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HILFE - Ich bin Seit 2 1/2 Jahren im Rechtstreit gegen den Kreis Gütersloh

Wolfgang
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24 Okt. 2017 11:54 #106702 von Wolfgang
Hallo Sandra, vielen Dank für Deinen Rat. Du schreibst mir wirklich aus der Seele und es ist tatsächlich so, dass man aufpassen muss nicht die Distanz zur Sache zu verlieren. Mit welchem Interesse der Kreis Gütersloh diesen Kampf so vehement führt kann ich Dir auch nicht sagen (Übrigens: 40 und H haben wir). Die Abteilungsleiterin des Kreises hat mir mitgeteilt, dass der Kreis gegenüber der Bezirksregierung Münster weisungsgebunden ist und deshalb genau so vorgehen muss und sie überhaupt keine andere Möglichkeit hat. Sie spricht dabei von Urteilen aus 2012 und 2013 die nach meiner Ansicht nicht wirklich vergleichbar sind (Ich vermute, dass sie diese Urteile inhaltlich gar nicht kennt, bzw. mit dem was da geschrieben steht gar nicht anfangen kann). Desweiteren spricht sie von einem HbA1c der über 9 liegen muss um einen GdB von 50 zu rechtfertigen. Ich weiss nicht, wo dieser Richtwert her stammt. Das alles halte ich doch für sehr fragwürdig.
Vertreten in diesem Rechtsstreit werde ich im übrigen von der VdK welche sicherlich sehr bemüht ist, aber nach meiner Ansicht an der fachlichen Kompetenz mangelt. Bei der Anhörung beim SG Detmold habe ich eher einen Monolog geführt und die Unterstützung seitens des VdK-Vertreters doch eher vermisst.
Ich stelle mir jetzt natürlich die Frage, an wen ich mich wenden kann und wie ich bestenfalls vorgehen soll.
Evtl. Kannst Du mir einen Kontakt mitteilen. Wie Cheffchen schrieb gibt es ja sogar eine Möglichkeit über Diabetes-Kids. Diese Kontaktmöglichkeit habe ich aber noch nicht gefunden.
Also nochmals vielen Dank für die Unterstützung.

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Wolfgang
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24 Okt. 2017 12:06 #106703 von Wolfgang
Hallo Sonne72, vielen Dank für Deinen Kommentar und ja, genau so wie du es beschreibst, scheint die Vorgehensweise im Kreis Gütersloh bei der Beurteilung zu sein. Traurig aber war. Vielleicht kennst Du eine kompetente(n) Frau oder Mann welche(r) mit tatkräftig zu Seite stehen bzw. gute Ratschläge und Hinweise geben kann, um dem Gericht bzw. dem Kreis mal aufzuzeigen, wie unstrukturiert und widersprüchlich die Vorgehensweise dort ist. Da es ja bereits ein Urteil für meinen ältesten Sohn gibt, musste ich leider feststellen, dass das Amt nicht eingeknickt ist und somit der Kampf weitergeht. Nochmal vielen Dank für die Erfolgswünsche

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SuSanne36
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24 Okt. 2017 12:50 #106704 von SuSanne36
Hallo Wolfgang, Chefchen spricht auf den Experten hier im Forum Herrn Oliver Ebert an, der aufgrund seiner eigenen Erkrankung hier sehr im Thema steht .
( siehe im Experten Chat )
Grundsätzlich kann ich dir aus unserer eigenen Erfahrung mitteilen, dass es sicherlich sinnvoll ist sich anwaltlich vertreten zu lassen, es aber auf keinen Fall zuerwarten ist, dass auch nur irgend ein Anwalt das fachliche Hintergrundwissen zu dieser Erkrankung hat. Es also bei dir bleibt den Anwalt mit sachlichen Fakten und Argumentation Zu füttern .

Oftmals muss man leider auch sagen, dass Ämter und Behörden sich so vehement dagegen wehren,um natürlich auch keine Präzedenzfälle / Urteile zu schaffen .

Als sehr hilfreich würde sich vielleicht auch empfehlen, wenn dein Kind sich selber zu dem Sachverhalt äußert, dies kann natürlich auch in schriftlicher Form sein. Weiter könntet ihr den Nachteil im Alltag anhand der Beispiele des Lebens vor dem Diabetes und des Lebens jetzt mit Diabetes begründen und gegenüberstellen .

Zum Beispiel war er vielleicht vorher im Sportverein sehr aktiv und erfolgreich (Urkunden Mannschafts Fotos etc. )

Als Tipp könnte man hinzufügen , dass du vor Gericht einen Richter vor dir hast, der Laie ist, heißt du solltest deine Argumentation so anbringen, dass auch ein Außenstehender damit etwas anfangen kann.
Auf den Einsatz von vielen Fachbegriffen verzichtest und in Laien Sprache begründen und argumentieren tust.

Gebt nicht auf. Ich drücke euch die Daumen.

Grüße Susanne

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Cheffchen
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24 Okt. 2017 14:24 #106705 von Cheffchen
Genau hier zu finden www.diabetes-kids.de/index.php?option=co...atid=536&Itemid=2592
Er ist dort Mederator und gibt sogar recht zeitnah Antworten bzw. kann Rechtsanwälte vermitteln die etwas mehr in der Materie stehen als die vom VdK die ja an und zu auch nur Rechtsbeistand sind und keine Rechtsanwälte B) .

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
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Sandra2016



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24 Okt. 2017 20:13 #106707 von Sandra2016
Hallo Wolfgang,
auch meine erste Empfehlung wäre Oliver Ebert. Wenn er keine Kapazität hat, kann er Dich evtl. weitervermitteln, vielleicht an jemanden, der in Deiner Nähe ist. Diabetes-Expertise im Sozialrecht (speziell auch Kinder/Jugendliche) hat auch Matthias Meyer, Itzehoe ( www.rae-mzm.com/diabetes-mellitus ).
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Wolfgang
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25 Okt. 2017 11:33 #106717 von Wolfgang
Hallo Susanne, ich werde den Ratschlägen folgen und Herrn Ebert dazu befragen.
Nachmals vielen Dank für die zahlreichen Informationen.
Gruß
Wolfgang

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Gottwalt
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28 Okt. 2017 16:30 #106738 von Gottwalt
Hallo Wolfgang,

ganz ernsthaft: Die Zuordnung des GdB verstehe ich nicht.
In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die ja an sich verbindlich sein sollten, steht doch ganz klar:

"Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.
Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50"


Dies oben genannte sollte auf jeden Typ 1 Diabetiker mit ICT oder Pumpe zutreffen, der keinen völlig regelmäßigen Alltag und/oder stärkere unvorhergesehene BZ-Schwankungen hat.

Wo ist da ein Ermessensspielraum?

Lieben Gruß

Gottwalt

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Zuckermotte
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28 Okt. 2017 19:14 #106741 von Zuckermotte
Auch wir aus Sachsen Anhalt haben vom Versorgungsamt für meine fünfjährige Tochter nur 40 GdB +H bekommen. Das Zitat der versorgungsmedizinischen Grundsätze find ich super. Das kommt rein in den Widerspruch.
Pflegegrad ist das gleiche leidige Thema und geht in die zweite Runde....
Also los!!!

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SuSanne36
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28 Okt. 2017 20:11 #106743 von SuSanne36
Hallo Zuckermotte,

hier noch mal ein Link.

www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...behinderung-163.html

Ich würde erst einen fristwahrenden unbegründet Widerspruch einlegen und mir das Gutachten vom Versorgungsamt anfordern .
Dann kannst du auf genaue Punkte eingehen und weißt auch , woher die Entscheidung von 40 und H kam .

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Zuckermotte
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28 Okt. 2017 20:49 #106744 von Zuckermotte
Ganz herzlichen Dank!!! So mach ich das!

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