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Verwaltungsamt erkennt Hilflosigkeit nicht an

Claudia Spuckischnullipups
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19 Sep. 2014 15:58 #93722 von Claudia Spuckischnullipups
Claudia Spuckischnullipups antwortete auf Re:Verwaltungsamt erkennt Hilflosigkeit nicht an
6. Merkzeichen H bis zum 16./18. Lebensjahrzum Inhaltsverzeichnis

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, bei fortbestehender unausgeglichener Stoffwechsellage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit anzunehmen und deshalb das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis einzutragen. Hintergrund ist die erforderliche ständige Überwachung wegen der Gefahr hypoglykämischer Schocks, der strengen Einhaltung der Diät und der Dosierung des Insulins sowie im Hinblick auf die notwendigen körperlichen Betätigungen.

...genau darum geht es uns.

Wir hatten doch schon das "H" nur auf die 40%habe ich Widerspruch eingelegt.
Dann bekamen wir die 50% und das "H" war weg...??
Erst JA dann NEIN ?!?!
Wir brauchen den SBH um für meinen Sohn einen Integrationsplatz zu beantragen...
Der Diabetes wird in unserer Gegend nicht als Krankheit angesehen.
Es geht uns nicht um Steuervorteile etc und und...sondern nur das er vernünftig untergebracht ist

Ich bin sogar dankbar dafür,das die "Hilflosigkeit irgendwann mal aufhört und er ein eigenständiges Leben führen kann.

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Claudia Spuckischnullipups
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17 Okt. 2014 09:47 #94059 von Claudia Spuckischnullipups
Claudia Spuckischnullipups antwortete auf Re:Verwaltungsamt erkennt Hilflosigkeit nicht an
Hallo :)

wir haben es geschafft.50% und H.Dank Anwalt....
Die Kosten übernimmt das Verwaltungsamt ;)

Jetzt geht es zur Kita den Integrationsplatz anmelden.
Mir ist trotzdem irgenwie schlecht

LG

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dan98
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17 Okt. 2014 13:50 #94061 von dan98
Hallo,
Daniel hatte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 50% und Merkzeichen H. Danach wurde das H aberkannt. Uns wurde gesagt, dass damit auch die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr wegfallen. Ist das so richtig? Freifahrten nur mit H? Die 50%. die er immer noch hat, gelten dafür nicht?
LG Rita

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monday
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26 Okt. 2014 15:36 - 26 Okt. 2014 15:40 #94210 von monday
Zur KFZ Befreiung:

Tigerflocke schrieb:

Fahrten zur Arbeit sollten aber mit diesem Fahrzeug nicht gemacht werden.


Wenn man mit dem Auto zur Arbeit fährt, um im Notfall/ Bedarfsfall schnell bei dem Kind in der Schule oder im Kindergarten sein zu können, darf man auch das.

JA, mit 50% und ohne H gilt die Beförderungsbefreiung nicht.

Normalerweise fällt das Merkzeichen H mit 16 weg. Wennn ihr es bis 18 habt seid froh. Allerdings fand ich es ganz gut, dass sie ab 16 selber für ihren Diabetes verantwortlich war. Mit 18 kommt wirklich genug anderes auf die Kinder zu. So hatte sie 2 Jahre Zeit zum üben...
Gruß Vera
Letzte Änderung: 26 Okt. 2014 15:40 von monday.
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