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Vorbereitung Einschulung Hamburg

Cheffchen
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30 Dez. 2016 01:31 #103584 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Hallo,
wie gesagt schau mal, vieles wurde schon gefragt.

und nur mal da zu:

Diabetes sei grundsätzlich keine Indikation, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf rechtfertige, und damit auch keine Schulbegleitung.

Natürlich gehört DM1 zu Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“, es geht ja auch darum um absehbare folgeschäden zu verhindern und gering zu halten.
Sonnst sehr viel Text, deswegen halt ich mich kurz, wie haben Schilhelfer der über die Schule läufte für Sport, Essen und Ausflüge.
Ist leider alles sehr Bundesland abhänging, deswegen frage am besten dein DiaDoc wie andere das machen oder Behindertenbeauftragte von der Stadt.

Cheffchen

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Sandra2016



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02 Aug. 2017 22:30 - 02 Aug. 2017 22:51 #105964 von Sandra2016
Sandra2016 antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Mein ursprünglicher Beitrag liegt nun schon 8 Monate zurück, wir sind seitdem schon ein ganzes Stück weiter und ich möchte für andere Betroffene aus HH kurz skizzieren, was seitdem passiert ist, und zugleich eine Frage anschließen.

Januar:
Zur Vorbereitung der Grundschulwahl (klar war, es sollte eine lokale, öffentliche Grundschule werden) haben wir mit folgenden Ansprechpartnern gesprochen:
- ReBBZ (Regionales Bildungs- und Beratungszentrum) -> sehr hilfreich+ bemüht
- Schulleiter/in oder stellvertretende Schulleiter/in oder Förderkoordinator der in Frage kommenden Schulen
- Eltern (wenn möglich auch von Kindern mit gesundheitlichen Einschränkungen)
- Lehrern
Wir haben uns dann für Schule A entschieden, die auch Schwerpunktschule Inklusion im Ort ist und uns auch ohne den Hintergrund der Diabetes-Erkankung sehr sympathisch war. Es empfahlen uns fast alle Ansprechpartner zu Schule A. Nach Empfehlung des ReBZZ legten in unserer Schulanmeldung ausführlich dar, warum wir uns für Schule A entschieden - nämlich auch aufgrund der Erfahrung mit und "Entspannheit" hinsichtlich des Umgangs Kindern mit medizinischen Besonderheiten, dem Inklusionsansatz. Wir skizzierten die vorliegenden Erkankungen detailliert (Diabetes Typ 1 und weiteres).

März:
Wir bekamen Ende März die Zusage der Schule (Countdown: noch 5 Monate bis Schulbeginn). Große Freude. Wir erwarteten, dass die Schule sich nun nach der Zusage bei uns melden würde bzgl. der Gestaltung des Alltags mit Diabetes u den weiteren gesundheitlichen Einschränkungen. Es passierte erstmal nichts.

April:
Wir meldeten uns im April im Schulbüro und baten im einen Termin mit der zuständigen Lehrkraft. Wir sprachen daraufhin mit dem Förderkoordinator (Klassenlehrer stehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest). Man signalisierte uns, dass man das alles hinbekäme, das wir uns keine Sorgen machen müssten. Von der Beantragung einer Schulbegleitung riet man uns ab, diese würde sehr wahrscheinlich eh nicht bewilligt, da ja kein sonderpäd. Förderbedarf vorliege und für medizinisch indizierte Schulbegleitungen schon ein sehr schwerer Fall vorliegen müsse. Wir waren für's erste beruhigt bzw. hofften, das würde schon irgendwie werden.

Mai:
Bei uns im Alltag/KiGa wurde indes die BZ-Einstellung immer schwieriger bzw. absehbar, dass das BZ-Profil weiterhin stark schwankt (v.a. sehr viele hohe Werte, teilweise auch vom Kind unbemerkte Unterzuckerungen), weitere gesundheitliche Probleme traten auf bzw. wurden wieder virulent. Wir wurden immer weniger opimistisch, dass dies alles für ein 6-jähriges Kind zu managen ist mit nur sporadischer Unterstützung. Wir fragten uns zunehmend, wie ein Alltag eine Schulbegleitung funktionieren könnte, was passierte wenn Lehrkräfte, die (hoffentlich!) eingewiesen/geschult sind, krank würden (so sie sich den überhaupt bereits erklärten, dass Dia-Management zu unterstützen - Klassenlehrer waren noch immer nicht bekannt, wir konnten also nicht direkt anfragen), wie eine Lehrkratf gleichzeitig eine 25-köpfige Klasse unterrichten und auf Pumpenalarme reagieren sollte etc. Unterdessen signalisierte uns der Hort/die Nachmittagsbetreuung, die Betreuung des Kindes personell nicht leisten zu können - warum wir denn keine Schulbegleitung hätten...?

Wir sprachen mit der Diabetes-Ambulanz, mit dem sozialpäd. Dienst unser KH, mit anderen betroffenen Eltern in HH und SH (in SH werden Schulbegleitung wohl deutlich leichter bewilligt; in HH handhabt es jede Schule anders, tendenziell sind Schulbegleitung aber sehr schwer zu bekommen). Wir wandten uns wieder an den Förderkoordinator mit den konkreten Fragen: Wie können wir Sie noch unterstützen, um den Schulbesuch unseres Kindes vorzubereiten? Wann kann eine Schulung für das Lehrerkollegium organisiert werden? Würde sich der Klassenlehrer zur Unterstützung des Dia-Managements bereit erklären? Was, wenn der Klassenlehrer krank ist? Oder der Sportlehrer vertreten wird? Wer schaut im Sportunterricht auf das Kind (und danach)? Und: der Hort sähe sich nicht in der Lage, die Betreuung sicherzustellen. Ein Pflegedienst, der zum Essen käme, würde unser Problem allein nicht lösen - Probleme mit Unterzuckerungen oder viel zu hohen Werten (sowie den anderen Einschränkungen) treten oft "zwischendrin" auf. Ob man vor diesem Hintergrund nicht doch eine Schulbegleitung beantragen könnte, zumindest es versuchen - auch für den Fall, dass es die Lehrkräfte doch überfordert (v.a. zeitmäßig)? Es wurde dann zusagt, einen Antrag vorzubereiten, aber der - wie wir schon wissen - "würde wahrscheinlich sowieso abgelehnt". ;) Aber einen Versuch war es Wert.

Juni:
Wir holten aktuelle Arztgutachten ein, eine Stellungnahme des KiGas, dokumentierten Krankheitsverlauf, BZ-Profil, konkreten Unterstützungsbedarf (Diabetes-bezogen und nicht-Diabetes-bezogen), kopierten Bescheide (z.B. Schwerbehindertenausweis). Ich recherchierte nochmals Präzedensfälle (v.a. Sozialgericht Fulda), und argumentierte auf Grundlage des Hamburger Schulgesetztes, warum unser Kind eine Schulbegleitung im Rahmen eines Eingliederungshilfe benötigt und warum sie ihm gemäß "Dienstanweisung zum Einsatz von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung“ der Stadt Hamburg zuerkannt werden müsste. Wir stellten formal einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 53/ §54 SGB XII (Formular nur sehr versteckt zu finden!). (Dieser Antrag wird zuerst an die Schule gerichtet, die diesen dann weiterleitet.)
Der Antrag ging von der Schule weiter an die Schulbehörde.

Juli:
Die Schulbehörde erklärte sich für nicht zuständig; es handle sich ihres Erachtens um eine "Gesundheitsüberwachung". Der Antrag wurde an die KK weitergeleitet gemäß §14 SGB IV.

August:
Die KK schreibt, sie müsse als zweitangegangener Träger über den Antrag entscheiden, brauche aber noch folgende Unterlagen: "ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege Muster 12a".

Meine Frage:
Was würdet ihr hinsichtlich der Schulbegleitungsfrage (rechtlich) weiter raten? Kann über Muster 12a eine Schulbegleitung, die während des Schul- und Hortalltags im Hintergrund anwesend ist, verordnet und finanziert werden? Oder handelt es sich hier "nur" um einen Pflegedienst, der zum Essen Insulin abgeben würde? Besteht für uns ein Anspruch auf Begleitung während des Horts, oder nur für die Zeit, die unter "Schulpflicht" fällt? Legt das Schreiben der KK schon nahe, dass es die Zuständigkeit bei sich sieht, also tatsächlich eine "Gesundheitsüberwachung" annimmt? Ich habe von Fällen gehört, in dene sich Stadt und KK die Kosten teilen - wie liefe so etwas ab, wer initiiert so eine Kostenteilung? Regeln das die Parteien selbstständig untereinander? Hat jemand von Euch eine Schulbegleitung, die allein von der KK finanziert wird? Wie wurde das beantragt/verordnet?

Sonstiger Kontext: Wir haben inzwischen eine Schulung der Lehrkräfte terminieren können. Der Klassenlehrer ist inzwischen bekannt und hilfsbereit. Dennoch scheint uns ein Gerüst, dass allein auf dem Klassenlehrer beruht, zu wackelig - gerade für den Anfang u angesichts der besonderen Schwierigkeiten (Schwankungen, weitere Einschränkungen). Der Hort kann ohne Begleitung nicht besucht werden.
Letzte Änderung: 02 Aug. 2017 22:51 von Sandra2016.

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02 Aug. 2017 23:49 - 02 Aug. 2017 23:56 #105966 von mibi74
mibi74 antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Einen guten Abend zu später Stunde!

Da ist wirklich eine Menge passiert und doch, beim Durchlesen, arg viel weiter seid Ihr dennoch nicht gekommen.

Ein Schulbegleiter, begleitet zwar, doch permanent ist der oder die natürlich nicht anwesend. Ich bin ein Beführworter für Schulbegleitung, nur nicht im Übermaß.

Ich weiß nicht, ob es klug ist zu viel Zeitstunden zu beantragen. Mein Sohn hatte 5 Zeitstunden im 1. Schuljahr und 9 Zeitstunden pro Woche im 4. Schuljahr.
Setzte sich aus 5x 15 Minuten gr Frühstückspause
2x 15 Minuten Mittagessen und der Rest war für Sport.
(9 Stunden, weil ich mehr gearbeitet hatte)

Für den Hort, wenn das nicht ohne geht, dann muss man das natürlich auch mit einrechnen. Kommt drauf an, wie lange dein Kind in den Hort geht. Aber permanente Anwesenheit ist garantiert nicht notwendig. Es sei denn dein Kind hat eine schwerwiegende Erkrankung, die das notwendig machen würde.
Oder gehen die mit der Hortgruppe in den Wald und dergleichen? Ich kenne das nur so, dass sie Hausaufgaben machen und dann spielen.
Die Kleinen müssen sowieso immer beaufsichtigt werden. So ist es bei uns in Baden-Württemberg. Da dürfen Erst- und Zweitklässler nie ohne Aufsicht sein.
Letzte Änderung: 02 Aug. 2017 23:56 von mibi74.
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03 Aug. 2017 12:01 #105970 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Hallo,

ich habe jetzt nur überflogen aber die Übersendung an KK nach §14 ist der erste schritt in das Chaos, da gegen hättest dich gleich währen sollen bzw gleich mit KK Telefonieren das dies das sofort Stoppen da es keine "Gesundheitsüberwachung" ist sonder "Eingliederung", denn die Bezahlen zu 99,9% nur den Pflegedienst zum Essen und kein Schulhelfer.
Das Muster 12a ist auch für Pfegedienst zum Essen und kein Thema das dies übernommen wird.

Im Grunde ist jetzt vielleicht noch wichtig was in euern Antrag steht ob "Gesundheitsüberwachung" oder "Eingliederung/Integrationhilfe" denn KK wird kaum mehr Zahlen als zum Essen, Schulhelfer für "Eingliederung-/Integrationhilfe" für zb 5h/Woche können die auch gehnemigen und dies müsste Amt bezahlen, machen sie aber leider selten und lehen einfach nur ab da nicht Ihre leistung und sehen leider nicht ein, das leider nur Sie jetzt entscheiden können weil Amt weiter geschoben hat.

Der Schulbegleiter wir dann natürlich für die Hortzeit erweitert, dann sind das viellecht 10 Wochenstunden, denn es ist je keine 1zu1 Betreung sondern nur eine "Eingliederung-/Integrationhilfe" und keine "Gesundheitsüberwachung" die 1zu1 wäre.

Also am besten mit KK reden die entscheiden und das Problem menschlich erklären, vielleicht sehen sie das ein und entscheiden das Amt Zahlen muss, zur not immer mit dem Fulda Urteil kommen.

Cheffchen

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03 Aug. 2017 20:01 - 03 Aug. 2017 20:02 #105975 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Cheffchen, ich muss dir widersprechen, das ist nicht der Anfang vom Chaos, wenn die Krankenkasse den Fall weitergeleitet bekommt.


Mit der Weiterleitung des Antrags nach § 14 SGB IX wechselt die abschließende Zuständigkeit für die Bearbeitung des Antrags von dem Landkreis auf die Krankenkasse. Heißt: die Krankenkasse kann meinen Antrag nicht mehr an den Landkreis zurück verweisen, sondern muss die Leistung vollumfänglich (auch für ein eventuell Anteil des Landkreis)
erbringen. Etwaige Zuständigkeitsfragen sind dann zwischen Landkreis und der Krankenkasse zu klären betreffen aber nicht die Leistung für mein Kind!!!!!

Die Krankenkasse kann nur tätig werden wenn sie eine entsprechende Verordnung (häusliche Krankenpflege Muster 12) diese zusammen mit eurem weitergeleiteten Antrag stellt somit die Grundlage für die Beantragung eines Schullbegleiters. Ob die Krankenkasse will oder nicht, sie ist jetzt für diese Leistung in der Pflicht.


Die Frage wäre jetzt nur, was euer Arzt auf die Muster 12 geschrieben hat, denn auch hier ist es entscheidend wie diese ausgefüllt ist.

Für dich heißt es jetzt dran bleiben und was ganz wichtig ist eine Frist zur Bearbeitung setzen. Die Krankenkasse wird deinen Antrag vom MDK prüfen lassen. Liegen die Bz Tagebücher vor?? Wichtig , das alles kostet deine Zeit, wenn die Unterlagen nich mal nachgefordert werden .Ich würde in einem persönlichen Anschreiben an die Krankenkasse noch mal darauf hinweisen
Letzte Änderung: 03 Aug. 2017 20:02 von SuSanne36.
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Sheila
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03 Aug. 2017 21:27 #105977 von Sheila
Sheila antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Hallo,
auf unserem Muster 12 stand:

Blutzuckermessung 6-8 x tgl. / 5 x pro Woche
Injektionen herrichten / s.c. 3-4 x tgl. / 5 x pro Woche

Sonstige Maßnahmen
Blutzuckerkontrolle, Kontrolle und Überwachung der Insulininjektionen, ggfs. Gabe von Insulin, Einschätzung der Kohlenhydratmenge der Mahlzeiten, spezielle und neurologische Krankenbeobachtung im Rahmen der Schulassistenz.

Die Krankenkasse hat es über den MDK laufen lassen. Der hat es sogar befürwortet!
Allerdings zahlte die Krankenkasse dennoch nur die BZ-Kontrollen und die Insulininjektionen (also ein paar Euro, 50), das Sozialamt blieb zunächst auf den Kosten für den Rest der Schulbegleitung sitzen (und streiten sich wahrscheinlich immer noch). Auch wenn der MDK es befürwortet, ist es nur eine Empfehlung. Die Krankenkasse muss sich nicht daran halten.

Gruß

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Sandra2016



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03 Aug. 2017 21:47 - 03 Aug. 2017 22:04 #105978 von Sandra2016
Sandra2016 antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Ich danke Euch vielmals für Eure Einschätzungen!
Wir sehen die Stadt hier auch mit in der Pflicht und glauben, dass die Leistung unter die Eingliederungshilfe fällt (nach meiner Interpretation der Gesetzeslage), die zumindest z.T. von der Stadt mitgetragen werden müssten. Wir sahen aber rechtlich keine Chance, Cheffchen, schon bei der Weiterleitung an die KK zu widersprechen, denn es liegt uns ja noch kein Bescheid vor, gegen den wir rechtlich vorgehen könnten. Wir hätten ein Eilverfahren angestrebt, wenn dies möglich gewesen wäre, aber das können wir nicht, weil der Antrag sich noch im regulären Verfahrensweg befindet. Alle Akteure haben ihr Fristen eingehalten, aber ausgereizt. Der G20-Gipfel hat zu allem übel noch die Postwege verzögert, was das ganze weiter verlangsamt hat (Antrag, wie gesagt, schon im Juni gestellt.)
Susanne, ich danke Dir sehr für Deinen Beitrag. Ich kann das jetzt das Prozedere noch besser einschätzen: sollte die KK sich also nicht alleinig zuständig erklären, muss sie als die Kostenbeteiligung der Stadt initiieren. Diese kann dann widersprechen, evtl. käme es zu einer Klage. So in etwa.
Konkret noch mal meine Frage:
Was sollte dann schlauerweise auf dem Muster 12a vermerkt werden? Es heißt im Schreiben der KK, der Hausarzt solle diese Verordnung erstellen (und zwar innerhalb von 2 Wochen, bis Mitte August; Schulbeginn 5.9.!). Allerdings hat der natürlich Urlaub bis Mitte August. Bleibt uns nur, die Dia-Ambulanz zu bitten, Muster 12a auszufüllen. Was sollen sie dort eintragen? Was wäre klug? Ich nehme an, dass bei der Ambulanz v.a. Erfahrung mit der Verordnung mit Pflegedienstleistungen zum Bolen für einzelne Mahlzeiten besteht.
Aber das reicht für uns, wie gesagt, nicht. Wir brauchen anfangs wirklich jemanden, der immer in der Nähe des Kindes ist, gerade auch im Hort, in den Pausen, beim Sport, bei Schulfesten/Projektwochen usw. Ca. 10 h/Woche, wie mibi schreibt, würden bei uns wohl leider nicht funktionieren. Dann könnte man es ebenso gut allein über Lehrerunterstützung laufen lassen, weil das Kind im Zweifel auf sich gestellt ist bzw. sich an die Lehrkräfte wenden muss, wenn keine Integrationskraft da ist. Im Antrag auf Eingliederungshilfe konnte man auch nur auswählen unter "Hilfe im Schulalltag (8-13 Uhr)" und ergänzend Kreuzchen für den Hort machen, z.B. "13-15 Uhr" oder "13-16 Uhr", und ich glaube man konnte auch Ferien-Hortwochen angeben. Es gab also keine Option, in der "nur" 5-10 h pro Woche abgedeckt wären. Das gäbe es nur beim Weg "Pflegedienst für einzelne Mahlzeiten verordnen lassen", was dann rein über die KK liefe.
Wir brauchen jemanden, der im Hintergrund ist, aber z.B. durchaus mehrere Kinder mit Einschränkungen gleichzeitig im Blick haben könnte, aber da. Medizinische Ausbildung wäre zwar schön, ist aber im Grunde nicht erforderlich (nur Schulung natürlich u ggf. Kontakt zu uns Eltern). Es handelt sich um die Anleitung des Kindes bei med. Maßnahmen und das weitsichtige Einschätzen von Risikosituationen (Unterzuckerung u weitere Einschränkungen). Es muss nicht selbst med. eingeriffen werden, außer in akuten Notfällen - so wie Lehrkräfte es im Grunde auch tun würden. Das Kind soll befähigt werden, sich selbst zu helfen - bis es das ab Klasse 3 hoffentlich alles selbst kann. Der Hort kann, wie gesagt, def. keine Unterstützung leisten. Geplant waren eigentlich 3xWoche 2 h Hort. Es ist nicht sicher, dass immer eine Erzieherin das Kind im Blick hat (offiziell soll es so sein, in der Praxis nicht immer möglich - viele Kinder, wenig Personal, teilweise Kinder auf mehr Räume als Erzieher verteilt). Wir brauchen eigentlich auch einige Ferientage Hortbetreuung, da ist das Problem besonders virulent, denn die Hortbetreuer wechseln hierfür, es gibt unübersichtliche Ausflüge. Hieran wird auch deutlich, dass man nicht einfach einen Pflegedienst zu festen Zeiten bestellen könnte - der kann ja nicht zu 12 Uhr in den Wald oder ins Theater kommen...Es ist ohnehin sehr, sehr schwer, einen Pflegedienst für Kinder zu bekommen (rechnet sich nicht, Zeiten unflexibel).
BZ-Tagebücher haben wir. Wir haben auch ein MDK-Gutachten aus dem Juni (Pflegegutachten, Grad 2 wurde zuerkannt). Wir haben außerdem ein Gutachten, das bescheinigt, dass das Kind die Situation im Schulalltag aktuell noch nicht allein managen kann u dass das auch noch dauern wird.
Weitere Frage: Die KK möchte auch wissen, "welcher Dienstleister die Schulbegleitung ausführen soll". Muss ich das schon nennen? Wir haben ja noch niemanden, da wir ja noch nicht die Konditionen kennen, zu denen wir jemanden suchen können. Wir dachten bisher, die Schulbehörde stelle über die Schule einen FSJler/Bufdi (der ggf. für mehrere Kinder zuständig ist), wenn der Antrag durchgeht. Ich habe schon mit der Lebenshilfe vor Ort Kontakt aufgenommen, aber noch keine Zusage o.ä. (wir haben ja auch noch keine Zusage für die Kostendeckung...) Soll ich die jetzt auf gut Glück angeben? Ist das eine verbindliche Angabe?
Wir überlegen, einen Anwalt hinzuzuziehen, weil wir Sorge haben, einen falschen Schritt zu machen und dass uns die Zeit davon rennt. (Die Anwälte, die wir bisher angefragt haben, sind aber auch im Urlaub..) Ich bin unsicher, wie offen ich mit der KK sprechen kann (z.B. Dienstleister steht noch nicht fest, wir glauben die Stadt muss die Kosten mittragen, was soll auf Muster 12a...). Die haben ja auch ein Eigeninteresse (Kosten niedrig halten).
Ich kenne übrigens einen Fall, in dem die KK allein (ohne die Stadt) die vollen Kosten für die Schulbegleitung trägt. Rund um die Uhr im Schulalltag dabei, etwas med. Vorerfahrung vorhanden, langjährige Schulbegleitungserfahrung. Kind ist ebenfalls 6 u kommt jetzt in die 1. Klasse. Kind hat "nur" Dia. Läuft über die Lebenshilfe. Anderes Bundesland...Die Zusage kam dort schon vor Monaten.
Letzte Änderung: 03 Aug. 2017 22:04 von Sandra2016.

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04 Aug. 2017 02:18 #105979 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Ich habe von noch kein Fall gehört wo kk ein schulhelfer genehmigt im wissen das es Amts Leistungen sind, auch wenn sie wissen das sie das müssten und könnten, nur über Gericht, also das Gericht das positiv entscheidet und an das Amt zurück gibt.
Wehren kannst dich nur ganz am Anfang, in dem mit kk sprichst das Antrag auf schulhelfer stellst den sie am besten gleich ablehnen und ans Amt weiterleiten,vielleicht ist das jetzt noch eine option?
Sonst bleibt wie schon selber angedeutet hast, wohl nur mit Rechtsanwalt, um eine reale Chance zu haben, denn mdk wird relativ sicher schulhelfer ablehnen weil sie das nicht kennen und mit 100% ige Überwachung / Pflege verwechseln.

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04 Aug. 2017 07:03 - 04 Aug. 2017 07:04 #105980 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Guten Morgen,
dann haben sich andere Eltern, ich muss es so sagen, nicht genug gewehrt, und oder sind sich über die rechtliche Lage nicht im Klaren.
Der rechtliche Sachverhalt ist so, wie ich es bereits ausgeführt habe. Mit der Weiterleitung muss die Finanzierung für einen Schulhelfer über die Krankenkasse laufen. ( Diese kann dann im Hintergrund den Landkreis auf Rückzahlung verklagen)

Und bei uns wie auch bei anderen Familien ist genau dies der Fall. Von Anfang an.
Grüße
Letzte Änderung: 04 Aug. 2017 07:04 von SuSanne36.
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04 Aug. 2017 12:17 #105982 von Sandra2016
Sandra2016 antwortete auf Vorbereitung Einschulung Hamburg
Susanne, was empfiehlst Du bzgl. des Ausfüllens von 12a? Du schriebst ja: "Die Frage wäre jetzt nur, was euer Arzt auf die Muster 12 geschrieben hat, denn auch hier ist es entscheidend wie diese ausgefüllt ist." Was sollte dann da möglichst stehen, wenn man eben nicht rein einen Pflegedienst für einzelne Mahlzeiten zum Bolen braucht? Das, was Sheila alles unter "Sonstige Maßnahmen" notiert hat?

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