Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

HILFE - Ich bin Seit 2 1/2 Jahren im Rechtstreit gegen den Kreis Gütersloh

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
30 Okt. 2017 14:34 - 30 Okt. 2017 14:35 #106761 von Gottwalt
Einen Nachtrag möchte ich noch bringen zum Merkzeichen "H":
Hier erläuterte der Bekannte wie folgt:
Das Merkzeichen "H" wird zuerkannt, falls der betroffene Mensch regelmäßig normale Alltagssituationen nicht ohne zusätzliche Assistenz bewältigen kann, die er bei altersgemäßer Entwicklung aber meistern könnte. Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1 bekommen deshalb das Merkzeichen "H" bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zuerkannt, da allgemein davon ausgegangen wird, daß sie erst dann eigenständig auch mit schwereren BZ-Entgleisungen umgehen können und auch in überraschenden oder unvorhersehbaren Situationen ihr BZ-Management eigenständig übernehmen können.

Falls ein Diabetiker auch als Erwachsener Blutzuckerentgleisungen hat, die zu Bewußtseinstrübung, Beeinträchtigung der Selbsteinschätzung oder gar Ohnmacht führen und in der Folge Fremdhilfe erforderlich machen, dann wird dies wie ein Anfallsleiden (Epilepsie etc.) eingestuft, mit den entsprechenden Bewertungen. Dies kann die Zuerkennung des Merkzeichen "H", aber auch des Merkzeichen "B" und "G" zur Folge haben, wenn der Diabetiker aufgrund dieser Folgen seiner Erkrankung dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, dauerhaft eine Begleitperson benötigt und dauerhaft nicht eigenständig am Verkehrsgeschehen teilnehmen kann.
Auch da wieder: Die Erkrankung an sich ist nicht entscheidend, sondern welche Auswirkungen diese auf die individuelle Lebenssituation hat.
Beispiel: Aufmerksamkeitsstörungen (z. B. ADS) und Diabetes sind keine guten Freunde ... und führen üblicherweise wohl, wendet man diese Kriterien klar an, zu einer höheren Einstufung des GdS sowie ggf. zur Anerkennung des Merkzeichens "H" auch noch über das 16. Lebensjahr hinaus.

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 30 Okt. 2017 14:35 von Gottwalt.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Juli
Benutzer


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1048

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
31 Okt. 2017 11:25 - 31 Okt. 2017 11:27 #106765 von Juli

Gottwalt schrieb:
" ... muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.
Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50"

DA ist der Ermessensspielraum. Das bedeutet eben nicht, dass jeder Diabetiker Anspruch auf 50 % hat, sondern es bedeutet, dass er erst mal ERHEBLICHE Beeinträchtigungen in der Lebensführung nachweisen muss ... und das weise mal a) nach und b) ist es dann sehr personenabhängig, wem was wie sehr einleuchtet.
Letzte Änderung: 31 Okt. 2017 11:27 von Juli.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
31 Okt. 2017 13:54 #106766 von Gottwalt
Hallo Juli,

genau dies ist, was der oben genannte Sozialmediziner/Internist mir auch erklärte. Wobei er die Auffassung vertritt, daß diese gravierende Beeinträchtigung eben allein durch den Therapieaufwand entstehen kann. Das heißt, allein die Tatsache, daß vor jeder Planänderung im Tagesablauf eine Therapiemaßnahme (messen, Überprüfung des aktiven Insulins, der Basalrate sowie ggf. Korrektur von Basalrate und Insulingabe sowie Kohlehydratzufuhr) erforderlich ist, kann bereits diese genannte Teilhabebeeinträchtigung darstellen. Und zwar ganz genau dann, wenn dies so erlebt wird. Dokumentierterweise natürlich dann, wenn es dazu führt, daß die Lebensweise aus genau diesem Grunde verändert/angepaßt wird. Deshalb brachte er das Beispiel, wenn ein Jugendlicher NICHT mit dem Fahrrad mit seinen Kumpels mit zur Eisdiele fährt, weil ihn der dafür notwendige Therapieaufwand abschreckt, oder wenn er sich ausgrenzt, um gar nicht in entsprechende Situationen zu geraten. Oder wenn ein Jugendlicher NICHT beim spontanen Fußballspiel mitspielt, weil er davor nochmal schnell messen und eine Kleinigkeit essen müßte. All dies wären nach seiner Ansicht eindeutige Zeichen dafür, daß eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung vorliegt.
Ebenso natürlich Rückzug nach der Erkrankung. Schwierig wird es, wenn die Erstmanifestation sehr jung erfolgte und man deshalb kein "Normalverhalten" als Maßstab hat. Sich also ggf. ein Verhalten schon aus der Kleinkindzeit manifestierte, das eigentlich eine entsprechende Teilhabebeeinträchtigung darstellt, vom Kind/Heranwachsenden aber als "das war schon immer so" erlebt wird.

Lieben Gruß

Gottwalt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wenke
Mitglied


Moderator
Moderator

Beiträge: 3839

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII + CGM (Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht
01 Nov. 2017 22:04 #106771 von Wenke

Gottwalt schrieb: Schwierig wird es, wenn die Erstmanifestation sehr jung erfolgte und man deshalb kein "Normalverhalten" als Maßstab hat. Sich also ggf. ein Verhalten schon aus der Kleinkindzeit manifestierte, das eigentlich eine entsprechende Teilhabebeeinträchtigung darstellt, vom Kind/Heranwachsenden aber als "das war schon immer so" erlebt wird.


Dem kann man eindeutig entgegensetzen, dass niemand bei einem Kind, das blind, gehörlos, gelähmt oder geistig behindert geboren wurde, die Tatsache anzweifeln würde, dass es "ausreichend" beeinträchtigt ist um als schwerbehindert zu gelten, nur weil es keinen anderen Zustand kennt und das obwohl viele Menschen, die mit Behinderungen geboren wurden, das oft genauso empfinden (sich also kaum bis gar nicht beeinträchtigt fühlen, weil sie es nicht anders kennen).

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Juli
Benutzer


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1048

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
02 Nov. 2017 13:54 #106777 von Juli
Die Praxis sieht auch eher anders herum aus: Bei Kindern - je kleiner, desto selbstverständlicher - wird die erhebliche Beeinträchtigung genau wie du schreibst, aufgrund der Tatsache, dass ... anerkannt. Je älter die Kinder oder dann gar bei Erwachsenen, desto weniger wird die Beeinträchtigung gesehen und/oder anerkannt.
Therapieaufwand ist für Jugendliche/Erwachsene wohl offensichtlich nicht so ein Ding wie für Kinder ... zumindest kein für das Amt nachvollziehbarer.

Dass das nicht richtig und ziemlich bescheuert ist ... brauchen wir nicht drüber streiten. Aber eindeutiger ist unsere Rechtslage hier halt leider nicht, so dass immer noch ein gewisses Maß an Ermessen bleibt, dem man ausgeliefert ist.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenkemarielaurin
Ladezeit der Seite: 0.470 Sekunden