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Verwaltungsamt erkennt Hilflosigkeit nicht an

Claudia Spuckischnullipups
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09 Sep. 2014 18:13 #93576 von Claudia Spuckischnullipups
Verwaltungsamt erkennt Hilflosigkeit nicht an wurde erstellt von Claudia Spuckischnullipups
Hallo,

seit ca 19 Monaten kämpfen wir um den SBH 50% und H.
Der erste Bescheid kam mit 40% und H.
Darauf legten wir Widerspruch ein.
Dann kam der SBH mit 50&.Ohne H... :(
Jetzt waren wir mit unseren Argumenten am Ende und schalteten einen Anwalt ein.
Der Anwalt suchte einen Gerichtsbeschluß raus,wo es mindesten 2 Stunden Tätigkeitsaufwand nötig ist um das "H" zu bekommen.
:huh:
Er möchte das ich ihm Zeit und Aufwand,alles was mit dem Diabetes zu tun hat, aufliste. :ohmy:
Irgendwie komme ich damit überhaupt nicht voran....ich meine das ich ständig mit dem Diabetes zu Gange bin.
Mein Sohn ist jetzt 2 Jahre.Da liegt die Hilflosigkeit auf der Hand?!
Hat Jemand bereits Erfahrung mit so einer Auflistung?

Vielen Dank und LG

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Juli
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09 Sep. 2014 21:00 #93578 von Juli
Das verstehe ich jetzt nicht. Ihr habt doch einen Bescheid mit 40 % UND dem "H" ... warum sollst du das jetzt nochmal auflisten.
Ich denke, du musst die erschwerte Lebensführung für die 10 % mehr SBH nachweisen. Warum kämpft ihr denn so wehement um diese 10 %? Mit dem "H" könnt ihr alle Steuervorteile geltend machen. Der SBH-Ausweis an sich bringt euch dann höchstens nochmal freien Eintritt in manchen Schwimmbädern, Freizeitparks o. ä. Aber das ist heute auch nicht mehr generell und überall so pauschal geregelt ...

Wir hatten immer 40 % und H und damit war ich vollauf zufrieden.
Jetzt ist meine Tochter 16 und das Versorgungsamt hat mich angeschrieben, weil sie den Sachverhalt neu überprüfen wollen ... ich weiß gar nicht wie ich mich verhalten soll, denn meine Tochter möchte NICHT schwerbehindert sein! :(

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Mssn69
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18 Sep. 2014 18:37 #93693 von Mssn69
50% bringt zusätzlich die unengeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ( siehe auch www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf )

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Astrid
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18 Sep. 2014 21:27 #93697 von Astrid
Warum sollte denn ein Diabetiker unentgeltlich befördert werden?

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Tigerflocke
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18 Sep. 2014 21:33 - 18 Sep. 2014 21:35 #93698 von Tigerflocke

Mssn69 schrieb: 50% bringt zusätzlich die unengeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ( siehe auch www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf )


Hallo zusammen,
die unentgeltliche Beförderung im ÖVP nützt dir aber bei so einem kleinen Kind noch nichts. Das wird meines Erachtens erst interessant wenn sie alleine Bus und Bahn nutzen können.
Ich würde mich da wohl auch erstmal mit dem H zufrieden geben.
Das bringt ja einen ganzen Batzen an steuerlichen Vorteilen.

Mein Candygirl ist inzwischen 17 und damit ist uns das H letzes Jahr aberkannt worden. Sie hat ihren Freifahrschein viel genutzt.
Mal eben mit den Freundinnen in die Stadt zum shoppen, oder auch nur mal so den Nachmittag in der Stadt verbummeln...

Meines Wissens ist es aber so, das ein Diabetiker der mind. 4 Insulininjektionen täglich braucht, die 50% bekommen sollte. Das H bekommen die Kids bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.

Grüßchen
Tigerflocke

*Nachtrag* Achja was mir gerade noch Einfällt. Mit dem H kann man die KFZ-Steuern für das Auto sparen, das zur Haushaltsführung des Behinderten dienst.
Fahrten zur Arbeit sollten aber mit diesem Fahrzeug nicht gemacht werden.

Ich bin nicht gestört!!!
Ich bin Verhaltensoriginell.
;o)
Letzte Änderung: 18 Sep. 2014 21:35 von Tigerflocke. Begründung: Nachtrag

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Raphael
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19 Sep. 2014 08:25 #93699 von Raphael
Hallo zusammen,
meine Tochter hat 40 % mit Merkzeichen H. Wir werden jedes Jahr angeschrieben, ob wir die unentgeltliche Beförderung im ÖPV wahrnehmen möchten (50 % sind dafür nicht erforderlich). Den entsprechenden Abschnitt schicken wir zurück und erhalten dann eine Wertmarke als Beiblatt zum Ausweis. Wir mussten das auch nie von uns aus beantragen, sondern sind von der Behörde angeschrieben worden.
Bei unserem letzten Zoobesuch gab es auch keinen freien Eintritt mit Merkzeichen "H". Dieser wird nur mit Merkzeichen "B" gewährt (zumindest in Münster).
Steuerlich können wir alle Vorteile ausschöpfen (na ja Vorteile, es ist ja laut Gesetz ein Nachteilsausgleich).
Die nächste Prüfung ist übrigens erst im Jahr 2024, wenn Hannah 16 wird. Bis dahin können wir den Ausweis alle 5 Jahre einfach ohne Prüfung verlängern lassen.

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Tigerflocke
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19 Sep. 2014 08:45 #93700 von Tigerflocke

Raphael schrieb: meine Tochter hat 40 % mit Merkzeichen H. Wir werden jedes Jahr angeschrieben, ob wir die unentgeltliche Beförderung im ÖPV wahrnehmen möchten (50 % sind dafür nicht erforderlich). Den entsprechenden Abschnitt schicken wir zurück und erhalten dann eine Wertmarke als Beiblatt zum Ausweis.


Aber einen Ausweis bekommt man doch er ab 50% ausgeschrieben, soweit ich weiß.
Davor gibt's nur nen Brief der aber nix wirklich zählt um sich damit als Schwebi auszuweisen.
Oder liege ich da falsch?

Ihr habt mit 40% einen Ausweis bekommen?

Grüßchen
Tigerflocke

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marielaurin
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19 Sep. 2014 09:52 #93703 von marielaurin

Astrid schrieb: Warum sollte denn ein Diabetiker unentgeltlich befördert werden?


Unendgeltlich befördert wird man mit als Schwerbehinderter dem Merkzeichen G, Bl, Gl und H. Ob ein H wegen des Diabetes oder wegen was anderem festgestellt wurde, ist egal, das H zählt.

Nun gilt man ja erst als schwerbehindert wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde. Und bekommt auch erst ab 50 einen Ausweis. Eigentlich. Wenn Raphael für seine Tochter mit GdB 40 einen hat, hat vielleicht ein Mitarbeiter beim Versorgungsamt geschlafen - und die Familie könnte nun neben den Steuervorteilen für das Merkzeichen H auch die Vorteile der unentgeltlichen Beförderung in Anspruch nehmen. Die Wertmarke gilt ja nur in Verbindung mit dem Ausweis, sonst ist sie wertlos/ungültig.

Was diese KFZ-Steuern angeht: Ich hab 2011 nachgefragt, da wurde mir gesagt, dass man das nicht einfach so machen kann, sondern dass man ein exaktes Fahrtenbuch mit Grund der Fahrt angeben muss, was auch eingereicht werden muss. Mit diesem Auto dürfen ja nur Fahrten unternommen werden, wenn der Schwerbehinderte dabei ist oder wenn es um dessen Versorgung geht. Du darfst also nicht mal eben zur Freundin fahren oder in den Baumarkt.
Aber vielleicht ist das auch wieder abhängig von den ortsansässigen Ämtern, die einen sind halt strenger, die anderen geben einen Ausweis bei GdB 40 raus ...

Um den GdB von 50 zu bekommen müssen auch hier alle Tagebücher eingereicht werden, um den Aufwand und die Abweichung zu einem gesunden Menschen gleichen Alters feststellen zu können. Sina war damals 10 Jahre alt und da war es keine Frage, dass sie in Zeiten, in denen sie auf sich alleine gestellt ist, in der Schule zum Beispiel, eine Beeinträchtigung durch den selbstverantwortlichen Therapieaufwand gegenüber gesunden Kindern hat. Den GdB von 50 haben wir problemlos bekommen. Ich zitiere mal für den GdB von 50:

Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.
Der GdB beträgt 50


Das ändert sich dann vielleicht nach dem 16. Lebensjahr, wenn man nicht mehr wirklich nachweisen kann, dass die Lebensführung gravierend beeinträchtigt ist.

Hier kann ich mir eigentlich auch die Meinung gegen das H bei ganz kleinen Kindern vorstellen, wenn wir wissen, wofür das H eigentlich steht:

Das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis signalisiert "hilflos", d.h.: Die Person benötigt dauernd und in erheblichem Maße fremde Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wie z.B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft.


So junge Kinder sind komplett hilflos, auch wenn sie gesund sind. Sie brauchen Hilfe von Erwachsenen bei allem, ob mit oder ohne Diabetes. Darum geht es eigentlich, die Abweichung zum "Gesundzustand" scheint beim H ausschlaggebend zu sein, so wurde uns das damals im Versorgungsamt erklärt.

Aber: Bei Diabetes gibt es ein H bis zum 16./18. Lebensjahr: www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...nderung-163.html#ue6


Das H nützt in der Regel bei Eintritten nichts, solange die Kinder noch nicht 14 sind und Erwachsenenpreise zahlen müssten. Bei uns gehts so langsam los, dass wir ein paar Euro sparen, weil Sina durch den Ausweis einen Behinderenpreis zahlt, vorher war sie auch mit Ausweis als Kind meist günstiger. Freie Eintritte sind mir bisher nirgendwo begegnet ... es sei denn, der GdB beträgt 100 ...

Auch die Beförderung im Nahverkehr nützt erst was, wenn das Kind eh zahlen müsste, also ab 6.
Wir "sparen" dadurch im Jahr allein für den Schulweg nochmal 380 Euro.

Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid

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Raphael
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19 Sep. 2014 12:28 #93718 von Raphael
Hallo,
ich muss meine Aussage korrigieren. Astrid hat recht. Wir haben 2010 in der Tat den Ausweis mit GdB 50 und Merkzeichen "H" für Hannah erhalten. Ich hatte vor Jahren nach einem Unfall selber einen Antrag für mich gestellt, welcher auf GdB 40 festgesetzt wurde. Das habe ich jetzt wohl durcheinander geworfen. Dickes Sorry!
Der Ausweis mit GdB 50 und Merkzeichen "H" wurde aber direkt ausgestellt. Die nächste Überprüfung ist (habe gerade noch mal nachgesehen) für Januar 2024 vorgesehen, weil die Behörde Hilflosigkeit bei Kindern mit Diabetes annimmt. Das wäre übrigens ihr 18. Geburtstag!
Ist das Bundeseinheitlich geregelt?

Viele Grüße

Raphael

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Tigerflocke
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19 Sep. 2014 13:41 - 19 Sep. 2014 16:49 #93720 von Tigerflocke
Also bei uns war das so, das wir das Familienauto auf Lara zugelassen haben, und dann (damals noch beim Finanzamt) die Steuerbefreiung mit der Vorlage des Schwebi beantragt haben. Das Auto war dann sofort steuerfrei gestellt.
Mit 16 wurde ihr das H ab-erkannt und ich habe dann eine Mail ans Zollamt geschrieben, und gemeldet das nun keine Berechtigung mehr auf die Steuerfreiheit besteht und seit dem zahlen wir wieder Steuern für das Auto.
Fahrtenbuch mussten wir nie schreiben.

Das war dass Auto das ich hier stehen hatte. Der Göga ist damals mit dem Motorrad zur Arbeit gefahren, und ich kann zu Fuss zur Arbeit.
Klar sind eigentlich nur Fahrten die der Haushaltsführung des Behinderten dienen erlaubt. Aber wenn ich im Baumarkt die Tapeten für das Zimmer des Berechtigten kaufen will, ist die Fahrt gerechtfertigt. Bei diesen Fahrten muss der Behinderte nicht selber im Auto sitzen. Sonst könntest du ja nie damit zum Einkaufen, fahren oder die Kids zu Freunden, in die Schule o.ä. bringen. Denn dann wäre die Rückfahrt ja nicht abgesichert.
Und wenn uns ein Unfall passiert wäre, wäre ich eben auf dem Weg gewesen sie irgendwo abzuholen, oder hätte sie gerade weg gebracht. ;-)

Ich bin nicht gestört!!!
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Letzte Änderung: 19 Sep. 2014 16:49 von Tigerflocke.

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