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Reha Kind Lohnfortzahlung Begleitperson

Kraatzi
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19 März 2018 18:54 #108251 von Kraatzi
Reha Kind Lohnfortzahlung Begleitperson wurde erstellt von Kraatzi
Hallo zusammen.

Wir fahren Ende April auf unsere erste Reha nach Gaißach. Ich fahre mit meiner 7 jährigen Tochter als Begleitperson mit.
Wie ist es eigentlich mit der Lohnfortzahlung?
Mir erzählt irgendwie jeder was anderes.
Mein Arbeitgeber möchte mir mein Gehalt weiter zahlen und es sich dann im Nachhinein von der Rentenversicherung wieder holen. Was für mich natürlich die günstige Variante wäre. Nun hatte ich aber ein Anruf der Personalabteilung wo mit mitgeteilt wurde ich müsste Sonderurlaub beantragen unbezahlt und würde dann den Verdienstausfall im Nachhinein von der Rentenversicherung erstattet bekommen. Das wäre die ungünstige Variante.
Nun wieder ein Anruf beim Chef, der aber wirklich nett war und meinte dass die mir gern mein Gehalt weiter zahlen wollen und die Rentenversicherung die 2. Variante vorschlägt.
Dürfen sie so etwas überhaupt?
Die Sachbearbeiterin versuche ich seit Donnerstag zu erreichen und immer nur Mailbox...und die von der Serviceholtline können da nichts zu sagen....
Wie ist es denn bei euch gelaufen? Das kann doch alles nicht so schwer sein.....
Danke schon mal für eure Antworten....

LG Doro

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SuSanne36
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19 März 2018 19:26 #108253 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Reha Kind Lohnfortzahlung Begleitperson
Hallo.
Also ich kenne das so:

Du beantragst bei der Arbeit unbezahlten Sonderurlaub. Den Verdienstausfall kann man sich
Netto von der KK wiederholen.

Wichtig ist allerdings, das es medizinisch als notwendig schriftlich bestätigt wird.

Grüße

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Kraatzi
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19 März 2018 19:38 #108256 von Kraatzi
Danke.
Ich habe ja die Reha von der Rentenversicherung nicht von der Krankenkasse. Dass ich als Begleitperson notwendig bin steht in den Rehaunterlagen drin.
Ich hoffe, dass es so geht, dass ich Lohnfortzahlung bekomme und diese dann im Nachhinein von Arbeitgeber mit der RV abgerechnet wird.
Das andere wäre ja kompliziert vor allem müsste ich mich dann ja selbst versichern da es beim unbezahlten Urlaub keine Versicherungsansprüche gibt. Dieses möchte mir mein Arbeitgeber alles ersparen.
Ich wusste nicht ,dass das es so kompliziert ist.

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Sheila
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20 März 2018 22:24 #108273 von Sheila
Hallo,

wir haben bei dem Arbeitgeber den Zeitraum der Reha eingereicht. Der Arbeitgeber setzt für diesen Zeitraum, in dem Du nicht bei ihm arbeitest, die Zahlung aus. Dann (nach der Reha) füllt er das Formular der Rentenversicherung aus und teilt darin der Rentenversicherung mit, wieviel Entgelt Du in diesem Zeitraum verdient hättest, das reichst Du ein und die Rentenversicherung überweist Dir das Geld auf Dein Konto.
Google mal nach Infoblatt G0560. Versichert bist Du während des Zeitraum der Reha über die Rentenversicherung.
Ist eigentlich nicht so schwierig, eben Formulare ausfüllen.
Alles Gute.

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Cheffchen
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21 März 2018 17:43 #108281 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Reha Kind Lohnfortzahlung Begleitperson
Hallo,

es gehen beide Varianten.
Das unbezahlter Urlaub ist die übliche version, da am wenigsten papier für alle.
Das mit Lohn weiter Zahlen geht auch und dein Chef holt sich das von RV, es ist zu beachten das ja nicht 100% übernommen sondern ein kleines bisschen weniger, wenn es dein Chef egal ist oder dann anders verrechnet ist das natürlich besser, denn bis Geld von RV kommt dauert halt auch 1-2 monate.

Cheffchen

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Kraatzi
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22 März 2018 12:45 #108286 von Kraatzi
Hallo.

Leider ist wohl alles nicht mehr so einfach wie früher....
Die Rentenversicherung trägt nur das Netto Entgeld für den Zeitraum der Reha. D.h man ist in der Zeit nicht über den Arbeitgeber versichert weil man unbezahlt freigestellt wird.
Früher bekam man als Begleitperson das Bruttogehalt erstattet heute nur noch Netto.
Daher wird der Arbeitgeber sicher nicht bezahlen wenn er nur netto zurück bekommt.
Die andere Variante ist meinen Urlaub für die Reha zu opfern. Das ist natürlich bitter bei 30 Urlaubstagen 20 für die Reha zu opfern....
Aber so würde ich mein Gehalt von Arbeitgeber weiter bekommen ohne Einbussen.
Wenn ich unbezahlten Urlaub nehme und mir das Geld von der Rentenversicherung erstattet wird kann es dauern bis ich es bekomme. Da wir 3 Kinder habe und laufende Kosten können wir nicht so ohne weiteres auf ein Gehalt verzichten.
Das ist alles irgendwie doof. Da hat man schon die Reha fürs Kind bewilligt bekommen und bekommt erst 3 Wochen vorher die Sache mit den Gehalt mitgeteilt....
Ausserdem hat mir die Sachbearbeiterin auch erst jetzt gesagt dass meine 10 jährige gesunde Tochter auch als Begleitperson mitfahren könnte. Toll nun ist es aber zu spät das zu beantragen....

Ich bin irgendwie sauer dass man das alles nicht im Vorfeld gesagt bekommt.

Ich weiß wirklich nicht was ich tun soll....
Unbezahlten Urlaub? Oder lieber normalen Urlaub???

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Sheila
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Diamant Schreiber
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22 März 2018 18:06 - 22 März 2018 18:07 #108289 von Sheila
Hallo,

ich kenne früher jetzt nicht. Wir waren vor 3 Jahren das erste Mal zur Reha und da lief es genauso wie vor einem Jahr.
Ich persönlich würde keinen Urlaub dafür nehmen. Den brauchst Du doch sicherlich für andere Zwecke.
Das Geld von der Rentenversicherung kam ungefähr nach 3 Wochen. Da man das vorher weiß, legt man sich etwas zurück. Einige Kosten sparst Du während der Reha (z.B. Lebensmittel für die Mahlzeiten), etc.
Ein Begleitkind kann man mitnehmen. Das sollte doch auch früher schon möglich gewesen sein?
Ich würde mir den Verdienstausfall von der Rentenversicherung bezahlen lassen und mich auf die Reha freuen.
Letzte Änderung: 22 März 2018 18:07 von Sheila.

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Juli
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08 Apr. 2018 15:04 #108397 von Juli
Also bei uns wäre es auch so, dass du unbezahlt freigestellt wirst (analog dem klassichen "Kind krank") und Lohnersatzleistungen bekommst. Ob von der KK oder von der DRV ist dem Arbeitgeber dabei eigentlich wurscht. Ich denke klar, er muss dich freistellen; aber er muss das nicht auch noch bezahlen ... es fehlt ja schon deine Arbeitsleistung für die Zeit, die ja auch irgendwie abgedeckt werden muss. Insofern finde ich es völlig legitim, dass hier nur unbezahlt freigestellt wird ... zumal diese Differenz, wenn auch nicht in voller Höhe, aber zum Großteil, von unserem Sozialsystem wieder aufgefangen wird. Sobald du die Unterlagen für die Reha hast kannst du die Lohnersatzleistungen eigentlich auch schon beantragen - das lässt sich ja leicht berechnen - so dass es vielleicht gar nicht zu einer so langen Wartezeit kommen muss?!

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