Nach meinem Verständnis fallen Ängste mit rein. Stichpunkt Panikattacken. Personen sind in der Situation oft handlungsunfähig. Sie gehört zur psychischen Gesundheitsstörung.
Eine solche Attacke dauert je nachdem wie schnell man beruhigen kann mehrere Minuten, aber danach werden sie oft müde und was natürlich daraus erfolgt ist ein Vermeidungsverhalten. Das wieder um wirkt sich auf die Selbstständigkeit im Alltag aus.
In so einer Situation sind Kinder überwiegend unselbständig, sie brauchen, solange sie nicht gelernt haben damit umzugehen Hilfe.
(Nähe, beruhigende Worte oder sogar einen intensiven Handlungsablauf der sie aus der Situation herausbringt.)
BEREICH 1: GESTALTUNG DES TAGESABLAUFS UND ANPASSUNG AN VERÄNDERUNGENBei der Gestaltung des Tagesablaufs geht es um den Aufbau von Routinen und Vorlieben und die Flexibilität, diese Pläne im Zweifel anzupassen.
Beispielsweise sollte eine sehr selbstständige Person ihre eigenen Gewohnheiten und spezielle Ereignisse einplanen können: Jeden Tag wird regelmäßig gegessen und es gibt Zeit für die Körperpflege. Einige pflegebedürftige Personen können oder müssen auch arbeiten, zur Schule gehen oder studieren. Außerdem gehören Haushaltspflichten zu den regelmäßigen Aufgaben in einem Terminplan.
Besondere Ereignisse können Einladungen sein oder beispielsweise Besuch von Freunden oder Bekannten. Aber auch Kleinigkeiten: Wenn es regnet oder sogar stürmt, sollte man einen Spaziergang eher verschieben.
Die Beurteilung erfolgt auf der bekannten Skala:· Selbstständig (0 Punkte) ist jemand, der all diese Pläne allein und ohne fremde Hilfe machen kann und den Überblick über seinen Tagesablauf hat.· Überwiegend selbstständig (1 Punkt) ist jemand, sobald seine Fähigkeit, die Pläne allein zu machen, zumindest leicht eingeschränkt ist – beispielsweise auch, weil durch das Hör- oder Sehvermögen aktive Erinnerungen durch andere nötig sind.· Überwiegend unselbstständig (2 Punkte) ist jemand, der seinen Tagesplan eher von außen vorgegeben bekommt und nur mitentscheidet – beispielsweise durch Ablehnung oder Zustimmung.· Unselbstständig (3 Punkte) ist jemand, der selbst nicht oder nur geringfügig an der Tagesplanung beteiligt sein kann.
Beispiel: Frau Müller erledigt ihre Planung größtenteils allein und ist den Tagesablauf, der durch Besuche des Pflegediensts oder ihrer Verwandten vorgegeben wird, gewohnt. Bei besonderen Terminen – Untersuchungen beim Arzt oder Besuch – muss sie aber immer häufiger erinnert werden. Sie fällt nach Schilderungen ihres Enkels, denen sie nicht widerspricht, eher in den Bereich überwiegend selbstständig und bekommt einen Punkt.
BEREICH 2: RUHEN UND SCHLAFENIn diesem Bereich geht es um Ruhephasen, die tagsüber nötig sind und von der Person als notwendig erkannt und umgesetzt werden, und um Nachtruhe. Schlaflosigkeit an sich ist dabei kein Hindernis, aber es geht um den Umgang mit diesem Problem.·
Selbstständig (0 Punkte) ist jemand, der die Aktivitäten selbstständig durchführen kann.· Überwiegend selbstständig (1 Punkt) ist jemand, der bei der Einhaltung von Ruhe- oder Schlafphasen Pause benötigt.
Er oder sie benötigt gelegentlich Hilfe, beispielsweise um nachts wieder zur Ruhe zu kommen.· Überwiegend unselbstständig (2 Punkte) ist jemand, der regelmäßig Hilfe und Unterstützung benötigt – beispielsweise auch körperlich, um nach dem Aufstehen in der Nacht wieder richtig liegen zu können.· Unselbstständig (3 Punkte) ist jemand, der Unterstützung bei all diesen Aktivitäten benötigt und ohne Hilfe keinen geregelten Ruhe- oder Schlafrhythmus einhalten kann.
Beispiel: Tagsüber setzt Frau Müller sich zum Ausruhen hin, wenn sie müde wird. Sie bittet auch rechtzeitig um Pausen, wenn sie welche benötigt. Nachts ist ihr Schlafrhythmus oft dadurch gestört, dass sie Angst hat und wach wird. Ihren Enkel anzurufen, hilft ihr meist, wieder zu schlafen. Manchmal muss er auch von der Wohnung nebenan rüber kommen, um sie zu beruhigen. Bisher war beiden nicht klar, dass auch dieser Einsatz die Pflegebedürftigkeit von Frau Müller mitbestimmt. Frau Müller erhält in diesem Bereich 2 Punkt.