Pflegegeld bei Diabetes und Zöliakie
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August26 schrieb: Hallo,
bei uns war die Pflegeberaterin und hat folgendes gemeint.
Es wird immer der Pflegeaufwand berechned der im Vergleich zum Gleichaltrigen zusätzlich nötig ist.
Unser Sohn ist ein Baby und Babys sind laut MDK eh pflegeaufwändig, da müsste man die Pflege übernehmen und das Essen vorbereiten und überwachen.
Wenn er älter wird ginge der Antrag eher durch ,weil er dann mit einem gesunden Gleichaltrigen verglichen wird.
Hallo,
das kann ich so bestätigen aus den Erzählungen von Freunden mit einem Kind mit Down-Syndrom und vielen weiteren dadurch entstandenen Einschränkungen, Herzoperationen, Baby benötigte den ganzen Tag Sauerstoff. Der erste Antrag im Alter von 1,5 Jahren ist komplett abgelehnt worden, weil Eltern - auch für ein gesundes Kind - viel Pflegeaufwand haben. (ob es in diesem speziellen Fall vergleichbar war, glaube ich eher nicht).
Erst als sie später noch einmal den Antrag gestellt haben, ging er durch, da der Aufwand im Vergleich zu gesunden Kinder immer größer geworden ist, weil das Kind eben doch mehr Unterstützung brauchte.
Viel Glück und bitte berichte doch hier von Euren Erfahrungen.
Gruß
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finde ich echt komisch, dass das mit dem Pflegegeld in Deutschland so eine schwierige Sache ist; wird wahrscheinlich niemanden weiterhelfen, aber ich verstehe trotzdem nicht, dass diese Sache bei uns in Österreich völlig problemlos läuft - bei uns wird, so wie ich das verstanden haben, allen Eltern mit kleinen (jungen) Diabeteskindern Pflegestufe 1 bewilligt - und das wirklich ohne viel Aufwand: 1 Antrag, 1 Einladung zu einem Arztgespräch und dann schon rückwirkende Zahlung ab dem Monat der Manifestation. Als Pflegaufwand werden bei uns folgende Tätigkeiten miteinberechnet: Arztbesuche, alle Messungen des Blutzuckers, Kathederwechsel (bei Pumpe), zusätzlicher Pflegaufwand für die beanspruchten Körperstellen durch Nadeln und stechen, notwendige Zeit, die aufgewendet wird, um die Behandlung ständig optimal anzupassen, Berechnung und Auswahl des Essens, ... mehr fällt mir jetzt nicht mehr ein, ist ja schon etwas länger her, ... schade, dass da für ein und dasselbe mit zweierlei Maß gemessen wird, es ist bei uns zwar nicht viel, aber 97 € ist besser als nix und das sind umgerechnet immerhin 1,5 Libresensoren für uns pro Monat!
Vielleicht ändert sich bei Euch ja auch da mal was, drücke die Daumen
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bei uns, wir sind aus NÖ wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung: Pflegeaufwand pro Monat 12 Stunden. Und nur mit Einspruch, einem Hausbesuch bei dem der Sachverständiger eine Überprüfung machte und schlussendlich beim Gerichtstermin wurde die Pflegestufe dann doch bewilligt.
LG
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Falls ein laufendes Verfahren bereits besteht, würde ich es auf jeden Fall am laufen erhalten. Denn ab dem 1.1.2017 gelten Pflegehrade.
Ich würde aber immer dazu raten , sich ausführlich mit dem Thema aus einander zu setzten. Teilweise kann ich aus meiner Erfahrung berichten , das Anträge teilweise , ""lieblos "" gestellt werden .
schaut mal hier .
Geht zwar nicht um Diabetes , aber es zeigt euch, was man doch alles noch an Zeit dazu gewinnen kann .
www.behinderte-kinder.de/pflege/Pflegege...l_vom_6.Mai_2009.pdf
Schenken tut euch niemand was , es ist eine Menge an Fleißarbeit.
Aber es klappt,
das kann ich nur sagen.
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lg, sabine
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In Deutschland kann man durch den GdB einiges an Steuern sparen, das sehe ich hier als eine Art Pflegegeld bzw. Erstattung für den Mehraufwand, den man hat durch höhere Benzinkosten, die gegenüber gleichaltrigen, aber stoffwechselgesunden Kindern anfallen durch Arzt- , Klinik- und Apothekenbesuche (900 Euro/Jahr steuerfrei). Darüber hinaus gibt es die Pauschale für die 50% Schwerbehinderung, die liegt bei 3700 Euro steuerfrei jährlich.
Und wir haben 6 Jahre lang eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr bekommen, dadurch hatten wir ungefähr 2000 Euro in den 6 Jahren mehr als mit Fahrkarte.
Zusätzlich zu den jährlichen 360 Euro Fahrkartenersparnis hatten wir ungefähr pro Jahr 1600 Euro Steuerrückzahlungen. Macht unterm Strich ein "Pflegegeld" von 160 Euro monatlich. Das find ich schon beachtlich ... auch wenn es runtergerechnet auf den Tag dann nur 5 Euro sind. Aber immerhin.
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
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nein viel ist es wirklich nicht. Es war mir aber sehr wichtig, dass das Sozialgericht diesen Aufwand anerkannt hat. Wer weiß, vielleicht haben es spätere Antragssteller mit Typ 1 Kinder mal einfacher.
LG
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Unsere "Rund um die Uhr Pflege " wird in kleinster Weise gewürdigt. Es ist ziemlich entmutigend. Wir geben jetzt auf.
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Jetzt auf den letzten Metern würde ich nicht aufgeben. Ihr werdet doch durch einen Anwalt vertreten und beraten ??
Ab dem 1.1.2017 gibt es keine Pflegestufe mehr sondern Pflegerade. Was es dann für uns viel leichter macht eine entsprechend hohe Einstufung zu bekommen. Viele Pflegekassen wenden dieses System bereits jetzt und zum 1. Dezember schon an. Für euren Fall heißt das konkret: spätestens zum 1.1.2017 müssen Sie euren Fall unter diesen Gesichtspunkten bearbeiten. Wie euer Anwalt euch bestimmt gesagt hat, habt ihr bei einem positiven Entscheid Anspruch auf Auszahlung rück wirkend ab Antragstellung . Also, schiebt euren Anwalt an es sind nur noch vier Wochen. Jetzt nicht aufgeben. Ich hatte in einigen Posts vorher auch noch eine pflegefiebel gelingt. Was ich euch noch sagen kann: es gibt auch welche. :silly: die haben Pflegestufe zwei ohne zusätzliche Erkrankungen!!!
Grüße Susanne
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