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Antrag auf Integrationshelfer in der Schule

Katja Pfeffer



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11 Jan. 2018 12:29 #107469 von Katja Pfeffer
Katja Pfeffer antwortete auf Antrag auf Integrationshelfer in der Schule
Hallo
Wir haben gerde eine Ablehnung seitesn der Krankenkasse und der Stadt bekommen..Könntest du mir sagen welches aktenzeichen und welcher Landkreis damit ich das zumindest bei der Stadt bekomme..

Liebe Grüße
Katja

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niclas2011
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16 Jan. 2018 08:08 #107542 von niclas2011
Hallo,
wir wollen selbst einen Schulhelfer dieses Jahr beantragen, weil mein Sohn dieses Jahr eingeschult wird.
Wo wird das überhaupt beantragt? Niemand konnte uns wirklich was sagen:(
Wir sind aus Bayern, denke das ist in jedem Bundesland anders?
Vielen Dank

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Cheffchen
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16 Jan. 2018 09:04 #107543 von Cheffchen
Hallo @niclas2011,

das macht man im Amt für Integration, das ist ein eigenständiges Amt oder mit beim Sozialamt integriert.
Habe jetzt nichts gefunden bei euch, also scheint das nicht einzeln zu sein, also Sozialamt ein formlosen Antrag stellen.
Ganz wichtig besorg dir von dein DiaDoc die Einstufung nach §53/54 und beim Antrag nur schreiben das "Ich Beantrage Eingliederungshilfe für .......... ab dem Schuljahr mach §53/54 stgb XII".
Schreib nichts Medizinischen nur Überwachung und Eingliederung, sonst wirst zum Spielball und schicken dich zur KK was nicht richtig ist.
Und wird langsam Zeit, den Antrag zu stellen, denn das dauert.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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aserije
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16 Jan. 2018 12:11 #107544 von aserije
Hallo,

wir haben den Antrag beim Landesamt für soziales gestellt; ziemlich zeitnah nach der Diagnose.
Die Schule (letztes Jahr noch Grundschule) hat ein entsprechendes Dokument verfasst, dass eine IKraft von Nöten sei. Der Antrag wurde auch ohne irgendwelche Schwierigkeiten genehmigt.
Was allerdings lange gedauert hat, war bis der Leistungsträger (bei uns Lebenshilfe) eine geeignete Person gefunden hat.
Jonas kommt mittlerweile zwar sehr gut mit der Diabetes klar aber wir sind trotzdem froh das die IKraft da ist. Es gibt doch ein Stück mehr Sicherheit für alle Betroffenen.

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laraluna



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04 Mai 2018 11:41 #108602 von laraluna
Hallo,
kann mir jemand sagen, wer genau die Kosten dafür übernimmt. Der Hort möchte, dass wir für Tim eine I-Kraft für die Zeit im Hort und in den Ferien zur Verfügung stellen. Nun ist das alles erstmal beim Sozialamt (die schieben das aber von sich zum Jugendamt, die zur Krankenkasse und die das ganze zurück). Nun haben wir die amtsärztliche Begutachtung hinter uns und auch ein Schreiben von seiner Ärztin aus Karlsburg, dass das von nöten ist. Diese Schreiben habe ich heute ans Jugendamt, zum Sozialamt und zur Amtsärztin geschickt. Die ist erst ab 14.05.218 wieder im Dienst (teilte mir die Damen vom Sozialamt mit). Um keine Zeit zu verlieren, weil sie das Gutachten von ihr abwarten müssen, sollen wir schon mal die Formulare für unser Einkommen, Vermögen etc. ausfüllen. Und damit habe ich Bauchschmerzen. Ist das überhaupt zulässig und wird unser Haus angerechnet?

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Moni



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04 Mai 2018 12:28 #108603 von Moni
Hallo laraluna,
die Gewährung von Eingliederungshilfe in Kita oder Schule (nach § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 SGB XII) ist einkommens- unabhängig. Das Kind hat im Bedarfsfalle einen Rechtsanspruch auf die Leistung über Eingliederungshilfe und dies unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern.
Die Eingliederungshilfe wird beim örtlichen Sozialamt oder Jugendamt beantragt.
Hilfreich ist es, dem Antrag eine Tätigkeitsbeschreibung der Integrationshilfe beizufügen.
Falls das Kind über einen Schwerbehindertenausweis verfügt, sollte dieser dem Antrag beigefügt werden.
Liebe Grüße,
Moni

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laraluna



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04 Mai 2018 13:02 #108604 von laraluna
Wir haben den Antrag schon laufen beim Sozialamt. Die haben von ihm den Schwerbehindertenausweis, die medizinische Einschätzung seiner Diabetologin und die Einschätzung vom Hort vorliegen, dass die Eingliederungshilfe notwendig ist. Deshalb komme ich ja ins straucheln, warum die dann unsere Einkünfte etc. wissen wollen. Das ist mir nicht klar.

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Moni



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04 Mai 2018 13:42 #108605 von Moni
Ich schicke Ihnen hier mal Auszüge aus dem Gesetzestext:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) § 92 Anrechnung bei behinderten Menschen
1. bei heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
Die in Satz 1 genannten Leistungen sind ohne Berücksichtigung von vorhandenem Vermögen zu erbringen.

Berufen Sie sich auf §92 Artikel 1, Satz 1, oder schalten Sie einen Anwalt ein.
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