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50% und Merkzeichen H

Lena8707
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30 Jan. 2012 20:22 #64679 von Lena8707
50% und Merkzeichen H wurde erstellt von Lena8707
Hallo, wir haben vom Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis genehmigt bekommen mit 50% und Merkzeichen H, nun würde mich interessieren, was für Vorteile es uns bringt und was ich beachten muss. Laut Merkblatt bekomme ich die KFZ Vergünstigung nur auf ein angemeldetes Auto was auf sie läuft, stimmt das? Und wie hoch ist der steuerliche Freibetrag und wo muss ich den angeben (Lohnsteuerkart von meinem Mann oder bei der Einkommenssteuer?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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cociw
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31 Jan. 2012 06:53 #64689 von cociw
cociw antwortete auf Aw: 50% und Merkzeichen H
Hallo!

Guck' mal hier (Thema Auto):

www.diabetes-kids.de/forum/offene-foren/...-kfz-steuerbefreiung

Ansonsten such' mal im entsprechenden Forum, da gab es schon häufiger Diskussionen zu dem Thema.

LG, Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
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sonjanico
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01 Feb. 2012 10:24 #64766 von sonjanico
sonjanico antwortete auf Aw: 50% und Merkzeichen H
Hallo!

Wir haben damals auch gleich nach Bewilligung von 50% und "H" unser Auto auf unseren Sohn umgemeldet und eine Kfz-Steuerbefreiung (muß bei uns noch mal direkt beim Finanzamt mit Schwerbehindertenausweis beantragt werden) erreicht. Entgegen vielen Diskussionen hier im Forum ging das alles ganz einfach und ohne jegliches "Rumzicken" vom Amt. Kann natürlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Warum sollte man das nicht in Anspruch nehmen? Schließlich muß man ja auch genügend Wege für oder mit dem Kind machen.
Den Steuerfreibetrag (Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 3.700 €) kannst du dir mit deinem Mann teilen, falls beide arbeiten oder auch nur auf ein Elternteil übertragen. Dazu mußte ich auch mit dem Behindertenausweis (Lohnsteuerkarte gibts ja nicht mehr) zum Finanzamt, dort ein Formular ausfüllen und schon wars erledigt. Laut neuester Aussage muß ich das nun auch nicht mehr jedes Jahr neu beantragen, sondern sie erkennen es jetzt solange an, wie der Ausweis gültig ist.
Man kann es auch erst beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen, aber dann kriegst du dein Geld ja erst viel später, was dir ja jeden Monat zustehen würde.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Alles Gute

Sonja

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wurmelchen3
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05 Apr. 2012 20:52 #67364 von wurmelchen3
wurmelchen3 antwortete auf Aw: 50% und Merkzeichen H
Würde mich ja auch interessieren, kann aber leider den Link nicht öffnen, bin nicht berechtigt steht da.

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Moerli80
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08 Apr. 2012 09:29 - 08 Apr. 2012 09:29 #67431 von Moerli80
Moerli80 antwortete auf Aw: 50% und Merkzeichen H
@ Wurmelchen: Du musst Dich als Mitglied anmelden - dann kannst Du auch solche Beiträge einsehen. Im Moment bist Du "nur" Benutzer". Zum Anmelden gehst Du einfach in der oberen Leiste auf Gemeinschaft und fast ganz unten klickst Du dann auf den Aufnahmeantrag...
Viele Grüße
Letzte Änderung: 08 Apr. 2012 09:29 von Moerli80.

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Beiträge: 0

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31 Jan. 2013 14:30 #78067 von
antwortete auf Aw: 50% und Merkzeichen H

sonjanico schrieb: Hallo!

Wir haben damals auch gleich nach Bewilligung von 50% und "H" unser Auto auf unseren Sohn umgemeldet und eine Kfz-Steuerbefreiung (muß bei uns noch mal direkt beim Finanzamt mit Schwerbehindertenausweis beantragt werden) erreicht. Entgegen vielen Diskussionen hier im Forum ging das alles ganz einfach und ohne jegliches "Rumzicken" vom Amt. Kann natürlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Warum sollte man das nicht in Anspruch nehmen? Schließlich muß man ja auch genügend Wege für oder mit dem Kind machen.
Den Steuerfreibetrag (Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 3.700 €) kannst du dir mit deinem Mann teilen, falls beide arbeiten oder auch nur auf ein Elternteil übertragen. Dazu mußte ich auch mit dem Behindertenausweis (Lohnsteuerkarte gibts ja nicht mehr) zum Finanzamt, dort ein Formular ausfüllen und schon wars erledigt. Laut neuester Aussage muß ich das nun auch nicht mehr jedes Jahr neu beantragen, sondern sie erkennen es jetzt solange an, wie der Ausweis gültig ist.
Man kann es auch erst beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen, aber dann kriegst du dein Geld ja erst viel später, was dir ja jeden Monat zustehen würde.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Alles Gute

Sonja


Hallo Ich möchte nichts neues Aufmachen,vielleicht habt Ihre das schon durch und könnt ein bissel Licht ins Dunkel bringen. Aber bevor man ich auf einen bindene Erklärung einläst mächte ich schon gern mehr darüber wissen.

Es geht um die Pauschale die man Jährlich gelten machen kann. Mir geht es um Folgenden Punkt:

Zitat: Bei geschiedenen, dauernd getrennt lebenden oder nicht miteinander verheirateten Eltern ist jeder Elternteil verpflichtet, einer anderen Aufteilung als hälftig zuzustimmen, wenn sich der Behinderten-Pauschbetrag bei ihm nicht bzw. nicht voll steuermindernd auswirken würde. Dies gilt allerdings nur im Gegenzug mit einer bindenden Erklärung des anderen Elternteils, dass dieser den durch die Übertragung entstehenden finanziellen (steuerlichen) Nachteil ausgleicht (BGH, Urteil vom 3.4.1996, XII ZR 86/95, FamRZ 1996 S. 725). Wird eine andere als die hälftige Aufteilung gewählt, müssen beide Elternteile eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 4a Bstb. e EStG). Steht einem Elternteil kein Kindergeld und kein Freibetrag für Kinder zu, weil er seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, bekommt der andere Elternteil den vollen Behinderten-Pauschbetrag des Kindes übertragen.

Quelle: www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon...l?currentModule=home

Nun zu den Fragen: "bindenden Erklärung des anderen Elternteils"

Muss diese bindenden Erklärung Jährlich neu gemacht werden?
Kann man die bindenden Erklärung Zeitlich begrenzen?
Was genau muss in einer solchen erklärung drin stehen?
Und was genau ist eine bindenden Erklärung?
Was ist wenn die Pauschale wieder geteilt werden soll?

diie Frage bezieht sich auf den Sachverhalt Elternteile -> dauernd getrennt lebenden bzw. nicht miteinander verheirateten Eltern

Danke Für Eure Hilfe.

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hoya
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31 Jan. 2013 22:10 #78097 von hoya
hoya antwortete auf 50% und Merkzeichen H
Noch ein Tipp: Die Befreiung bei öffentlichen Verkehrsmitteln kann man ZUSÄTZLICH zur Kfz-Steuer-Befreiung in Anspruch nehmen.

In der Steuererklärung kann man folgendes ansetzen:
- ohne Fahrtenbuch pauschal 3000 km a 0,30 € = 900€ für Fahrten zum Arzt etc.
- zusätzlich 15000 km für weitere Fahrten (auch Urlaub) mit Kind als außergewöhnliche Belastung. Ob hier Fahrtenbuch notwendig ist, kann man in seinem Finanzamt erfragen.
- Behinderten-Pauschbetrag 3700€
- Pflege-Pauschbetrag 924€
- Aufwendungen für Hilfe im Haushalt bis 924€

Und wer in größeren Gemeinden wohnt: Manche bieten einen Familienpass an für Familien mit mind. 3 Kindern oder wenn ein Kind schwerbehindert ist. Damit kommt man als Familie kostenlos in Museen etc. rein.

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tonja
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31 Jan. 2013 22:21 #78099 von tonja
tonja antwortete auf Aw: 50% und Merkzeichen H
Hallo,

eine bindende Erklärung ist eine Erklärung mit der man sich rechtlich verbindlich zu etwas verpflichtet. Wenn man es dann nicht erfüllt, kann der andere es einklagen und man wird aufgrund der Verpflichtungserklärung verurteilt.

Die Erklärung könnte so aussehen:

Ich verpflichte mich hiermit xy alle finanziellen Nachteile, die xy durch die Übertragung des Pauschbetrages auf mich entstehen zu ersetzen.

Unterschrift

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Peti
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01 Feb. 2013 12:26 #78128 von Peti
Peti antwortete auf 50% und Merkzeichen H
Also wenn ich das richtig verstanden habe ist es so:

Wenn ich jetzt meine Steuererklärung mache, kann ich ohne weitere Nachweise (außer natürlich SB Ausweis mit Merkzeichen H) Folgendes absetzen:

Behindertenpauschbetrag: 3700 €
Pflegepauschale: 924 €
Fahrtkosten: 900 € - für 3000 km (wobei hier glaub ich die Monate ab Schwerbehinderung zählen, also wenn z.B. die Schwerbehinderung ab April anerkannt wurde muss ich 3 Monate abziehen...)

Für weitere Fahrten werden wahrscheinlich Nachweise gefordert.(15.000 km)
Eine Haushaltshilfe muss wohl auch nachgewiesen werden. (924 €)

Die Freibeträge beim Finanzamt vorher auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, muss ich nur machen, wenn ich monatlich schon davon profitieren möchten, ansonsten reicht die Steuererklärung... richtig??? :dry:

Ben *01.11.10, DM seit 18.03.12, Veo 554, Novorapid,Teflonkatheter

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01 Feb. 2013 14:42 #78132 von
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Danke für die vielen Infos... doch es bleibt die Frage ob man die bindende Erklärung am besten für jedes Jahr neu erstellt bzw. einen Zeitraum angibt... gearde bei nicht verheirateten/getrenntlebenden könnte es da evt. doch mal Probleme geben und wenn man seinen Teil Abtritt und das für immer wäre dies weniger schön.

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