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SBA bekommen, H dabei aber kein B

Ignatia
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03 Aug. 2012 11:28 #71506 von Ignatia
SBA bekommen, H dabei aber kein B wurde erstellt von Ignatia
Hallo
Julian hatte die ganze zeit aufgrund Diabetes einen bescheid mit 40% und von einer Hilflosigkeit wurde ausgegangen.

Hatte nun Änderungsantrag gestellt der heute, nach 5 Monaten, auch endlich ankam.

Julian wurde auf 50% hochgestuft, das H ist eingetragen aber das B wurde nicht anerkannt.

Sinngemäß, sonst schreibe ich nochmal genau ab, es wäre aufgrund seiner Erkrankung nicht davon ausgegangen dass eine ständige Begleitung erfoderlich wäre.

Man kann doch Einspruch einlegen und es ga hier auch Links. Die finde ich aber leide rnicht, kann mr bitte jemand helfen?

Sandra

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03 Aug. 2012 11:54 #71507 von
Hallo Sandra,

Ich habe sofort alles meiner Anwältin gegeben, da wir zu wenig % bekamen ( Mein Kleiner hat ja noch viel mehr Defizite außer DM) und auch damit das B mit dazu kommt. Das Versorgungsamt hat mir damals gesagt das H wäre ein kindliches H und steht gleichzeitig auch für B... naja ganz blöde bin ich ja auch nicht ;) Nun warte ich was die Anwältin erreicht, denn die haben einfach mehr Ahnung als wenn man selbst einen Widerspruch schreibt.

Übrigens stand bei uns mein Kleiner ist super eingestellt :woohoo: Komisch nur das wir Schwankungen von 1,9 mmol -30,4mmol haben und auch schon mit einem Komplett Umfaller :unsure: Das hat sie alles mit in den Widerspruch geschrieben

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Ignatia
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Diamant Schreiber
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03 Aug. 2012 15:20 #71516 von Ignatia
Ignatia antwortete auf SBA bekommen, H dabei aber kein B
So bisschen gegoogelt, Bescheide gefunden und nun wird das hier rausgehen:

Sehr geehrter Herr Stock,

gegen Ihren Bescheid vom 30.07.2012 lege ich Widerspruch ein.


Begründung:

Meinem Sohn wurden ein GdB von 50 und das Merkzeichen H zuerkannt. Das Merkzeichen B wurde ihm nicht zuerkannt.

Wie ich mittlerweile weiß, gibt es Richtlinien, nach denen die Beurteilung in Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgen soll, die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze".

Darin heißt es:

"Die Zielsetzung der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ gleicht denen der Anhaltspunkte: Sie dienen den versorgungsärztlichen Gutachtern nun als verbindliche Norm für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Bewertung der verschiedensten Auswirkungen von Gesundheitsstörungen unter besonderer Berücksichtigung einer sachgerechten Relation untereinander."

Deshalb bin ich der Meinung, dass auch entsprechend der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" beurteilt werden muss.

Zum Merkzeichen B steht in den Richtlinien:

"2. Berechtigung für eine ständige Begleitung
(Merkzeichen B)
a) Für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson ist nach dem
SGB IX die Berechtigung für eine ständige Begleitung zu beurteilen.
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung
Merkzeichen der Berechtigung für eine ständige Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen....."


Weiter heißt es:

"...b) Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G“, „Gl“ oder „H“ vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind."


Meinem Sohn erfüllt aufgrund seiner Behinderung auch die Voraussetzungen für das Merkzeichen B .
Es besteht jederzeit die Gefahr einer Hypoglykämie, (evtl. mit Bewusstlosigkeit) dann ist er unbedingt auf fremde Hilfe angewiesen. In solchen Situationen kann es zu Verwirrtheit, Desorientierung und Angst kommen. Im schlimmsten Fall (Bewusstlosigkeit) muss eine Glucagon Spritze verabreicht werden, die mein Sohn in solchen Situationen nicht alleine durchführen kann.


Deshalb beantrage ich die Zuerkennung des Merkzeichens B.

Mit freundlichen Grüßen


Weiter vorne im Schreiben steht:
Gesundheitliche Merkmale für Nachteilsausgleiche
Hilflosigkeit als Kiind/Jugendlicher liegt vor ( noch ständig notwendige, besondere Anleitung, Kontrolle und Aufsicht wegen behinderung)

Ja wollen die mich veräppeln? Ganu das ist doch der Fall und dann wird B abgelehnt???

Muss ich das verstehen?

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cociw
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03 Aug. 2012 16:26 #71518 von cociw
cociw antwortete auf SBA bekommen, H dabei aber kein B
Hallo Sandra,


bin gespannt, ob du damit "durchkommst".
Wir hatten damals auch "B" mit beantragt, aber das war nur so ein Schuss ins Blaue und wurde abgelehnt.
Nachdem Justus 60% und "H" hatte (60%, da er auch noch Asthma hat) und ich hier im Forum mitbekommen hatte, dass einige von unseren Kindern nur 40% hatten, haben wir es dabei belassen.
Für uns war es jetzt auch nicht sooo wichtig.

ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind."


Ich fürchte nur, dass das Versorgungsamt davon ausgeht, dass die Orientierungsstörung dauerhaft vorhanden sein muss, um "B" zu gewähren. Von daher: ich bin gespannt und drücke dir die Daumen.

Halt' uns mal auf dem Laufenden! LG, Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)

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Ignatia
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03 Aug. 2012 16:34 #71519 von Ignatia
Ignatia antwortete auf SBA bekommen, H dabei aber kein B
Danke dir Cordula,
weisst du ich sage mir, ich habe nix zu verlieren.
Den gesetzestext kann man so oder so auslegen.

Wenn es nun wieder abgelehnt wird dann ist es halt so. Aber dann ich wenigstens sagen ich habe es versucht.
Werde berichten!

LG Sandra

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alviseluva
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03 Aug. 2012 17:21 #71520 von alviseluva
alviseluva antwortete auf SBA bekommen, H dabei aber kein B
Mal eine ganz bescheuerte Frage. Wie genau nennt sich dieser Antrag?
Uns wurde davon erzählt, aber mein Mann möchte das nicht.
Und was sind eure Beweggründe, diesen Antrag zu stellen? Würde mich mal interessieren. Hat es Vorteile? Gibt es evtl. auch Nachteile? Und wie oft muss dieser Antrag gestellt werden? Also muss er zb. nach x Jahren "verlängert" werden?

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Wenke
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03 Aug. 2012 19:39 #71523 von Wenke
Wenke antwortete auf SBA bekommen, H dabei aber kein B

alviseluva schrieb: Mal eine ganz bescheuerte Frage. Wie genau nennt sich dieser Antrag?
Uns wurde davon erzählt, aber mein Mann möchte das nicht.
Und was sind eure Beweggründe, diesen Antrag zu stellen? Würde mich mal interessieren. Hat es Vorteile? Gibt es evtl. auch Nachteile? Und wie oft muss dieser Antrag gestellt werden? Also muss er zb. nach x Jahren "verlängert" werden?


Wie der Antrag heißt, weiß ich jetzt leider nicht mehr. :blush:

Aber ja, es hat Vorteile: man spart einiges an Steuern und das Kind kann kostenlos mit Bus und Co. fahren. Dein Kleiner fährt ja eh noch kostenlos, aber in ein paar Jahren könnte das interessant werden.

Verbilligten Eintritt bekommt man eher selten, weil es häufig nur günstigeren Eintritt für schwerbehinderte Erwachsene gibt und schwerbehinderte Kinder anscheinend in vielen Schwimmbädern, Freizeitparks, Museen und Co. "nicht vorgesehen" sind. Lars ist noch nirgendwo verbilligt reingekommen, aber in anderen Städten sind sie da zum Teil großzügiger.

Nachteile gibt es nicht wirklich. Man braucht einem potentiellen Arbeitgeber z.B. nichts von einer Schwerbehinderung zu erzählen. Und Versicherungen, die nur nach Schwerbehinderung, nicht aber nach Krankheiten fragen, sind mir (als Versicherungskauffrau) auch nicht bekannt.
Und beim Führerschein musste ich damals erklären, dass ich keinen Diabetes habe... ob nach Schwerbehinderung gefragt wurde, weiß ich nicht mehr.

Es muss freilich jeder selber entscheiden, ob er den Ausweis will. Wir hatten da nie Zweifel.

Man kann die Schwerbehinderung zwar nicht "zurückgeben", aber den Ausweis in den Schrank legen. Es bleibt zwar in den Akten, aber es wird nicht am Rathaus angeschlagen.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Ignatia
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03 Aug. 2012 19:43 #71524 von Ignatia
Ignatia antwortete auf SBA bekommen, H dabei aber kein B
Wenke eine Kleinigkeit,
das Kind kann erst ab 50% einen Antrag auf freie Öffis stellen. Mit 40% geht das noch nicht.

Wir haben Julian durch seine behinderung bereits 2x ins Phantasialand umsonst reinbekommen.

Da muss man einfach mal schauen wie genau das auf den homepages ausgeschrieben ist, und zur Not mit der Kassendame bisschen diskutieren ;)

Sandra

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Steffii
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03 Aug. 2012 19:55 #71525 von Steffii
Steffii antwortete auf SBA bekommen, H dabei aber kein B
Einspruch - die freie Fahrt in den öffentlichen (jedenfalls bei uns) gibt es nicht wegen der Prozente sondern wegen des Sonderzeichen H

LG
Steffi

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Ignatia
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03 Aug. 2012 19:57 - 03 Aug. 2012 19:58 #71526 von Ignatia
Ignatia antwortete auf SBA bekommen, H dabei aber kein B
Noch ein Einspruch.

Als Julian damals den Bescheid mit 40% bekam konnte ich keinen Antrag auf freie Beförderung stellen.
Nun bei 50% gab es direkt einen Antrag auf Wertmarke dabei!

Bei unseren 40% stand im Bescheid: Von einer Hilflosigkeit ist auszugehen, aber nicht expizit "H"

LG Sandra
Letzte Änderung: 03 Aug. 2012 19:58 von Ignatia.

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