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Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB

sonne72
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18 Jan. 2018 18:08 #107554 von sonne72
Ach ja, drohen bringt nix. Der Sachbearbeiter handelt oft auf Anordnung, anders könnte ich sonst die Bescheide oft nicht mehr nachvollzien. Der will Dich nicht ärgern, dafür kennt er Dich zu wenig. Ihm liegt auch nichts daran dem Steuerzahler Geld zu sparen, als Beamter zahlt er ja keine - war ein Witz ;-)
So, also Fakten, Fakten, Fakten liefern und zwar von Dir!

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Wolfgang
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18 Jan. 2018 18:48 #107555 von Wolfgang
Hallo Sonne72, ich habe bereits unzählige Seiten, Berichte, Schilderungen abgegeben so das ich sagen kann: Mehr geht nicht. Ich habe sogar schon mit dem Landrat gesprochen der sich für mich einsetzen möchte. Mal sehen was dabei rauskommt, zumal er ja der Chef der Abteilung Soziales sprich Versorgungsamt ist. Die Sachbearbeiterin muss wohl so handeln weil deren Vorgesetzte es vorgibt und diese Person leider keine Ahnung hat und sich von Ärzten (angeblich Diabetologen) beraten lässt, die leider auch keine Ahnung haben: Ich zitiere die Begründung für einen Vergleich wo der 50er zum tragen kommen könnte: ...ein über einen längeren Zeitraum erhöhter HbA1c mit der Gefahr einer ketoazedonischen Entgleisung macht eine Höherbewertung auf 50 vertretbar....Ganz ehrlich: Das ist doch lächerlich. Geschilderte Unterzuckerungen mit Fremdhilfe und stark schwankende Blutzuckerwerte werden überhaupt nicht berücksichtigt. Aber mein Sohn hatte in den letzten 2 Jahren tatsächlich Werte zwischen 7,5 und 8,5 aber das dies für den Diabetologen die große Gefahr und Einschränkung in der Teilhabe am Leben durch die Keto ist. Ja das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Gruß
Wolfgang

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sonne72
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18 Jan. 2018 22:03 - 18 Jan. 2018 22:37 #107557 von sonne72
Hallo Wolfgang.
Ich sage ja auch nicht, dass es immer zu Gunsten der Kinder ausgeht. Letztendlich sind es Einzelfallentscheidungen. Man muss also so viel liefern, dass der Einzelfall plausibel wird. Das gelingt nicht immer.
Ich kenne auch Sprüche von Gutachtern oder MDK'lern wie: " Ihr Kind hat ja nur Diabetes". Sicher haben die oft mit ganz anders geschädigten oder kranken Kindern zu tun, Kinder, mit deren Eltern wir nicht tauschen würden. Dass macht es für uns aber nicht besser.
Für die geht die Schublade auf und da kommen die KInder dann rein.
Aber wer sich nicht wehrt bekommt auch nichts.
Es am HbA1c-Wert festzumachen halte ich persönlich für Blö....
Das mag ein Kriterium sein, sagt aber nichts darüber aus wie sehr ein Kind an der Teilhabe am Leben gehindert und beeinträchtigt ist. Das Problem: Techniker und Juristen brauchen Zahlen und Werte an denen sie etwas festmachen könne. Da hat man die Möglichkeit zu vergleichen, vorher - nachher - verschlechtert - verbessert, etc.
Ich kenne aber auch den umgekehrten Fall, dass Gutachter darauf herumreiten, dass ja keine Unterzuckerungen vorliegen.
Das Problem in vielen sozialgerichtlichen Verfahren ist, dass es um weiche Kriterien geht, subjektive Einschätzungen, z.B. Schmerzen oder eben soziale Teilhabe. Da tut man sich mit der Einschätzung schwer, wo will man das als rationaler Mensch festmachen.
Oder noch schlimmer, man muss sich auf fremde Angaben verlassen: Schmerz-/ Migräne-/Anfalls-/Diabetestagebücher. Da steht der Manipulation ja Tür und Tor auf... Viele Gutachter schauen da gar nicht erst rein.
Letztendlich sitzen einem in der Kammer beim Sozialgericht Menschen gegenüber, beim Gericht ein Berufsrichter und zwei Schöffen aus der MItte der Gesellschaft. Die müssen sich ein Bild machen, überzeugt werden und eine Entscheidung treffen - alle drei sind in der Regel keine Mediziner und erst Recht keine Diabetologen.
Sie verlassen sich daher oft, manchmal blind, auf Sachverständige. Ich nenne das manchmal Sachverständigenunwesen. Du hast es dann mit Ärzten zu tun, die ihre letzte Fortbildung vor Jahren hatten und ihre Rente mit Gutachten aufbessern, die von den Pumpen und Sensoren nicht den Hauch einer Ahnung haben, weil wir die Fachleute mit den Schulungen sind, aber sie sind Gutachter. Berufsgutachter und liefern gerichtverwertbare Gutachten, in einer akzeptablen Zeit zu einem akzeptablen Preis.
Manchmal - sehr selten - setzen sich Richter aber auch über Gutachter hinweg oder Schöffen überstimmen einen Richter - noch seltener.
Letztendlich wird Recht von Menschen gestaltet, das heißt nicht, dass sie immer Recht haben, das heißt aber auch, das es nie Einzelfallgerechtigkeit geben wird.
Das ist schwer zu akteptieren wenn man selber betroffen ist und den Kampf aufgenommen hat. Oft geht was, nicht immer, Kopf hoch...
Letzte Änderung: 18 Jan. 2018 22:37 von sonne72.

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Mogli2001
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21 Jan. 2018 10:44 #107580 von Mogli2001
Hallo,
also wir haben das Problem, meine Tochter ist 16, das uns nicht nur das "H" aberkannt wurde,sondern auch noch der GdB von 50 auf 20 !!!!! runtergesetzt wurde. Ich lese hier überall 40, aber wir bekommen hier direkt 20???? Ich habe schon Widerspruch eingelegt, aber ich finde das ein starkes Stück.

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Carsten1971
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19 März 2018 23:19 #108263 von Carsten1971
Hallo! Also, unser 11jähriger Sohnemann hat seit Mitte letzten Jahres Diabetes Typ1. In der Kinderklinik riet uns die Sozialberatung zu einem Antrag auf GdB. Gesagt, getan und 40% wurden uns zugesprochen. Die Sozialberaterin empfahl uns allerdings vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und eventuell auf 50% zu klagen. Meine Recherchen im Internet bestätigten dies auch. So suchten wir uns Anfang Dezember eine "kompetente" Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Behindertenrecht. Wir erhielten ein Schreiben der Anwältin mit dem Widerspruch und Aufforderung zur Einsicht, mehr aber seitdem nicht. Mittlerweile sind drei Monate vergangen. Bevor ich jetzt nachfrage: Dauert das so lange?

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SuSanne36
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20 März 2018 07:41 - 20 März 2018 07:42 #108265 von SuSanne36
Hallo Carsten 1971

Vertritt euch die Anwältin, d.h. bekommt die Post
der Gegenseite oder hat diese euch nur ein Widerspruchschreiben geschrieben?

A) wenn diese euch vertritt, dann hat diese Akteneinsicht innerhalb der Kanzleiräume beantragt. ( Unterlagen werden ihr zu gesandt)

B ) wenn ihr das Schreiben selber raus geschickt habt, dann bekommt, habt ihr „ nur“ das Recht die
Akte im Büro vom Versorgungsamt ein zusehen.
—> als nicht Anwalt

Dauert es so lange??

Was ist denn für eine Frist gesetzt?
Wer hat den Termin auf Wiedervorlage?

Grundsätzlich geht das eigentlich Zack Zack.
Akte in Umschlag fertig.
Aber auf Zeit spielen geht auch.

Das ganze Verfahren kann unter Umständen 1 bis 2 Jahre dauern.

Wichtig ist auch, das du selber dran bleiben tust.
In gewissen Abständen bei der Anwältin nachfragen tust.

Interessant ist ja auch, was eure Rechtschutz bewilligt hat.
Die Kosten für ein Widerspruchsverfahren oder
ein Beratungsgespräch mit Schreiben?

Grüße Susanne
Letzte Änderung: 20 März 2018 07:42 von SuSanne36.
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