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Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen

Grashuepfer
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25 Aug. 2019 20:12 #112064 von Grashuepfer
Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen wurde erstellt von Grashuepfer
Hallo Zusammen,

wir haben für unseren 4 jährigen Sohn den Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen. Ich würde gerne erfahren, für was ihr die 125 Euro einsetzt? Welche Leistungen kann man dafür in Anspruch nehmen?

Liebe Grüße
Anne

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Cheffchen
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25 Aug. 2019 23:59 #112067 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
Hallo @Grashuepfer,

so richtig viel kannst damit nicht anfangen.
vielleicht für 4h im Monat eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung.
Viel mehr ist da nicht drin.
Und die 40€/Monat Apotheke ist auch eher so lala, da nichts bekommst was brauchst, ausser machst mit dem Apotheker was unter der Hand.

Cheffchen

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MatHar
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26 Aug. 2019 22:41 #112070 von MatHar
MatHar antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
Haushaltshilfe macht sich sehr gut.
Wendest dich an einen Pflegedienst in der Nähe, sagst ihr habt Pflegegrad 1 bekommen und hättet gern eine Haushaltshilfe zur Entlastung.

Pflegedienst sollte dann alles weitere mit eurer Pflegekasse klären.

Bei uns kommt einmal die Woche jemand für eine Stunde und hilft uns mit dem Haushalt (Treppenhaus, Wohnung saugen/wischen etc.). Bei 2 kleinen Kindern (nicht in externer Betreuung) wirklich eine große Hilfe.

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yvi stone
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04 Jan. 2021 14:16 #115188 von yvi stone
yvi stone antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
Hallo zusammen,
ich würde gerne dieses Thema aus 2019 noch einmal aufgreifen. Hat noch jemand Erfahrungen damit gesammelt oder eine Idee, was man mit den 125 EUR monatlich anfangen kann? Immerhin verfällt der Anspruch erst einmal nicht - der Betrag wird quasi monatlich angespart. Gibt es eventuell die Möglichkeit, geeignete/zertifizierte "Babysitter" zu bekommen (Medizinstudenten?) Da ich mit 2 Kindern alleinerziehend, voll beruftstätig bin und mein Noch-Mann in der Schweiz arbeitet, wäre das in der Tat eine Erleichterung.
Im Zuge der von Corona gab es laut meiner Krankenkasse die Möglichkeit, Nachbarschaftshilfe abzurechnen, falls Quittungen vorgelegt werden. Dies hatte ich aber auch nur durch Zufall im Sommer erfahren, nachdem ein Krankenkassenwechsel vollzogen wurde. Ich bin sehr gespannt, ob es wirklich so unbürokratisch abgewickelt wird. Belege mussten bis 31.12.2020 vorgelegt werden. Da wir uns wieder in einem Lockdown mit Schulschliessungen und Homeschooling/Homeoffice befinden, könnte ich mir vorstellen, dass diese Sonderregelung evtl noch einmal verlängert wird.

Aber der Tipp mit der Haushaltshilfe ist gut - und wenn es nur 1x im Monat für ein paar Stunden wäre...
Ich werde mich an den örtlichen Pflegestützpunkt wenden und dort anfragen.

Liebe Grüße & alles Gute für euch

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Cheffchen
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04 Jan. 2021 18:16 - 04 Jan. 2021 18:17 #115190 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
Hallo @yvi stone,

ja die Sache mit der Nachbarschaftshilfe läuft recht einfach, eine oder einfacher Unterschriebener Stundenzettel reicht oft, das haben einige KK schon vor Corona gemacht. Das kann jeder machen ab Verwandtschaftsgrad 2, je nach KK kann sein das eine 30 min Onlineschulung gemacht werden muss.

Der Stichtag, meinst wohl eher Leistung bis zu dem Datum, natürlich kannst jetzt noch Quittung/Stundenzettel aus 2020 einreichen.

Was da mit rein spielt, die 125€ werden nicht nur angespart, sondern man kann diese auch wenn man sie nutzt, auch erhöhen um 40% der Sachleistung. Ach quatsch die gibts ja erst ab PG2. 

Cheffchen

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Letzte Änderung: 04 Jan. 2021 18:17 von Cheffchen.

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mibi74
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06 Jan. 2021 17:04 #115193 von mibi74
mibi74 antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
Hallo, wie sieht es denn mit einer Tagesmutter aus? Darf das Geld dafür ausgegeben werden?

Ich konnte 110 Stunden pro Monat in für 90 Euro bekommen, da es nach Einkommen gestaffelt ist. (Die geringste Stufe war unter 1500 Euro, die höchste über 3500 Euro) Der Satz wurde 2018 erhöht, sodass ich pro Monat um die 130 Euro bezahlen musste, bei 110 Stunden Betreuungszeit pro Monat. Inzwischen gibt es allerdings eine Klausel, dass wenn die Schulen eine günstigeres Angebot haben, man keinen Anspruch auf eine Zuzahlung hat. 
.  
Bei uns war der Tagesmütterverein über das Rathaus zu erreichen. Dort hatte ich mich beraten lassen. 

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Cheffchen
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06 Jan. 2021 18:48 #115195 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
Wenn es über die Nachbarschaftshilfe läuft, gibts glaube keine Einschränkungen, bis auf Verwandtschaftsgrad und halt Zeitsollte max 7,59h sonst gibts ja kürzungen bei Pflegegeld.

Äh 110h für 130€, Mindestlohn?
Das habe ich aber nicht auf dem Schirm,der ist glaube pflicht und das wären ja 9.50/10.50.
Habe ich aber nicht so auf dem schirm, da kann Onkel Google oder Pflegekasse bestimmt mehr sagen.

Cheffchen

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mibi74
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10 Jan. 2021 13:05 #115213 von mibi74
mibi74 antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
Hallo Cheffechen, dabei handelte es sich um den Eigenanteil.
Man musste einen Antrag über die Jugendhilfe stellen. 

Es war nur nach Einkommen gestaffelt. Je weniger das Einkommen, je weniger der Monatsbeitrag. Der Vorteil war, dass es fast immer einen Zuschuss gab. Erst wenn man über 4500 Euro pro Monat verdient, musste man den vollen Stundenlohn für die Tagesmutter bezahlen.

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Cheffchen
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10 Jan. 2021 22:42 #115220 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
ach so, die frage ist wer Unterschreibt das, darf die Tagesmutter dies überhaupt, denn sie bekommt das Geld ja nicht?
Wenn doch, von Pflegekasse her sollte das kein Problem sein, denn es geht ja um Zeitliche Entlastung bei Übernahme der Pflege/Aufsicht um selber Zeit zu haben zu was auch immer.

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stelllllllllllllllla



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08 Aug. 2023 12:18 #122318 von stelllllllllllllllla
stelllllllllllllllla antwortete auf Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen
Liebe Anne,

ich kann gut nachvollziehen, wie herausfordernd es sein kann, wenn man sich plötzlich mit dem Pflegegrad-System auseinandersetzen muss. Als Elternteil eines Kindes mit Pflegegrad 1 stehen einem viele Fragen im Raum, insbesondere wenn es um die sinnvolle Verwendung der finanziellen Unterstützung von 125 Euro geht.

Ich erinnere mich gut daran, wie mein Mann und ich in einer ähnlichen Situation waren. Wir haben uns auch gefragt, wie wir diese Mittel am besten einsetzen könnten, um unserem Sohn die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. In unserem Fall haben wir uns nach eingehender Recherche und Beratung dafür entschieden, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen. Diese wöchentliche Entlastung hat uns enorm geholfen, da wir dadurch mehr Zeit für unseren Sohn hatten und uns auch um andere wichtige Dinge kümmern konnten.

Ich kann dir aus eigener Erfahrung empfehlen, den örtlichen Pflegestützpunkt zu kontaktieren. Dort können sie dir genaue Informationen darüber geben, welche Leistungen du mit dem Pflegegrad 1 beanspruchen kannst. Eine Haushaltshilfe ist definitiv eine Option, wie auch andere Entlastungsangebote. Außerdem kann es sinnvoll sein, zu überlegen, ob spezialisierte Betreuungsangebote für dein Kind zur Verfügung stehen, die den Pflegegrad nutzen könnten.

Eine Übersicht über die Pflegegrad e kann auch sehr hilfreich sein, um sich einen klaren Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen. 

Es ist verständlich, dass man als Elternteil in dieser Situation oft vor vielen offenen Fragen steht. Ich wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen bei der Suche nach den besten Lösungen für dich und dein Kind. Und denke daran, du bist nicht allein – es gibt viele Menschen, die ähnliche Erfahrungen machen und sich gegenseitig unterstützen können.

Alles Gute und liebe Grüße

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