Pflegegeld, was muss man beachten
laujulka
Benutzer
Beiträge: 250
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
Benutzer
Platinum Schreiber
Beiträge: 250
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
08 Mai 2007 09:59 #16583
von laujulka
Katharina mit Laura(1999) und Julian (2002)
Pflegegeld, was muss man beachten wurde erstellt von laujulka
Wir werden usneren Abtrag in den nächsten TAgen auch bekommen und ich würde mcih über ein paar Tips freuen.
Laura hat schon 40% und H als Schwerbehinderung bekommen.
reicht das fürs Pflegegeld oder sollte ich im nächten Jahr nochmal einen Schwerbehindertanausweis beantragen?
Was fällt unter Pflege? gehört da auch die Zubereitung des essens zu und die versorgung bei nacht? denn beim essen braucht sie ja ziemlich viel hilfe und sie kann ja auch nciht so alles machen wie gleuichaltrige, weil sie immer auf der HUt sein muss oder=?
Laura hat schon 40% und H als Schwerbehinderung bekommen.
reicht das fürs Pflegegeld oder sollte ich im nächten Jahr nochmal einen Schwerbehindertanausweis beantragen?
Was fällt unter Pflege? gehört da auch die Zubereitung des essens zu und die versorgung bei nacht? denn beim essen braucht sie ja ziemlich viel hilfe und sie kann ja auch nciht so alles machen wie gleuichaltrige, weil sie immer auf der HUt sein muss oder=?
Katharina mit Laura(1999) und Julian (2002)
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
laujulka
Benutzer
Beiträge: 250
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
Benutzer
Platinum Schreiber
Beiträge: 250
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
08 Mai 2007 10:50 #16584
von laujulka
Katharina mit Laura(1999) und Julian (2002)
laujulka antwortete auf Re:Pflegegeld, was muss man beachten
So habe den Antrag hier liegen.
Wen gibt man denn als behandelnden Arzt an?
den Kinderarzt oder die Diabetesambulanz?
Und die Pflegeperson bin dann ich oder wie sehe ich das?
Wen gibt man denn als behandelnden Arzt an?
den Kinderarzt oder die Diabetesambulanz?
Und die Pflegeperson bin dann ich oder wie sehe ich das?
Katharina mit Laura(1999) und Julian (2002)
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Mic69
Benutzer
Beiträge: 173
Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 1999
Therapieform:
Private Nachricht
Benutzer
Gold Schreiber
Beiträge: 173
Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 1999
Therapieform:
Private Nachricht
08 Mai 2007 12:55 #16585
von Mic69
Mic69 antwortete auf Re:Pflegegeld, was muss man beachten
Hallo,
da bringst du zusammen, was nicht zusammen gehört.
Der Grad der Behinderung und die eventuelle Pflegestufe haben nichts miteinander zu tun.
Und nur als kleine Anmerkung: Mit einem Grad der Behinderung von 40 ist Laura nicht schwerbehindert.
Aber das spielt auch keine Rolle bei der Ermittlung der Pflegestufe. Auch wenn der MdK danach fragen wird...
Die Pflegestufe gibt an, wieviel Zeit (Mehraufwand) du für die Grundpflege aufwenden musst, immer im Vergleich zu "gesunden" gleichaltrigen Kindern.
Wir haben den DiaDoc als behandelnden Arzt angegeben. Das liegt aber daran, dass sich unser Kinderarzt mit dem Diabetes nicht befasst.
Zur Pflege gehört das Kochen, Aufsicht beim Essen, Waschen usw.
Mit Versorgung in der Nacht meinst du wohl das Messen des BZ?
Das Messen des BZ und die Insulingabe (egal zu welcher Tages- bzw. Nachtzeit) gehören nicht zur Grundpflege sondern zur Behandlungspflege. Und die Behandlungspflege wird bei der Ermittlung des zeitlichen Mehraufwandes nicht berücksichtigt.
So, das sind ein paar Tipps für dich. Ich hoffe, du kannst da irgendwas mit anfangen.
Gruß
Mic
Post geändert von: Mic69, am: 08. May. 2007 12:57
da bringst du zusammen, was nicht zusammen gehört.
Der Grad der Behinderung und die eventuelle Pflegestufe haben nichts miteinander zu tun.
Und nur als kleine Anmerkung: Mit einem Grad der Behinderung von 40 ist Laura nicht schwerbehindert.
Aber das spielt auch keine Rolle bei der Ermittlung der Pflegestufe. Auch wenn der MdK danach fragen wird...
Die Pflegestufe gibt an, wieviel Zeit (Mehraufwand) du für die Grundpflege aufwenden musst, immer im Vergleich zu "gesunden" gleichaltrigen Kindern.
Wir haben den DiaDoc als behandelnden Arzt angegeben. Das liegt aber daran, dass sich unser Kinderarzt mit dem Diabetes nicht befasst.
Zur Pflege gehört das Kochen, Aufsicht beim Essen, Waschen usw.
Mit Versorgung in der Nacht meinst du wohl das Messen des BZ?
Das Messen des BZ und die Insulingabe (egal zu welcher Tages- bzw. Nachtzeit) gehören nicht zur Grundpflege sondern zur Behandlungspflege. Und die Behandlungspflege wird bei der Ermittlung des zeitlichen Mehraufwandes nicht berücksichtigt.
So, das sind ein paar Tipps für dich. Ich hoffe, du kannst da irgendwas mit anfangen.
Gruß
Mic
Post geändert von: Mic69, am: 08. May. 2007 12:57
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Moderatoren: WebAdmin, EgonManhold, mibi74, Wenke, marielaurin
Ladezeit der Seite: 0.396 Sekunden