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Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3

MarvinF
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02 Mai 2017 15:27 #105133 von MarvinF
Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3 wurde erstellt von MarvinF
Hallo,

ich habe ein Problem. Seit 2006 hat unser Sohn Diabetes. Ich setzte in der Einkommenssteuererklärung immer den Pflegpauschbetrag von 924 € an. Mein Lebensgefährte (Vater des Kindes) überträgt mir diesen zu 100 %, da ich der Hauptverdiener bin. Das Finanzamt hat die ganzen Jahre diese 924 € anerkannt.
Bis zur letzten Steuererklärung. Hier hat mir das Finanzamt nur 462 € anerkannt mit der Begründung der Pflegepauschbetrag auf die Personen aufgeteilt wird, die im Haushalt leben (Mein Lebensgefährte und Ich)
Leider habe ich im Gesetz und im Netz auch keine andere Information erhalten.

Ist hier jemand im Bilde?

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SuSanne36
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02 Mai 2017 19:11 #105138 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3
Ja , das ist korrekt .
Wenn du nicht alleine im Haushalt lebst , ist
das so .
Grüße Susanne
Ähnlich verhält es sich bei 50% mit Merkzeichen
H.
Selbst wenn die Eltern nicht verheiratet sind ,
die Mama alleinerziehend ist , dann werden die 3.700€ auf beide aufgeteilt.
Hier kann man aber eine Einzelfallentscheidung
beantragen auf den vollen Betrag mit großen Erfolgs Aussichten .
Noch ein Hinweis dazu:
Viele Finanzämter übertragen den Betrag nicht automatisch ins nächste Jahr .
Dieser muss leider im Oktober immer wieder
( stellen wir leider oft fest) beantragt werden .

Die Finanzämter begründen dies, da der Freibe-
Betrag vom Kind auf Muttet oder Vater über-
tragen wird .

Grüße Susanne

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MarvinF
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03 Mai 2017 15:16 #105140 von MarvinF
MarvinF antwortete auf Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3
Danke für die Info.
Aber warum wird es erst all die Jahre anerkannt und nun nicht mehr?
Es geht mir nur um den Pflegpauschbetrag von 924,00 €. Der Rest ist kein Problem. Die 3.700,00 € werden ohne Probleme auf mich übertragen.

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Raphael
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03 Mai 2017 16:40 #105143 von Raphael
Raphael antwortete auf Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3
Hallo, ich hätte dazu einmal eine Frage. Unsere Tochter hat keine Pflegestufe, aber einen Schwerbehindertenausweis GdB 50 mit Merkzeichen H. Eingetragen wurde bisher immer der Behindertenpauschbetrag 3.700 EUR, sowie Privatfahrten bei Behinderung pauschal 900 EUR. Wurde vom Steuerprogramm vorgegeben und auch immer bewilligt. Einen Pflegepauschbetrag haben wir nie eingetragen. Sehe ich das richtig, dass wir den auch eintragen können? Sitze zufällig gerade an der Steuererklärung :-)

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SuSanne36
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03 Mai 2017 17:26 #105146 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3
Halo ,
nein du kannst entweder den Pauschbetrag ( 924€)
eintragen oder du hast Nachweise über die erbrachten Fahrten, Pflegeleistungen etc. und kommst über 924€. Dann kannst du auch den Betrag angeben . (Dann sind aber auch
Nachweise ZWINGEND erforderlich.

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