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Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?

S123
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28 Apr. 2023 20:27 - 28 Apr. 2023 20:28 #121451 von S123
Hallo,
kennt sich jemand mit dem Nachteilsausgleich bei den Steuern aus?

in meinem Steuerbescheid wurde der Pflegepauschbetrag nicht berücksichtigt mit der direkten Begründung, dass ja der Behindertenpauschbetrag gewährt wurde. 

aber das ist doch keine entweder-oder-Angelegenheit? Wonach wird denn sowas geregelt?

ich dachte ich könne Behindertenpauschbetrag UND Pflegepauschbetrag UND Fahrtkostenpauschbetrag geltend machen. 

Der Knirps hat GdB 50 mit H und PG 2. 
Letzte Änderung: 28 Apr. 2023 20:28 von S123.

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Cheffchen
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28 Apr. 2023 23:27 #121452 von Cheffchen
Hallo @S123,

klares nein, für diese Schlussfolgerung ist mir kein § oder Absatz bekannt.
Das einzige was eine dieser Pauschalen aushebeln würde, wäre wenn bei Außergewöhnliche Belastung was einzeln in der Pflege abrechnest, was ja so nicht geht da doppelt.
Da solltest also mit dein Steuerberater noch mal reden oder halt Finanzamt auf welchen § die sich beziehen.

Cheffchen

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02 Mai 2023 10:03 #121508 von Wunderbar
Hallo S123,

das sind beides völlig verschiedene Normen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Der Behindertenpauschbetrag beträgt mit einem "H" (GdB ist dann unbeachtlich) derzeit 7.400 € (§33b Abs. 6 EstG). In diesem Fall kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 S. 2 EstG nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden (das ist der mit dem GdB).
Zusätzlich kriegt ihr über § 33 Abs. 2a Nr. 1  EStG die Behindertenbedingte Fahrtkostenpauschale von 4.500 €. Diese fließt  in die Berechnung der Belastungsgrenze für außergewöhnliche Belastungen rein. Das bedeutet mit diesem Betrag kommt man ggf über seine eigene individuelle Belastung und kann dadurch dann zusätzlich noch alle selbst getragenen Arzt- oder Medikamentenkosten bei der Steuer anbringen (schön die Rechnungen sammeln.).

Unabhängig von dem Ganzen gibt es den Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EstG. Die bis 2020 gültige Voraussetzung des "H" ist ab VZ 2021 entfallen. Dieser PB hängt nur noch am PG. Und diesen gibt es nur noch ab PG 2. PG 1 geht leer aus.

Ich hoffe das hilft dir weiter.
Lg
 
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02 Mai 2023 10:11 #121509 von S123
Danke vielmals!

zwei kleine Nachfragen hätte ich noch zur Fahrtkostenpauschale. 

Kann ich die 4.500€ Fahrtkostenpauschale geltend machen, auch wenn ich nicht sicher bin ob ich die 4.500€ verbraucht habe?

Kann man die Fahrtkostenpauschale auch geltend machen, wenn man kein Auto hat? Also alle Fahrten mit dem ÖPNV oder Mietwagen oder Rad macht?

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02 Mai 2023 13:01 #121510 von Wunderbar
Ja, die 4.500 sind eine Pauschale. Man müsste im Zweifel nur dem Grunde nachweisen, dass einem Kosten für die Beförderung entstanden sind. Das könnte ÖPNV, Auto, Taxi oder auch Flug ;-) sein. Die Höhe von 4.500 € musst du nicht erreichen. Es handelt sich ja gerade um einen Pauschbetrag. Dafür geht aber eben auch nicht mehr als dieser Betrag. Damit soll der Mühsame Nachweis der Kosten kosten vermieden werden.
Achte darauf ob du über deine "zumutbare Belastung" kommst und denke dann daran weitere Arztkosten/Medikamente mit einzureichen. Das müssen nicht die vom Kind mit Dia sein, sondern die der gesamten Familie (Igelleistungen, Zahnreinigung...was so anfällt). Die zumutbare Belastung stellt nämlich auf das Familieneinkommen ab.
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02 Mai 2023 13:47 #121511 von LoopingFamily
Danke @S123 für die guten Fragen und Danke @Wunderbar für die hilfreichen Antworten. 

Ich habe in der letzten Steuererklärung die Fahrtkostenpauschale nicht geltend gemacht, das werde ich dieses Jahr ändern. Eine Frage noch dazu: Gilt die Pauschale pro Person oder pro Familie? Also kann ich die Pauschale bei beiden Kindern angeben?

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02 Mai 2023 15:45 #121512 von Wunderbar
Gerne doch! 
Die Fahrtkostenpauschale beantragst du zu deinem jeweiligen Kind auf der "Anlage Kind" unter "Übertragung der behinderungsbedingten Fahrrtkostenpauschale". Folglich bekommst du die Pauschale für Fahrtkosten auch für jedes Kind mit einem "H". Gleiches gilt auch für die anderen Pauschalen.

Hinsichtlich der Schwerbehindertenausweises kann man noch bedenken....wenn ihr nicht gleich bei Diagnose einen Schwerbehindertenausweis beantragt habt, sondern erst ein/zwei Jahre später, dann könnt ihr die rückwirkende Ausstellung beim Versorgungsamt beantragen (dafür reicht der Nachweis das ihr Lohnsteuer in den jeweiligen Jahren bezahlt habt). 
Beim Finanzamt stellt der Bescheid des Versorgungsamtes einen Grundlagenbescheid dar, so dass der Steuerbescheid auch nach Bestandskraft noch nach § 175 AO geändert werden kann.
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02 Mai 2023 19:15 #121513 von LoopingFamily
Super, vielen lieben Dank! Du bist die beste!
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S123
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02 Mai 2023 20:17 #121514 von S123
@Wunderbar du bist wunderbar! Ich könnt dir knutschen!
Danke für die wertvollen Tipps!!
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Montenegro
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31 Mai 2023 16:10 #121760 von Montenegro
Hallo,
Wenn uns jemand etwas zur Pauschalbetrag erklären kann?
Unser Sohn hat gdb 50 und H.
Grüße

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