50% und Merkzeichen H
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Eintrag oder Nichteintrag in die Lohnsteuerkarte kann jeder selbst entscheiden. Bei Eintrag muss aber dann auf jeden Fall eine Steuererklärung gemacht werden.
Ich werde mich die Tage mal an die Steuererklärung ransetzen. Mal schauen.
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hoya schrieb: Noch ein Tipp: Die Befreiung bei öffentlichen Verkehrsmitteln kann man ZUSÄTZLICH zur Kfz-Steuer-Befreiung in Anspruch nehmen.
In der Steuererklärung kann man folgendes ansetzen:
- ohne Fahrtenbuch pauschal 3000 km a 0,30 € = 900€ für Fahrten zum Arzt etc.
- zusätzlich 15000 km für weitere Fahrten (auch Urlaub) mit Kind als außergewöhnliche Belastung. Ob hier Fahrtenbuch notwendig ist, kann man in seinem Finanzamt erfragen.
- Behinderten-Pauschbetrag 3700€
- Pflege-Pauschbetrag 924€
- Aufwendungen für Hilfe im Haushalt bis 924€
Und wer in größeren Gemeinden wohnt: Manche bieten einen Familienpass an für Familien mit mind. 3 Kindern oder wenn ein Kind schwerbehindert ist. Damit kommt man als Familie kostenlos in Museen etc. rein.
Hallo Hoya,
seit heute haben wir auch die 50% und Kennzeichen H.
Allerdings sagt mein FA augenscheinlich, dass es die 3000 km nur bei mind 70% ohne Nachweis anrechnet. Zumindest lese ich das so.
Hast Du genauere Erkenntnisse?
Die 15.000 wegen Urlaub, die könnte man ja anhand von Buchungsunterlagen nachweisen, denke ich... Das wären dann "außergewöhnl. Belastungen"
Als was setzt man die 3000 an?
Pflegepauschbetrag fällt wann an?
Und Haushaltshilfe ist sicherlich nicht meine Putzfee gemeint, die ich ja eh abseztzen kann, oder?
Wäre toll, wenn Du noch Infos hast.
LG!
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schau mal hier: www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf
So wie ich das verstanden habe, kann man mit Merkzeichen H 3000km pauschal ansetzen (wie ohne H sonst nur bei mind. 70% SB) oder bis zu 15000km mit Nachweis (Fahrtenbuch) nicht nur für behinderungsbedingte Fahrten, sondern auch Privatfahrten. Mein FA akzeptiert wohl auch 15000km pauschal. Da bin ich wie gesagt gespannt, ob das wirklich so durchgeht.
Pflegepauschbetrag kann bei Merkzeichen H auch angesetzt werden (s. Link). Dort steht aber auch, dass Kosten für einen Pflegedienst oä., der privat gezahlt wurde, mit dem Behindertenpauschbetrag abgegolten sind.
Haushaltshilfe ist die Putzfee etc., deren Kosten - du hast recht - als haushaltsnahe DL abgezogen werden können. Die 924€ waren wohl früher mal?
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ganz lieben Dank.
Das Merkblatt ist genau das, was ich gesucht habe.
Grazie!!!!
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hoya schrieb: Pflegepauschbetrag kann bei Merkzeichen H auch angesetzt werden (s. Link). Dort steht aber auch, dass Kosten für einen Pflegedienst oä., der privat gezahlt wurde, mit dem Behindertenpauschbetrag abgegolten sind.
Ich habe noch ein Urteil gefunden, wonach bei Kindern entstandene Pflegekosten (zb für einen Pflegedienst am Abend oder Wochenende, den man privat gezahlt hat) zusätzlich zum Pauschbetrag geltend gemacht werden dürfen.
(BFH-Urteil v. 11.02.10, Az VI R 61/08, BStBl. 2010 II S. 621)
Für wen es relevant ist, der kann sich ja noch mal beim FA erkundigen.
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cociw schrieb: Hallo!
Guck' mal hier (Thema Auto):
www.diabetes-kids.de/forum/offene-foren/...-kfz-steuerbefreiung
Ansonsten such' mal im entsprechenden Forum, da gab es schon häufiger Diskussionen zu dem Thema.
LG, Cordula
Wollte das durchlesen kann aber nicht auf diese Seite
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Das Merkblatt berechtigt dazu , in ganz Deutschland im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos zu fahren (beispielsweise kann man in Frankfurt kostenlos U-Bahn fahren ; Regionalzüge (nicht EC,IC und ICE) kostenlos fahren ; Busse etc. ).
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