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HILFE - Ich bin Seit 2 1/2 Jahren im Rechtstreit gegen den Kreis Gütersloh

Cheffchen
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28 Okt. 2017 22:55 #106746 von Cheffchen
Hallo,

den Punkt 15 kennen wohl alle die etwas ärger haben, das problem ist der zweite teil

und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt

Was ist erhebliche und gravierend, das ist nirgends geregelt und da gelten in der Regel Hausanweisungen, die bei einigen 40 und bei anderen 50 ist.

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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mibi74
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29 Okt. 2017 09:23 #106747 von mibi74
Guten Morgen zusammen!

Dieser Satz in ... "und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt"

Das kann ich mir gut vorstellen, dass das dadurch schwierig wird, die 50 % zu bekommen, denn bei älteren Kindern, wie will man das glaubhaft rüberbringen? Vor allem ohne dem Kind seelisch vor dem Kopf zu schlagen, weil es auf dem Papier zu einen Behinderten gemacht wird, der gravierend eingeschränkt ist.

Mein Sohn hat nachweislich auch einen schwer einstellbaren Blutzucker. Da haben sich schon Bataillone von Ärzten die Zähne ausgebissen. Dennoch ist er in seiner Lebensführung weder stark beeinträchtigt, noch gravierend eingeschnitten.

Dennoch ...
Gravierend bedeutet nach dem Duden: schwer ins Gewicht fallend, schwerwiegend und sich möglicherweise nachteilig auswirkend.
Geht man davon aus, dass wie hier ursprünglich beschrieben ein Jugendlicher aufgrund seines Diabetes, sich zurückzieht, nicht zum Fußball geht, also bereits eine seelische Behinderung im Anmarsch oder sogar schon eingetreten ist, dann würde ich das sehr wohl als gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sehen.
Es ist schwerwiegend und es wirkt sich definitiv nachteilig aus! Das wird jeder Kinderpsychologe bestätigen, wenn nicht gehandelt oder behandelt wird.

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Wolfgang
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29 Okt. 2017 12:24 #106750 von Wolfgang
Hallo Gottwald, da gebe ich Dir vollkommen Recht, aber das leidige Thema ist eben die Teilhabebeeinträchtigung. Und da gibt es scheinbar reichlich „Spielraum”
Vielen Dank
Gruß
Wolfgang

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Wolfgang
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29 Okt. 2017 12:30 #106751 von Wolfgang
Hallo Cheffchen, genau richtig. Und das ist genau das was mich so aufregt. Diese vorherrschende Willkür in den Ämtern. Beim Kreis Gütersloh schien bzw. scheint es ja nicht mal Hausanweisungen zu geben . Jeder konnte so wie er wollte. Entscheidungen von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Wie bereits geschrieben bei meiner Tochter in 2013. Antrag gestellt, ein paar Seiten Tagebuch kopiert, Entlassungsschreiben vom Krankenhaus dabei gepackt und GdB50 erhalten. War nicht so schwer und dem Sachbearbeiter ist es, so glaube ich, auch nicht so schwer gefallen. Keine Rückfragen und schnelle Bearbeitung. Unglaublich Gruß Wolfgang

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Wolfgang
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29 Okt. 2017 12:42 #106753 von Wolfgang
Hallo mibi74, natürlich erzähle ich meinem Sohn nicht jeden Tag, wie schwer behindert er ist aber in der Tat müssen wir uns eben täglich mit seinen Problemen, die er zweifelsfrei hat, auseinandersetzen. Das letzte was ich allerdings möchte ist, ihn in psychologische Behandlung zu geben. Das ist doch ein Wahnsinn im wahrsten Sinne des Wortes. Jetzt könnte man sarkastisch sagen.....na ja, wenn´s hilft.
Mal sehen wie es weitergeht. Ich habe jetzt Mitte November einen Termin beim Landrat des Kreises welcher somit der Chef der Kreisverwaltung ist um ihm ein paar Fragen zu stellen. Auf die Antworten bin ich gespannt und hoffe sehr, dass er mich und meine Familie unterstützt (Auszug von seiner Homepage zu seinen Zielen: Der Kreis Gütersloh wird familienfreundlichster Kreis von Deutschland.
Schaun wir mal. Gruß Wolfgang

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mibi74
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29 Okt. 2017 14:02 - 29 Okt. 2017 14:05 #106754 von mibi74
Hallo Wolfgang.

Also ich denke, dass Du das sicherlich nicht tun wirst, (zu sagen Dein Kind ist schwerbehindert), denn Dein Kind ist definitiv nicht schwerbehindert. Es besteht also gar kein Grund dazu.

Ohne Zweifel schränkt es ein und ist extrem nervig, immer messen, egal, ob Montag, Freitag oder Sonntag. Egal, ob in einer Woche, einem Jahr oder in 10 Jahren. Für Kinder mit Diabetes und auch Erwachsene wäre alles gar nicht so dramatisch, wenn die Umwelt nicht so ein Drama draus machen würde.

Nach der Diagnose ist immer und für jeden eine schwer Zeit, was auch mit an unserer Lebensführung, dem gigantische Überangebot an Möglichkeiten und Entscheidungen liegt.

Keiner sagt was von in Therapie geben, was sich bei Dir anhört, als würde man ihn in eine Anstalt einweisen lassen wollen. Als Eltern kann man viel erzählen, ein Fachmann, Gutachter, das ist schon was anderes. Das hatte ich damit gemeint.
Dir geht es doch darum die 50 % zu bekommen, damit Dein Sohn dann Rente beziehen kann, was bei der Versicherung abgeschlossen wurde. Ein Kind hat dies bereits erhalten und nun willst du das auch für das 2. Kind erstreiten. Habe ich das richtig verstanden?

PS: Ich wünsche Dir viel Glück bei dem Termin und dass es in Deinem Sinne verlaufen wird!
Letzte Änderung: 29 Okt. 2017 14:05 von mibi74.

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Gottwalt
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29 Okt. 2017 14:51 #106755 von Gottwalt
So, jetzt nutzte ich die Gelegenheit und diskutierte die ganze Fragestellung nochmal mit einem Bekannten, der Sozialmediziner und Internist ist und in dieser Doppelqualifikation häufig derartige Fälle begutachten muß.

Ich versuche, seine Ausführungen ohne eigene Bewertung wiederzugeben (auch wenn ich teilweise anders empfinde und deshalb ihm nur schwer folgen möchte).

Der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ersetzt den alten Begriff "Grad der Behinderung". Deshalb kann bei gleicher Diagnose ein unterschiedlicher GdS festgestellt werden.
Gleichzeitig bedeutet dies aber auch: Wer einen GdS von 50 zuerkannt bekommt, der ist nicht "schwerbehindert", sondern er hat in seiner individuellen Lebenssituation mit Folgen der Schädigung (Erkrankung, Unfall, Entwicklungsstörung, wasauchimmer) zu kämpfen, die ihn erheblich einschränken. Der betroffene Mensch wird durch die Schädigungsfolgen in seiner Lebensführung behindert, im Gegensatz zu einem Menschen, der durch die Erkrankung behindert ist.

Und an genau diesem Punkt entsteht der Interpretationsspielraum. Um es konkret zu verdeutlichen: Ein Heranwachsender, der eigentlich sehr spontan und impulsiv leben möchte, aber vor jeder spontanen Fahrradfahrt, jedem spontanen Eisessen mit Freunden erst Blutzucker messen und sein Verhalten vom gemessenen Blutzucker abhängig machen muß, ist unter Umständen erheblich eingeschränkt. Unter Umständen ist er aber dadurch gar nicht erheblich eingeschränkt, weil er die notwendigen Schritte nicht als Einschränkung erlebt.
Und genau an diesem Punkt wird es ausgesprochen subjektiv, und da kommt es sehr auf den einzelnen Menschen an.
Wenn also ein Kind eine schlechte Hypowahrnehmung hat und aus Angst vor Unterzuckerungen sich nicht traut, spontan mit seinen Freunden mit dem Fahrrad loszufahren oder beim spontanen Fußballspiel mitzuspielen, dann ist das eine erhebliche Einschränkung. Wenn das Kind sich aber entsprechend damit arrangiert und die Zusatzminuten zum messen, anpassen der Basalrate, ggf. korrigieren und ggf. "Sport-BE" nicht so empfindet, daß er dadurch in seiner Lebensgestaltung eingeschränkt wird, dann wäre der Grad der Schädigungsfolgen geringer.
Hier ist also eine individuelle Bewertung eigentlich unverzichtbar. Und der GdS heißt eben NICHT "das Kind ist schwerbehindert", sondern "das Kind wird durch die Folgen seiner Erkrankung in seiner individuellen Lebensgestaltung erheblich eingeschränkt bzw. muß einen erheblichen Zusatzaufwand betreiben".
Das gilt natürlich ebenso für Erwachsene: Ein erwachsener Diabetiker, der das Diabetesmanagement routiniert in seinen Alltag integriert hat, wird u. U. gar nicht nennenswert dadurch beeinträchtigt, wohingegen z. B. für Menschen mit relativ unregelmäßigem Alltag (Schichtarbeiter, Menschen mit schwer planbaren Tagesabläufen) das Diabetesmanagement eine große Herausforderung werden kann. Es ist ja klar: Je unregelmäßiger die Abläufe, desto unsicherer der BZ-Verlauf, desto schwieriger das gesamte Diabetesmanagement.
Also auch hier: Bei gleicher Diagnose können unterschiedliche Lebenssituationen und/oder unterschiedliche persönliche Fähigkeiten zu völlig unterschiedlichen Schädigungsfolgen führen.

Und jetzt mein persönlicher Kommentar dazu: Mir erscheint das eher ungerecht, da der Betroffene, der sich um ein gutes Diabetesmanagement bemüht, dafür noch durch eine niedrigere Einstufung "bestraft" wird. Uund ich weiß auch nicht, wie ein Sachbearbeiter beim Versorgungsamt den Grad der Schädigungsfolgen wie oben beschrieben objektiv einschätzen können soll.

Lieben Gruß

Gottwalt
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Wolfgang
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30 Okt. 2017 11:30 #106758 von Wolfgang
Hallo mibi74, da hast Du Recht und mir geht es wie bereits gesagt, um den 50er für die Rente. Und zwar für das 2. und 3. Kind (Mein Ältester mit 21 und mein Jüngster mit 12 Jahren). Und dafür möchte ich sämtliche Register ziehen.
Gruß Wolfgang

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Wolfgang
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30 Okt. 2017 11:45 #106759 von Wolfgang
Hallo Gottwald, ich folge Dir zu 100% und wenn man Deinen Kommentar beim Amt oder vor Gericht vorträgt, dann siehst Du nur Fragezeichen in den Augen der beiden Beteiligten Parteien. Ich muss es wissen, weil ich bei einer persönlichen Anhörung vor Gericht eine nicht ganz so gut formulierte, aber inhaltlich ähnliche Stellungnahme abgegeben habe. Das Ergebnis der Anhörung war dann, noch einen Bericht des behandelnden Diabetologen, ein Tagebuch der letzten 3 Monate, sowie meinen mündlichen Bericht in schriftlicher Form an das Gericht zu überstellen. Und jetzt als Höhepunkt, wurde der Gutachter welcher im 06/2016 bereits ein Gutachten erstellt hat, nochmals angewiesen, zu der Frage nach der gravierenden Einschnitten in der Lebensführung Stellung zu nehmen. Das Gutachten aus 2016 hat genau die Situation meines Sohnes wiedergegeben und der GdB von 50 wurde als gerechtfertigt angegeben. Wenn das alles nicht zu traurig wäre, dann müsste man echt darüber lachen.
Vielen Dank für Dein ausführlichen Kommentar Gruß Wolfgang

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Wolfgang
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30 Okt. 2017 11:47 #106760 von Wolfgang
Und PS: Vielen Dank für Deinen guten Wünsche!

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