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Plegegeld und Behinderungsgrad, wie sieht das bei Euch aus ?

Torsten
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23 Apr. 2006 18:44 #5432 von Torsten
Hallo Lili,

ich verstehe was Du meinst, aber eine Kleinkindbetreuung ist m.E. nach
(zum Glück) kein 24-Stunden Job. Es ist eine sehr schöne wenn auch
sehr stressige Angelegenheit. Als bei Sofie der Diabetes dazu kam
wurde daraus dann tatsächlich ein 24-Job weil Sie unter extremen
BZ-Schwankungen litt, was mehrfaches nächtliches Messen erforderlich
machte und es auch kaum zuließ das man sie mal längere Zeit draußen
ohne Beobachtung mit anderen Kindern spielen lassen konnte.

Wie gesagt: Wenn es wie in Deinem Fall alles so gut funktioniert würde
ich auch nicht auf die Idee kommen Pflegegeld zu beantragen.

Ich wünsche Dir auf der Suche nach einem geeigneten KiGa auf jeden
Fall "Viel Glück" ! Das Thema hatten wir ja schon mal ausführlich unter
"Schule-Kindergarten" hier im Forum.
Wenn alle Beteiligten bereit sind mitzumachen und bei Deiner Tochter
noch nicht einmal gespritzt werden muss, sollte das doch hinzukriegen
sein.

Zu dem Punkt mit Norwegen:
"Ein Hoch auf die Norweger !" :-)

Gruß,
Torsten

Sofie geb. 04/2001 - DM1 seit 11/2003

"Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden völlig einig sind, ist ein verlorener Abend."

Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker

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Bine
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24 Apr. 2006 09:13 #5435 von Bine
Liebe Lilli!
Wenn Ihr es so "gelassen" (ich meine das jetzt nicht ironisch!!!) angeht, wird Dein Mädel sicher einen KiGa-Platz bekommen! Ihr scheint ja sehr sicher im Umgang mit dem DM zu sein und das könnt Ihr auch den Erzieherinnen vermitteln.

@all: Nur mal zur Erinnerung: Für das Pflegegeld zählt nicht der Aufwand an Messen und Spritzen, sondern die tatsächliche Pflege. Also: Essen extra zubereiten, Essen beaufsichtigen (dass es auch gegessen wird!), Spritzstellen kontrollieren und pflegen, Fingerspitzen kontrollieren und pflegen u.ä., das mit dem DM zusammen hängt.

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Lawato
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23 Mai 2006 23:58 #5712 von Lawato
Hallo zusammen,
haben am 18.05. den ablehnenden Bescheid auf unseren Widerspruch für das Pflegegeld bekommen. Mußte mich erst beruhigen bevor ich darüber schreibe flallt mir aber immer noch schwer. Da sitzen fünf, ich nenn sie mal Figuren, in diesem Widerspruchsausschuss und entscheiden über etwas, von dem sie scheinbar keine Ahnung haben. Ich hab mir gerade alle Beiträge in diesem Forum durchgelesen und festgestellt, dass verschieden Pflegegeld bekommen, ander wiederum nicht. Aber es scheint doch Einigkeit darüber zu bestehtn was grundpflege ist und was Behandlungspflege. Nun kommt also dieser ablehnede Bescheid und da steht drinn, dass wir zwar auf 90 Minuten bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ermittelt wurden, jedoch 0 Minuten in der Grundpflege.
Der Hammer sind die Begründungen. :twisted:
Hier ein paar Auszüge:

- Sofern Sie in Ihrem Widerspruch davon asugehen, dass das eincremen der Fingerspitzen zur Vermeidung von Verhornung zu berücksichtigen sei, so kann dem nicht zgestimmt werden. Eine krankheitsspezifische Pflegemaßnahme kann nur im Hinblick auf Verrichtungen i.S. des §14 Abs. 4 SGB X anerkannt werden. Eine Zuordnung des Eincremens der Fingerspitzen zu den Verrichtungen ist nicht nötig. :evil:

- Soweit sie darauf hinweisen, dass die Überwachung der Insulinabgabe in der Schule, der Wechsel des Katheters der Insulinpumpe sowie die Reinigng der Hautpartien, an der der Katheter angebracht war, im Rahmen von krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen bei der Bestimmung des Hilfebedarfs zu berücksichtigen wäre, so kann dem nicht zugestimmt werden. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.02.98 B3P3/97R (Anmerkung von mir : ein fast 10 Jahre altes Urteil dadurch wohl nicht mehr zeitgemäß) stellt die regelmäßige Insulingabe keine krankheitsspezifische Pflegemaßnahme dar, da sie nicht zwangsweise im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der mundgerechten Zubereitung der Nahrung vorgenommen werden muß (Anmerkung: wissen die eigentlich was passiert wenn ich Lukas essen lasse ohne ihm Insulin zu geben). Im Hinblick auf die Insulingabe muss dies auch für den Wechsel der Insulinpumpe gelten (Anmerkung: Dieser Satz zeigt schon, dass die keine Ahnung haben, gewechset wird nicht die Pumpe sondern die Ampulle in der Pumpe :evil: )

- Im Übrigen kommt eine Begleitung in die Schule und zum Sport (Anmerkung: Lukas spielt im Verein Fußball) bei der Ermittlung des Hilfebedarfs nicht in Betracht, da nach den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI nur solche Maßnahmen außerhalb der Wohnung zu berücksichtigen sind, die unmittelbar für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause notwendig sind und regelmäßig und auf Dauer anfallen und das persönlich Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (Anmerkung. d.h. Schule ist nicht notwendig und Fußball = treffen mit freunden = Teilnahme am Vereinsleben hat gefälligst zu unterbleiben).

So kam der Medizinische Dienst auf 0 Minuten Grundpflege! :evil:

Interessant war, dass bei der zweiten Begutachtung diesmal zwar eine etwas mürrische Dame kam, die jede Diskussion mit dem Hinweis unterband, dass sie nur die Fakten aufnehme aber bewertet würde das von einem Artz. Als der Bericht dann kam stellten wir fest dass dieser von genau dieser Dame erstellt und unterschrieben worden ist (so was nenne ich Link unf Feige).
Würde mich über Antworten von euch freuen wie da bei euch mit der Berücksichtigung der bei uns abgelehnten Maßnahmen gelaufen ist. Sollte mir ab und zu der Gaul durchgegangen sein bitte ich um Entschuldigung.

Wir werden auf jeden Fall Klage einreichen. Weiß jemand von euch einen guten Anwalt? Der Deutsche Diabetikerbund (Land Baden-Württemberg) kann oder will hier nicht weiterhelfen, man wird nur auf das uralte Gerichtsurteil von 1998 hingewiesen und einen Anwalt habe man hierfür nicht und kann auch keinen empfehlen.

So das wars erstmal, wie gesagt über antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße

Thomas

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24 Mai 2006 12:07 #5717 von

Hallo zusammen,
haben am 18.05. den ablehnenden Bescheid auf unseren Widerspruch für das Pflegegeld bekommen. Mußte mich erst beruhigen bevor ich darüber schreibe flallt mir aber immer noch schwer. Da sitzen fünf, ich nenn sie mal Figuren, in diesem Widerspruchsausschuss und entscheiden über etwas, von dem sie scheinbar keine Ahnung haben. Ich hab mir gerade alle Beiträge in diesem Forum durchgelesen und festgestellt, dass verschieden Pflegegeld bekommen, ander wiederum nicht. Aber es scheint doch Einigkeit darüber zu bestehtn was grundpflege ist und was Behandlungspflege. Nun kommt also dieser ablehnede Bescheid und da steht drinn, dass wir zwar auf 90 Minuten bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ermittelt wurden, jedoch 0 Minuten in der Grundpflege.
Der Hammer sind die Begründungen. :twisted:
Hier ein paar Auszüge:

- Sofern Sie in Ihrem Widerspruch davon asugehen, dass das eincremen der Fingerspitzen zur Vermeidung von Verhornung zu berücksichtigen sei, so kann dem nicht zgestimmt werden. Eine krankheitsspezifische Pflegemaßnahme kann nur im Hinblick auf Verrichtungen i.S. des §14 Abs. 4 SGB X anerkannt werden. Eine Zuordnung des Eincremens der Fingerspitzen zu den Verrichtungen ist nicht nötig. :evil:

- Soweit sie darauf hinweisen, dass die Überwachung der Insulinabgabe in der Schule, der Wechsel des Katheters der Insulinpumpe sowie die Reinigng der Hautpartien, an der der Katheter angebracht war, im Rahmen von krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen bei der Bestimmung des Hilfebedarfs zu berücksichtigen wäre, so kann dem nicht zugestimmt werden. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.02.98 B3P3/97R (Anmerkung von mir : ein fast 10 Jahre altes Urteil dadurch wohl nicht mehr zeitgemäß) stellt die regelmäßige Insulingabe keine krankheitsspezifische Pflegemaßnahme dar, da sie nicht zwangsweise im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der mundgerechten Zubereitung der Nahrung vorgenommen werden muß (Anmerkung: wissen die eigentlich was passiert wenn ich Lukas essen lasse ohne ihm Insulin zu geben). Im Hinblick auf die Insulingabe muss dies auch für den Wechsel der Insulinpumpe gelten (Anmerkung: Dieser Satz zeigt schon, dass die keine Ahnung haben, gewechset wird nicht die Pumpe sondern die Ampulle in der Pumpe :evil: )

- Im Übrigen kommt eine Begleitung in die Schule und zum Sport (Anmerkung: Lukas spielt im Verein Fußball) bei der Ermittlung des Hilfebedarfs nicht in Betracht, da nach den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI nur solche Maßnahmen außerhalb der Wohnung zu berücksichtigen sind, die unmittelbar für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause notwendig sind und regelmäßig und auf Dauer anfallen und das persönlich Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (Anmerkung. d.h. Schule ist nicht notwendig und Fußball = treffen mit freunden = Teilnahme am Vereinsleben hat gefälligst zu unterbleiben).

So kam der Medizinische Dienst auf 0 Minuten Grundpflege! :evil:

Interessant war, dass bei der zweiten Begutachtung diesmal zwar eine etwas mürrische Dame kam, die jede Diskussion mit dem Hinweis unterband, dass sie nur die Fakten aufnehme aber bewertet würde das von einem Artz. Als der Bericht dann kam stellten wir fest dass dieser von genau dieser Dame erstellt und unterschrieben worden ist (so was nenne ich Link unf Feige).
Würde mich über Antworten von euch freuen wie da bei euch mit der Berücksichtigung der bei uns abgelehnten Maßnahmen gelaufen ist. Sollte mir ab und zu der Gaul durchgegangen sein bitte ich um Entschuldigung.

Wir werden auf jeden Fall Klage einreichen. Weiß jemand von euch einen guten Anwalt? Der Deutsche Diabetikerbund (Land Baden-Württemberg) kann oder will hier nicht weiterhelfen, man wird nur auf das uralte Gerichtsurteil von 1998 hingewiesen und einen Anwalt habe man hierfür nicht und kann auch keinen empfehlen.

So das wars erstmal, wie gesagt über antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße

Thomas


Du kannst einzelne Bundesländer nicht mit einander vergleichen, genauso wenig wie Äpfel und Birnen, die haben alle verschiedene Gesetze (in Bayern gilt z.B. noch die Todesstrafe, auf Grund des Bundesgesetzes ist diese allerdings ausgesetzt) und Regelungen.
Außerdem ist es in Deutschland so, dass die Reglungen alle weit gefasst sind, d.h. ein Sachbearbeiter hat in der Regel einen relativ großen Handlungsspielraum, was dazu führt, dass in der Beurteilung Unterschiede auftauchen.

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Mic69
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24 Mai 2006 14:17 #5718 von Mic69
Hi Thomas,

ich kann gut nachvollziehen, dass dir teilweise der Gaul durchgegangen ist. Wir sind auch grad mittendrin im Widerspruchsverfahren. Mittlerweile war bei uns zum dritten Mal der MDK.

Am 28.06. wird im Widerspruchsausschuss über unseren Widerspruch entschieden. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, werden auch wir Klage erheben.

Bei uns sieht es so aus, dass der MDK sich im ersten Gutachten schlicht verrechnet hat. Denen ist beim Aufaddieren der Pflegezeiten eine Position durchgerutscht, so das abgelehnt wurde. Beim korrekten Aufrechnen hätte eine Pflegestufe anerkannt werden müssen.

Aber anstatt nun nachzurechnen, wurde einfach ein neues Gutachten erstellt. Ergebnis (natürlich!): keine Pflegestufe, es wurden angeblich falsche Vergleichseinheiten beim ersten Gutachten angesetzt.

Und leider sind wir ja verpflichtet, die Gutachten über uns ergehen zu lassen. Warum nun noch ein drittes Gutachten erstellt wurde, konnte mir, auf meine telefonische Rückfrage, nicht mal die Widerspruchs-Vorsitzende erklären.

Aber so ist das wohl...Wir warten jetzt die Entscheidung ab und gehen dann den Klageweg. Alles andere als eine Ablehnung wäre eine große Überraschung...

@ Jan:

Hallo Jan,

da irrst du dich leider gewaltig. Das Gesetz, nach dem über die Pflegebedürftigkeit entschieden wird, ist das SGB XI. Das ist ein Bundesgesetz. Somit gilt es für alle, egal in welchem Bundesland über die Pflegebedürftigkeit entschieden wird.

Auch die Richtlinien, nach denen die Bewertung der Pflegezeiten durch den MDK erfolgt, sind bundesweit gültig. Die Länder haben keinen Einfluss darauf. Einfluss haben allein die Gutachter des MDK.

Und in welche Richtung die Gutachten gehen, ob die Krankenkasse Pflegeleistungen zahlen müssen oder nicht, ist leicht nachzuvollziehen, wenn man sich vor Augen hält, dass der MDK der medizinische Dienst der KRANKENKASSEN ist...(aber das ist nur meine Meinung!). Leider ist es nicht möglich, einen externen, objektiven Gutachter zu bestellen. Das ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Gruß
Michael

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24 Mai 2006 23:33 #5721 von

Hi Thomas,

ich kann gut nachvollziehen, dass dir teilweise der Gaul durchgegangen ist. Wir sind auch grad mittendrin im Widerspruchsverfahren. Mittlerweile war bei uns zum dritten Mal der MDK.

Am 28.06. wird im Widerspruchsausschuss über unseren Widerspruch entschieden. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, werden auch wir Klage erheben.

Bei uns sieht es so aus, dass der MDK sich im ersten Gutachten schlicht verrechnet hat. Denen ist beim Aufaddieren der Pflegezeiten eine Position durchgerutscht, so das abgelehnt wurde. Beim korrekten Aufrechnen hätte eine Pflegestufe anerkannt werden müssen.

Aber anstatt nun nachzurechnen, wurde einfach ein neues Gutachten erstellt. Ergebnis (natürlich!): keine Pflegestufe, es wurden angeblich falsche Vergleichseinheiten beim ersten Gutachten angesetzt.

Und leider sind wir ja verpflichtet, die Gutachten über uns ergehen zu lassen. Warum nun noch ein drittes Gutachten erstellt wurde, konnte mir, auf meine telefonische Rückfrage, nicht mal die Widerspruchs-Vorsitzende erklären.

Aber so ist das wohl...Wir warten jetzt die Entscheidung ab und gehen dann den Klageweg. Alles andere als eine Ablehnung wäre eine große Überraschung...

@ Jan:

Hallo Jan,

da irrst du dich leider gewaltig. Das Gesetz, nach dem über die Pflegebedürftigkeit entschieden wird, ist das SGB XI. Das ist ein Bundesgesetz. Somit gilt es für alle, egal in welchem Bundesland über die Pflegebedürftigkeit entschieden wird.

Auch die Richtlinien, nach denen die Bewertung der Pflegezeiten durch den MDK erfolgt, sind bundesweit gültig. Die Länder haben keinen Einfluss darauf. Einfluss haben allein die Gutachter des MDK.

Und in welche Richtung die Gutachten gehen, ob die Krankenkasse Pflegeleistungen zahlen müssen oder nicht, ist leicht nachzuvollziehen, wenn man sich vor Augen hält, dass der MDK der medizinische Dienst der KRANKENKASSEN ist...(aber das ist nur meine Meinung!). Leider ist es nicht möglich, einen externen, objektiven Gutachter zu bestellen. Das ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Gruß
Michael


OK sorry ich dachte das fiele unter Länderrecht... nun ja dann könnte man aus meinem Beitrag das löschen, bis auf das mit dem Spielraum des Sachverständigen, und was vielleicht mit hinein spielt ist eine möglicherweise anstehende Beförderung und/oder die Haushaltslage die mit einbezigen wird... aber editieren geht nicht...

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Lawato
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12 Aug. 2007 23:09 #18607 von Lawato
Hallo,
dachte mir ich geb mal den neusten Stand bekannt. Wir hatten Ende Mai/06 über einen Rechtsanwalt Klage eingereicht. Zuerst hat uns dieser erstmal 300 Euro abgenommen. Er meinte er käme sonst mit seinen Kosten nicht hin, da er von der Rechtsschutzversicherung zuwenig erstattet bekomme. Wenn wir das nicht bezahlen könne er den Fall nicht übernehmen. Dann meinte er es würde gut ein 3/4 Jahr bis zur Verhandlung dauern. Danach langes Schweigen. Bei Nachfragen ende des Jahres hies es, es dauere noch. Am 01.03.07 kam dann plötzlich ein Schreiben, in dem er uns bat uns bei ihm zu melden, da das Gericht, mit Verweiß auf das Grundsatzurteil des BSG, die Rücknahme der Klage angeregt habe und bis 20.03.07 Bescheid haben wollte. Nachdem wir mehrfach versuchten Ihn zu erreichen aber meistens vom Vorzimmer vertröstet wurden, hatte ich ihn dann endlich am 20.03. am Telefon und erklärte Ihm, dass wir unter anderem auch wegen diesem "alten Urteil" die Klage eingereicht haben, meinte er er würde bei Gericht auf eine mündl. Verhandlung bestehen. Am 27.03.!! ging dann ein entsprechendes Schreiben ans Gericht. Danach wieder Schweigen. Am 07.05. kam dann doch die Vorladung zur mündl. Verhandlung am 15.06.. Doch zu früh gefreut, da wir nichts vom Anwalt hörten rief ich 1 Woche vor dem Gerichtstermin in der Kanzlei an, um zu fragen ob nicht vorher ein Treffen anzuberaumen sei um sich zu besprechen. Da teilte uns das Vorzimmer mit, dass der Termin abgesagt sei, weil der Rechtsanwalt an diesem Tag Vorträge an der Uni hält und somit keine Zeit habe. Ein neuer Termin wurde bald bekannt gegeben werden.Leider habe man vergessen uns zu informieren! Seitdem Schweigen. Auf ein zweimaliges anfragen hieß es nur es gebe noch keinen neuen Termin. Dass es sich lange hinziehen wird wussten wir ja, aber dass daran u.U. auch der eigen Anwalt Schuld sein kann war uns neu. Nun ja mal schaun wie es weiter geht.
Gruß Thomas

Post geändert von: Lawato, am: 12. Aug. 2007 23:16

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