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Widerspruch gegen Feststellungsbescheid: wie?

Pinguin117
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30 Sep. 2014 17:12 #93833 von Pinguin117
Widerspruch gegen Feststellungsbescheid: wie? wurde erstellt von Pinguin117
Hallo!

Bestimmt steht irgendwo schon was dazu... aber ich bin zu dusselig, das zu finden...
Wir haben relativ schnell den Feststellungsbescheid für unseren Sohn Janno bekommen. Leideraber nur mit 40GdB... Hat jemand Tipps für den Widerspruch? Ab 50 bringt der ja erst wirklich was:(.

Schönen Feierabend und danke!!!

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Astrid
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30 Sep. 2014 18:34 #93834 von Astrid
Hallo, wenn du bei 40 das H hast bringt es immerhin viele Steuervorteile! LG Astrid
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tonja
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30 Sep. 2014 18:39 #93835 von tonja
Hallo,

für einen GdB von 50 müsst Ihr nachweisen, dass

mindestens 4 x am Tag Insulin injeziert wird und die Dosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss,

und dass

euer Sohn durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt ist.

Die Versorgungsämter geben gern bloß 40 % im ersten Anlauf. :evil: Bei uns hat es erst nach Klage geklappt. Die wurde aber anerkannt, es gab kein Urteil.

Das mit den 4 Insulininjektionen kriegst du sicherlich locker hin.
Zur Beeinträchtigung muss man halt was schreiben. Ich habe mir damals einen regelrechten "Aufsatz" zu den Einschränkungen meines Kindes abgequält.
Muss ständig gemessen und überwacht werden, wird nachts geweckt zum piksen, kann nicht essen, wann es will, kann nicht einfach unbeaufsichtigt zu Freunden, zu Kindergeburtstagen usw. usw.

Wenn Ihr den GdB 50 wollt, gebt nicht auf und klagt notfalls. Man braucht beim Sozialgericht auch keinen Anwalt.
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Pinguin117
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30 Sep. 2014 19:49 #93836 von Pinguin117
Huhu!!!

Danke für die schnellen Antworten:D. Also kann man das formlos machen, ohne Anwalt... Das ist schon mal gut... Wir hatten die Blutzuckertagebücher mit eingereicht... Da war sogar der letzte KH- Aufenthalt wegen Magen- Darm mit drin... Außerdem messen wir im Prinzip immer alle zwei Stunden... Werde also auch mal einen Aufsatz verfassen :woohoo:

Finde irgendwie, man ist ja auch als Eltern eingeschränkt... Gehe gerade echt auf dem Zahnfleisch... Nachts dauernd hoch und dann ab fünf spätestens sechs ein waches Kleinkind ist ja ein Traum:D. Naja. Hoffe, dass wir jetzt erstmal wieder mit MAgen- Darm und ERkältung durch sind...

Danke!!!!!!!

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Pinguin117
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30 Sep. 2014 19:51 #93837 von Pinguin117
Noch eine blöde Frage: Bekommt man nicht eigentlihc auch einen richitgen Ausweis? Wir haben nur den Feststellungsbescheid bekommen...

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Tigerflocke
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30 Sep. 2014 19:59 - 30 Sep. 2014 20:01 #93838 von Tigerflocke
Hallöchen,
einen Ausweis gibt es erst ab 50%.

Noch wichtiger als die 50% finde ich das H.
Denn das bringt deutlich was beim Lohnsteuerjahresausgleich.
Ausserdem kannst du damit die Steuern für das Auto sparen das zur Haushaltsführung des Behinderten genutzt wird.
Da müssen allerdings einige Auflagen erfüllt werden.
Fahrten zum Arbeitsplatz sind für ein solches Auto dann nicht zulässig.
Da könnt ihr euch beim Zollamt erkundigen.
Die regeln ja nun die KFZ-Steuern.

Die anderen Ermäßigungen mit dem Schwebi gibt's meist erst ab 70%. Oder mit Merkzeichen. In Hamburg im Tierpark bekommt die Begleitperson z.B. auf das H freien Eintritt. Der Behinderte zahlt den normalen Eintritt.
Bei Jugendlichen ist die Freifahrtsmarke im ÖPV sehr schön. Aber die lohnt erst, wenn sie älter sind.

Grüßchen
Tigerflocke

Ich bin nicht gestört!!!
Ich bin Verhaltensoriginell.
;o)
Letzte Änderung: 30 Sep. 2014 20:01 von Tigerflocke.
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