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Widerspruch beim versorgungsamt. was muß man tun?

baloo
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13 Nov. 2015 12:50 #98546 von baloo
Hallo.
Was muss man tun, damit das Versorgungsamt 50H bewilligt? wir haben jetzt Post mit 40 H bekommen.

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Cheffchen
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14 Nov. 2015 00:26 - 14 Nov. 2015 00:27 #98565 von Cheffchen
Hallo,

Was hat der Bearbeite da von, das der bloss 40% H gibt, bekommen die ein Weihnachtsbonus?

Schau dir die rechtshilfebelehrung an die mit den schreiben bekommen hast.

Da müsste was mit "Widerspruch" und 1 Monat und Schriftlich stehen.
Also Einschreiben an die Adresse mit "Widerspruch des Bescheides vom .....".
Als grund gibts die fehlerhafte Einstuffung an mit der Begründung laut "Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)" Punkt 15.1. Wo natürlich den Punkt mit 50% Zitierst.

Erst wenn dieser Widerspruch abgelehnt wird, musst zum Gericht aber das ist eher unwahrscheinlich da ja eigentlich alles klar.

Cheffchen

edit: hier noch der Link zum Gesetzt (Punkt 15.1 ist der wichtige)
www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

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Letzte Änderung: 14 Nov. 2015 00:27 von Cheffchen. Begründung: link vergessen ;O(
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Alegna
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15 Nov. 2015 10:19 #98577 von Alegna
Hallo Baloo,
leider waren wir in der selben Situation. Zuerst muss man natürlich fristgerecht mit einem Widerspruch reagieren. Dies kann man formlos machen oder Gründe formulieren, warum man mit der vorausgegangenen Entscheidung nicht einverstanden ist (z.B. Verweis Gesetzeslage, Beeinträchtigung Teilhabe am Leben, Schilderung der persönlichen Situation, neuer Bericht des Arztes etc.). Zudem fordere Einsicht in die Aktenlage. Dann siehst du genau, welche Begründung herangezogen wurde. Bei uns waren dies gute Blutzuckerwerte, keine lebensbedrohlichrn Unterzuckerungen. Wir leben in Köln. Mein Widerspruch wurde dann jedoch nicht stattgegeben, sondern zur abschließenden Prüfung an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet. Dies ist quasi die übergeordnete Stelle. Lehnen die ab, bleibt nur die Klage. Auch Dank einer tollen Sachbearbeiterin wurde die Angelegenheit zur Prüfung erneut vorgelegt (musste dann nochmal Tagebücher einreichen und Schreiben des Krankenhauses). Das alles war recht nervig, jedoch führte es zum Ziel. Ich hab mich sehr geärgert, dass man dies Eltern alles so kompliziert machen muss. Bleib an der Sache dran und vielleicht klappt es ja auch mit dem Einlegen des Widerspruches.
LG Angela
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rosa14
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15 Nov. 2015 22:16 #98596 von rosa14
Hallo,
wir klagen jetzt. Wir wohnen in Niedersachsen und unser Antrag au "50H" wurde 3x abgelehnt mit der Begründung die Stoffwechsellage wäre optimal und es somit keine Begründung für einen Antrag gäbe. Trotz ärztlichem Gutachten. Da kann man echt Kakao schreien, man kümmert sich und misst viel und untestützt sein Kind und macht und tut, hat ein gutes Ergebnis und dann sowas. Ich frage mich ob ich die Tagebücher hätte frisieren sollen....
Schlimm. Wirklich schlimm. Kann man sich da auch noch mit rum ärgern. Obwohl das zwar unser Anwalt macht aber im Kopf ist das ja auch drin...! Und Maximilian muss dann auch noch zur Begutachtung zu einem zweitem Arzt, find ich für das Kind auch ungünstig, ich meine man wird ja irgendwann unglaubwürdig wenn man ihm mitgeben will das Diabetes das Leben nicht so stark beeinträchtigt und eigentlich alles schick ist wenn man sich kümmert! Und dann muss man zu noch einem Arzt.
Ist das eigentlich Ländersache?
LG
Svenja
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Cheffchen
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15 Nov. 2015 22:59 - 16 Nov. 2015 00:31 #98600 von Cheffchen
Hallo,

rosa14 schrieb: Ist das eigentlich Ländersache?

Wie der Link oben zeigt, ist das ein Bundesversorgungsgesetzes, also egal in welches Bundesland, da selbst wenn es Landesgesetzte gibt, Bund steht immer drüber.

versteh das nicht, das steht doch ganz klar im Gesetz, selbst mit hba1c von 5 und nie zu tief oder zu hoch stehen mindest 50% zu mehr geht immer aber weniger nimmer.

Die Flachzangen, man hat ja sonst den ganzen Tag nichts zu tun, da denkt der Gesetzgeber mal mit und dann solche typen.

Cheffchen

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Letzte Änderung: 16 Nov. 2015 00:31 von Cheffchen.

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baloo
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17 Nov. 2015 16:21 #98638 von baloo
Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten,
werde jetzt Widerspruch einlegen. Habe heute Mittag mit unserer Diabetologin gesprochen. Sie versteht das auch gar nicht.
Mal sehen, was dann passiert.
Schon traurig alles. Als wenn man nicht schon genug mit der ganzen Situation zu kämpfen hätte...

Viele Grüße
Bianka

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tonja
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17 Nov. 2015 19:36 #98642 von tonja
Ich denke, das ist System. Wir haben die 50 erst im Klageverfahrenbekommen, allerdings ohne Urteil, das Versirgungsamt hat anerkannt.
Ich habe das Gesetz jetzt nicht vor mir, aber wenn ich mich richtig erinnere brauchst du 2 Punkte. Eine bestimmte Anzahl von Messungen und Insulinabgaven in Abhängigkeit von BZ und KE. Basal zählt also nicht.
Das hatte ich zuerst nicht ausführlich genug dargestellt weil ich dachte (damals noch ICT) 3 Mahlzeiten und 2 Basalspritzen sind ausreichend. Wir hatten natürlich mehr mit Korrektur und Vesper.
Außerdem musst du die Beeinträchtigung darlegen. Darauf zielt wohl das Argument mit der guten Einstellung ab. Ich habe Romane geschrieben, was das alles für mein Kind bedeutet. Nur kontrolliert essen. Keine Übernachtungen bei Freunden damals. Ständige Pberwachung, Störung des Nachtschlafes und und und...
Lass ruhig alles raus.
Legt Widerspruch ein und klagt notfalls. Beim Sozialfericht muss man keine Gerichtskosten vorschießen und braucht keinen Anwalt. Viel Glück .

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