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Haftungsausschluss für Tagesmutter

pumpentasche.de
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05 Jan. 2013 12:12 #77013 von pumpentasche.de
pumpentasche.de antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Ich denke das ein Haftungsausschluss Sinn macht. Ich denke auch das es die Kitas oder Tagesmütter nicht als Freibrief sehen das zu tun was sie denken. Ein Haftungsausschluss soll ja nur ein wenig Erleichterung bringen und eine kleine Sicherheit darstellen falls das nicht medizinisch qualifizierte Personal mal einen Fehler macht. Da steht ja nur drin, dass die Einrichtung nicht für Fehler haftbar gemacht werden kann. Jede gute Erzieherin wird bei diesem Satz jetzt sicher nicht denken juhu ich hab nen Freibrief, die sind sich zu 95% ihrer Verantwortung schon bewusst denke ich.

Fehler machen alle auch wir Eltern, oder?? ;)

Viele Grüße Andrea

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EgonManhold
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05 Jan. 2013 15:55 #77021 von EgonManhold
EgonManhold antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Ja! Fehler machen wir alle mal!

Es ist aber ein großer (rechtlicher) Unterschied, ob wir den als Eltern bei unseren Kindern machen; oder als z.B. Erzieherin/Lehrer/usw. in Ausübung des Berufes.

Den Staatsanwalt kümmert dann auch solche ein Haftungsausschluss nicht!

Zur Rechtsprechung noch zwei Beispiele:
+ Krankenpflegehelferinnen (mit einjähriger Vollzeitausbildung) dürfen offiziell keine Injektionen ausführen
+ ein Rettungsassistent(RA) hat in Bayern seinen Job verloren, weil er einem Notfallpatienten das lebensrettende Medikament verabreicht hat, bevor der Notarzt da war und das Medikament anordnen konnte. Der Patient hat überlebt, der RA aber seinen Job verloren, bestätigt vom Arbeitsgericht.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....

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pumpentasche.de
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05 Jan. 2013 16:21 #77026 von pumpentasche.de
pumpentasche.de antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Das ist völlig richtig dem ist nichts hinzuzufügen. Genau aus diesem Grund lehnt unsere Kita trotz Möglickeit des Haftungsausschluss die Bedienung der Pumpe im Notfall ab. Genau aus diesem Grund sind Kinder in Kitas Aussenseiter und genau aus diesem Grund dümpelt mein Sohn Mittags mit einem Zucker von über 20 über eine Stunde durch die Gegend bis die Hauskrankenpflege kommt. Ißt währenddessen noch Mittag um den Zucker noch weiter nach oben zu treiben ect. pp da frage ich mich dann jedoch was fahrlässiger und gefährlich ist.

Kann wiederrum jedoch jede Kita und Erzieherin verstehen die das nicht übernehmen mag.

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Wenke
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05 Jan. 2013 16:40 #77027 von Wenke

EgonManhold schrieb: Den Staatsanwalt kümmert dann auch solche ein Haftungsausschluss nicht!

Zur Rechtsprechung noch zwei Beispiele:
+ Krankenpflegehelferinnen (mit einjähriger Vollzeitausbildung) dürfen offiziell keine Injektionen ausführen
+ ein Rettungsassistent(RA) hat in Bayern seinen Job verloren, weil er einem Notfallpatienten das lebensrettende Medikament verabreicht hat, bevor der Notarzt da war und das Medikament anordnen konnte. Der Patient hat überlebt, der RA aber seinen Job verloren, bestätigt vom Arbeitsgericht.

Gruß, Egon


Diese Beispiele zeigen, dass "korrekt" und "richtig" eben doch nicht immer das gleiche ist.

"Korrekt" wäre es gewesen, auf den Notarzt zu warten mit dem Resultat, dass diese vielleicht nur noch den Tot hätte feststellen können. "Richtig" war es ihm zu helfen.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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delphyine
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05 Jan. 2013 22:05 #77038 von delphyine
delphyine antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Also das find ich aber ne Frechheit! Wenn der Patient überlebt hat, wer hat denn da ein Interesse daran, dem den Job zu entziehen? Der Notarzt wegen Kompetenzgerangel? Oder die Krankenkasse, die die Nachbehandlung nicht zahlen will?
Wenn Arzt und Patient gesagt hätten, dass richtig gehandelt wurde, hätte der Staatsanwalt auch nichts finden können.

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Joa
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06 Jan. 2013 00:56 - 06 Jan. 2013 00:57 #77041 von Joa

delphyine schrieb: Also das find ich aber ne Frechheit! Wenn der Patient überlebt hat, wer hat denn da ein Interesse daran, dem den Job zu entziehen?

Der Arbeitgeber des Rettungsassistenten, der ja auch der einzige ist, der eine Kündigung ausprechen kann.

Ich habe mal gehört, dass wir in Deutschland zwei absolut hierarchische Systeme haben. Das eine ist die Ostfront (das Militär), das andere ist das Krankenhaus (Medizinalwesen). Kompetenzüberschreitung führt in beiden ggf. vor das Erschießungskommando. :ohmy:
Ähm, im letzteren Fall vor den Arbeitsrichter. :blink:

Daher ist halt auch ein Haftungsausschluss ziemlich wertlos bei der Kinderbetreuung und führt im schlimmsten Fall dazu, dass die Eltern selbst kostenhaftbar werden. Was gebraucht wird zum Schutz der Betreuungspersonen sind klare Kompetenzübertragungsvereinbarungen und Handlungsvorgaben, auch wann mit Eltern oder Arzt zurückzukoppeln ist.

Gruß
Joa
Letzte Änderung: 06 Jan. 2013 00:57 von Joa.

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EgonManhold
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06 Jan. 2013 15:31 - 06 Jan. 2013 15:34 #77063 von EgonManhold
EgonManhold antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
In dem RA Beispiel von mir, hat der Notarzt den RA angezeigt, wegen Kompetenzüberschreitung. Denn offiziell dürfen RA (und Pflegekräfte usw.) Medikamente nur auf ärztliche Anordnung verabreichen.

Da "tobt" seit einiger Zeit ein "Kampf" zwischen einigen Ärzten, die auch im Notdienst tätig sind und den RA. Egal ob die Angestellte der Berufsfeuerwehren, des BRK oder anderer sozialer Einrichtungen sind.

Diese Ärzte befürchten wohl einen Kompetenzverlust und tragen diesen Krampf auf dem Rücken bzw. zu Lasten des Lebens von akut Erkrankten aus.

Gruß, Egon

PS:
In der RA-Ausbildung wird u.a. gelehrt, welche Medikamente, in welchen Notsituationen, innerhalb welchen Zeitfensters lebensrettend wirken (können).

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Letzte Änderung: 06 Jan. 2013 15:34 von EgonManhold.

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Juli
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06 Jan. 2013 19:21 #77071 von Juli
Ich finde das ehrlich gesagt den Knaller und da gehört auch mal ordentlich Rabatz gemacht (an welcher Stelle - ich mach mit?!?! :laugh: ). Wir plappern uns die Münder fusselig, schulen und machen und tun, damit unsere Kids in den Schulen und Kitas von Erzieherinnen und Lehrern betreut werden ... und dann darf eigentlich noch nicht mal ein Rettungssanitäter, der ja allemal beruflich viel mehr damit zu tun hat als ein Lehrer!, eine Spritze setzen, um Leben zu retten? Dann brauche ich darüber eigentlich genau genommen mit Betreuungspersonen auch nicht mehr zu reden.

... armes, bürokratisches Deutschland! Mir fehlen da die Worte!!!! :ohmy:
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niki2010
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06 Jan. 2013 20:05 #77074 von niki2010
niki2010 antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Es ist schwierig per Ferndiagnose über gerichtliche Entscheidungen zu urteilen. Es ist häufig so, dass die Darstellung in der Presse entscheidende Details nicht enthält. Wenn eine Lebensgefahr besteht, so ist jeder grds. zur Hilfe verpflichtet, ansonsten macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

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Joa
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06 Jan. 2013 22:00 - 06 Jan. 2013 22:05 #77079 von Joa

EgonManhold schrieb: In dem RA Beispiel von mir, hat der Notarzt den RA angezeigt, wegen Kompetenzüberschreitung.

Danke für die Ergänzungsinfo.
Es fehlen die Worte für solche Typen.

Hat der Arzt dem Arbeitgeber des RA gegenüber einen Verstoß gegen Vorschriften angezeigt oder meint Anzeige hier Strafanzeige?
.

Diese Ärzte befürchten wohl einen Kompetenzverlust und tragen diesen Krampf auf dem Rücken bzw. zu Lasten des Lebens von akut Erkrankten aus.

Geht es um Kompetenz, Pfründe oder sowohl als auch?
.

niki2010 schrieb: Wenn eine Lebensgefahr besteht, so ist jeder grds. zur Hilfe verpflichtet, ansonsten macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

Das wird wohl nicht gelten, wenn ihm diese Hilfeleistung in der jeweils gebotenen Form nach den Vorschriften auf gesetzlicher Basis nicht erlaubt sind? :S

Gruß
Joa
Letzte Änderung: 06 Jan. 2013 22:05 von Joa.

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