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HILFE - Ich bin Seit 2 1/2 Jahren im Rechtstreit gegen den Kreis Gütersloh

Wolfgang
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21 Okt. 2017 18:41 #106671 von Wolfgang
Liebe Diabetes-Kids-Mitglieder, meine Familie besteht aus meiner Frau, meinen 4 Kinder und natürlich mir selbst. Man kann schon sagen, dass wir nicht gerade vom gesundheitlichen Glück verfolgt sind da 3 meiner Kinder im Alter von heute 12, 14 und 21 Jahren sowie ich selber mit 50 Jahren an Diabetes erkrankt sind. Auf anraten der Klinik bei der Erstmanistation habe ich zunächst für meine jüngst Tochter (14) mit damals 10 Jahren sofort den Schwerbindertenantrag gestellt und ohne weiteres (ein paar Kopien aus dem Tagebuch und eine kurze Erklärung der Klinik haben gereicht) den Gdb von 50 zugesprochen bekommen. Dasselbe habe ich vor 2 1/2 Jahren für meinen jüngsten Sohn (heute 12) beantragt und plötzlich gibt es nur noch den GdB 40.
Der Kreis Gütersloh stößt sich vehement und mit allen Mitteln gegen die Erteilung des 50er mit dem Hinweis auf die nicht ausreichend eingeschränkte Teilhabe am Leben. Trotz eines ärztlichen Gutachten von einem durch das Gericht beauftragten Arztes sowie diverser Untersuchungsberichte und Hinweis des behandelnden Diabetologen reicht es dem Kreis Gütersloh und dem Gericht (Verfahren läuft noch, es soll jetzt eine weitere Stellungnahme des Gutachters erfolgen) nicht aus, dass mein Sohn seitdem er Diabetiker ist kein Fussball im Verein mehr spielt (Angst vor Unterzuckerungen), sich sozial sehr zurück´gezogen hat (ebenfalls aus Angst vor Unterzuckerungen). Er fühlt sich nur zu Hause sicher und hat sehr damit zu kämpfen, seine Krankheit überhaupt zu akzeptieren. Gespräche darüber, Aufforderungen zu testen oder spritzen belasten in sehr sodass er phsychologisch sehr leidet und ihn dies ebenfalls in der Teilhabe am Leben sehr einschränkt. Gericht und den Kreis Gütersloh interessiert dies nicht. Um die nötige Akzeptanz zu erreichen müsste ich meinen Sohn regelmäßig mit starken Unterzuckerungen welcher Fremdhilfe bedürfen im Krankenhaus mit Notarztwagen einliefern lassen. Wie bereits geschrieben läuft das Verfahren noch. Sollte das Gericht einen GdB von 50 entscheiden, wird der Kreis Gütersloh in die Berufung gehen. Das kann ich sicher sagen, weil mein ältester Sohn (heute 21 und mit 16 Diabetiker) bereits ein Gerichtsurteil mit GdB50 erhalten hat und der Kreis Gütersloh in die Berufung gegangen ist (mir wurde von der Abteilungsleiterein der Abteilung Soziales mitgeteilt, das jetzt zum allerersten mal in die Berufung gegangen wurde, warum auch immer und mit den Worten: „Da haben meine Kinder wohl Pech gehabt...!”. Ich bald wirklich ratlos und würde mich über Unterstützung, Tips, Ansprechpartner, Argumentationshilfen für Gericht und Kreis oder alle anderen helfenden Kommentare sehr freuen. Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß Wolfgang aus NRW und dem besten Kreis der Welt laut ansässigem Radiosender Radio Gütersloh und dem Logo des Kreises im Briefkopf der da lautet: Kreis Gütersloh - weltgewandt und bodenständig. Davon kann ich leider nichts erkennen. Achso, hatte ich fast vergessen. Warum mache ich das eigentlich. Ich kämpfe für meine Kinder um eine Rente, welche sie mit einem Gdb von 50 beziehen können sodass sie neben Ihrer vermutlich lebenslangen Erkrankung wenigsten eine finanzielle Unterstützung erhalten.

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SuSanne36
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21 Okt. 2017 19:38 #106672 von SuSanne36
Hallo Wolfgang,

.........
kämpfe für meine Kinder um eine Rente, welche sie mit einem Gdb von 50 beziehen können ......

Welche Bezüge meinst du denn ??
Welche Rente sollen deine Kinder beziehen?

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Wolfgang
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22 Okt. 2017 11:05 #106677 von Wolfgang
Hallo Susanne, ich habe bereits seit einiger Zeit für meine Kinder eine invaliditätszusatzversicherung bei der Allianz abgeschlossen. Diese zahlt ab einem GdB50. Meine jüngste Tochter welche den GdB 50 erhalten hat bezieht bereits diese Rente. LG Wolfgang

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Juli
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22 Okt. 2017 13:39 #106679 von Juli
Hallo Wolfgang,
normalerweise hätte ich dir jetzt geantwortet: Prima, 40 % und H - alles gut.
Wenn da aber eine Rente, und damit ja ein richtiger finanzieller Hintergrund für deine Kids hintendran hängt, dann verstehe ich deinen Kampf natürlich.
Nur ... weiterhelfen kann ich dir leider auch nicht. Die 50 % leiten sich genau aus der Einschränkung in der Lebensführung ab und diese erkennt euer Versorgungsamt wohl nicht an. Das kannst du dann nur gerichtlich klären lassen, ab wann die Einschränkung tatsächlich so massiv ist.

Wobei ich ehrlich sagen muss: Die Einschränkungen, die du für deinen Sohn schilderst, die resultieren nur zweitrangig aus dem Diabetes. Er hat ja anscheinend richtig psychische Probleme, die Krankheit anzunehmen ... was genau betrachtet aber ja eine weitere Baustelle zum Diabetes ist. Ich könnte mir schon vorstellen, dass das Amt so argumentiert.

Unabhängig von dem ganzen Mist: Dein Sohn spielt kein Fußball mehr wegen dem Dia? Sorry - das geht nicht. Der soll, kann und muss wieder ein/sein normales Leben leben. Ihr müsstet doch eigentlich in Sachen Dia perfekt aufgeklärt sein und ihn unterstützen können. Natürlich reagiert jedes Kind anders ... aber daran müsst ihr dringend arbeiten und was tun, evtl. auch mit psychologischer Unterstützung. Hat er mal eine schlimme Unterstützung mitbekommen, weil er solche Angst davor hat? Merkt er seine Hypos nicht?
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EgonManhold
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22 Okt. 2017 14:56 - 22 Okt. 2017 14:57 #106683 von EgonManhold
Hallo Wolfgang,

so schwierig die Situation für euch ist, ich kann mich Juli da n nur anschließen, insbesondere was ihren letzten Absatz ihres Beitrags betrifft.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
Letzte Änderung: 22 Okt. 2017 14:57 von EgonManhold.

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Wolfgang
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22 Okt. 2017 17:48 #106684 von Wolfgang
Hallo Juli und Egon, vielen Dank für eure Beitrage und eigentlich ist mir auch bewusst, dass Juli mit Ihren Schilderungen vermutlich nicht gänzlich falsch liegt. Natürlich versuche ich meinen Sohn immer wieder zu motivieren, kann und werde ihn natürlich nicht an den Haaren zu Sportplatz zerren. Das ist ein wirklich langwieriger und schwieriger Prozess. Dennoch regt mich die Willkür des Kreises ein wenig auf und verstehe eben nicht, warum gerade jetzt erstmalig Berufung im Fall meines ältesten Sohnes eingelegt wurde, sowie die Einstufung meiner jüngsten Tocher in 2013 mit GdB50 und in 2016 bei meinem eigenen Antrag auf Erhöhung des Grades in ich ebenfalls nur aufgrund des Diabetes mit GdB50 bewertet wurde. Die gutachterliche Stellungnahme vom Kreis liegt mir sogar schriftlich vor. Diese scheinbare Willkür, zusätzlich gepaart mit Arroganz und Hochnäsigkeit beim Kreis, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Diese Arroganz bekam ich leider bei einer persönlichen Anhörung vor Gericht in Detmold spüren, als die Sachbarbeiterin des Kreises abwertend mit der Hand abwinkte als ich vom Gerichtsurteil meins Ältesten (GdB50 erhalten) berichtete und sie mir mit spitzer Stimme bedeutete ....da sind wir schon in Berufung...! und auf meine Frage warum meine Tochter in 2013 bei genau diesem Kreis gdb 50 erhalten hat, hat sie nur die Mundwinkel verzogen und die Schultern hochgezogen... Das ist doch echt erbärmlich. Das alles kann ich nur schwerlich akzeptieren und möchte eben für meine Kinder alles versuchen. Für weitere Hinweise wäre ich dankbar.

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Cheffchen
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22 Okt. 2017 23:13 #106688 von Cheffchen
Hallo @Wolfgang,
ich geh jetzt mal nicht auf die GdB ein, weil es wird dir nicht gefallen.
Es ist je recht einfach, in Deutschland gibts 2 Rechtsanwälte die sich mit Diabetes vor Sozialgericht recht gut auskennen, hast mal ein von denen gefragt wie die erfolgsaussichten sind?
Einer ist sogar hier im Forum Aktiv im "Experten Rechts Forum".

Ich glaue, mal von ein gelesen zu haben, das wegen 40° auf 50° widerspruch okay und hoffen auf vergleich aber vor Gericht oder nächste instans sind sich die Richter einig und sagen nö. Wäre aber natürlich schön wenn es mal einheitlich wäre und dann nicht natürlich nicht 40° sondern 50° da die Entscheidung nun mal ermessen ist und ermessen kann man nicht Erklagen ;) .

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Wolfgang
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23 Okt. 2017 11:40 #106690 von Wolfgang
Hallo Cheffchen, wie bereits geschrieben hat das Sozialgericht in Detmold bereits entschieden: Gdb50 für meinen Ältesten ist rechtmäßig aber die Berufung läuft. Das LSG hat jetzt nochmal eine Tagebuch eingefordert und die Frage gestellt, ob mein Sohn noch immer in regelmäßiger Behandlung bei seinem Diabetologen ist. Da fragt man sich zwar was das soll, schickt aber natürlich die Tagebücher der letzten drei Monate und beantwortet die Frage. Mal sehen wie es dort weitergeht. Und bei meinem jüngsten ist es z. Z. so, dass der der selbe Arzt der für meinen Sohn bereits ein Gutachten erstellt hat, nochmal zu der Frage, ob meine Sohn erheblich in der Teilhabe am Leben eingeschränkt ist, vom SG aufgerufen ist Stellung zu beziehen. Sein erstes Gutachten hatte vor gut einem Jahr ergeben, dass der GdB50 gerechtfertigt ist und ich stelle mir die Frage, warum dann das selbe Gericht nicht auch dem Gutachten folgt. Um auf Deine Aussage Bezug zu nehmen: Ich bin nicht sicher, dass sich die Gerichte da immer einig sind und deshalb brauche ich noch Argumente. Selbst dokumentierte stark schwankende Blutzuckerwerte, Unterzuckerungen mit Fremdhilfe durch uns die Eltern (das volle Programm mit nachts aufgewacht, kein Lichtschalter gefunden, Mama gerufen, Traubensaft getrunken, Bett frisch bezogen weil völlig durchnässt, morgen mit einem riesen Schädel aufgewacht usw.), oder aber ein deutlich zu hoher HbA1c von 8,2 im Mai und Stand September sogar 9,3. Tendenz hoffentlich nicht weiter steigend.

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Sandra2016



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24 Okt. 2017 09:57 - 24 Okt. 2017 10:00 #106699 von Sandra2016
Ich würde auch dazu raten, einen auf diesem Gebiet versierten Anwalt hinzuziehen, falls nicht bereits geschehen. Man tritt sonst oft auf der Stelle. Auch wenn man die richtigen Argumente hat, so ist anwaltlicher Beistand (der sich im Themengebiet Diabetes auskennt, entsprechende ähnliche Urteile und Gutachter kennt etc.) Gold bzw. sein Geld wert (Anwaltskosten sind natürlich schon eine Investition, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, aber sie lohnt sich in solchen Fällen sehr oft, zumal wenn es um mögliche jahrelange Rentenzahlungen geht, die dem gegenüberstehen). Ein Anwalt hilft einem auch, ein Stück weit Distanz zu wahren zu dem, was vor Gericht läuft. Man tritt als Eltern auf und nicht zugleich - im wahrsten Sinne - als Rechts-Anwalt. Die Abgrenzung kann auch hilfreich sein, sie entlastet ungemein. Und je größer die Vorerfahrung des Anwalts auf dem Gebiet Diabetes (speziell bei Kindern/Jugendlichen), desto mehr Zeit spart man sich bei Erklärungen/Vorbereitungen im Vergleich zu einem hierzu noch unerfahrenen Anwalt.
Was mir nicht ganz klar ist: Welches Interesse hat der Kreis daran, Gdb 50 zu verwehren? Das leuchtet mir nicht ein. Es kostet den Kreis doch nichts, oder doch in irgendeiner Weise? Steuerausfall ist doch an das "H" geknüpft, das ihr bereits habt, richtig? Gibt es große Angst vor einem Präzedenzfall? Aber selbst wenn: wovor hat man Angst, wenn jedem Typ 1-Diabetiker unter 16 (sagen wir mal) Gdb 50 H zustünde?
Letzte Änderung: 24 Okt. 2017 10:00 von Sandra2016.

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sonne72
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24 Okt. 2017 11:15 #106701 von sonne72
Immer wieder spannend.

Ein Sachbearbeiter muß sich an Recht und Gesetzt halten, er hat aber auch in vielen Bereichen ein Ermessen, oft ist es sich dessen nicht bewußt oder es fehlt ihm die Traute oder er will schlicht Arbeit vermeiden, denn mit der Ausübung von Ermessen oder einer Bewertung im Einzelfall ist immer auch Arbeit verbunden. Die genrelle Linie der Entscheidung gibt aber die Leitung und damit direkt oder indirekt die Politik vor.

Im Kreis Viesen/Mönchengladbach habe ich unabhängig von der Diabetes oft Entscheidungen die auf einen GdB von 20 oder 30 gehen, im Wiederspruchsverfahren 40. Mit Rechtsanwalt direkt 40, dann ist aber auch oft Schluß.

Mehr oft nur bei aktuem Krebs oder Querschnitt.

Im Bereich der Anfallserkrankungen oder der Lungenerkrankungen z.B. COPD oft überhaupt nicht nachvollziehbar, da nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bereits Einzel GdB's von mehr als 50 gegeben wären. Bei den multiplen Erkrankungen sind dort Patienten dabei die mehrere Erkrankungen aus den verschiedensten Bereichen haben, oft mit Erkrankungen bei denen bereits ein Einzel-GdB vom 40 vorliegen müsste.

Mehr gibt es trotzdem erst mal nicht. Schaut man sich dann die Akten an, stellt man oft fest, dass keine oder nur unvollständige Arztberichte oder Unterlagen beigezogen wurden, hier herrscht der Amtsermittlungsgrundsatz. Statt dessen wurde die Akte schnell an einen Vertragsazt/-gutachter abgegeben, der dann auf einm Formblatt, oft ohne weitere Begründung, Kreutzchen macht. Kein Wort dazu wie der Einzel-/Gesmt-/GdB gebildet wurde und auf welcher Grundlage. Hat dann was von Lottoschein.

Mit diesem Formblatt bastelt jetzt der Sachbearbeiter den Bescheid mithilfe der modernen EDV und Satzbausteinen. Er übernimmt Kommentar- und Kritiklos die reinen Bewertungen des Formblattes und fügt diese ohne weitere Begründung in seine Bausteine ein.

Die Folge ist ein Bescheid ohne jede Begründung und Aussagekraft bei dem die Rechtsmittelbelehrung länger ist als der Bescheidtext. Für jemanden der seit Jahren schwer erkrankt ist und an verschiedenen Fronten um seine Existenz kämpfen muss, eine würdelose Behandlung und ein Schlag ins Gesicht.

Ich kenne Zeiten in denen die Vorgehensweise noch eine andere war, heute werden die Schriftsätze anscheinend weder gelesen noch in die Entscheidung einbezogen.

Wenn es in einer Vielzahl von Fällen so läuft gehe ich davon aus, dass es eine generelle Dienstanweisung gib so zu verfahren. Schaut man sich an wie wenige dann Wiederspruch einlegen oder Klagen, mit Erfolg. Hat so was von: da kann man eh nichts machen. Wenn man sich in den Foren manche Beiträge durchliest, geht die Strategie gleichfalls auf. Also die Vorgehensweise ist politisch gewollt, viele Grüße an den Bundestagsabgeordneten Eures Vertrauens.

Ich würde immer überlegen, habe ich im Einzelfall gute Gründe und kann ich diese untermauern und belegen, dann versuche ich es auch. Im Sozialrecht fallen keine Gerichtskosten an, das erste Gutachten ist "umsonst".

Steht eine Versicherung im Raum, geht es um viel Geld, bei einem Fall den ich kenne ging es damals um eine Vericherung bei der Allianz mit 500 €/1000 DM monatlich ab einem GdB von 50. Dann kämpft man auch erst recht.

Wichtig ist es die Einschränkungen nachvollziehbar im Einzelfall darzulegen. Bei den angesprochenen Beeinträchtigungen wäre zu klären, ob es sich um eine soziale Nebenfolge der Diabetes handelt oder schon einen psychiche Beeinträchtigung mit einem eigenen Krankheitswert und ggf. Einzel-GdB.

Hilfe würde ich mir da auf jeden Fall suchen.

Liegt ein erstes brauchbares Gutachten im gerichtlichen Verfahren vor, knicken die Ämter hier oft ein und geben
um die Kosten klein zu halten und ein Urteil mit Begründung zu vermeiden ein Anerkenntis ab.

Kopf hoch, Rücken grade und viel Erfolg.

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