Haftungsausschluss für Tagesmutter
EgonManhold
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07 Jan. 2013 15:24 #77094
von EgonManhold
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
EgonManhold antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Hallo,
die EH-Maßnahmen, zu denen JEDER verpflichtet ist, umfassen natürlich keine Verabreichung irgendwelcher Medikamente.
Und das sogenannte "Medizinische Assistenzpersonal" (zu dem auch Rettungsassistenten gehören), darf in Ausübung des Berufes nur auf ärztliche Anordnung hin Medikamente verabreichen.
Es gibt in manchen Regionen auch Absprachen/Regelungen, bei denen in entsprechend beschriebenen Situationen auch Medikamente ohne konkrete -auf den Einzelfall bezogene- ärztliche Anordnung möglich ist. Zum Beispiel das Anlegen einer Glucose-Infusion bei einer nachgewiesenen Hypoglykämie mit Bewusstlosigkeit. Aber es kann auch sein, das der RA damit warten muss, bis der Notarzt vor Ort ist.
@Joa: Es war eine Anzeige des (Not-)Arztes, wegen des Verstoßes gegen das (sinngemäß) "Anordnungsrecht" des Arztes.
Viele Ärzte, insbesondere in ländlichen Gebieten sind da z.Zt. sehr empfindlich, weil sie befürchten, dass sie demnächst "ersetzt" werden sollen, durch "Schwester AGnES" oder "Schwester Monika".
siehe auch: www.aerzteblatt.de/nachrichten/34113
Gruß, Egon
die EH-Maßnahmen, zu denen JEDER verpflichtet ist, umfassen natürlich keine Verabreichung irgendwelcher Medikamente.
Und das sogenannte "Medizinische Assistenzpersonal" (zu dem auch Rettungsassistenten gehören), darf in Ausübung des Berufes nur auf ärztliche Anordnung hin Medikamente verabreichen.
Es gibt in manchen Regionen auch Absprachen/Regelungen, bei denen in entsprechend beschriebenen Situationen auch Medikamente ohne konkrete -auf den Einzelfall bezogene- ärztliche Anordnung möglich ist. Zum Beispiel das Anlegen einer Glucose-Infusion bei einer nachgewiesenen Hypoglykämie mit Bewusstlosigkeit. Aber es kann auch sein, das der RA damit warten muss, bis der Notarzt vor Ort ist.
@Joa: Es war eine Anzeige des (Not-)Arztes, wegen des Verstoßes gegen das (sinngemäß) "Anordnungsrecht" des Arztes.
Viele Ärzte, insbesondere in ländlichen Gebieten sind da z.Zt. sehr empfindlich, weil sie befürchten, dass sie demnächst "ersetzt" werden sollen, durch "Schwester AGnES" oder "Schwester Monika".
siehe auch: www.aerzteblatt.de/nachrichten/34113
Gruß, Egon
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Juli
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07 Jan. 2013 19:05 #77107
von Juli
Juli antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Yep ... zur Hilfe verpflichtet bedeutet aber lediglich, dass ein Krankenwagen/Notarzt gerufen werden muss ... nicht aber, dass eine Notfallspritze benutzt wird!
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pumpentasche.de
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08 Jan. 2013 00:39 #77135
von pumpentasche.de
pumpentasche.de antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Ok! Angesichts des Beitrages zu Schwester AGNES kann ich die Ärzte voll und ganz verstehen.
Ich kann mir vorstellen das es hier zu einem Kompetenzverlust kommt oder kommen könnte. Ein Arzt bleibt ein Arzt, eine Schwester eine Schwester. Ich selbst bin Schwester und möchte die Verantwortung eines Arztes nicht übernehmen müssen.
Es ist ein schwieriges Thema auf das man keine entgültige Antwort finden wird.
Viele Grüße Andrea
Ich kann mir vorstellen das es hier zu einem Kompetenzverlust kommt oder kommen könnte. Ein Arzt bleibt ein Arzt, eine Schwester eine Schwester. Ich selbst bin Schwester und möchte die Verantwortung eines Arztes nicht übernehmen müssen.
Es ist ein schwieriges Thema auf das man keine entgültige Antwort finden wird.
Viele Grüße Andrea
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EgonManhold
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08 Jan. 2013 15:02 - 08 Jan. 2013 15:10 #77161
von EgonManhold
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EgonManhold antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Hallo Andrea,
die "Schwester AGnES" soll ja auch nicht wirklich ärztliche Tätigkeiten übernehmen, sondern lediglich die Dinge tun, die sie in der Arztpaxis (oder einem Krankenhaus) auch erledigt.
Wie oft erledigt eine Arzthelferin/Krankenschwester in der Praxis einen Verbandswechsel, ohne dass der Arzt den Patienten/die Wunde dabei gesehen hat?!
"Schwester AGnES" muss dann lediglich alleine entscheiden, ob sie u.U. die Art des Verbandes/der Wundauflage ändert oder ob die Wundfäden gezogen werden oder noch nicht. Mit entsprechender Schulung/Erfahrung kann sie das.
In einigen EU-Ländern dürfen z.B. Diabetesberaterinnen alle für die Diabetesbehandlung notwendigen Dinge (auch die Medikamente) eigenständig verordnen, also rezeptieren. Als das vor einiger Zeit bei einem Diabeteskongress angesprochen wurde, war der Aufschrei der Diabetologen sehr groß und es wurde z.T. sehr emotional und unsachlich argumentiert.
Ich erinnere mich auch noch gut an die Zeit, als die ICT-Schulungsprogramme für T1-Diabetiker in der Planung waren und l a n g s a m eingeführt wurden.
Der Aufschrei der damaligen Ärzte war nicht zu überhören, so nach dem Motto: Man kann doch einen Patienten nicht über die aktuell notwendige/sinnvolle Insulindosis entscheiden lassen. DAS bedarf doch schließlich der ärztlichen Überlegung und Anordnung.
Mittlerweile gibt es Schulungsprogramme, mit denen Bluthochdruckpatienten (Hypertoniker) lernen, ihre Blutdruck-Medikamente selbständig anzupassen. Auch das wird noch von vielen Ärzten abgelehnt.
Gruß, Egon
die "Schwester AGnES" soll ja auch nicht wirklich ärztliche Tätigkeiten übernehmen, sondern lediglich die Dinge tun, die sie in der Arztpaxis (oder einem Krankenhaus) auch erledigt.
Wie oft erledigt eine Arzthelferin/Krankenschwester in der Praxis einen Verbandswechsel, ohne dass der Arzt den Patienten/die Wunde dabei gesehen hat?!
"Schwester AGnES" muss dann lediglich alleine entscheiden, ob sie u.U. die Art des Verbandes/der Wundauflage ändert oder ob die Wundfäden gezogen werden oder noch nicht. Mit entsprechender Schulung/Erfahrung kann sie das.
In einigen EU-Ländern dürfen z.B. Diabetesberaterinnen alle für die Diabetesbehandlung notwendigen Dinge (auch die Medikamente) eigenständig verordnen, also rezeptieren. Als das vor einiger Zeit bei einem Diabeteskongress angesprochen wurde, war der Aufschrei der Diabetologen sehr groß und es wurde z.T. sehr emotional und unsachlich argumentiert.
Ich erinnere mich auch noch gut an die Zeit, als die ICT-Schulungsprogramme für T1-Diabetiker in der Planung waren und l a n g s a m eingeführt wurden.
Der Aufschrei der damaligen Ärzte war nicht zu überhören, so nach dem Motto: Man kann doch einen Patienten nicht über die aktuell notwendige/sinnvolle Insulindosis entscheiden lassen. DAS bedarf doch schließlich der ärztlichen Überlegung und Anordnung.
Mittlerweile gibt es Schulungsprogramme, mit denen Bluthochdruckpatienten (Hypertoniker) lernen, ihre Blutdruck-Medikamente selbständig anzupassen. Auch das wird noch von vielen Ärzten abgelehnt.
Gruß, Egon
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Letzte Änderung: 08 Jan. 2013 15:10 von EgonManhold.
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Wenke
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08 Jan. 2013 15:26 #77163
von Wenke
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
Wenke antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Also, ich finde das mit den Schwestern in Gegenden, wo kein Arzt hin will, gar nicht so schlecht.
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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30 März 2023 12:25 #121064
von Ths
Ths antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Hallo, könntest du mir den für die Tagesmutter bitte schicken? LG
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