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Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??

Engelchenmaus77
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09 März 2017 17:45 - 09 März 2017 17:46 #104462 von Engelchenmaus77
Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ?? wurde erstellt von Engelchenmaus77
Hallo ihr Lieben !
Meiner Tochter soll das Merkzeichen " H" aberkannt werden, soll aber 50 GdB behalten. Ist eine Anfechtbarkeit sinnvoll,.... wenn ja mit welcher Begründung ? ...... würden das Merkzeichen wenigstens bis zum 18. Lebensjahr halten wollen ( wird im April 17 ).
Danke schön mal für Eure Antworten.
Letzte Änderung: 09 März 2017 17:46 von Engelchenmaus77.

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Wenke
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09 März 2017 21:26 #104464 von Wenke
Als Begründung müsstest du anführen, warum deine Tochter deiner Meinung nach weiterhin hilflos ist, also bei was sie Hilfe braucht, wo sie noch nicht allein zurecht kommt.

"H" über die Vollendung des 16. Lebensjahrs hinaus gilt als sehr umstritten, vor allem, weil mit 17 die meisten Jugendlichen den Führerschein machen wollen. Autofahren und gleichzeitig hilflos sein, passt irgendwie nicht so gut zusammen.

Andererseits habe ich aber auch noch von niemandem gehört, dem speziell das "H" beim Führerschein hinderlich war. Wieder andererseits könnte das natürlich auch daran liegen, dass fast niemand mit "nur" Diabetes mit 17 noch das "H" hat.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Cheffchen
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10 März 2017 16:59 #104475 von Cheffchen
Hallo @Engelchenmaus77,

ich sehe das genau so wie @Wenke und ersparre dir lange Texte, ausser ein Jo.
Ach so, je Bundesland kann sein das SBA vorzeigen muss, was sonnst nicht schlimm ist aber wenn da halt ein H drauf steht ???

Wenn das halt nicht wollt, musst Lageso sagen wo zu dein Kind im vergleich zu gleichaltrigen nicht in der Lage ist und damit hilflos ist.
Habe selber schon von H bis 18 gehört aber hat es auch echt gebraucht und nicht nur DM.

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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KLAUS1957
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11 März 2017 18:45 #104481 von KLAUS1957
Hallo,

bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, bei fortbestehender unausgeglichener Stoffwechsellage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit anzunehmen und deshalb das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis einzutragen. Hintergrund ist die erforderliche ständige Überwachung wegen der Gefahr hypoglykämischer Schocks, der strengen Einhaltung der Diät und der Dosierung des Insulins sowie im Hinblick auf die notwendigen körperlichen Betätigungen.

Ab diesem Alter ist davon auszugehen das dein Kind keine andauerende Betreung benötigt.
Den normalen Alltag können sie dann auch ohne dauerende Betreuung managen.

Siehe auch:
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...behinderung-163.html

Klaus

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Juli
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12 März 2017 09:25 #104482 von Juli
Genau ... und ist "H" bis zum 18. Lebensjahr anzunehmen - wegen erhöhter Hypogefahr - dann wäre das für mich das Ausschlusskriterium für den Führerschein mit 17! Man ist ja in der Regel froh, wenn die Führerscheinstelle allein wegen des Dia kein weiteres Tam-Tam macht (was sie ja durchaus kann und darf!).
Will man das? Besteht bei deinem Kind tatsächlich eine besondere Problematik? Ansonsten finde ich das H über 16 für den Betroffenen eher hinderlich ...
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marielaurin
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12 März 2017 09:41 #104483 von marielaurin
Wenn wir ganz ehrlich sind und den Führerschein mal außen vor lassen, hätten wir alle gerne das H und den GDB 50 bis 18. Das bringt uns nämlich echt finanzielle Ersparnis, zum einen bei der Steuer, zum anderen die Fahrkarte, die uns im Jahr 400 Euro kostet. Macht bei uns unterm Strich eine Gesamtersparnis von ungefähr 4000 Euro in den zwei Jahren. Wäre schon schön ...

Aber: Mit 17 ist man eigentlich nicht mehr hilflos, wenn es wirklich nur um den Diabetes geht. (Und wenn wir noch ehrlicher sind, mit 15 und 16 auch nicht mehr, es sei denn, der DM ist frisch manifestiert, das wäre für mich nochmal was anderes)
Unsere Fahrschule bzw. das Straßenverkehrsamt nahm das sehr genau. Da passen Gefahr durch Hypos und BF17 oder grundsätzlich ein Führerschein nicht zusammen.

Ich hab dem H und dem GDB 50 auch etwas hinterhergeheult, aber andererseits sind wir doch froh, dass sie in dem Alter schon fast alles komplett alleine machen. So soll es sein. Da passt kein H mehr, auch wenn die Problematik pubertäre Schusseligkeit ist wie bei uns manchmal :pinch:

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Reiter
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12 März 2017 17:44 #104485 von Reiter
Moin,

es ist auch eine pädagogische Frage: Ist es ein richtiges Zeichen, den Jugendlichen bzw. fast jungen Erwachsenen weiter als "hilflos" zu bezeichnen (außer bei frischer Manifestierung). Unser Sohn wehrte sich schon sehr massiv gegen einen Behindertenausweis an sich, denn er "sei nicht behindert und fühlt sich auch nicht so".
Sollten wir unseren Kindern, losgelöst von unseren finanziellen Nachteilen, wirklich vermitteln, dass sie nicht allein zurechtkommen?
Loslassen fällt auch mir manchmal schwer, aber irgendwann müssen wir die Verantwortung den Kids übertragen, zumindest schrittweise.;)
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Bärin2017



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30 Mai 2017 14:04 #105393 von Bärin2017
Was heißt anfechtbar. Du kannst gegen den Bescheid auf jeden Fall Widerspruch innerhalb der genannten Frist (steht auf dem Bescheid) einlegen. In dem Widerspruch musst du halt plausibel begründen, warum deine Tochter das Merkzeichen H behalten soll. Schön wäre es wenn der behandelnde Arzt noch so ein zwei Zeilen zur Begründung schreiben würde.

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