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Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB

tinchen271277
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18 Feb. 2008 14:38 #21414 von tinchen271277
Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB wurde erstellt von tinchen271277
:( Habe gerade einen Anruf erhalten von der Stadt, dass mein Einspruch unwirksam sei. Habe nämlich Einspruch erhoben, da wir bei unseren GdB "nur" 40% bekommen haben, Das Merkzeichen "H" ist allerdings gegeben, haben sich hier aber sehr kompliziert ausgedrückt. Jetzt sagt der vom Amt, das ich Einspruch gegen den GdB erheben sollte. Keine Ahnung wovon die das abhängig machen. Weil auch drin steht das 50% erst beim Merkzeichen H vergeben werden.
Wer kann mir helfen? Was sollte man besten alles in den Einspruch schreiben? Kann man mit Klage drohen?

Bitte helft mir :( :( :(

Der Höhepunkt war, als der Mitarbeiter mir sagte, dass meine Tochter keinen Ausweis bekommt, da sie noch keine 16 ist. Stimmt das??? Ab welchem Alter bekommt man einen Ausweis????

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Annette
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18 Feb. 2008 15:36 #21415 von Annette
Hallo,

einen Ausweis bekommt man mit jedem Alter, Pauline war 1 Jahr als sie ihn bekommen hat.
Wir hatten anfänglich auch nur 40 % und somit keinen Ausweis.
Mit welcher Begründung habt ihr nur die 40 % bekommen, wir hatten der Begründung widersprochen. Da stand halt, dass sie alleine laufen kann, da habe ich drauf geantwortet, dass sie bei einer Unterzuckerung nicht mehr alleine laufen kann und unsere Hilfe dabei benötigt.

Auch stand, dass sie eine gute Bz-Einstellung aufweist, da habe ich darauf geantwortet, dass es bei Kindern unmöglich ist, eine ständig gute Bz-Einstellung zu haben.

Also, versucht einfach nur der Begründung zu widersprechen, drohen würde ich nicht, weil wenn sie wieder ablehnen, kommt es sowieso zur Klage.

Annette

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Sina78
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18 Feb. 2008 17:01 #21416 von Sina78
Also drohen würd ich auch nicht! ;)

Unser Sohn ist eineinhalb und hat vor wenigen Tagen seinen Ausweis erhalten!
Wir haben allerdings 50% und Merkzeichen H, so wie von uns beantragt.

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tinchen271277
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18 Feb. 2008 17:03 #21417 von tinchen271277
Unsere Begründung lautete:
Um entscheiden zu können, ob bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, habe ich den medizinischen Sachverhalt aufgeklärt. Die Auswertung der jetzt vorliegenden Unterlagen unter ärztlicher Beteiligung hat ergeben, dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigung vorliegt:
Diabetes melitus Typ 1
Die Auswirkungen dieser Beeinträchtigung sind mit einem GdB von 40 angemessen bewertet.

Ist super oder nicht? Wir wußten vorher nicht das unsere Tochter DM hat....
Tolle Begründung.

Ich habe aber auch gehört, dass die Ämter es erst mal mit 40 versuchen, da sehr viele keinen Einspruch einlegen und um Geld zu sparen.

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18 Feb. 2008 23:01 #21424 von
Hallo Tinchen,

mein Sohn Philip hat seit fast 4 Jahren Diabetes 1, er hat auch einen GdB von 40 %, Merkzeichen H. Auch wir haben anfangs einen Einspruch eingelegt, um 50 % zu erlangen, ohne Erfolg. Wir mußten gemeinsam zum Versorgungsamt. Einen Ausweis bekommt man, soviel ich weiß, erst ab einem GdB von 50 %, mit dem Alter hat das, glaube ich, nichts zu tun.
40 % bringen euch alledings einen steuerlichen Vorteil bei der Einkommensteuererklärung, der sich nicht unerheblich bemerkbar macht.

LG Bettine2403

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nataschak
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19 Feb. 2008 08:17 - 19 Feb. 2008 08:25 #21427 von nataschak
hallo ,wir haben durch die pumpe 50% bekommen ,weil wir einen neuantrag auf verschlechterung gestellt haben ,aber jadem kind bist 16 steht das merkzeichen H zu .@tinchen2712 wir haben beim versorgungs amt den antrag gestellt,wart ihr bei der stadt? das H ist wichtig da bekommt ihr 3700 euro steuer freibetrag auf der lohnsteuerkarte eingetragen.dann denkt beim lohnsteuerjahresausgleich an die pflegepauschale um 900 euro und fahrtgeld zum arzt auch nochmal um 900 euro!
genaueres steht weiter unten in dieser forumabteilung müsstet mal ein bisschen suchen.
lg natascha
so habs gefunden!!! Privatfahrten aufgrund der Körperbehinderung
900 Euro pauschal eintragen und die 924 Euro Pflegepauschalbetrag.
Letzte Änderung: 19 Feb. 2008 08:25 von nataschak.

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tinchen271277
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19 Feb. 2008 22:19 #21445 von tinchen271277
Habe jetzt noch mal Einspruch eingelegt. Habe auch gehört das man um die 50% kämpfen soll, da erst ab 50 der Ausweis gilt und das doch noch etwas "besser" ist. Müssen seit 01.01.08 alles über die Stadt beantragen, da viele Abteilungen im Versorgunsamt aufgelöst wurden. Habe das Gefühl das dort nur I.... arbeiten.:blink:

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petramaus
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20 Feb. 2008 13:13 #21448 von petramaus
Hallo Tinchen, ich würde auch erstmal Widerspruch einlegen, aber wenn das nicht hilft, würde ich den Weg zur Klage nicht scheuen. Wir haben es auch getan. 2 mal wurde unser Widerspruch abgelehnt, dann im Januar 2006 Klage eingereicht und Ende januar kam Post, wo uns die 50% anerkannt wurden (rückwirkend ab Antragstellung März 2005).
Ich wünsch dir viel Glück und bleibt einfach dran.

LG Petra

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tinchen271277
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03 Apr. 2008 13:22 #22003 von tinchen271277
Hallöchen alle zusammen,

so nun ist es amtlich. Unser Einspruch auf 50% wurde vom Versorgungsamt zweimal abgewiesen und dann ist es weiter gegegangen zur nächsten Station, aber auch von dort ein Ablehung. Wir könnten jetzt Klage einreichen, aber ich glaube das wird auch nichts bringen. Und der Pflegegeldantrag wurde auch abgelehnt. Man ist hier doch verraten und verkauft. Man ist doch bestraft genug, wenn das eigene Kind DM hat und dann muß man sich mit Beamten und Behörden rumärgern die letztendlich nur nach Ihrer Laune entscheiden. Aber das ist halt die Bürokratie....

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Suse8
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02 Mai 2008 09:32 #22463 von Suse8
Guten Morgen liebe Eltern,

gerade kam nach 5 monatiger !!!!Bearbeitungszeit Jonathans (9 Jahre, 17.06.2007 Erstmanifestation) Schwerbehindertenbescheid.

Er wurde mit 40% und "H" eingestuft.

Wir hatten auch 50% und H beantragt.

Im Grunde wollten wir "nur" finanzielle Unterstütung über die Lohnsteuerkarte meines Mannes, da wir sechs Kinde rudn ein Einkommen haben.

Lohnt es sich , gegen die Einstufung aus finanziellen Erwägungen anzugehen? oder kostet es nur Kraft , die wir woanders nötiger brauchen?

Widerspruch schaffe ich , kalr aber evt. weiter?

was sind die Unterschiede zwischen 40 udn 5o%?

liebe Grüße

Susanne

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