sagen, dass er mit einem so hohen BZ die Arbeit nicht schreiben kann. Der Lehrer war, da er nur vertretungsweise die Klasse beaufsichtigt hat, nicht von der Fachlehrerin über die Erkrankung meines Sohnes informiert worden. Er hat es dementsprechend ignoriert und keine Rücksicht auf den Zustand meines Sohnes genommen. Noch dazu hat er der gesamten Klasse die Ansage gemacht, dass jeder, der sich weigert, mitzuschreiben, automatisch eine sechs bekommt. Das können die Kinder bezeugen. Mein Sohn hat sich deshalb nicht getraut, zu sagen, dass er nicht mitschreiben kann. Heute hat er die Arbeit zurück erhalten und es ist eine 5 minus!!! Ich habe dem Schulleiter den Fall geschildert und ihm gesagt, dass ich darauf bestehe, dass mein Sohn die Arbeit wiederholen kann. Dieser fordert jetzt von mir einen Nachweis über den u hohen BZ-Wert (den er ohne Probleme bekommen kann, ist alles im Messgerät dokumentiert). Noch dazu behauptet dieser Vertretungslehrer, dass mein Sohn ihm nichts mitgeteilt hätte und der Schulleiter glaubt ihm, wie er mir gesagt hat, habe er keinen Grund, an dessen Darstellung zu zweifeln! Meine Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage, die meinem Sohn die Möglichkeit eines Nachschreibetermins zusichert und wenn ja, wo finde ich diese? Die Schule möchte dies gerne verhindern, so mein Eindruck, weil die Zeugniskonferenz bereits gelaufen ist und dies extra Arbeit bedeuten würde. Wenn sich jemand zu diesem Thema auskennt, über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

Dia-Mama Michaela:( :angry:

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mibi74
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Moderator
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Geburtsjahr: 2005
Therapieform: CSII + CGM (DIY Closed Loop Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
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27 Juni 2017 22:17 #105677 von mibi74
Guten Abend!

Da es hier um den aktuellen Stand geht, lasse ich die Vorgeschichte mal bewusst bei Seite. Es darf keine Rolle spielen, was wann oder wo mit wem, wie gelaufen ist. (Ich versteh das trotzdem, mein Kind hat auch seit 11 Jahren Diabetes und ähnlich Dinge sind auch bei uns in der Grundschule gelaufen.)

Wie es der Zufall will, war es in der letzten Englischarbeit meines Kindes ganz genau so, wie bei dir. Mein Sohn, das muss ich aber noch zur Erklärung sagen, hat da was testen wollen, was ein anderes Kind mit Diabetes konsequent vom Schuljahresanfang durchzieht. Ich verbuche die Aktion mal unter "Versuch macht kluch."

Außerdem ist ein Wert von über 200 natürlich etwas zu hoch aber auch nicht so, dass es mein Kind jetzt extrem einschränken würde .. aber ...
Nächstes Schuljahr beantrage ich einen Nachteilsausgleich. Dann ist Schluss mit Unklarheiten und die Richtlinien die da mit der Schulleitung vereinbart werden gelten dann für alle Fächer. Und für alle Lehrer. Wie das aber nun genau von statten geht, kann ich dir erst im neuen Schuljahr berichten.
Jetzt ist der Hase bereits gegessen.

Zum Thema Diskriminierung.
Hm. Ein böses Wort! Was mir auffällt, wenn ich deine Zeilen durchlese, dass die Verletzungen der letzten Jahre noch sehr präsent sind. Auch ich bin noch reichlich angesäuert, wenn ich darüber nachdenke, doch das ist Schnee von gestern. Verziehen, aber nicht vollkommen vergessen. Es ging mir runter wie Öl, als ich der ehemaligen Klassenlehrerin berichten konnte, wie toll sich mein Kind in der Realschule macht und das er dieses Schuljahr sogar ein paar 1er auf dem Zeugnis stehen haben wird, und das, obwohl sie stocksauer war, weil wir ihre Werkrealschulempfehlung in die Tonne geworfen hatten. Letzteres habe ich natürlich nicht gesagt. Wäre mir aber ein großes Bedürfnis gewesen.

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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28 Juni 2017 00:45 #105683 von Cheffchen
Hallo @Zuckerschnecke71,

Rechtsgrundlage, ja, wird dir aber vielleicht nicht gefallen.
Als erstes musst natürlich Nachteilsausgleich haben, ohne geht natürlich nichts.
Durch diesen gibts dann Richtlinien die je Region, Doc und Schulamt etwas anders aussehen aber im grund doch alle gleich ausgeschmückt sind, also was Leherer und Kind machen müssen oder halt nicht.
- was ist zu tief und was wird für wie lange gemacht,
- das gleiche bei zu hoch
- wann gemessen werden muss, oft Anfang und Ende der Arbeit und was mit den Werten passiert, in der Regel, auf der erste Seite der Arbeit noriert und Leherer muss gegenzeichnen.

Wenn das so ist oder wie bei euch vereinbart mit Schule und Schulamt, kannst mit einer beschwerde was erreichen, ohne bist halt auf guten Willen angewissen und das wird erfahrungsmäßig weniger um so wichtiger die Arbeit ist.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Juli
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01 Juli 2017 14:56 #105730 von Juli
Oh, aber Achtung: Nachteilsausgleich bedeutet nur, dass er länger Zeit für eine Arbeit bekommt. Das bedeutet nicht, dass er Arbeiten dann einfach nochmal schreiben kann, wenn der Zucker eine gewissen Grenze nicht einhält.

Aus meiner Sicht auch richtig. Es ist zum einen Job deines Sohnes, seinen BZ so zu managen, dass er vor der Arbeit in einem akzeptablen Bereich liegt. Heißt, messen direkt vor einer Arbeit ist viel zu spät - da kann er ja gar nicht mehr gegenwirken; weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Und letztlich ist es so: Er wird sein Leben lang mit diesen gerade nicht passenden Werten leben müssen. Die Arbeiten, bei denen der Zucker gerade prima passt ... ähm, die sind selten. Also mit 280 ist man m. M. nach noch nicht so eingeschränkt, dass diese 5 dann eine 2 gewesen wäre.
Klar, er ist jetzt 6. Klasse - aber durchaus ja in einem Alter, in dem er jetzt mehr und mehr selbst verantwortlich werden muss. Wenn du denkst, er schafft das noch nicht, dann unterstütze ihn per Whatsapp mit einer Erinnerung ans rechtzeitige Messen und Korrigieren, wenn solche Arbeiten anstehen. :)
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