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Steuerfreibeträge mit SBA ab Diagnosedatum?

Eifel_Madame
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25 März 2019 15:20 #111251 von Eifel_Madame
Steuerfreibeträge mit SBA ab Diagnosedatum? wurde erstellt von Eifel_Madame
Hallo,

Im Juni 2014 haben wir die Diagnose Diabetes für unseren Sohn erhalten. Da war erstmal alles andere wichtiger als der Schwerbehindertenausweis (SBA). Seit letztem Jahr leite ich nun eine regionale Dia-Selbsthilfegruppe ("Diabetes-Kids Eifel") und da haben wir persönlich von den doch finanziell erheblichen Vorteilen des SBA erfahren.
Daher haben wir im Juni 2018 den Antrag dafür gestellt. Nach Widerspruch und Einsatz des Kinderhilfevereins für diabetische Kinder kam dann im Februar endlich (nach 9 Monaten) der positive Bescheid (GdB 50, Merkzeichen "H").

Für 2018 kann ich damit auf jeden Fall die verschiedenen Pauschbeträge in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Ich würde dies jedoch auch gern rückwirkend für die Jahre 2016 (Diagnose) und 2017.
Im Internet habe ich dazu nur gefunden, dass das Versorgungsamt (Aussteller des SBA) dies mit einem Schreiben unterstützen muss. Jedoch haben wir uns ziemlich heftig mit denen in der ganzen Sache schon gestritten und ich bezweifle stark, dass die uns jetzt gut gesinnt sind und noch was extra ausstellen :-(

Daher wollte ich das möglichst ohne extra Schreiben ans Finanzamt schicken. Laut einem Urteil des LSG Baden-Württemberg reicht sogar die Anführung der "finanziellen Vorteile" als Begründung aus. ( www.geldtipps.de/gesundheit-krankheit-pf...inderung-erleichtert )

Hat jemand von euch Erfahrung damit?
Was können wir ans FinAmt schreiben, damit wir auch die Pauschbeträge für 2016 sowie 2017 (und nicht erst ab Ausweisgültigkeit 2018) erhalten?

Schöne Grüße,
Eifel_Madame

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nieov



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25 März 2019 19:13 #111254 von nieov

Eifel_Madame schrieb: H Jedoch haben wir uns ziemlich heftig mit denen in der ganzen Sache schon gestritten und ich bezweifle stark, dass die uns jetzt gut gesinnt sind und noch was extra ausstellen :-(


Pauschal gesagt, das ist eine Behörde. Und wenn ihr einen belegbaren Anspruch habt, dann habt ihr einen Anspruch. Da sind Streitigkeiten vorher total egal. Behörden wollen eine Rechtsgrundlage. Gibt es die, müssen sie dem folgen. Folgen sie dem nicht, hast du sämtliches Recht mit den dementsprechenden Mitteln dein Recht einzufordern.
Genauso das Finanzamt, es ist ebenso eine Behörde. Mit ein bisschen Glück habt ihr einen netten Sachbearbeiter der durchwinkt. Wenn nicht, dann Helm auf und Attacke.

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Cheffchen
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25 März 2019 20:24 #111255 von Cheffchen
Hallo @Eifel_Madame,
das Problem, das Finanzamt ist egal was du schreibst, die wollen eins vom Versorgungsamt.
Da Diabetes perse nicht ausreicht für 50, wird das schwer, da was rückwirkende zu bekommen vom Versorgungsamt, is ja nicht wie Bein ab und relativ eindeutig.
Die ich kenne, die das versucht haben, wurden abgelehnt aber versuchen solltest es ruhig, mehr als das nichts passiert kann ja nicht passieren.

Cheffchen

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Sheila
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26 März 2019 21:47 - 26 März 2019 21:49 #111260 von Sheila
Hallo,

natürlich steht dir die rückwirkende Geltendmachung des Steuerfreibetrags zu. Die Feststellung des GdB ist ein Grundlagenbescheid.
www.steuernetz.de/lexikon/behinderten-pauschbetrag
www.haufe.de/finance/finance-office-prof...11525_HI2540225.html

Welches Datum steht bei Euch im Feststellungsbescheid des GdB? Wenn 2014 oder 2016? (da stehen 2 verschiedene Jahre, wann Dein Kind Typ 1 bekommen hat), dann solltest du alle Steuerbescheide bis 2014 bzw. 2016 rückwirkend ändern lassen. Aber das dann unbedingt noch in 2019, sonst ist der Anspruch für 2014 verjährt.

Du schreibst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir gegen den oben genannten Stuerbescheid form- und fristgerecht Einspruch ein.
Unsere Begründung lautet wie folgt:
Unser Kind Max Mustermann ist seit 201x schwerbehindert mit Merkzeichen H.
Dies wurde im oben genannten Steuerbescheid noch nicht berücksichtigt.
Deswegen beantragen wir die rückwirkende Geltendmachung des Schwerbehindertenpauschbetrags mit Merkzeichen H für die Steuerklärungen 201x bis 2017.
Der Feststellungsbescheid der Schwerbehinderung ist Ihnen mit der Steuererklärung 2018 zugegangen.
(Oder: Der Feststellungsbescheid der Schwerbehinderung ist beigefügt.)
Bitte bestätigen Sie den Eingang des Einspruchs.

Dies dürfen Sie nicht ablehnen und das hat auch nichts mit dem guten Willen des Versorgungsamtes zu tun.
Ansonsten auch einfach beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Sie erklären dann, was man machen soll.

Sofern das Versorgungsamt den Grad der Behinderung nicht rückwirkend gültig ausgestellt hat (normalerweise wird der Feststellungsbescheid gültig ab dem Tag der Erkrankung, auch wenn man es erst Jahre später beantragt und bewilligt bekommt), würde ich auch beim Versorgungsamt noch einmal anrufen und danach schriftlich in den Widerspruch gehen Es wäre falsch, wenn der Beginn der Gültigkeit mit dem Ausstellungsdatum gleichgesetzt wurde.

Ohne das korrekte Datum im Feststellungsbescheid wird das Finanzamt sicherlich nicht dem Einspruch stattgeben.
Deswegen schau noch einmal genau nach, welches Datum im Feststellungsbescheid steht und lege dann beim entsprechenden Amt Widerspruch ein.
Das sind alles Formalitäten und es ist nervig, aber dennoch dein gutes Recht.

Viel Erfolg.
Letzte Änderung: 26 März 2019 21:49 von Sheila.

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