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Verlängerung der Behinderung mit 16 ja oder nein?

Rudi M
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12 Sep. 2013 20:56 #85400 von Rudi M
Hallo,
Ich habe bisher etliche Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber wir konnten immer noch keine Entscheidung fällen. Unser Sohn ist jetzt 16 geworden und hatte bis jetzt 40% und H. Jetzt sind wir angeschrieben worden zur weiteren Feststellung. Er sagt dass er das nicht möchte. Wir waren bisher auch der Ansicht dass eine Verlängerung nur Nachteile bringt. Der Arzt meinte auch man sollte das „ruhen“ lassen, weil das im Moment eh nichts bringen würde, weil der Steuerfreibetrag wegfallen würde. Später könnte man es bei Bedarf wieder aufgreifen und wieder beantragen. Da haben wir uns bestätigt gefühlt. Der zuständige Sachbearbeiter vom Versorgungsamt mit dem ich telefoniert habe, gab mir aber die Empfehlung es doch zu beantragen, weil es später schwieriger wäre das wieder neu zu machen. Beim Führerschein hat dies angeblich keine Bedeutung. Und beim potenziellen Arbeitgeber kann dies auch vorteilhaft sein. Wir werden immer unsicherer weil jeder eine andere Meinung hat. Ich hoffe hier kann uns einer eine Hilfe geben die unsere Entscheidung erleichtert. Wenn wir uns für einen Antrag entscheiden würden, für wie lange würde diese Einstufung gelten?

Grüße
Rudi M.

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TinaSchnecke
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13 Sep. 2013 09:06 #85409 von TinaSchnecke
Du kannst die Feststellung der Behinderung nicht einfach auslaufen lassen. Da ist da. Das einzige was m.W. automatisch wegfällt mit 16 ist das Merkzeichen H.
Bei einer neuen Feststellung könnt ihr versuchen den Grad der Behinderung hoch- oder runterzusetzen, je nachdem was ihr für vorteilhafter haltet, aber ihr könnt sie nicht aufheben lassen, solange der DM besteht. Das hätte dir der Sachbearbeiter eigentlich sagen müssen...

lg
Tina

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Mama von Sophia
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13 Sep. 2013 10:54 #85411 von Mama von Sophia
Hallo Rudi,

war am WE auf einer Fortbildung. Da wurde u.a. auch darüber gesprochen.
Gerade im Job könnte es vorteilhaft sein.
Bei dem Bewerbungsgespräch muss Dein Sohn nicht angeben, dass er einen Ausweis hat. Er darf hier auch lügen, wenn er danach gefragt werden würde.
Sollte es jedoch irgendwann in dem Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, dann könnte Dein Sohn aufgrund des Ausweises nicht direkt gekündigt werden. Hier sehe ich einen grossen Vorteil.
Ebenso gibt es ja auch Unternehmen, welche bestimmte "Behindertenquoten" erfüllen wollen. Auch hier hätte er dann die Möglichkeit, darauf zurückzugreifen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen?!
Alles Gute! Caroline

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monday
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13 Sep. 2013 20:02 #85423 von monday
Hallo Rudi,
es ist so wie von Tina beschrieben, man kann den Behindertenstatus nicht wieder abgeben.
Wir dachten das damals auch und wurden vom Versorgungsamt dann erneut angeschrieben, dass der Status bliebe.
Wenn euer Sohn studieren will, ist der Behindertenstatus von Vorteil, weil auch Unis eine Quote haben.
Wenn er arbeiten will, kommt das auf den Bereich an, in dem er arbeiten will. Im Sozialen Bereich liest man das auch oft bei den Anzeigen, dass Menschen mit Behinderungen bei gleicher Qualifiakation bevorzugt behandelt werden. Die müssen dann acuh eine Quote erfüllen. Und stellen dann natürlich gerne einen Diabetiker ein. Bei großen Firmen ist es dasselbe. Manche Firmen zahlen lieber mehr Steuern, dafür dass sie keine Behinderten haben, weil sie sich die Zusätze nicht leisten können und sie so letztendlich billger davonkommen.
Menschen mit Behinderungen haben bis zu 5 Tage mehr Urlaub im Jahr, genießen besonderen Kündigungsschutz und können eher in Rente gehen.
Dann müsste man den Arbeitgeber natürlich über den Schwerbehindertenausweis unterrichten. Wenn man die Behinderung nicht angibt, hat man auch keinen Anspruch auf besondere Leistungen dafür.

Den Schwerbehindertenausweis mit Lichtbild gibt es übrigens erst ab einem Grad der Schwerbehinderung von 50%. Ab dann gelten glaube ich auch erst der besondere Kündigungsschutz etc.
Wir hatten auch 40% und das Merkzeichen H bis meine Tochter 16 Jahre alt wurde. Dann schrieb uns das Versorgungsamt auch wieder an. Da sie in der Zwischenzeit eine Insulinpumpe bekommen hatte, wurde sie auf 50 % hochgestuft und das Merkzeichen H wurde um ein halbes Jahr verlängert- das auch, weil bei uns die Bearbeitung des Antrages ewig gedauert hat.

Vorteile hat die Schwerbehinderung m.E. auch bei der KFZ Steuer. Und es bringt natürlich auch steuerliche Vergünstigungen. Nicht mehr ganz so viel, wie das Merkzeichen H, aber ein bisserl schon.

Nach dem 16. LJ wird der Schwerbehindertengrad nicht wieder neu festgesetzt, da euer Sohn mit Typ 1 Diabetes chronisch krank ist ohne Chance auf Heilung. Sollten weitere Erkrankungen hinzukommen oder Folgeerkrankungen kann man den Grad der Schwerbehinderung selber wieder neu feststellen lassen.
Viele Grüße und alles Gute für euch
Vera

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Rudi M
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13 Sep. 2013 21:03 #85428 von Rudi M
Das das Merkzeichen H wegfällt ist mir klar.
Der Sachbearbeiter meinte wenn man nach einer Schwerbehinderung gefragt wird, sollte man das sagen, weil sonst später das Vertrauensverhältnis gestört wäre wenn er es erfahren würde. Dies gelte aber nur wenn man mind.50% hat. Darunter ist man nur behindert und nicht schwerbehindert. Es sei denn er fragt nach einer Behinderung dann müßte man es wieder bejahen. Wenn man unter den 50% ist bekommt man ja keinen Ausweis und was hat dies für Vor- und Nachteile?
Unser Sohn hat auch eine Pumpe. Was mir nicht so ganz einleuchtet, ist warum Veras Tochter mit Pumpe auf 50% gestuft wurde?

Grüße

Rudi

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monday
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13 Sep. 2013 23:08 #85433 von monday
auf GdB 50 wird man eingestuft, wenn man mindestens 4 Insulininjektionen am Tag spritzt, die Insulindosis wird abhängig vom Blutzucker den Mahlzeiten und der Bewegung selbstständig angepasst, darüber wird Tagebuch geführt und wenn man in der Lebensführung durch gravierende Einschnitte erheblich beeinträchtigt ist.
Bei schwer regulierbarem Diabetes kann der GdB auch höher sein.

Nach unserer Erfahrung variiert der GdB von Amt zu Amt. Manche haben mit ICT schon GdB 50 und andere nur 30. Vieles ist halt Auslegungssache: Ab wann ist man in der Lebensführung erheblich beeinträchtigt? Was sind denn gravierende Einschnitte? Ist der Diabetes Typ 1 bei einem Kind oder Jugendlichen nicht an sich schon ein gravierender Einschnitt?

Gruß Vera

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Juli
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22 Sep. 2013 11:54 #85616 von Juli
Ich kann dir da gut nachfühlen, uns geht´s genau so, nur ist Leslie erst 15 ...

Natürlich könnte ich bei einem Bewerbungsgespräch lügen ... aber was ist das denn für eine Basis für ein Arbeitsverhältnis? Und wie fühlt sich denn der AG, wenn er mitbekommt, dass er belogen wurde? Die Variante kommt für mich mal nicht in die Tüte.

Steuerlich ist für euch der Unterschied des Freibetrages; der ist jetzt aber nicht wirklich so sehr hoch als dass er ins Gewicht fallen würde und gilt ja auch nur noch die nächsten beiden Jahren.

Beim Führerschein ist der Diabetes u. U. sehr wohl relevant, aber die fragen zwischenzeitlich direkt nach Diabetes und nicht nach SBH allgemein.

Klar, es müssen bei vielen AG´s Quoten erfüllt werden. Und trotzdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass man lieber Straße zahlt als von vornherein einen MA einzustellen, den man so gut wie nicht mehr los bekommt, wenn´s nicht funktioniert. Für mich ist das in der Arbeitswelt eher ein Nachteil.

Und bei uns kommt noch dazu: Meine Tochter will auf gar keinen Fall und unter gar keinen Umständen "schwerbehindert" sein. Das gab schon viele Tränen und genau genommen findet sie es eine Frechheit. Ich erkläre und erkläre, dass das ja nur das Wort ist ... aber sie bleibt dabei. Sie ist ganz normal und fertig. Wir finden das für ihre psychische Entwicklung extrem wichtig und haben´s deshalb auch bei den 40 % und H damals belassen ... denn es stehen uns eigentlich natürlich die 50 % zu. Mal sehen, was wir nächstes Jahr machen ... :pinch:

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Rudi M
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23 Sep. 2013 20:32 #85671 von Rudi M
Hallo,

wir haben uns nach Absprache mit unseren Sohn, der es auch nicht wollte, entschieden, daß wir es nicht verlängern. Ich habe den Sachbearbeiter eine Mail geschrieben und er meinte das er dies schriftlich brauche. Der genaue Wortlaut war:

es wird eine schriftliche Beantragung auf dem postalischen Wege benötigt.

In dieser Beantragung muss klar zu erkennen sein, dass Sie auf die bisherige Feststellung vollständig mit sofortiger Wirkung verzichten möchten.

Dann kann ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden.


Dies verwirrt mich etwas. Wir wollen doch nur nicht verlängern und nicht darauf verzichten. Und warum wird dann ein VERFAHREN eingeleitet? Wozu, wir wollen doch gar nichts? Tina schrieb ja schon man könnte den Grad nicht aufheben. Aber richtig verstehen tue ich das Ganze nicht.

Grüße

Rudi

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monday
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23 Sep. 2013 21:07 #85677 von monday
Also, es geht nicht darum den GdB zu verlängern oder nicht. Man kann ihn nicht verlängern und auch nicht abgeben. Man kann ja den Diabetes auch nicht wieder abgeben. Einmal beantragt bleibt er. Also der GdB. Kenne niemanden, der je freiwillig Diabetes beantragt hätte...
Es ist leider ein Irrglaube, dass man den GdB mit 16 wieder abgeben kann. (dem ich auch erlegen war....)

Mit dem Verfahren ist das Feststellungsverfahren gemeint, welches beim Versorgungsamt geführt wird.

Wenn er jetzt durch dieses Verfahren mit einem GdB von 50 eingestuft wird, dann gilt er als Schwerbehindert.
Wenn er bei einem GdB von 40 bleibt gilt er "nur" als behindert und hat auch nicht die Urlaubstage, den Kündigungsschutz etc...

Gruß Vera

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monday
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30 Sep. 2013 19:45 - 30 Sep. 2013 19:50 #85858 von monday
Hallo Rudi,
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Du kannst dir das hier im Forum ja auch noch mal im Expertenforum für Recht von Herrn Ebert erklären lassen, der kennt die Rechtslage genauer.

LG Vera

PS: Sorry, ich bekomme das gerade nicht verlinkt...
Letzte Änderung: 30 Sep. 2013 19:50 von monday.

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