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Betreuung in KH bei Ü12 mit GdB 50 und H

alviseluva
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Gold Schreiber
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Beiträge: 170

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2010
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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09 März 2023 10:15 #120817 von alviseluva
Betreuung in KH bei Ü12 mit GdB 50 und H wurde erstellt von alviseluva
Hallo zusammen,

nach sehr langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage. Mein Sohn hatte letzte Woche eine Hypo die zu einem schweren Treppensturz geführt hat. Er war von Donnerstag bis Dienstag stationär aufgenommen und ich war bei ihm. Für diese Zeit habe ich vom Krankenhaus eine Bescheinigung bekommen, dass er eben dort war. Da ich noch zwei kleinere Kinder zu Hause habe, habe ich mich nicht stationär aufnehmen lassen und bin abends mit einem großen schlechten Gewissen nach Hause gefahren. Eine alternative Betreuung gab es nicht und ich halte es für nicht zumutbar für das Personal, dass sie den ganzen Tag nach meinem Sohn gucken. Sie haben ja weiß Gott schon genug zu tun.
Bei meinem Arbeitgeber gibt es jetzt aber Probleme, wie diese Tage einzutragen sind. Für den Moment werde ich als abwesend geführt ohne weitere Angaben.
Meine Frage an dieser Stelle: in unserem Rahmenvertrag steht, dass bei Kindern unter 12 Jahren im Falle einer schweren Erkrankung 4 Sonderurlaubstage gewährt werden. Im Falle einer Krankschreibung ist diese Grenze von 12 Jahren ja aufgehoben, wenn man einen GdB hat. Ist dies hier auch der Fall? Also wird die Grenze generell aufgehoben? Weiß das jemand?

Danke schon mal!

Viele Grüße aus Hessen

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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Beiträge: 3606

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2009
Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
Private Nachricht
09 März 2023 12:40 #120819 von Cheffchen
Hallo @alviseluva,

die Aufgehobene grenze mit 12J und Krankschreibung, ist ja ein Krankenversicherungsthema.
Da von Rahmenvertrag schreibst, gilt das wohl eher nicht, ausser die Ausnahme mit H ist auch aufgeführt.

Die Sache mit "schweren Erkrankung 4 Sonderurlaubstage", ist da wohl auch so ein Thema, was ist schwer, glaube weder Diabetes noch Treppensturz ist da mit schwer gemeint.
Das wäre aber im Detail wohl eine Frage für den Gewerkschaftler.

Als normalo Arbeitnehmer, könntest dich einfach auf Kind Krankschreiben, da bräuchtest halt zusätzlich eine Bescheinigung das Tagsüber dort warst und die Diabetes Überwachung gemacht hast. Das sollte bei dir aber auch gehen.

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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