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Aw: Pflegestufe 0 - weil es das Sozialamt so will...??

cociw
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23 Aug. 2010 12:11 #40500 von cociw
Hallo!

Da Justus im September eine Klassenfahrt unternimmt (Kennenlernfahrt in Klasse 5),haben alle gemeinsam beschlossen, dass ich als Begleitperson mitfahre (den Lehrern ist es auch sehr recht, da sie Justus ja auch erst seit kurzem kennne und die Verantwortung nicht vollständig übernehmen wollen).
Nun war ich beim Sozialamt und habe einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt, um die für mich entstehenden Kosten erstattet zu bekommen.
Der Dame war nun völlig neu, dass eine MUTTER (!) diesen Antrag stellt, da sonst solche Dienste wohl eher von Pflegefachkräften übernommen werden.
Ich weiß nicht, ob die Sachbearbeiterin da so gar keinen Plan hatte (diesen Eindruck machte sie aber / O-Ton:"...wie - in diesem Alter kann man noch Diabetes bekommen?" :blink: ), aber sie war am Überlegen, was ich wohl noch alles für Unterlagen bräuchte.
Neben allen möglichen anderem, unnützen Zeug möchte sie nun auch noch, dass wir einen Antrag bei der KK auf Pflegestufe 0 wegen fehlender Alltagskompetenzen stellen.
(Normalerweise stellen diesen Antrag Personen, die demenzkranke Angehörige zuhause pflegen.)
Ich will das aber gar nicht!
Erstens kriege ich für einen 11jährigen Diabetiker vermutlich sowieso keine Pflegestufe - warum auch - und zweitens brauche ich lediglich eine Kostenerstattung für die Klassenfahrt!

Muss ich das jetzt machen?

Zu allem Überfluss muss Justus auch noch zum Gesundheitsamt, damit der dort tätige Arzt bestätigt, dass Justus Hilfe braucht.
Wozu haben wir eigentlich einen Gdb von 60% und H (er hat auch noch Asthma, daher der hohe Prozentsatz), wenn ich wieder von Pontius zu Pilates laufen muss???

Vielleicht weiß jemand von euch Bescheid...

LG und danke! Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)

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delphyine
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23 Aug. 2010 18:43 - 23 Aug. 2010 18:51 #40514 von delphyine
Also unser Sozialamt will auch, dass wir eine Pflegekraft oder alternativ Pflegestufe beantragen. Nur: Mir nützt das gar nichts. Was habe ich denn davon, wenn der Zucker um 9 Uhr bei 390 ist, dass um 11 Uhr ein Pflegedienst kommt? Habe ich jetzt auch so geschrieben (und noch etwas ausführlicher). Ich musste jetzt eine Kopie sämtlicher Einnahmen erbringen, dazu eine Kopie des Mietvertrags, der Heizkosten, Ausweise etc. Verstehe ich auch überhaupt nicht. Wollen sie mir nur dann Eingliederungshilfe gewähren, wenn ich die richtige Religionszugehörigkeit habe?
Pflegestufe sehe ich genau wie du: Da gibt es keine Chance drauf. Ist auch richtig.
Mal sehen, was da bei uns noch kommt. Aber mach dich mal auf eine etwas längerdauernde Auseinandersetzung gefasst. Ich hab letztes Jahr irgendwann aufgegeben, weil alle zwei Tage wer anderes zuständig war. Dieses Jahr werde ich es durchziehen, damit ich vielleicht nächstes Jahr arbeiten kann. UND: dieses Jahr mache ich ALLES schriftlich. Letztes Jahr haben die hier immer angerufen und irgendwelche Nachfragen gestellt, die mich aus dem Konzept gebracht haben und dann haben sie daraufhin abgelehnt.
Fehlende Alltagskompetenz ist ja auch schwachsinn. Die Kidner können ihre Therapie noch nicht selbstständig durchführen, aber ALLTAGSkompetenz bedeutet doch sowas wie: einkaufen gehen, sich anziehen, kommunizieren. Willst du da eine Logopädin engagieren, dass sie mit ihm übt, genau zu artikulieren, dass er noch keine Dezimalzahlen multiplizieren kann?
Liebe Grüße
Nadine
Letzte Änderung: 23 Aug. 2010 18:51 von delphyine.

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Gottwalt
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23 Aug. 2010 19:21 #40515 von Gottwalt
Hallo Cordula,

natürlich hast Du auch Anspruch auf Kostenerstattung Deiner Kosten zur Teilnahme an der Klassenfahrt, wenn Du einen Antrag nach § 54 SGB 12 auf Eingliederungshilfe in ebendieser Form stellst.

Allerdings wird der Amtsarzt tatsächlich bestätigen müssen, daß der Hilfebedarf besteht, da werdet Ihr nicht drumherum kommen, denn Eingliederungshilfe nach § 54 SGB 12 ist IMMER eine Einzelfallentscheidung, und die begutachtende Instanz ist der Amtsarzt.

Also, Diabetestagebücher mitnehmen, ein geeignetes Schreiben vom Diabetologen erbitten, und dann den Termin über sich ergehen lassen. Es hilft nichts, das muß leider sein.

Zur Pflegestufe 0: Darin sehe ich keinen Sinn, denn es paßt ja auch nicht wirklich, da er ja nicht im Sinne des Gesetzes betreuungsbedürftig ist. Außerdem hättet Ihr von den 100 € ja auch nichts, bzw. sie würden ja gar nicht ausgezahlt.

Lieben Gruß

Gottwalt

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MarieR
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23 Aug. 2010 21:02 #40520 von MarieR
Hallo Cordula,
ich mache gerade die Erfahrung, dass das Sozialamt total irritiert ist, dass ich mich als Mutter so engagiere. Es scheint eher die Regel zu sein, dass Kindergarten bzw. Schule versuchen die Eingliederung zu erhalten und die Eltern diesbezüglich sehr zurückhaltend und skeptisch sind (Thema Ausgrenzung).

Telefoniert mal mit der Krankenkasse. Ich könnte mir vorstellen, dass die Sozialamt-Tante nur schwarz auf weiss lesen will, dass Justus keinen Anspruch auf Gelder aus der Pflegeversicherung erhält/ erhalten kann wegen Pflegestufe 0. Denn wenn das der Fall wäre, könnte sie die Eingliederung ablehnen und die Pflegeversicherung müsste die Kosten übernehmen.

Maja

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cociw
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24 Aug. 2010 09:19 #40543 von cociw
Hallo alle zusammen!

@ Gottwalt:
Genau diesen Antrag habe ich schriftlich unter Hinweis des SGB mit entsprechendem Paragraphen gestellt (hatte ich von dir in einem alten Thread gelesen - danke ;) ),
trotzdem sieht das Sozialamt sich als zuletzt zuständige Instanz...
Die Amtsärztin rief gestern bei mir an und war telefonisch in der Lage, alle wichtigen Dinge abzufragen, so dass uns ein Termin vor Ort erspart bleibt. Darüber habe ich mich dann auch tatsächlich gefreut!
Die Ärztin wollte unseren Antrag auf jeden Fall befürworten!

@ Maja:
Für unsere Sachbearbeiterin war es ebenfalls totales Neuland, dass dort Eltern die Eingleiderungshilfe beantragt. So was wäre ja noch nie dagewesen... - tja, irgendwann ist es immer das erste Mal!
Was mich nur total geärgert hat, ist, dass die zuständige Dame wirklich völlig willkürlich überlegte, welche Formulare / Bescheinigungen sie wohl noch gebrauchen könte. Für mich ein Zeichen, das sie eigentlich gar nicht weiß, worum es geht.
Fahre da jetzt gleich nochmal hin und werde ihr mitteilen, dass ich es als aussichtslos ansehe, die Pflegestufe zu beantragen. Mal schauen, was passiert!

So - Hacken scharf gemacht und losgefahren. Halte euch auf dem Laufenden!

LG, Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)

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Gottwalt
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24 Aug. 2010 10:02 #40548 von Gottwalt
cociw schrieb:

Hallo alle zusammen!

@ Gottwalt:
Genau diesen Antrag habe ich schriftlich unter Hinweis des SGB mit entsprechendem Paragraphen gestellt (hatte ich von dir in einem alten Thread gelesen - danke ;) ),
trotzdem sieht das Sozialamt sich als zuletzt zuständige Instanz...

Das Sozialamt ist die letzte Instanz, aber fachlich muß die Entscheidung vom Amtsarzt getroffen werden. Das Sozialamt hat keinerlei Fachkompetenz zu entscheiden, ob eine Maßnahme als Eingliederungshilfe notwendig oder sinnvoll ist.
Wenn die Amtsärztin den Antrag befürwortet, dann habt Ihr schon gewonnen. Ruf doch mal den Vorgesetzten Deiner Sachbearbeiterin an und versuche mit ihm die Angelegenheit zu klären. In vielen Fällen wissen die Sachbearbeiter einfach gar nicht, wie sie mit einem noch nie dagewesenen Fall umgehen sollen.

Lieben Gruß

Gottwalt

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MarieR
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24 Aug. 2010 10:12 #40551 von MarieR
Gottwalt,
bei uns arbeiten Sozialamt und Amtsarzt Hand in Hand - sprich, auf dem gleichen Flur im Amt!!! In einem anderen Threat schrieb ich ja schon, dass es in Hessen eine Verordnung gibt, aus der eindeutig hervorgeht, dass DM kein Integrationsgrund ist (in Hessen bekommt man nur Integration, wenn ein Mensch in seiner psychischen oder physischen Entwicklung mehr als sechs Monate hinter der allgemeinen Entwicklung Gleichaltriger ist und das ist bei Diabetes nunmal nicht der Fall).

Wenn die Amtsärztin mitspielt, dann ist der allg. Schreibkram für die Sachbearbeiterin wahrscheinlich nur noch Formsache. Ich kann verstehen, dass sie lieber ein paar mehr Formulare ausgefüllt haben möchte als zu wenig, gerade, wenn sie DM zum ersten Mal hat.

Maja

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Gottwalt
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24 Aug. 2010 11:05 #40554 von Gottwalt
Hallo Maja,

kannst Du diese Verordnung irgendwoher bekommen? Ich finde nirgends Entsprechendes. Sollte es sich nur um eine Verfahrensrichtlinie oder Verwaltungsanordnung oder ähnliches handeln, dann ist sie, wie so viele andere auch, im Ernstfall irrelevant. Sollte es eine Landesverordnung zur Durchführung der SGBer sein, so würde sie wohl einer sozialgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Denn im Sozialgesetzbuch steht ja ausdrücklich, daß Eingliederungshilfe auch zur Vermeidung drohender Behinderungen geleistet wird.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Gottwalt
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24 Aug. 2010 11:17 #40555 von Gottwalt
Hallo Maja,

jetzt habe ich das nochmal detaillierter betrachtet und kann noch weniger glauben, daß das Bestand haben kann. Denn einerseits sind unsere Kinder nicht nur 6 Monate in ihrer körperlichen Entwicklung allen anderen Kindern hinterher, sondern uneinholbar. Zum anderen macht der Gesetzgeber nirgends eine derartige Fristenregelung. Und auch für Eingliederung nach § 55 SGB 9 gilt derartiges sicherlich NICHT! Denn dort ist ganz klar benannt, daß Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geleistet werden muß, wenn dadurch der Behinderte unabhängig von Pflege ist. Mit anderen Worten: Sollte es durch die geleistete Eingliederungshilfe z. B. in Form eines I-Platzes möglich sein, daß dann kein Pflegedienst zum messen und bolen kommen muß, so muß die Eingliederungshilfe gewährt werden!

Entschuldige, daß ich gerade so viele Ausrufezeichen verwende, aber bei derart viel Schwachsinn von Behördenseite platzt mir gelegentlich die Hutschnur. Die Gesetzeslage ist eindeutig, und ihr muß entsprochen werden. Wenn einzelne Sachbearbeiter nicht den Mut haben, der Gesetzeslage zu entsprechen und dafür internen Verwaltungsanordnungen zu widersprechen, dann müssen dafür eben die Sozialgerichte sorgen. Leider erstattet uns niemand die Kraft, Zeit und Nerven, die wir dafür aufwenden müssen!

Lieben Gruß

Gottwalt

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delphyine
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24 Aug. 2010 13:15 #40560 von delphyine
Hm, aber zum I-Platz wurde mir etwas ähnliches erzählt (NRW), die Kinder müssen geistig oder physisch mindestens 6 Monate zurück sein UND zugleich muss der Kindergarten, der die Gelder für I-Plätze haben will mindestens fünf I-Kinder aufnehmen und das ist bei uns utopisch, die müssten sie ja mit Bussen herankarren, zumal die Gelder irgendwie trotzdem begrenzt sind. Wobei das nur den I-Platz betrifft (zuständigkeit des Jugendamtes), abr nicht die Eingliederungshilfe (Sozialamt). Wenn die sich so schwachsinnige Sachen überlegen, sollen sie halt eine extra Kraft zahlen als Eingliederungshilfe. Ist ja nicht meine Schuld, dass Ameleya kein I-Kind sein darf, damit hätte ich mich ja zufrieden gegeben.

Bin erstaunt, dass ihr da schon Antworten habt. :woohoo: Ich rechne nicht vor Dezember mit einer Entscheidung. Letztes Jahr ging es bis in den Dezember hinein mit der Diskussion, was für Unterlagen noch zu erbringen sind, um mir die Ablehnung schicken zu können.

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