Kein Ausweis (GdB40) aber Merkzeichen H
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In der ausführlichen Leselektüre im vorherigen Beitrag habe ich wieder gelesen, dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Begleitperson der Behinderten mit Merkzeichen H (hilflos) kostenlos fährt.
Wir haben GdB 40 zuerkannt bekommen für unsere Tochter und das Merkzeichen H. Gut - aber den Ausweis gibt es erst ab GdB 50. Wie kann ich denn jetzt mit dem H etwas anfangen, wenn wir keinen Ausweis haben? Oder kann ich mir dafür separat einen Ausweis z.B. beim Landkreis ausstellen lassen? Was habe ich außer der steuerlichen Vorteile von diesem H?
Weiß jemand von euch Rat in diesem Behörden-Dschungel? :blink:
Gruß
Wibbel
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das H bedeuet das deine Tochter kostenfrei fahren kann.
Wenn Begleitpersonen mit fahren dürfen müsste sie noch B haben.
Kenn das leider nur mit 50 % und H. Da kann meiner Tochter in Verbindung mit Ausweis ohne Bezahlen fahren. Vielleicht erkundigts mal nach einen Dokument. Frag am besten noch mal beim Versorgungsamt nach.
lg Inge
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Schau hier mal nach
www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/staatliche%20Hilfen.html
Gruß Ulrike
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Ich wollte den Antrag schon gar nicht stellen, weil mir gesagt wurde 40 % ohne Ausweis helfen mir gar nichts. Aber ganz so ist das dann ja wohl doch nicht und ich werde es auf jeden Fall probieren!
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das Thema hab ich mal rausgewühlt :huh:
Wir haben für meinen 7 Monate alten Sohn mit DM 1 auch 40 GdB und H bekommen.
Das sagt aus:
1. Behinderten Pauschalbetrag
2. Pflege Pauschalbetrag
3.Aufwendung für Hilfe im Haushalt
4.Aufwendung für Fahrten
hat jemand Erfahrung wie ich das alles in Anspruch nehmen kann? :blush:
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Bei 3 und 4 wäre das wohl genauso, muss aber nachgewiesen werden (Fahrtenbuch - wobei das bei jedem Finanzamt anders gehandhabt wird).
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wieso habt ihr denn alle "nur" 40%???
"Früher" war die Zuteilung des GdB bei Diabetes wohl relativ individuell zu handhaben, aber mittlerweile ist das ganz eindeutig geregelt.
Guckt ihr hier:
www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/pdf/GdB-Bewertung.pdf
Demnach müsst ihr 50% und "H" zugesprochen bekommen.
Ansonsten könnt ihr unter Berufung auf den angegebenen Text eure 50% einfordern.
Der Unterschied zwischen 40% und 50% ist meines Wissens relativ hoch, so dass sich das schon lohnen würde.
LG, Cordula
Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
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aber zu Hilfe im Haushalt,muß ich mir ne Haushaltshilfe nehmen oder wie wird das abgerechnet? :blush:
Wo kann man sich das auf Deutsch mal erklären lassen?
Wenn ich bei den Ämtern nachfrage verstehe ich nur Fachchinesisch :blink:.
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Das heißt ihr müsstet Widerspruch einlegen und daraufhinweisen, dass ihr ICT durchführt.
Die Steuervorteile hat man erheblich durch das H, aber auch ohne gibt es ein bisschen Steuernachlass.
Pflege weiß ich, dass da viele Probleme haben, das finanziert zu bekommen. Wenn Dein Kind in den Kindergarten geht, kannst du den Pflegedienst in Anspruch nehmen, der dann die Insulinabgabe übernimmt.
Haushaltshilfe habe ich noch nicht gehört.
Ich gehöre aber auch eher zu der Sorte Mensch, die das in Anspruch nehmen, was sie wirklich brauchen.
Meine Tochter war bei der Erstmanifestation aber auch schon älter. Sie hat das meiste alleine gemacht.
Gruß Vera
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Der Steuerfreibetrag für den GdB beträgt grob 3700 Euro.
Pflegepauschale 924 und die Fahrten glatt 900.
Ganz prima zusammengefasst ist das hier im Link von Cordula.
So eine Auflistung hatten wir doch auch mal, wo ist die denn hin?
Auf diese Pflege- und Fahrtenfreibeträge hat mich damals das Finanzamt aufmerksam gemacht, jaaa, sowas gibts auch
50% sollten es grundsätzlich sein, daher Einspruch einlegen:
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.
Quelle: www.justiz.sachsen.de/sgc/content/1037.php
Ähnliche Inhalte findet man viele im Netz, z.B.
www.diabetes-ratgeber.net/Diabetes/Diabe...inderung-106115.html
www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/pdf/GdB-Bewertung.pdf
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
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