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Plegegeld und Behinderungsgrad, wie sieht das bei Euch aus ?





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20 Dez. 2004 01:36 #942 von
Hallo,
mich würde mal interessieren wir unterschiedlich
in Sachen Plegegeld und Behinderungsgrad
bei Kindern mit Diabetes Typ 1 entschieden wird.
Schreibt doch mal Eure "Ergebnisse" hier rein.
Vielleich kann der eine oder andere ja noch ein
bisschen mehr rausholen,
wer es sieht was möglich ist :-)

Ich fang mal an:
DM 1 mit 2 Jahren
Pflegegeld: 200,00 Euro monatlich ab Feststellung
Behinderungsgrad: 50% - Merkzeichen H

Gruß,
Torsten

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20 Dez. 2004 12:35 #945 von
Hallo Thorsten!
Wo hast du beantragt, und was musstest du denn alles nachweisen.
Unser Sohn (3 J.) hat ebenfalls DM 1 und ich wollt mich hier mal schlau machen und das ganze dann anfang 2005 angehen.

mfg
kladibu

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20 Dez. 2004 16:56 #947 von
Hallo kladibu,

wir haben bei unser zuständigen Krankenkasse
Pflegegeld beantragt und nach nur 12 Wochen
kam dann auch schon der medizinische Dienst.
Es handelte sich dabei um eine sehr mürrische und
emotionslose Dame, die sich keinen Deut für unsere
Aufzeichnungen und eigens für den Termin erstellten
Tätigkeitsübersichten interessiert hat...
Sie hat sich nur eine halbe Stunde mit meiner Frau
unterhalten und ist dann gegangen..
Knapp 4 Wochen später hatten wir Bescheid das uns
200 Euro Pflegegeld im Monat zustehen :-)

Meistens läuft das Ganze aber komplizierter ab...
ich habe schon von Eltern gehört, die mehrere Jahre
prozessieren müssten um dann endlich zu Ihrem Recht
zu kommen... zumindest gibt es das Geld dann aber
rückwirkend :-)

Ich würde auf jeden Fall den täglichen Aufwand dokumentieren.

Folgende Parameter sind unbedingt einzuhalten:
"Hilfsbedarf mindestens einmal täglich für wenigstens
zwei Verrichtungen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität)
Die Sachleistung bei Versorgung durch Angehörige,
Freunde oder Nachbarn beträgt 205,00 €"

Den Schwerbehindertenausweis gibt's vom Versorgungsamt.

Gruß,
Torsten

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20 Dez. 2004 16:56 #948 von
Hallo kladibu,

wir haben bei unser zuständigen Krankenkasse
Pflegegeld beantragt und nach nur 12 Wochen
kam dann auch schon der medizinische Dienst.
Es handelte sich dabei um eine sehr mürrische und
emotionslose Dame, die sich keinen Deut für unsere
Aufzeichnungen und eigens für den Termin erstellten
Tätigkeitsübersichten interessiert hat...
Sie hat sich nur eine halbe Stunde mit meiner Frau
unterhalten und ist dann gegangen..
Knapp 4 Wochen später hatten wir Bescheid das uns
200 Euro Pflegegeld im Monat zustehen :-)

Meistens läuft das Ganze aber komplizierter ab...
ich habe schon von Eltern gehört, die mehrere Jahre
prozessieren müssten um dann endlich zu Ihrem Recht
zu kommen... zumindest gibt es das Geld dann aber
rückwirkend :-)

Ich würde auf jeden Fall den täglichen Aufwand dokumentieren.

Folgende Parameter sind unbedingt einzuhalten:
"Hilfsbedarf mindestens einmal täglich für wenigstens
zwei Verrichtungen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität)
Die Sachleistung bei Versorgung durch Angehörige,
Freunde oder Nachbarn beträgt 205,00 €"

Den Schwerbehindertenausweis gibt's vom Versorgungsamt.

Gruß,
Torsten

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Bine
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Gold Schreiber
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20 Dez. 2004 21:20 #956 von Bine
Hallo Kladibu!
Wichtig für das Pflegegeld ist, dass das Spritzen nicht zur Pflege gehört! Aufsicht beim Essen (der notwendigen BE), Pflege der Spritzstellen, Fingerspitzen u.ä. - das ist Pflege, verrückt, aber da ist der Amtsschimmel stur.
Wir haben kein Pflegegeld beantragt, da der Aufwand uns damals zu hoch schien (hier wurde es bei allen Kindern abgelehnt, in anderen Ämtern scheint dies anders zu sein). Wenn man kein Pflegegeld bekommt, kann man aber wenigstens eine Pflegepauschale bei der Steuererklärung geltend machen (die Zahlen weiß Gaby besser als ich ;-) ). Außerdem kann man sein Auto auf das Kind anmelden, was sich auch steuermindern auswirkt, allerdings muss man dann nachweisen, dass zu einem Großteil die Fahrten für das Kind wg. DM gemacht werden, ist also etwas heikel und nicht bei allen durchführbar. Ich glaube aber, dass es auch noch einen Pauschbetrag für Fahrten zum Arzt und so gibt, aber da wird Gaby sicher noch was dazu sagen.
Grüßle
Bine

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21 Dez. 2004 01:04 #960 von
Hi Bine,
ich würde das Pflegegeld an Deiner Stelle auf jeden Fall beantragen...
(es sei denn Ihr braucht kein Geld :-) )
Der Aufwand ist wirklich gering:
Antrag ausfüllen
Termin mit dem medizinischen Dienst machen
Fertig

Ob's dann klappt ist natürlich eine andere Sache.
Ich wäre bei einem ablehnenden Bescheid auf jeden Fall vor Gericht gegangen... es kann doch nicht sein, das einige Eltern Pflegegeld
bekommen und andere nicht...

Gruß,
Torsten

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SchatzGaby
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21 Dez. 2004 07:18 #961 von SchatzGaby
Hallo Torsten,

guck doch einfach mal hier in dem Diskussionforum durch die Rubrik Pflegegeld. Dann siehst du, was für ein Glück du mit der Bewilligung deines Antrages gehabt hast. Es existiert nämlich ein Bundessozialgerichtsurteil, das deutlich sagt, dass Kinder mit Diabetes kein Pflegegeld zu erhalten haben.

Ich weiß sehr wohl, dass es weiterhin Einzelfallentscheidungen wie die bei dir gibt, die Pflegegeld, manchmal sogar der Stufe 2, bewilligen. Aber bei einem eventuellen Prozess kann man sich auf die nicht berufen, denn "Gleichheit im Unrecht" gibt es vor Gericht nicht. Sprich, jemand bekommt (aus welchem Grund auch immer) zu Unrecht das Geld, dann kein kein anderer darauf pochen, es auch zu erhalten. Viele dieser Einzelfälle, haben dann wenn man genau nachfragt auch noch andere "Behinderungen" die hinzugezogen wurden (Zöliakie z. B.) Und ich habe festgestellt, dass es sich bei diesen Einzelfällen meist um kleine Kinder handeltet, die dann viellcht bei dem Medizinischen Dienst der Pflegekassen mehr Mitleid erregten als ältere Kinder.

Wir haben für Lisa vor Jahren, als das Gesetz herauskam auch mit Macht und Widerspruch das Pflegegeld durchbekommen. Aber das Glück währte nicht lange, denn bei der regelmäßigen Nachbegutachtung wurde es dann wieder aberkannt, da zu unrecht bewiligt. Persönlich hat uns diese Angelegenheit einen Verlusst von mehreren Zehntausend DM beschert, da gleichzeitig das Pflegeld, das wir für Lisa bereits bekamen (nach einem Berliner Gesetz aus der Zeit vor der Pflegeversicherung) aberkannt wurde und es nicht "wiederzubeleben" war.

Natürlich fand und finden wir bis heute die unterschiedlichen Entscheidungen als ungerecht. Von der BFJD haben wir damals eine Petition eingereicht, uns an dieKinderkommission in Bonn gewandt und und und. Leider erfolglos, vor allem darum, weil keiner bereit war, uns seine Bewilligung des Pflegegeldes zur Argumentation zur Verfügung zu stellen. Im Moment läuft erneut eine Petition, die die BFJD zwar nicht eingereicht hat, aber doch gerne unterstützt. Guck dich mal im entsprechenden Forum, Mitgliederbereich oder Mailzirkel um, dort findest du bestimmt die Ansprechpartner und kannst eventuell mit der Kopie eurer Bewilligung helfen aus der Ungerechtigkeit ein Gerechtigkeit zu machen.

Gaby Kohlos

Herzlichst

Gaby

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Bine
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21 Dez. 2004 11:57 #962 von Bine
Hallo Torsten!
Als Laura den DM bekam, hatten wir wahrlich andere Dinge im Kopf, als uns mit einem sehr aussichtslosen (siehe Gabys Antwort) Rechtsstreit zu beschäftigen. In unserer Selbsthilfegruppe hat kein einziges Kind Pflegegeld bekommen, obwohl es einige versucht haben. Und da war für uns die Alternative Pflegepauschbetrag durchaus recht. Inzwischen ist Laura 9 und so selbstständig, dass ich es nicht vertreten könnte, für sie Pflegegeld zu beantragen (wenn ich sehe, dass andere, die es in ihrer Situation viel nötiger haben nicht bekommen). Und für sie wäre es auch nicht schön, den Behindertenausweis und die ganze Begutachtung mal wieder präsentiert zu bekommen. Damit wollen die Kids nämlich verständlicherweise wenig zu tun haben.
Vielleicht kannst Du mal mehr zu Eurem Bescheid schreiben, damit es endlich gerecht wird, und alle Diabetes-Kids Pflegegeld bekommen.
Grüßle
Bine

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25 Dez. 2004 13:56 #987 von
bei uns in der selbsthilfegruppe ist es auch so, dass eigentlich niemand pflegegeld bei DM bekommt. (es gab einige frühere entscheidungen aus anderen kreisen). was mich jetzt interessieren würde - und ich würde mich über antwort freuen: was genau beinhaltet denn die pflege? kann man das irgendwo nachlesen? unser sohn hat zu seinem diabetes noch zöliakie dazu bekommen und das ist VERDAMMT aufwändig. aber diese ganze schwierigkeiten mit dem essen sind dann vermutlich keine pflege, oder?

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20 Jan. 2005 15:12 #1169 von
Hallihallo.
Unsere Tochter hat mit 1,5 Jahren DM1 bekommen,
mitlerweile ist Sie 4, wird im Juni 5 Jahre, seit dem kämpfen wir
um Pflegegeld, morgen haben wir Gerichtstermin beim Sozialgericht.
Ich sitze also hier, mache mir Notizen, blättere in unserem Ordner, der
mitlerweile hunderte von Seiten, viele Ärztliche Ateste, Anwaltsschreiben
ohne Ende enthält, und hoffe auf ein kleines Wunder.
Wenn ich mir das hier so durchlese ärgert mich die Willkür mit denen
Pflegegelder gewährt, bzw. nicht gewährt werden.
Bei uns kam der Soziale Dienst, ein Internist...., und interessierte sich eigentlich mehr dafür ob das Haus in dem wir wohnen uns gehört.
Das es uns viel Geld gekostet hat schien egal. Wer ein eigenes Haus hat
hat kein Recht auf Pflegegeld, es scheiterte an 7 Minuten die uns fehlten.
Seit dem kämpfen wir, morgen wird der Kampf vorbei sein.
Egal wie er ausgeht, wir werden dann aufgeben. Wir haben keine Lust und
keine Kraft mehr. Ich werde euch auf dem Laufenden halten wie es ausgegangen ist. Drückt uns die Daumen. Würden uns auch sehr über
mails freuen und helfen gerne. Neuwis@aol.com

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