Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

I. Helfer oder Pflegedienst RLP

Susann65
Benutzer


Gold Schreiber
Gold Schreiber

Beiträge: 111

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
01 Apr. 2016 19:53 #100337 von Susann65
I. Helfer oder Pflegedienst RLP wurde erstellt von Susann65
Wer kann mir sagen, wie es in Rheinland Pfalz geregelt ist. Hat ein Grundschulkind die Chance einen I Helfer zu bekommen) Wer trägt die Kosten? Die Krankenkasse hat abgewimmelt und fragte "doof" für was das Kind Hilfe braucht??
Es geht um ein 9 jähriges, neu erkranktes Kind. Nächste Woche beginnt die Ganztagsschule und niemand fühlt sich zuständig. Wir hoffen jetzt noch auf einen postiven Rücklauf aus der Schule, gibt es Chancen, dass wir "schnell" Unterstützung für das Kind bekommen? Die Mutter muss wieder arbeiten ab nächster Woche.
Kennt Ihr Träger, die Integrationshelfer vermitteln. Ich kenne nur die Bestimmungen hier aus Hessen, bin mit RLP etwas unwissend.
Danke

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Cheffchen
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 3606

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2009
Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
Private Nachricht
02 Apr. 2016 23:17 #100354 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf I. Helfer oder Pflegedienst RLP
Hallo,

bin zwar auch unwissend, aber als Notlösung, wenn sich keiner meldet, würde ich einfach mal bei einen Träger anrufen die diese Vermieten bzw. die Arbeitgeber ist von Schulhelfer, ob nun auch genau in der gegend wo Ihr/Sie die sucht? lebenshilfe-ak.de
KK ist da in der Regel oft die falsche stelle, es geht ja nicht um Pflege sonder Intgration.
Was sagt der DiaDoc bzw. sein Sozialpädagoge der muss doch auch andere Kinder in der Schule habe!

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

mibi74
Mitglied


Moderator
Moderator

Beiträge: 1972

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2005
Therapieform: CSII + CGM (DIY Closed Loop Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht
03 Apr. 2016 00:17 #100356 von mibi74
mibi74 antwortete auf I. Helfer oder Pflegedienst RLP
Hallo.
Wir leben in Baden-Württemberg.
Die I-Kraft muss hier von der Schule und von den Eltern beim Geschäftsbereich Soziales Integration, (Landratsamt) beantragt werden. Hierzu braucht man aber immer noch einen Träger. Das Rote Kreuz zum Beispiel.
Das Ganze geht aber nicht von heut auf morgen. 2 bis 4 Monate ist die übliche Zeit, um die Anträge zu stellen und genehmigt zu bekommen. Evtl. gibt es Schnellverfahren. Wir haben das letzte Mal sogar Zeugnisse und Krankenhausberichte benötigt. Dies ging zu einem Gutachter, was wieder ein paar Wochen gedauert hat.
Wenn das dann alles durch ist, muss man noch jemand finden, der das dann auch macht. Letzteres war bei uns die größte Schwierigkeit.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
03 Apr. 2016 13:36 #100361 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf I. Helfer oder Pflegedienst RLP
Ach ja, mein Leib- und Magenthema ...

Grundsätzlich ist dafür sowohl die Krankenkasse als auch die zuständige Integrationsbehörde verantwortlich. In der Theorie würde also ein Pflegedienst für jede Blutzuckermessung und Insulingabe kommen, und dazwischen würde eine sozialpädagogische Fachkraft darauf achten, wie es mit Essensaufnahme, Bewegung undsoweiter ist und dafür Sorge tragen, daß das Kind lernt, auf diese Dinge zu achten.

In der Praxis klappt das natürlich nicht. In der Praxis ist es meist hilfreicher, wenn alles von einer Person geleistet werden kann, die permanent dabei ist. Möglich ist folgender Weg: Eilantrag auf Schulbegleitung direkt beim Sozialgericht. Da kann man hingehen und das erklären, und die schreiben und formulieren den Antrag selbst so, daß es funktioniert. Der zuständige Richter fragt dann beim behandelnden Arzt und der Schule, ob das wirklich notwendig ist und was wirklich notwendig ist. Diese Punkte müßten also am besten vorher mit ebendiesen Stellen besprochen sein. Und dann ergeht ein vorläufiger Beschluß auf Leistung der tatsächlich notwendigen Betreuung und gleichzeitig die Verpflichtung, im normalen Antragsweg für die Zukunft die notwendige Betreuung feststellen zu lassen. Aber die Versorgung ist dann erstmal bewilligt.
Der zweite Schritt wäre dann, jemanden zu finden, der das tatsächlich leisten kann. Und das ist in der Tat die größere Herausforderung. Aber auch da kann man sich an die behandelnde Diabetesambulanz wenden. Oft kennen die selbst junge, gerade erwachsen gewordene Diabetiker, die in einer Orientierungsphase stecken und solch eine Betreuungsaufgabe vorübergehend gut übernehmen können. Das ist dann zusätzlich sinnvoll, da sie als Vorbild dienen können gerade bei einer Neuerkrankung, damit das neu erkrankte Kind erlebt, daß man mit Diabetes "einfach so" leben kann.
Aber auch jemand, der z. B. nach Kinderzeit wieder in den Beruf einsteigen möchte und aus dem Bereich Erziehung und/oder Krankenpflege kommt, käme natürlich für solch eine Aufgabe infrage.

Lieben Gruß

Gottwalt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

niki2010
Mitglied


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 235

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2010
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
03 Apr. 2016 19:33 #100371 von niki2010
niki2010 antwortete auf I. Helfer oder Pflegedienst RLP
Hallo,

hat einer von euch in NRW einen Integrationshelfer bewilligt bekommen?

LG

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
03 Apr. 2016 20:36 - 07 Juli 2019 12:51 #100374 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf I. Helfer oder Pflegedienst RLP
Hier in Hamburg gibt es seit einem Jahr eine neue Praxis, aufgrund eines Urteils vom Landessozialgericht Schleswig-Holstein:

Vorrangig vor allen anderen Eingliederungsmaßnahmen müssen die Schulen mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden (das meint auch Personal), dass sie die Eingliederung selbst leisten können (Landessozialgericht Schleswig-Holstein vom 17.02.2014, Aktenzeichen L 9 SO 22/13 ).
Dies wird in Hamburg so verstanden: Wenn eine Schule (sprich: Die Schulleitung) feststellt, dass ein bestimmtes Kind nicht angemessen betreut werden kann, muss die Schulbehörde der Schule die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen (und zwar unverzüglich!), damit der gesetzlich ja vorgeschriebene Schulbesuch weiterhin erfolgen kann. Auch S...s Schulbegleitung erfolgt aus diesem Grunde seit dem laufenden Schuljahr direkt über die Schule und nicht mehr über uns, worüber wir alle -auch die Schulbegleiterin, die nun nicht mehr von uns, sondern von der Schule angestellt ist- heilfroh sind.
Weitere Fragen gerne auch direkt an mich.
Im übrigen: Inklusion ist keine Wahlveranstaltung, die Länder sind dazu verpflichtet. Leider wollen sie oft nicht, insbesondere die Landkreise, wenn sie als Leistungsträger solch einen Fall noch nicht hatten. Da hilft dann das Sozialgericht sehr.

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 07 Juli 2019 12:51 von WebAdmin.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
04 Apr. 2016 10:49 #100387 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf I. Helfer oder Pflegedienst RLP
Hallo,

hatte jetzt die Gelegenheit, ausführlich, mit unserem Sozialrichter zu sprechen. Er empfahl folgenden Weg:

Erstmal mit dem behandelnden Diabetologen klären, was das Kind zusätzlich benötigt. Z. B.:
- Blutzucker messen
- Essen berechnen
- Insulin berechnen und spritzen
- Bewegung einschätzen, Zusatzkohlehydrate nach Bedarf einschätzen ("Sport-BE")
Diese Dinge am Besten als Liste, auch mit Häufigkeit und Zeitpunkt aufschreiben.
Dazu notieren, welche Dinge das Kind davon zuverlässig selbständig schafft, bei welchen Dingen das Kind Beobachtung, Kontrolle, Aufforderung oder Assistenz in irgendeiner Weise benötigt, und auch wie intensiv und wie zuverlässig diese Assistenz erfolgen muß.

Mit dieser Liste geht man zur Schule und bespricht mit der Schule ganz offen, was sie davon zu leisten imstande sind.

Dann schaut man sich die Liste an und überlegt, welche Unterstützung tatsächlich notwendig bleibt.

Sollte tatsächlich ausschließlich die Insulingabe übrig bleiben, dann genügt eine Verordnung für einen Pflegedienst.

Sollte mehr Hilfe notwendig sein, dann muß diese Hilfe bei der zuständigen Schulbehörde zusammen von Eltern und Schule beantragt werden. Und sobald man den Antrag abgibt kann man beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Leistungsanordnung stellen, damit der Schulbesuch sichergestellt wird. Das Sozialgericht holt dann alle Betroffenen (Sozialbehörde als Träger der Eingliederungsmaßnahmen, Schulbehörde als Träger der Inklusion, Krankenkasse als Träger der Krankenversorgung) an einen Tisch zusammen und schaut, wen sie am einfachsten vorläufig zur Leistung verpflichten können. Und der darf sich dann mit den anderen Leistungsverpflichteten darum kloppen, wer am Ende welche Leistung bezahlt, aber das kann dann den Eltern egal sein.

Lieben Gruß

Gottwalt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenkemarielaurin
Ladezeit der Seite: 0.474 Sekunden