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Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat

AlexMo
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08 Okt. 2012 20:32 #73982 von AlexMo
Hallo Familie Özcelik,

auch wir haben Argumente für und gegen den SBA abgewogen und waren zunächst recht kritisch; "drücken wir unserem Sohn damit unwiderruflich einen "Stempel" auf," haben wir uns gefragt.

Unserer Meinung nach überwiegen die Vorteile dieses Ausweises, daher haben wir ihn beantragt. Neben den hier schon mehrfach genannten steuerlichen Vorteilen gibt es zunächst weitere finanzielle Gründe, denn nicht nur, dass wir auch bei kleinen Beträgen sparen können (zB hier Eintrittsgelder beim Schwimmbad- eine Bezugsperson darf frei mit Moritz rein- oder Nachlass im Kino, mehr haben wir noch nicht getestet) ist ein größerer Betrag die Ersparnis von Fahrkosten im Personenverkehr. Spätestens in drei Jahren wird Moritz in eine weiterführende Schule gehen, die nicht hier im Ort sein wird. Das können bis zu 500,00 EUR im Jahr sein. Wir empfinden es als gerechten Nachteilsausgleich, wenn man diese Möglichkeiten nutzt. Wobei dieser ja zunächst erstmal uns als Eltern entgegenkommt. Wäre natürlich auch denkbar, diesen Betrag für die Kinder zu sparen ;)

Was einen möglichen Arbeits- bzw Ausbildungsplatz betrifft, so sollte man immer auch bedenken, dass die Tatsache einer Schwerbehinderung nicht nur hinderlich sein kann. Natürlich könnte man ohne festgestellte Schwerbehinderung den Diabetes verschweigen, doch würde dieser spätestens bei der ärztlichen Eignungsuntersuchung festgestellt und könnte damit noch immer den Arbeitsvertrag verhindern; selbst ohne eine eventuelle Untersuchung hat der potentielle Arbeitgeber während einer Probezeit immernoch die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Probezeit für Azubis beträgt max 4 Monate, im Arbeitsverhältnis 6 Monate; eine lange Zeit, in der man den Diabetes wohl kaum verheimlichen könnte - was ja grundsätzlich auch nicht sinnvoll wäre. Daher ist es fraglich, ob man ihn bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses verschweigen sollte.

Doch wie schon oben angedeutet, kann es für unsere Kinder dann durchaus sinnvoll sein, sich unter der Voraussetzung "Schwerbehinderung" zu bewerben: Viele Arbeitgeber (i.d.R. große Unternehmen oder auch öffentlicher Dienst) kündigen bereits in Stellenanzeigen an, dass bei gleicher Qualifikation Menschen mit Schwerbehinderung sogar bevorzugt eingestellt werden!!!
Und haben sie dann erst einmal eine Stelle gefunden, dann steht ihnen zum einen mehr Urlaub und ich glaube auch längere Pausenzeit zu. Des Weiteren haben Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz!!!

Die Frage ob SBA oder nicht, war für uns daher recht schnell klar. Wir haben uns eher damit schwer getan, Moritz zu sagen, WIE dieser Ausweis heißt. Dank einiger aufbauender Schilderungen hier im Forum haben wir es dann in Angriff genommen. Moritz empfindet sich weiterhin als normal und meinte jetzt, dass Matthias Steiner mit Diabetes Typ 1 ja schließlich auch nicht bei den Paralympics sondern den "Normalos" bei Olympia gestartet sei...

Wie schon an anderer Stelle gesagt: Überlegt es Euch in Ruhe, es eilt ja jetzt nicht. Und selbst wenn Ihr Euch zunächst gegen den SBA entscheidet, könnt Ihr diese Entscheidung immernoch ändern. Aber dann eben nicht widerrufen.

Liebe Grüße

Alex

Alexandra mit Moritz *04/2005, Diabetes Typ 1 seit 04/2012,
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08 Okt. 2012 23:37 #73987 von
@Alex , hallo sag mal habt ihr in euren Ausweiß ein B bekommen, wir haben keines nur ein H . Reicht das auch als Begleitperson? Haben den Ausweiß außer für die Steuerbefreiung fürs Kfz noch nicht benutzt. Lg schlapperlatz

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Mira
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08 Okt. 2012 23:44 #73988 von Mira
Alex Danke fûr deinen Beitrag.

Wie gesagt wir überlegen noch.

Werden uns erst noch Zeit damit lassen.

LG
Ekrem

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08 Okt. 2012 23:55 #73989 von
:) Hallo Familie Özcelik, also für uns persönlich Stand die Frage nie im Raum Ausweiß ja oder nein. Für uns war klar Ausweiß "ja". Es ändert ja nichts, Diabetes ist da, auch wenn wir keinen Ausweiß haben. Ich denke wenn ein Arbeitgeber so etwas verheimlicht bekommt könnte mancher vielleicht angesäuert reagieren ( Mobbing usw. )und es gibt genug Möglichkeiten die Arbeit so zugestalten das man die Arbeitnehmer wieder los wird. Was bei Offenheit vielleicht nicht passieren würde und mit Sicherheit auch manchem Arbeitgeber imponieren würde. Ich selbst hatte eine Arbeitskollegin mit Typ 1 ( Pumpenträger) war nie ein Problemm. Einzige Ausnahme war das sie auf Betriebsfeiern nicht so viel getrunken hat ;) Am besten ihr hört auf euer Herz was das sagt , denkt gut darüber nach ,weil rückgängig machen geht nicht. Ganz liebe Grüße schlapperlatz

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bärenfamilie
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09 Okt. 2012 08:31 - 09 Okt. 2012 08:33 #73996 von bärenfamilie
bärenfamilie antwortete auf Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat
Hallo Ekrem,
ich möchte noch etwas meiner Antwort hinzufügen. Meine Antwort auf deine Bedenken war, dass nach dem AGG der SBA nicht angegeben werden muss.

Wir haben halt bedenken wegen später mit der Arbeit suche das sie da benachteiligt wird.
Wenn man den Ausweis besitzt muß man dies ja dann auch angeben.


Damit soll sichergestellt werden, dass es überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch kommt. Leider zahlen Firmen lieber eine Abgabe um keine Menschen mit Behinderung einstellen zu müssen :angry: . Ein Diabetiker steht somit vor der Wahl, sich als Schwerbehinderten (mit besonderen Rechten) einstellen zu lassen oder als ein Arbeitnehmer der die Erkrankung Diabetes hat. Diese Unterscheidung ist grundlegend. Nach dem Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber nicht über den Ausweis, wohl aber über die Krankheit Bescheid wissen. Kommt es zu einer Kündigung, so kann der Arbeitgeber rückwirkend über den SBA informiert werden. In diesem Fall würde der Gekündigte die Rechte des SBA nutzen können.
In dem von mir empfohlenen Buch wird aber ganz klar hingewiesen, dass der Arbeitgeber und nahe Kollegen über den Diabetes informiert werden sollten. Da die Erkrankung aber nichts mit den Fähigkeiten und Fertigkeiten zu tun hat( vorausgesetzt man wählt einen Beruf der von der Erkrankung nicht ausgeschlossen ist) , sollte im Bewerbungsgespräch der Diabetes nicht im Vordergrund stehen, sondern ein Bewerber soll den zukünftigen Arbeitgeber von seinen Kompetenzen überzeugen.

Hoffe ich konnte meine Antwort etwas differenzieren.
Ich finde es gut, dass ihr euch Zeit lasst.
Herzliche Grüße
Melanie
Letzte Änderung: 09 Okt. 2012 08:33 von bärenfamilie.
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TinaSchnecke
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09 Okt. 2012 10:07 #74000 von TinaSchnecke
TinaSchnecke antwortete auf Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat
Noch ein kleiner Hinweis: Wenn ihr die Steuervorteile für dieses Jahr noch nutzen wollt, müsst ihr den Antrag noch dieses Jahr stellen.
Aber nehmt euch ruhig noch zwei Monate Zeit zum "Drüber-Schlafen".

lg
Tina

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AlexMo
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09 Okt. 2012 16:14 #74005 von AlexMo
@Schlapperlatz:
Nein, wir haben kein Merkzeichen B, ebenfalls nur das H. Dennoch haben wir es- bisher erfolgreich - versucht, ob es damit bei Eintrittspreisen Nachlässe gibt. Ich weiß allerdings auch, dass das nicht überall der Fall ist.

LG Alex

Alexandra mit Moritz *04/2005, Diabetes Typ 1 seit 04/2012,
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Marianne
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10 Okt. 2012 10:29 #74016 von Marianne

TinaSchnecke schrieb: Nein, hab auf die Schnelle auch nichts dazu gefunden, außer Hinweise auf einzelne Urteile.
Unterschieden wird aber grundsätzlich in Auskunftspflicht, also wenn der AG fragt und Offenbarungspflicht, also auch ungefragt, wenn die Ausübung der Tätigkeit durch die Behinderung beeinträchtigt ist.

lg
Tina


Genau das ist der Knackpunkt.

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Juli
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21 Okt. 2012 16:34 #74231 von Juli
Das stimmt so nicht. Ich weiß nicht in welchem Gesetz es steht, ich weiß aber, dass man im Personalfragebogen z. B. nicht lügen darf, wenn eine SBH abgefragt wird. Gleiches gilt bei der Fahrschule. Nicht angeben ist eine Sache, lügen eine andere ... sprich: Immer, wenn danach gefragt wird, bist du eigentlich verpflichtet eine SBH anzugeben.

Für ein Kind sehe ich die Vorteile - außer dem Steuerfreibetrag und der knüpft sich zum allergrößten Teil an das Merkzeichen H und nicht an die SBH an sich - nicht so ganz klar. Wir haben 40 % und H und damit ist für uns die Welt in Ordnung, denn den Freibetrag bekommen wir anerkannt. Unsere Tochter würde aber z. B. niemals mit einem SBH-Ausweis Schulbus fahren wollen. Dann könnte ich ihr gleich ein Blaulicht auf den Kopf machen, so O-Ton Tochter.

Sie soll das später selbst entscheiden ... auch wenn ich zwischenzeitlich vom DDB gelernt habe, dass der Tatbestand der SBH ja zweifelsohne vorhanden ist und somit eigentlich auch die SBH. ;)

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bärenfamilie
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22 Okt. 2012 08:30 - 22 Okt. 2012 08:35 #74251 von bärenfamilie
bärenfamilie antwortete auf Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat

Juli schrieb: Das stimmt so nicht. Ich weiß nicht in welchem Gesetz es steht, ich weiß aber, dass man im Personalfragebogen z. B. nicht lügen darf, wenn eine SBH abgefragt wird. Gleiches gilt bei der Fahrschule. Nicht angeben ist eine Sache, lügen eine andere ... sprich: Immer, wenn danach gefragt wird, bist du eigentlich verpflichtet eine SBH anzugeben.



Da es immer heißt, es muss oder es muss nicht geantwortet werden, möchte ich die rechtliche Seite mit Literatur aufzeigen.
Es spiegelt nicht meine eigene Meinung wieder. Es ist mir aber wichtig, dass ein Diabetiker mit SBH, dies ggf. bei einer Bewerbung nicht angeben muss. Das jedoch die Kollegen und der unmittelbare Chef über die Erkrankung informiert sein sollen, habe ich bereits in einem früherem Beitrag erwähnt. Es ist in jedem Fall eine sehr individuelle Entscheidung, da jeder einen anderen Krankheitsverlauf hat.

Zum Thema Offenbarungspflicht gegenüber dem AG steht im Buch:
Arbeitsrecht- Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne. 6.Neu bearbeitete Auflage. Verlag Luchterhand
auf der Seite 24:
Der AN hat dem AG gegenüber sogenannte Offenbarungspflichten bezüglich aller Umstände, die ihn am Erbringen der Arbeitsleistung hindern. So muss der Bewerber von sich aus ohne eine entsprechende Frage des AG mitteilen, wenn er z.B. aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, die Arbeit auszuführen oder wenn eine Ansteckungsgefahr besteht..Der AG hat aber kein uneingeschränktes Fragerecht. Er darf nur Fragen stellen, die einen Bezug zur Arbeit haben und ein berechtigtes, schutzwürdiges Interesse haben...Insbesondere sind Fragen unzulässig, die an eins der in §1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmale anknüpfen, ohne gemäß §§8ff.AGG gerechtfertigt zu sein.
Wenn eine Frage s.o. zulässig ist, dann müßte der AN wahrheitsgemäß antworten. Ist sie es nicht, dann kann der Bewerber eine wahrheitswidrige Auskunft geben. Die Frage nach einer Behinderung kann allenfallls dann zulässig sein, wenn das Nichtvorliegen einer Behinderung wegen der Art der Tätigkeit oder Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt (siehe § 8 Abs. 1 AGG). Soweit dies nicht der Fall ist, liegt ein Verstoß gegen das in § 7 Abs.1 AGG normierte Benachteiligungsverbot gegenüber Behinderten vor.
Und weiter SEite 27:
Eine Benachteiligung wegen einer Behinderung ist nicht auszuschließen, wenn der schwerbehinderte Bewerber wahrheitsgemäß antworten muss. Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage nach einer SB für uneingeschränkt zulässig erachtet. Diese Rechtssprechung kann jedoch vor dem Hintergrund des ausdrücklichen Schutzes behinderter Menschen durch das AGG keinen Bestand haben (siehe auch §81 Abs.2 SGB IX).
Seite 28:
Die Frage nach chronischen Krankheiten ist in dieser Allgemeinheit nicht zulässig. Der AG darf nur nach Krankheiten fragen, die in einem Zusammenhang mit der auszuübenden Arbeit stehen..Das Fragerecht des AG wird nicht durch eine Einstellungsuntersuchung erweitert. Der Bewerber entbindet den Arzt nur insofern von seiner Schweigepflicht, als es um die Feststellung der Eignung des Bewerbers für den angestrebten Arbeitsplatz geht.

AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz nachzulesen auf: www.juris.de/purl/gesetze/_ges/AGG

SGB - Sozialgesetzbuch nachzulesen auf:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/

Dies bezieht sich ausdrücklich nur auf Bewerbungen. Wie sich das beim Führerschein verhält muss an anderer Stelle erfragt werden.
Herzliche Grüße
bärenfamilie
Letzte Änderung: 22 Okt. 2012 08:35 von bärenfamilie.
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