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Diabetes-Termin nacharbeiten? 07 Apr 2012 21:43 #67424

  • Beate
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Ich habe eine Frage,
mein Sohn Felix ist fast 17 Jahre, hat seit 5 Jahren DM und trägt eine Pumpe. Mittlerweile lernt er med. techn. Ass. f. Radiologie und ist während seiner Praktikumszeit an der Klinik, in der er auch seine Diabetessprechstunden hat. Leider bekommen wir immer nur einen Termin während der Arbeitszeit, da die Praxis nur 2x die Woche auf hat. 1x von 8-12 Uhr und 1x von 13-15 Uhr. Nun zu unserer Frage: die Lehrausbilderin ist der Meinung, daß die Zeit nachgearbeitet werden muß (sie kann auch nicht einfach während der Arbeitszeit zum Friseur!!!), die Ärztin sagt, chronische Krankheit, muß nicht nachgearbeitet werden.
Felix arbeitet diese Zeit jedesmal nach, damit er keine Probleme bekommt. Ich finde aber, es geht um's Prinzip, die Lehrausbilderin kann schließlich nicht machen was sie will, wenn es so wäre und er müßte die Zeit nicht nacharbeiten.
Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung. Würde uns mal interessieren. Wir bedanken uns schon mal im voraus für Eure Antworten.

Liebe Grüße Felix und Beate

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Aw: Diabetes-Termin nacharbeiten? 08 Apr 2012 20:21 #67450

  • monday
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Hallo Beate,
das habe ich im Netz dazu gefunden:

www.tu-braunschweig.de/personalrat/infos/arztbesuche

www.frag-einen-anwalt.de/Fehlzeiten-wege...beiten-__f40736.html

Ansonsten kann ich dir empfehlen die Frage im Expertenforum für Recht Herrn Oliver Ebert zu stellen.


Gruß Vera
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Aw: Diabetes-Termin nacharbeiten? 10 Apr 2012 14:45 #67525

  • tonja
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Hallo,

Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Krankheit hat man zunächst einmal nur, wenn man arbeitsunfähig ist. Ein Diabetiker ist zwar krank, aber wegen seiner Erkrankung nicht arbeitsunfähig, auch nicht wenn er einen regelmäßigen Vorsorgetermin wahrnimmt.

Arztbesuche haben also normalerweise außerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen.

Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer aber auch dann einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er für eine verhältnismäßig kurze Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeit gehindert ist.
Es gibt deshalb auch ein paar Urteile, die sagen, dass ein Arbeitnehmer für einen notwendigen Arztbesuch, zu dem er vom Arzt bestellt wird und er keinen Einfluss auf den Termin nehmen kann (z.B. Blutentnahme am Morgen, Röntgentermin) Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, also nicht nacharbeiten muss.
Für Azubis steht das so ähnlich in § 19 des Berufsbildungsgesetzes.

ABER man muss aufpassen, § 616 BGB kann durch Tarifverträge geändert werden, auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Man muss also immer schauen, ob es einen Tarifvertrag gibt und was der so regelt.

Die Urteile, die ich kenne, beziehen sich immer auf einen einmaligen Arztbesuch.
Ob regelmäßige Arztbesuche nun "verhältnismäßig kurze Zeit" in Anspruch nehmen und ob es keine anderer Möglichkeit gibt, kann man nur im Einzelfall entscheiden.
Es muss zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers abgewogen werden.
Wenn die Möglichkeit zu Nacharbeit besteht, mag dies nicht ungerecht sein.

Wahrscheinlich seid ihr jetzt auch nicht viel schlauer :P

LG
Tonja

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Aw: Diabetes-Termin nacharbeiten? 10 Apr 2012 15:30 #67528

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Gibt es einen Betriebsrat?

Dann würde ich mich da mal schlau machen, die sollten sich auskennen und wenn nicht informieren.

LG
Steffi
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Aw: Diabetes-Termin nacharbeiten? 14 Apr 2012 19:03 #67749

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Ich danke Dir für Deine ausführliche Antwort (bringt uns schon weiter). Wir haben ja nichts gegen das Nacharbeiten alle 8 Wochen. Ist ja höchstens eine dreiviertel Std., aber es geht uns um's Prinzip. Die Lehrausbilderin ist immer mal am Schikanieren und jedesmal so an der Grenze. Wir sagen uns halt immer, daß sie am längeren Hebel sitzt. Felix muß noch 2 Lehrjahre überstehen, aber man darf sich auch nicht alles gefallen lassen. Naja wir sammeln noch ein bißchen die schlechten Erfahrungen und dann muß ich vielleicht mal vorsprechen, das will aber Felix nicht......

LG Beate

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Aw: Diabetes-Termin nacharbeiten? 16 Apr 2012 08:27 #67817

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Hallo Beate,

nein, alles gefallen lassen muss man sich wirklich nicht! Es gibt leider heute immer noch Ausbilder die meine, dass Lehrjahre keine Herrenjahre sind und dass sie ihre Auszubildenen tritzen und schikanieren wo es nur geht. Hat denn die Ausbilderin einen direkten Vorgesetzen? Wenn ja, dann würde ich den mal darauf ansprechen. Der Betrieb wusste doch, dass Felix Diabetiker ist und regelmäßig zur Kontrolle muss, oder? Hat er auch einen Behindertenausweis? Dann hat er doch eh mehr Vorteile, vielleicht ist das der Ausbilderin ja ein Dorn im Auge, wissen kann man es nicht.

Wäre es vielelicht möglich den Termin von Felix in die Mittagszeit zu legen, um erst Mal etwas Ruhe in die Sache zu bringen? Und wenn er eine Ausbildung macht, hat er dann keine Berufsschule? Wann endet denn dort der Unterricht? Vielleicht könnte man an den Berufschultagen einen Termin vereinbaren? Es gibt ja auch Sport in der Berufsschule, den könnte man ja zur Not mal ausfallen lassen?

Wünsche euch auf alle Fälle alles Gute für die Zukunft und etwas mehr Verständnis.

sg Tanja

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Aw: Diabetes-Termin nacharbeiten? 17 Apr 2012 15:13 #67876

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Hallo,

ich hab mich zu diesem Thema bisher nicht geäußert.
Jetzt "muss" ich aber etwas dazu sagen, dass sicher einigen hier nicht gefallen wird.

Ich hatte im Januar "meinen" Diabetes seit 44 Jahren.
Ich hatte in all diesen Jahren etliche Arzttermine wegen des Diabetes während meiner regulären Arbeitszeit.
Ich bin aber nie auf die Idee gekommen, meinen AG oder direkten Vorgesetzten zu fragen, ob der Zeitaufwand für den Arztbesuch Arbeitszeit ist. Für mich war immer klar, dass ich diese Zeit nacharbeite oder mit bestehenden Überstunden verrechne.

Gruß, Egon
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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Aw: Diabetes-Termin nacharbeiten? 17 Apr 2012 17:16 #67882

  • Wenke
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EgonManhold schrieb: Hallo,

ich hab mich zu diesem Thema bisher nicht geäußert.
Jetzt "muss" ich aber etwas dazu sagen, dass sicher einigen hier nicht gefallen wird.

Ich hatte im Januar "meinen" Diabetes seit 44 Jahren.
Ich hatte in all diesen Jahren etliche Arzttermine wegen des Diabetes während meiner regulären Arbeitszeit.
Ich bin aber nie auf die Idee gekommen, meinen AG oder direkten Vorgesetzten zu fragen, ob der Zeitaufwand für den Arztbesuch Arbeitszeit ist. Für mich war immer klar, dass ich diese Zeit nacharbeite oder mit bestehenden Überstunden verrechne.

Gruß, Egon


Ich habe auch alle Vorsorgetermine in der Schwangerschaft nachgearbeitet, obwohl da im Gesetz steht, dass einem die Arztbesuche während der Arbeitszeit zustehen, wenn man keinen anderen Termin bekommen kann (was bei mir nie der Fall war).

Ich muss allerdings sagen, dass ich das weniger getan habe, weil ich so ein guter Mensch bin, sondern weil ich einfach im Hinblick auf meinen ohnehin nahenden Weggang-für-mehrere-Jahre, keine Lust hatte, mich wegen der Sache rumzustreiten.

Ich weiß jetzt nicht, was ich getan hätte, wenn Schwangerschaft ein Dauerzustand wäre...

Bis wir 1997 die Flexible Arbeitszeit bekamen, waren bei meinem früheren Arbeitgeber Arztbesuche während der Arbeitszeit übrigens recht problemlos möglich. Da brauchte man nur einen Stempel vom Doc, dass man da war.

LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Aw: Diabetes-Termin nacharbeiten? 03 Mai 2012 17:28 #68452

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Hallo, erstmal Danke für Eure Antworten. Komme leider erst jetzt dazu, mich zu äußern.

Also Egon, wie schon gesagt, wir haben auch nichts gegen das Nacharbeiten, macht Felix ja auch. Ich wollte ja nur mal wissen, wie sich das verhält. Die Ärztin sagt nicht nacharbeiten und die Ausbilderin sagt nacharbeiten.

Hallo Tanja, Dir auch lieben Dank. Ja, der Betrieb weiß, daß Felix Diabetiker ist, das hat er gleich beim Bewerbungsgespräch mitgeteilt. In der Schule, die der Ausbilder ist, war das nie ein Problem, nur im Praktikum.
Nein Felix hat keinen Behindertenausweis, das soll er mit 18 selbst entscheiden, ob er ihn beantragen möchte.
Er kann die Arzttermine nur während des Praktikums wahrnehmen, denn wenn er Schule hat ist er 6 Wochen in einer anderen Stadt, das heißt die Woche über im Internat. Die Sprechstd. ist nur Mi. von 13.30-15.30 Uhr und Do. von 9-11.30 Uhr. Felix arbeitet im Praktikum von 7-16 Uhr. Du siehst, es geht nur während der Arbeitszeit. Aber wie schon oben gesagt, Felix arbeitet die Zeit nach. Ist ja auch nicht so oft. Mir ging es nur um Eure Erfahrungen und ums Prinzip!

LG Beate

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