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Gesetzliche Bestimmungen Arbeit mit DIA Kind??

Fine83
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09 Jan. 2017 13:05 #103777 von Fine83
Hallo an alle,
habe eine wichtige Frage.
Heute war mein erster Arbeitstag , wie auch der erste Schultag seit den Ferien. Meine Tochter ( 8 Jahre) dümpelte schon das ganze Wochenende im 200er Bereich herum und war schwer zu senken.
Da sie heute morgen mit 124 aus der Nacht kam, dachte ich das die Schule heute problemlos wird. Pustekuchen: 20 minuten auf der Arbeit, ruft die Schule an, die Werte wären außer Rand und Band ,338....Ich gebeten noch mal ein wenig ab zu warten ( Hatten diese Situation schon 2-3 mal, BZ ging von alleine wieder runter )
Noch mal 10 Minuten später ruft meine Tochter an"Bauchweh" ...
Alles stehen und liegen lassen und sie abgeholt...Komischerweiße ist sie top fit und der BZ ist nach Korrektur zumindestens schon mal wieder bei 166, Ketone waren auch nicht im Urin

Jetzt die eigentliche Frage: Was ist mit meiner Arbeit? Gibt es dort Regelungen? Habe eben mit meiner Chefin gesprochen und sie meinte , das dann natürlich Minusstunden anfallen, aber sie Verständnis für die Situation haben. die Stunden muss ich dann natürlich irgendwie nach holen...
Ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt, mich für einen schlechten BZ Wert stundenlang in ein Arzt-warte-zimmer zu setzen und die Kindkranktage zu verschleudern..Was mache ich denn wenn sie mal richtig krank ist???
Ich möchte nicht undankbar erscheinen, mein Arbeitgeber ist wirklich kulant aber es wird ja nicht das letzte mal gewesen sein das ich sie holen muss.
Einen Sonderstatus erwarte ich nicht aber interessieren würde mich das schon alles mal...
Wie macht ihr das denn alle??
Ich habe hier leider wenig Rückenstärkung durch zB Großeltern oder Bekannten die sich im Notfall mal kümmern könnten.
Wo kann ich mich generell über rechtliche Grundlagen zum Thema Dia Kind , Arbeit ,Schule etc informieren?

Danke und liebe Grüße

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mibi74
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09 Jan. 2017 14:21 - 09 Jan. 2017 14:21 #103778 von mibi74
Hallo.

Bei mir ist das auch so, dass es als Minusstunden angerechnet wird, wenn ich nicht kommen kann oder früher weg muss. Es kommt zum Glück nicht so häufig vor. Die Kinderkrankentage musste ich noch nicht in Anspruch nehmen. (Meistens habe ich genügend Überstunden oder komme an einen zusätzlichen Tag) Außerdem hatte und hat mein Sohn und eine I-Kraft. Falls mal ein Katheter verstopft, ist das kein Problem. Sie arbeitet in der Schule und wohnt nur 5 min von der Schule entfernt.

Wenn eins meiner Kinder richtig krank war, dann besteht bei mir die Möglichkeit ein Kind mitzunehmen. Wir haben einen Aufenthaltsraum mit Sofa. Teeküche und Mikrowelle. Wenn sie halbwegs fit, aber noch nicht schultäglich sind, dürfen sie mithelfen. Das heißt Terminzettel abstempeln oder Versichertenkarten einlesen. :whistle: Es mag dreist sein, doch ich sage mir: entweder akzeptiert mein Chef, dass ich mit Kind komme und meine Arbeit mache oder ich kann nicht kommen und muss dann eben daheim bleiben. Falls so ein Fall eintrifft, rufe ich ihn schnellstmöglich an, um das abzuklären.

Nicht jeder Job ist flexibel. Nicht jeder Chef macht das mit und in vielen Berufen kann man auch seine Kinder nicht mitschleppen. Zum Jahresstart, hatte ich Glück, das mein Mann noch Urlaub hatte, denn ich durfte schon seit Mittwoch wieder antreten. Normal ist es bei uns immer andersherum.

Hast du mal daran gedacht eine Tagesmutter zu nehmen? Meine Arbeitskollegin hat im Herbst Zwillinge bekommen und die Große ist 2 Jahre. Sie hat jetzt eine Tagesmutter gefunden und will in 6 Monaten wieder anfangen. Sie hat was von 60 Euro pro Kind gesagt, ist aber meines Wissens einkommensabhängig.
Letzte Änderung: 09 Jan. 2017 14:21 von mibi74.
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Wenke
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09 Jan. 2017 15:23 #103779 von Wenke
Wenn ich wegen meiner Kinder von der Arbeit weg muss - egal ob jetzt wegen Diabetes oder etwas anderem - dann mache ich Minusstunden, die ich an anderen Tagen rausarbeiten muss. Ob ich das kann oder nicht, interessiert leider niemanden.

Mir konnte auch keiner so recht sagen, wie es jetzt, wo unser Diabetes-Kind 12 ist, mit den Kinderkranktentagen aussieht. Das Personalbüro steht auf dem Standpunkt "nur wenn das Kind lebensverkürzend schwersterkrank ist" , sprich "im Sterben liegt" (anscheinend bin ich in einem Unternehmen mit mehren tausend Mitarbeitern die einzige mit einem Kind mit SBA). Die KK meinte, wenn die Schwerbehinderung und das Kennzeichen "H" auf der Krankmeldung vermerkt ist, ginge es. Aber wie es jetzt mit der Verteilung der 25 Tage unter den 3 Kinder aussieht, konnte mir keiner sagen.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Ralfi
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09 Jan. 2017 20:32 #103789 von Ralfi
Hallo Ann-Kristin,

wir hatten das in der Grundschule recht einfach mittels Handy gelöst. Unsere Kleine hatte den Sonderstatus, dass sie das Handy zwecks Diabetesmanagement mit uns nutzen durfte, zur Not auch in der Unterrichtszeit. War aus der Not raus geboren, da wir gar nicht die Möglichkeit hätten, kurzfristig zur Schule zu fahren, die Kleine zu Hause zu betreuen oder gar krank mit zur Arbeit zu nehmen.

Voraussetzung dafür ist natürlich selbstständiges Messen und Spritzen. Bei uns musste die Schule sich nie um die Werte kümmern, es wurde lediglich beim rechnen des Mittagessen unterstützt und auf Zeichen von Unterzucker geachtet.

Konkret zu Deiner Frage - rein rechtlich hast Du nur Anspruch auch Freitage, wenn Dich der Arzt mit "Krankschreibt" weil eine Betreuungsperson erforderlich ist, geht glaube ich nur bis 11 oder 12 Jahre wenn ich mich recht erinnere. Alles andere ist Kulanz des Arbeitgebers.

Viele Grüße

Ralf

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Cheffchen
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09 Jan. 2017 21:58 #103794 von Cheffchen
Nein, da hast wohl nicht viel Glück, da gibts keine regelung ausser die Freistellung mit 10/20 Tage über KK.

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout

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SuSanne36
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10 Jan. 2017 19:50 #103815 von SuSanne36
Hallo zusammen.
Ich bin ehrlich immer wieder enttäuscht, das viele Ärzte oder Diabetesberater nicht komplett beraten und betreuen.
Gehört in meinen Augen mit dazu.

Regel Kinderkrankengeld bis zum 12 Lebensjahr.
Mit Schwerbehindertenausweis wie folgt:

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens SGB IX  die Altersbeschränkung für behinderte Kinder aufgehoben . Ab dem 1. Juli 2001 besteht ein Anspruch auf Arbeitsfreistellung und Krankengeld auch über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus, wenn das erkrankte Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Leistung kann auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Behinderung kann in der Regel durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen werden. Zusätzlich sollte nach Vollendung des zwölften Lebensjahres eine ärztliche Bescheinigung über die Hilfsbedürftigkeit des erkrankten Kindes vorgelegt werden, wenn dies von der Krankenkasse gefordert wird. Auf Hilfe angewiesen ist ein Kind, wenn bei seiner Lebensführung Hilfe erforderlich wird, zum Beispiel bei der Ernährung, Körperpflege oder seelischen Betreuung. Es muss keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegen.

Wenn du aber von der Arbeit nach z.b. 2 Stunden nach Hause gehst, dann entstehen in der Tat für diesen Tag Minusstunden. Hier gibt es auch bei Diabetes keine Sonderregelung. Grundsätzlich solltest du noch folgendes beachten: falls du dich für diesen bereits begonnen Arbeitstag noch Kind krankschreiben lässt, so verfallen auch deine bereits verarbeiteten Stunden. Da dein Arbeitgeber dir diesen Tag komplett abziehen wird.

Und was viele von euch auch nicht wissen, das ihr bei Kind krank 5 Tage habt, die der Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen muss. ( diese 5 Tage gehen nicht über die Krankenkasse )
Hier zu muss aber den Arbeitsvertrag/Tarifvertrag einmal studieren .
Hier die gesetzliche Grundlage :

Wenn Sie aus persönlichen Gründen nicht arbeiten können, zum Beispiel weil Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen, sieht das Gesetz vor, dass Sie in dieser Zeit weiter von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden (§ 616 BGB). Nach der Rechtsprechung müsste ein Betrieb in so einer Situation bis zu fünf Arbeitstage übernehmen.Dazu müssen Sie Ihrem Arbeitgeber aber ein ärztliches Attest vorlegen. Oft schließt der Arbeits- oder Tarifvertrag diese Möglichkeit aus. Eine typische Klausel, mit der Unternehmen die bezahlte Freistellung ausschließen, lautet: „Bei sonstiger Dienstverhinderung aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes besteht kein Anspruch des Mitarbeiters auf Fortzahlung der Vergütung. § 616 BGB findet keine Anwendung.

Und zum anderen Thema was ja in einem anderen Bereich noch läuft:

Egal ob AOK, TK, Barmer etc
bei uns bekommen alle das Desinfektionsmittel, Wundcreme, Emlapflaster von der Kasse bezahlt.
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nicolea



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17 Jan. 2017 15:11 #103879 von nicolea
Hallo zusammen,
bei mir ist es auch so, dass ich schon das eine oder andere Mal zur Schule fahren musste, um entweder einen Blick auf die Pumpe zu werfen oder auch Sohnemann abzuholen, weil Katheter verstopft o.ä.
Da fallen bei mir auch Minusstunden an, die ich nacharbeiten muss. Wir haben allerdings keine Zeiterfassung, so dass das auf Vertrauensbasis läuft.

@SuSanne36: Weißt Du eventuell, wie das mit den Krankheitstagen läuft, wenn das Kind privat versichert ist? Bei uns ist es nämlich so, dass unsere Kinder bei meinem Mann privat versichert sind und ich aber in der gesetzlichen Krankenversicherung bin. Wenn ich aktuell wegen einem kranken Kind zu Hause bleibe, zieht mein Arbeitgeber den Tag von meinem Gehalt ab. Die gesetzliche Versicherung zahlt nichts, da die Kids ja privat versichert sind.
Müsste nach dem von Dir genannten § 616 BGB der Arbeitgeber nicht eigentlich 5 Tage mein Gehalt trotzdem zahlen?

Viele Grüße Nicole

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EgonManhold
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17 Jan. 2017 16:05 #103881 von EgonManhold
SuSanne36 schrieb u.a.:

Ich bin ehrlich immer wieder enttäuscht, das viele Ärzte oder Diabetesberater nicht komplett beraten und betreuen.
Gehört in meinen Augen mit dazu.


Ärzte und Diabetesberater (und Pflegekräfte/MFAs usw) können solche Auskünfte i.d.R. nicht geben, da sie diese meist gar nicht kennen. Ich habe auch Zweifel, ob sie solche Rechtsauskünfte überhaupt geben dürfen. Zumindest nicht rechtsverbindlich.
Meines Erachtens gehört es auch nicht zu ihrem Aufgabenbereich. Es gehört auch nicht zu ihren Ausbildungszielen/-themen.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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Wenke
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17 Jan. 2017 16:16 #103882 von Wenke

EgonManhold schrieb: Ärzte und Diabetesberater (und Pflegekräfte/MFAs usw) können solche Auskünfte i.d.R. nicht geben, da sie diese meist gar nicht kennen. Ich habe auch Zweifel, ob sie solche Rechtsauskünfte überhaupt geben dürfen. Zumindest nicht rechtsverbindlich.
Meines Erachtens gehört es auch nicht zu ihrem Aufgabenbereich. Es gehört auch nicht zu ihren Ausbildungszielen/-themen.

Gruß, Egon


Für solche Sachen hätte man in den ersten Tagen meist auch überhaupt keine Nerven. Man hat ja genug damit zu tun alles zu begreifen, was so über Kohlenhydrate, Insulin, BZ-Werte usw. auf einen einprasselt.

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SuSanne36
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17 Jan. 2017 16:36 #103883 von SuSanne36
Hallo hier nun einmal der Hintergrund, warum du kein Kinderkrankengeld bekommst.


Ist Ihr Kind privat krankenversichert, stehen Ihnen keine Leistungen zu, auch wenn Sie selbst in der GKV sind.

Private Krankenversicherungen (PKV) sehen grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld vor.
Also für deinen Mann, trotzdem solltet Ihr dort aber nachfragen, weil es viele private Krankenversicherung gibt, die dies eben doch bezahlen.

Grundsätzlich hast du aber gemäß Paragraph 616 den Anspruch auf die fünf Tage, wenn du ein ärztliches Attest hast (Kinderarzt) und dies nicht in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist.
Dieser Anspruch hat nichts mit der Krankenversicherung des Kindes zu tun. Da es sich hier nicht um eine Krankenkassenleistung handelt.



Und ich sage auch nicht, das man den Eltern das gleich bei Manifestation mit teilen soll.
Habe ich auch nie gesagt.
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