Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat
Steffii
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29 Okt. 2012 16:47 #74497
von Steffii
Steffii antwortete auf Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat
Nur kurz zum Thema Führerschein:
Meine Tochter macht gerade Führerschein. Es wurde von der Führerscheinstelle nach Diabetes gefragt. Meine Tochter hat wahrheitsgemäß ihre Erkrankung angegeben. Der Diabetologe hat eine Stellungnahme geschrieben, die wurde zusammen mit den anderen Unterlagen eingereicht und völlig problemlos kam nach zwei Wochen der "Prüfauftrag" zurück zur Fahrschule.
Alles recht unkompliziert, ich hatte vorher echt Bauchschmerzen, aber bei uns war es echt kein Problem.
Außerdem nutze ich die Steuerrückzahlung aus 2011 für die Finanzierung des Führerscheins :lol:
Meine Tochter hat übrigens 50% mit H, und die nutzt sie auch für Freifahrten in die Schule oder in die benachbarte Großstadt. Die 10 Euro, die die Hin- und Rückfahrt sonst kosten würde, gibt sie lieber beim Shoppen aus
Für uns überwiegen die Vorteile des Ausweises. Aber das muss jeder selbst entscheiden.
LG
Steffi
Meine Tochter macht gerade Führerschein. Es wurde von der Führerscheinstelle nach Diabetes gefragt. Meine Tochter hat wahrheitsgemäß ihre Erkrankung angegeben. Der Diabetologe hat eine Stellungnahme geschrieben, die wurde zusammen mit den anderen Unterlagen eingereicht und völlig problemlos kam nach zwei Wochen der "Prüfauftrag" zurück zur Fahrschule.
Alles recht unkompliziert, ich hatte vorher echt Bauchschmerzen, aber bei uns war es echt kein Problem.
Außerdem nutze ich die Steuerrückzahlung aus 2011 für die Finanzierung des Führerscheins :lol:
Meine Tochter hat übrigens 50% mit H, und die nutzt sie auch für Freifahrten in die Schule oder in die benachbarte Großstadt. Die 10 Euro, die die Hin- und Rückfahrt sonst kosten würde, gibt sie lieber beim Shoppen aus
Für uns überwiegen die Vorteile des Ausweises. Aber das muss jeder selbst entscheiden.
LG
Steffi
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schnulli
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25 Apr. 2013 09:48 #81555
von schnulli
schnulli antwortete auf Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat
Guten Morgen ,
du kannst den Ausweis ruhig beantragen er kann jederzeit zurückgegeben
werden und man ist nicht verpflichtet mitzuteilen (Arbeitgeber) das man ihn besitzt.
LG
du kannst den Ausweis ruhig beantragen er kann jederzeit zurückgegeben
werden und man ist nicht verpflichtet mitzuteilen (Arbeitgeber) das man ihn besitzt.
LG
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Wenke
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25 Apr. 2013 10:04 #81558
von Wenke
Hallo Schnulli,
nein zurückgeben, in dem Sinne, dass man dann nicht mehr als schwerbehindert in den Akten steht, kann man ihn nicht!
Aber, wir du schon sagst, man muss es seinem Arbeitgeber nicht mitteilen. Außerdem wird es nicht "am Rathaus angeschlagen".
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
Wenke antwortete auf Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat
schnulli schrieb: Guten Morgen ,
du kannst den Ausweis ruhig beantragen er kann jederzeit zurückgegeben
werden und man ist nicht verpflichtet mitzuteilen (Arbeitgeber) das man ihn besitzt.
LG
Hallo Schnulli,
nein zurückgeben, in dem Sinne, dass man dann nicht mehr als schwerbehindert in den Akten steht, kann man ihn nicht!
Aber, wir du schon sagst, man muss es seinem Arbeitgeber nicht mitteilen. Außerdem wird es nicht "am Rathaus angeschlagen".
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Noam
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27 Apr. 2013 01:09 #81588
von Noam
Noam antwortete auf Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat
Ihr lieben
ich kann zum Thema nicht viel beitragen,
ich wollte nur mal sagen, dass es in der Schweiz weder Schwerbehindertenausweise noch Steuervergünstigungen, noch Vergünstigungen beim ÖV , noch Integrationshilfen für den Kindergarten gibt.
Ich weiss noch nicht, wie das gehen soll, wenn N. in den Kindergarten kommt.
Rechtlich gibts überhaupt keine Ansprüche auf Hilfe.
Die Kindergartenlehrkraft und die Lehrer in der Schule müssen sich nach der Schulung durch uns Eltern selber durchwursteln.....
oder von uns Eltern unterstützt werden.
liebe Grüsse
Rahel
ich kann zum Thema nicht viel beitragen,
ich wollte nur mal sagen, dass es in der Schweiz weder Schwerbehindertenausweise noch Steuervergünstigungen, noch Vergünstigungen beim ÖV , noch Integrationshilfen für den Kindergarten gibt.
Ich weiss noch nicht, wie das gehen soll, wenn N. in den Kindergarten kommt.
Rechtlich gibts überhaupt keine Ansprüche auf Hilfe.
Die Kindergartenlehrkraft und die Lehrer in der Schule müssen sich nach der Schulung durch uns Eltern selber durchwursteln.....
oder von uns Eltern unterstützt werden.
liebe Grüsse
Rahel
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