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Haftungsausschluss für Tagesmutter

niki2010
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27 Dez. 2012 20:48 #76772 von niki2010
Haftungsausschluss für Tagesmutter wurde erstellt von niki2010
Hallo,

unsere Tagesmutter hat sich bereit erklärt, unseren Sohn trotz seiner Diabetes Typ I und Insulingabe per Pumpe weiterhin zu betreuen. Die Stadt hat sie darauf hingewiesen, dass sie einen Haftungsausschluss vereinbaren soll, kann aber selbst kein Formular hierfür zur Verfügung stellen. Wo kann ich ein entsprechendes Musterformular evtl. auch angepasst auf Insulingabe per Pumpe finden?

Niki2010

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Joa
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27 Dez. 2012 21:07 #76774 von Joa

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Mila1977
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27 Dez. 2012 21:12 #76775 von Mila1977
Mila1977 antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Hey Niki2010,
Ich bin auch Tagesmutter (mit selber Typ 1 Diabetes). Bei mir hat das Jugendamt noch nichts darüber gesagt. So hab ich leider kein Haftungausschluss. Ich habe nur andere Papiere die für Kindergärten und auch für Tagesmütter gelten sollen. Ich habe die auf einer Seite runtergelanden, das ich was in den Händen habe. Habe das auch der Rechtsanwältin von unserem Tagesmutterverein mit dem Vertrag beigelegt. Falls dir das auch helfen könnte melde dich einfach bei mir. Zur not kenne ich noch eine Tagesmutter die schon länger mit Kindern mit Diabetes arbeitet. Vielleicht kann ich sie auch mal fragen. Aber sie ist auch anderes Bundesland wie ich.
LG Mila1977

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niki2010
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28 Dez. 2012 22:04 #76802 von niki2010
niki2010 antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Danke für die Info. Leider funktioniert bei mir der zweite Link nicht. Gibt es dort irgendwo ein geeignetes Muster?

Niki2010

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Mila1977
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28 Dez. 2012 22:15 #76803 von Mila1977
Mila1977 antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Ich hab das gespeichert. Gerne wenn du magst sende ich dir meine Sachen für deine Tagesmutter.
Meine Daten wenn du es haben möchtes, findes du hier unter Babysitter
oder Homepage www.milasdaycare.de
LG Mila

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Joa
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29 Dez. 2012 13:52 #76813 von Joa

niki2010 schrieb: Leider funktioniert bei mir der zweite Link nicht. Gibt es dort irgendwo ein geeignetes Muster?

Nö, ein Vordruck zum Haftungsausschluss ist weder da noch dort. Wie ich sah, steht in beiden verlinkten Sachen eh das selbe.

Und zwar, dass ein Haftungsausschluss nicht sinnvoll ist, da die Haftungsfrage bei Schule, Kindergarten und (ich ergänze)Tagespflege nicht relevant ist, weil das durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckelt ist. Diese tritt auch bei fahrlässigem Handeln ein, weil ein Behandlungsfehler dann als Arbeitsunfall gewertet wird.
Ein Haftungsausschluss würde also ggf. nur die gesetzliche Unfallversicherung leistungsfrei stellen (wenn das überhaupt geht). :unsure:

Es wird empfohlen, klare Behandlungsvereinbarungen schriftlich zu treffen und, hier der Tagesmutter, auch eine Kopie des ärztlich angesetzten Behandlungsschemas schriftlich zu übergeben.

Gruß
Joa

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29 Dez. 2012 14:46 #76815 von Wenke
Solche Haftungsausschlüsse sind auch nur sehr bedingt sinnvoll, denn sie sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.

Auch wenn Eltern so etwas unterschreiben, muss ein Richter sie im Falle eines Falles nicht wirklich daran gebunden sehen. Das fand auch sowohl unsere Anwältin als auch die Rechtabteilung unserer Stadt.

Ich fände es auch eher sinnvoll, schriftlich festzulegen, was die Tagesmutter machen soll und was nicht.

Viel Glück. :)

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Joa
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29 Dez. 2012 14:59 #76817 von Joa

Wenke schrieb: Solche Haftungsausschlüsse sind auch nur sehr bedingt sinnvoll ...

Ein Haftungsausschluss kann auch allenfalls für einfache Fahrlässigkeit erfolgen. Grob-fahrlässiges Verhalten ist dann noch mal eine ganz andere Frage.
Und kein Elternteil würde einer Tagesbetreuungseinrichtung eine Freikarte für grobe Fahrlässigkeit ausstellen? Und kein Jugendamt dürfte das akzeptieren.

Die strafrechtliche Frage wäre dann eh noch ein anderes Thema. Einmal nach dem Spaziergang das Durchzählen der KiGaGruppe vergessen und Rummmms... :ohmy:

Gruß
Joa

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niki2010
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29 Dez. 2012 18:48 #76821 von niki2010
niki2010 antwortete auf Haftungsausschluss für Tagesmutter
Wir sind einfach sehr froh, dass sich unsere Tagesmutter bereit erklärt, unseren Sohn weiter zu betreuen. (Ich denke, das ist nicht selbstverständlich.) Nachdem sie nunmehr von der Stadt auf dieses angebliche Erfordernis hingewiesen wurde, möchte sie sich natürlich auch absichern und wir wollen natürlich alles tun, damit sie auch ein gutes Gefühl bei der Sache hat.

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Juli
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29 Dez. 2012 18:48 #76822 von Juli
Es ist so wie Joa schreibt: Trefft schriftliche Vereinbarungen mit der Tagesmutter was sie regeln soll und was nicht. Damit wird auch der Diabetes zu einer "dienstlichen" Handlung für sie und damit wäre auch jeder Unfall in Zusammenhang mit Diabetes durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Diese Haftungsausschlüsse dienen eigentlich nur der Gewissensberuhigung des Betreuungspersonals, denn im Falle jedes Unfalls mit schlimmen Folgen wird die Staatsanwaltschaft ermitteln ... das gilt mit und ohne Diabetes; nur macht man sich bei Kinder ohne Diabetes da irgendwie weniger Gedanken drum. ;-)

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