Haftungsausschluss für Tagesmutter
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unsere Tagesmutter hat sich bereit erklärt, unseren Sohn trotz seiner Diabetes Typ I und Insulingabe per Pumpe weiterhin zu betreuen. Die Stadt hat sie darauf hingewiesen, dass sie einen Haftungsausschluss vereinbaren soll, kann aber selbst kein Formular hierfür zur Verfügung stellen. Wo kann ich ein entsprechendes Musterformular evtl. auch angepasst auf Insulingabe per Pumpe finden?
Niki2010
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schau mal da: www.diabetes-eltern-journal.de/service/r...tungsausschluss.html
oder dort: www.ddb-bw.de/Infos%20Kinder%20und%20Jug...20mit%20Diabetes.pdf
Gruß
Joa
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Ich bin auch Tagesmutter (mit selber Typ 1 Diabetes). Bei mir hat das Jugendamt noch nichts darüber gesagt. So hab ich leider kein Haftungausschluss. Ich habe nur andere Papiere die für Kindergärten und auch für Tagesmütter gelten sollen. Ich habe die auf einer Seite runtergelanden, das ich was in den Händen habe. Habe das auch der Rechtsanwältin von unserem Tagesmutterverein mit dem Vertrag beigelegt. Falls dir das auch helfen könnte melde dich einfach bei mir. Zur not kenne ich noch eine Tagesmutter die schon länger mit Kindern mit Diabetes arbeitet. Vielleicht kann ich sie auch mal fragen. Aber sie ist auch anderes Bundesland wie ich.
LG Mila1977
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Niki2010
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Meine Daten wenn du es haben möchtes, findes du hier unter Babysitter
oder Homepage www.milasdaycare.de
LG Mila
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Nö, ein Vordruck zum Haftungsausschluss ist weder da noch dort. Wie ich sah, steht in beiden verlinkten Sachen eh das selbe.niki2010 schrieb: Leider funktioniert bei mir der zweite Link nicht. Gibt es dort irgendwo ein geeignetes Muster?
Und zwar, dass ein Haftungsausschluss nicht sinnvoll ist, da die Haftungsfrage bei Schule, Kindergarten und (ich ergänze)Tagespflege nicht relevant ist, weil das durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckelt ist. Diese tritt auch bei fahrlässigem Handeln ein, weil ein Behandlungsfehler dann als Arbeitsunfall gewertet wird.
Ein Haftungsausschluss würde also ggf. nur die gesetzliche Unfallversicherung leistungsfrei stellen (wenn das überhaupt geht).
Es wird empfohlen, klare Behandlungsvereinbarungen schriftlich zu treffen und, hier der Tagesmutter, auch eine Kopie des ärztlich angesetzten Behandlungsschemas schriftlich zu übergeben.
Gruß
Joa
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Auch wenn Eltern so etwas unterschreiben, muss ein Richter sie im Falle eines Falles nicht wirklich daran gebunden sehen. Das fand auch sowohl unsere Anwältin als auch die Rechtabteilung unserer Stadt.
Ich fände es auch eher sinnvoll, schriftlich festzulegen, was die Tagesmutter machen soll und was nicht.
Viel Glück.
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Ein Haftungsausschluss kann auch allenfalls für einfache Fahrlässigkeit erfolgen. Grob-fahrlässiges Verhalten ist dann noch mal eine ganz andere Frage.Wenke schrieb: Solche Haftungsausschlüsse sind auch nur sehr bedingt sinnvoll ...
Und kein Elternteil würde einer Tagesbetreuungseinrichtung eine Freikarte für grobe Fahrlässigkeit ausstellen? Und kein Jugendamt dürfte das akzeptieren.
Die strafrechtliche Frage wäre dann eh noch ein anderes Thema. Einmal nach dem Spaziergang das Durchzählen der KiGaGruppe vergessen und Rummmms... :ohmy:
Gruß
Joa
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Diese Haftungsausschlüsse dienen eigentlich nur der Gewissensberuhigung des Betreuungspersonals, denn im Falle jedes Unfalls mit schlimmen Folgen wird die Staatsanwaltschaft ermitteln ... das gilt mit und ohne Diabetes; nur macht man sich bei Kinder ohne Diabetes da irgendwie weniger Gedanken drum.
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