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Änderungsbescheid - das H wurde gestrichen - was können wir machen

Petra_F
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06 Mai 2019 13:18 #111474 von Petra_F
Hallo Ihr Lieben,

Wir haben vom Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Niederbayern Bescheid bekommen,
das da H gestrichen wird und nur noch 50 Grad der Behinderung angerechnet werden.

Ich möchte gegen diesen Bescheid Einspruch erheben und brauche einen Rechtsanwalt im Raum München / Ebersberg der sich damit gut auskennt.

Vielleicht kennt jemand einen.

Vielen Dank und viele Grüße

Jannik und Petra Fürst

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Rosequoyle
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06 Mai 2019 18:24 #111475 von Rosequoyle
Hallo Petra,
im Raum München kenne ich mich leider nicht aus, aber Du könntest mal bei Diabetesde.org nachfragen. Dort gibt es einen eigenen Anwalt zum Thema Diabetes, vielleicht kann er Dir weiterhelfen. :-)
Viele Grüße
Sandra

www.diafuechse.de - Selbsthilfegruppe für Familien mit Diabetes Typ 1
www.praxis-zucker-im-kopf.de - online-Beratung und Diabetes-Coaching für Familien mit Diabetes Typ 1

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KLAUS1957
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06 Mai 2019 23:05 #111477 von KLAUS1957
Hallo Petra,
das Thema wurde bereits öfters im Forum diskutiert.
Die Aussicht auf Erfolg bei einem Einspruch sind gleich Null.

Merkzeichen H bis zum 16. Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit anzunehmen und deshalb das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis einzutragen. Hintergrund ist die erforderliche ständige Überwachung wegen der Gefahr hypoglykämischer Schocks, der strengen Einhaltung der Diät und der Dosierung des Insulins sowie im Hinblick auf die notwendigen körperlichen Betätigungen.

Viele Grüße
Klaus

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Cheffchen
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06 Mai 2019 23:13 #111478 von Cheffchen
Hallo,

Oliver Ebert kommt aus der ecke aus Deutschland.
(Bevor in widerspruch geht, schnell eine beratung holen, denn dann sind die 50 natürlich auch auf dem Prüfstand und kann schnell eine 40 drauss werden.)

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Carsten2111
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07 Mai 2019 06:04 #111480 von Carsten2111
Hallo Petra, ich kann dir nur einen Rat geben! Wende dich an den VDK (Sozialverband VdK Deutschland) die gibt es auch in München! Die haben Anwälte und kennen sich bestens mit solchen Sachen aus! Die vertreten dich auch Vor dem Sozialgericht! Ich spreche aus Erfahrung! Mit denen sind die Erfolgschancen auch höher als wenn du dich an einen normalen Anwalt wenden würdest.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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07 Mai 2019 09:46 #111483 von Cheffchen
@Carsten2111 auf kein fall besser als ein Fachanwalt, VDK ist super wenn man Probleme unterlagen oder Amtsdeutsch hat klar aber viel mehr sollte man nicht unbedingt erwarten und ob am Ende auch ein Rechtsanwalt mit vor Gericht sitzt is auch nicht immer klar.

Cheffchen

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Sonnenblume
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09 Mai 2019 15:06 #111495 von Sonnenblume
Ich würde auch lieber die Füße still halten. Kennzeichen H gibt es nur bis zum 16. Lebensjahr. Ab dem Alter sind die Kinder in der Regel auch nicht mehr hilflos. Wir wurden zusätzlich von 50 auf 40 zurückgestuft. Und eigentlich ist das auch (zumindest für uns) in Ordnung, wenn man sich die Voraussetzungen für GdB 50 bei Diabetes ansieht. Gravierende Einschnitte in die Lebensführung haben wir dadurch nämlich nicht.

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