Eingliederungshilfe - wieviel bekommt Ihr?
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Danke an die Beitragsschreiber im Forum!
Haben endlich den Bescheid vom Sozialamt, es wurde für Emil 4J. Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII Begleitperson für den kompletten Kindergartenbesuch) bewilligt.
Es wird in dem Bescheid ein Betrag von 308,-€ im Monat bewilligt.(Emil besucht den Kiga 35h/Woche !das würde einen horrenden Stundenlohn von 2,20€ ausmachen...
Nun meine Fragen:
Kann Eingliederungshilfe überhaupt pauschlisiert werden, es ist doch eine am Bedarf orientierte Hilfe?
Kann ein Leistungsträger ein Bundesgesetz dermaßen einschränken (Auskunft Sozialamt: Wir leisten generell nur pauschal)
Wieviel (habt)bekommt Ihr?
Gibt es entsprechende Urteile um den Widerspruch zu begründen?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen...
Daniel
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Der Kindergartenträger unterstützt uns dabei sehr. Er müsste diese FSJ-Kraft offiziell beim FSJ-Träger beantragen und dafür brutto € 590,- zahlen.
Vom Sozialamt bekommt dann der Kindergartenträger € 308,- überwiesen. Die Differenz müssen wir tragen.
Dagegen haben wir jetzt Widerspruch eingelegt, da die Höhe der Hilfe in unseren Augen nicht angemessen ist.
Ich bin sehr gespannt, was passiert...
Wer hat ähnliche Erfahrungen?
Mich würde sehr interessieren wieviel in anderen Städten und Kreisen bezahlt wird.
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Nur der Papierkram bleibt dann an einem hängen. Conny
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Olli2001 schrieb: Hallo, ich bekomme auch Eingliederungshilfe für den Einzelfallhelfer in der Schule für meinen 10 jährigen Sohn von 700,-Euro im Monat.Wenn jemand Fragen hat kann er mich gerne anschreiben.Ich bekomme das Geld als persönliches Bugde für ihn worauf auch jeder Anspruch hat.
Nur der Papierkram bleibt dann an einem hängen. Conny
Sag mal Conny, kann man den Job dann auch selber machen?
Mein Mann stellte mir neulich diese Frage.
Ganz abgesehen davon, dass unser Sohn nicht in die Nachmittagsbetreuung darf, besteht bei uns ganz akut das Problem mit dem ab Februar abstehenden Schulschwimmen. Ich werde ganz sicher nicht jeden Dienstag vor und nach dem Schwimmen dort antanzen (habe noch zwei jüngee Kinder). Mein Hausarzt hat mir letzte Woche auch geraten dringend kürzer zu treten.
Nun meinte mein Mann also, wenn man so ein Budget (sollten wir das denn mal durchkriegen, das Sozialamt weist ja alle Zuständigkeit von sich...) auch für die Bezahlung der eigenen Arbeit nutzen könnte, würde er das vielleicht machen. Wenn sein Chef einverstanden wäre, würde er seine wöchentliche Arbeitszeit um ein paar Stunden reduzieren und Dienstags eben erst am späten Vormittag zur Arbeit fahren.
Das Budget, wie auch immer es ausfallen sollte, würde zwar nie den Einkommensverlust ausgleichen, aber es wäre ein gewisses "Trostpflaster".
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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das mit dem Schwimmunterricht habe ich schon hinter mir,dafür hatte ich den Einzelfallhelfer immer vor Ort der die ganze zeit dann dort war ,finanziert durch das persönliche Budget. Leider wird das nicht für Familienangehörige gezahlt da davon ausgegangen wird das die Eltern so oder so für Ihre Kinder zuständig sind ob krank oder nicht. Es gibs auch nur eine Ausnahme hatte ich auch das du keinen Einzelfallhelfer
finden solltest oder jemand vom Amt verfügbar ist,dann hatte ich auch schon mal meinen vater in Vertretung. Aber eigentlich stellt das Amt von dem das persönliche Budget gezahlt wird auch jemand zur Verfügung....aber meistens haben Sie keine....bei meinen Sohn gibt es nur einen
einzigen im ganzen Landkreis. Also einfach versuchen und mal nachfragen ,denn abgesichert muss das schwimmen schon sein. Alternative ist ansonsten ja nur immer lassen sie Ihr Kind doch zu Hause...den Spruch hab ich oft gehört...LG
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pauschalisieren dürfen Sie nicht . Wenn das Amt der Meinung ist für 308,-Euro jemanden zu bekommen müssen SIE also das Amt dir auch jemanden besorgen der für das Geld den Job erledigt. Dann das funktioniert meistens nicht,denn wer arbeitet denn für sowenig????. Also nicht abspeisen lassen hatte ich auch,Sie müssen das Geld bezahlen das jemand kostet der für diese Tätigkeit ausgebildet ist.
Also Urteile gibs dazu ich krame mal nach..auf jeden Fall muss das Sozialamt wenn ein Bescheid vorliegt auch diesen erfüllen,notfalls gerichtlich und da dort drinnen Steht für den gesamten Kindergartenbesuch, müssen Sie den auch absichern. LG Conny
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Das Sozialamt bewilligt die Eingliederungshilfe jetzt in voller Höhe, von der Pauschale ist plötzlich keine Rede mehr gewesen. Die hätte vorm Sozialgericht auch kein Bestand gehabt.
Die Betreuung übernimmt jetzt über die ganze Zeit des Kindergartenbesuchs von 35h/Woche ein Bufdi (Bundesfreiwilligendienst-ler). Das Sozialamt fährt damit ja auch ganz gut, FSJ wäre teurer gewesen...
Also mein Tip: sich gut informieren, hartnäckig bleiben und vor allem seine Rechte einfordern!
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