Verlängerung der Behinderung mit 16 ja oder nein?
Rudi M
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30 Sep. 2013 20:11 #85862
von Rudi M
Rudi M antwortete auf Verlängerung der Behinderung mit 16 ja oder nein?
Hallo Vera,
danke für den Hinweis, werde mir das mal anschauen.
Wir haben jetzt dem Versorgungsamt geschrieben das wir auf die bisherige Feststellung verzichten. Mal sehen was die darauf antworten.
Grüße
Rudi
danke für den Hinweis, werde mir das mal anschauen.
Wir haben jetzt dem Versorgungsamt geschrieben das wir auf die bisherige Feststellung verzichten. Mal sehen was die darauf antworten.
Grüße
Rudi
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27 Dez. 2021 12:21 #117236
von Eddi2021
Eddi2021 antwortete auf Verlängerung der Behinderung mit 16 ja oder nein?
Hallo Rudi und alle anderen,
wir schlagen uns auch mit der Frage herum, ob eine formlose Rückgabe des GDB möglich ist?
Hat jemand Erfahrung?
Sagt das Amt, ok ab dem heutigen Tag setzen wir den GDB auf 0?
Forscht es dann bei Ärzten nach?
Würde mich sehr über Erfahrungswerte freuen!
VG Eddi
wir schlagen uns auch mit der Frage herum, ob eine formlose Rückgabe des GDB möglich ist?
Hat jemand Erfahrung?
Sagt das Amt, ok ab dem heutigen Tag setzen wir den GDB auf 0?
Forscht es dann bei Ärzten nach?
Würde mich sehr über Erfahrungswerte freuen!
VG Eddi
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Cheffchen
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27 Dez. 2021 15:47 #117237
von Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
Cheffchen antwortete auf Verlängerung der Behinderung mit 16 ja oder nein?
Hallo @Eddi2021,
man kann den GdB oder den Schwerbehindertenausweis nicht zurück geben, bzw, hat dies keine auswiekung.
Auf 0 setzen geht ja auch nicht, so lang Diabetes nicht geheilt ist, minimum ist 20, aber komplett löschen ist unmöglich.
Cheffchen
man kann den GdB oder den Schwerbehindertenausweis nicht zurück geben, bzw, hat dies keine auswiekung.
Auf 0 setzen geht ja auch nicht, so lang Diabetes nicht geheilt ist, minimum ist 20, aber komplett löschen ist unmöglich.
Cheffchen
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sonne72
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28 Dez. 2021 10:33 #117246
von sonne72
sonne72 antwortete auf Verlängerung der Behinderung mit 16 ja oder nein?
Wenn der Ausweis befristet war, kann man ihn auslafen lassen, man muss keinen weiteren Antrag stellen.
Ansonsten ist die (Schwer-)behinderung festgestellt, ist sie festgestellt.
Man kann da keinen Ausweis "zurückgeben", die Grunderkrankung besteht ja auch noch.
Führerschein sollte mittlerweile problemlos sein, Ausnahme natürlich, schlecht eingestellt mit massiven Unterzuckerungen die nicht vom Betroffenen gehandelt werden können. Das ist wie mit einem Anfallsleiden, bei dem immer wieder nicht vermeidbare Anfälle auftreten. Da sind wir in der Regel aber nicht.
Was den Beruf angeht, es gibt ein Fragerecht und eine Antwortverpflichtung da, wo die aufgrund gefahrgeneigter Tätigkeit erforderlich ist, ggf. Berufswaffenträger. Ansonsten muss man keine (Schwer-)behinderung angeben, man darf sogar lügen. Aber, achtet auf die konkrete Tätigkeit! Die Aussage des Sachbearbeiters, das eine spätere öffenlegung für "Misstöne" sorgen könnte mag ja sein, aber dann stimmt mit Arbeitgeber und Arbeitsverhältnis ohnehin was nicht. Natürlch ist ein Arbeitgeber misslaunig wenn er keine Menschen mit handycap einstellen möchte, weil er Aufwand und Kosten fürchtet, das ist dann aber ein Mensch der behinderte Menschen ohnehin diskriminiert. Und natürlich ist ein Arbeitgeber nicht fröhlich, wenn er einen vermeindlich leicht rauszuwerfenden Menschen loswerden möchte und dann ein Ausweis mit einem GdB von 50 auf dem Tisch liegt oder eine Gleichstelltung. Blöd gelaufen, aber er will einen ja ohnehin loswerden, dann treiben wir mal den Preis dafür nach oben.
Ansonsten: man trägt einen Ausweis in der Tasche oder er liegt in einer Schublade, er ist nicht auf der Stirn festgetackert.
Ansonsten ist die (Schwer-)behinderung festgestellt, ist sie festgestellt.
Man kann da keinen Ausweis "zurückgeben", die Grunderkrankung besteht ja auch noch.
Führerschein sollte mittlerweile problemlos sein, Ausnahme natürlich, schlecht eingestellt mit massiven Unterzuckerungen die nicht vom Betroffenen gehandelt werden können. Das ist wie mit einem Anfallsleiden, bei dem immer wieder nicht vermeidbare Anfälle auftreten. Da sind wir in der Regel aber nicht.
Was den Beruf angeht, es gibt ein Fragerecht und eine Antwortverpflichtung da, wo die aufgrund gefahrgeneigter Tätigkeit erforderlich ist, ggf. Berufswaffenträger. Ansonsten muss man keine (Schwer-)behinderung angeben, man darf sogar lügen. Aber, achtet auf die konkrete Tätigkeit! Die Aussage des Sachbearbeiters, das eine spätere öffenlegung für "Misstöne" sorgen könnte mag ja sein, aber dann stimmt mit Arbeitgeber und Arbeitsverhältnis ohnehin was nicht. Natürlch ist ein Arbeitgeber misslaunig wenn er keine Menschen mit handycap einstellen möchte, weil er Aufwand und Kosten fürchtet, das ist dann aber ein Mensch der behinderte Menschen ohnehin diskriminiert. Und natürlich ist ein Arbeitgeber nicht fröhlich, wenn er einen vermeindlich leicht rauszuwerfenden Menschen loswerden möchte und dann ein Ausweis mit einem GdB von 50 auf dem Tisch liegt oder eine Gleichstelltung. Blöd gelaufen, aber er will einen ja ohnehin loswerden, dann treiben wir mal den Preis dafür nach oben.
Ansonsten: man trägt einen Ausweis in der Tasche oder er liegt in einer Schublade, er ist nicht auf der Stirn festgetackert.
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28 Dez. 2021 11:52 #117247
von Eddi2021
Eddi2021 antwortete auf Verlängerung der Behinderung mit 16 ja oder nein?
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Weiß jemand, ob es bei Rudi M mit der Rückgabe geklappt hat?
Ich kann ihm irgendwie keine private Nachricht schreiben? Wie könnte ich mit ihm in Kontakt treten?
Schönen Tag
Weiß jemand, ob es bei Rudi M mit der Rückgabe geklappt hat?
Ich kann ihm irgendwie keine private Nachricht schreiben? Wie könnte ich mit ihm in Kontakt treten?
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Cheffchen
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28 Dez. 2021 12:48 #117249
von Cheffchen
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Cheffchen antwortete auf Verlängerung der Behinderung mit 16 ja oder nein?
Hallo @Eddi2021,
er bekommt ja eine Info das in seinem Beitrag, was geschrieben wurde, da @Rudi M 2013 das letzte mal hier im Forum war, ist es recht unwahrscheinlich das er reagiert bzw. Kontaktdaten noch stimmen.
Wie schon geschrieben, ist eine Rückgabe nur bei extremen Verstössen beim Antrag oder Heilung möglich, das ist dieses Verfahren, was er nicht versteht, was er am 23.Sep.2013 geschrieben hat.
Da er beides nicht nachweisen kann, würde ich mich weit aus Fenster legen und Sagen, NÖ.
Cheffchen
er bekommt ja eine Info das in seinem Beitrag, was geschrieben wurde, da @Rudi M 2013 das letzte mal hier im Forum war, ist es recht unwahrscheinlich das er reagiert bzw. Kontaktdaten noch stimmen.
Wie schon geschrieben, ist eine Rückgabe nur bei extremen Verstössen beim Antrag oder Heilung möglich, das ist dieses Verfahren, was er nicht versteht, was er am 23.Sep.2013 geschrieben hat.
Da er beides nicht nachweisen kann, würde ich mich weit aus Fenster legen und Sagen, NÖ.
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